Sehr verachtetes Leut Klaus Fleischmann, der sich Generalstaatsanwalt nennt,

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Transkript:

Es dürfte also nunmehr, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen sich wieder erbärmlich dumm, feige und stetig stur der Erfüllungshilfe für die heimatlosen Zionisten hingibt, klar sein, daß die sog. Legislative und Judikative nicht im geringsten gewillt sind Rechtsstaatlichkeit nach dem Rechtsstaatsprinzip, also auf der Grundlage einer verfassungsmäßigen Ordnung, einzuhalten. Dabei mißbrauchen sie die Exekutive, hier insbesondere die Polizei um jene die nicht gewillt sind diese faschistische Ordnung zu dulden, niederzumachen. Schlimm ist es aber auch, daß Reichsbürger, die sich als Nepper, Schlepper, Bauernfänger dem BRD-Regime für ihren Judaslohn (Kriegsgewinn) der Brid verdingen, Menschen mit ihrem berechtigten Zorn in die Irre führen um sie dann dem Brid-Gewaltigen auszuliefern. All das kann nur eine zivile Gesellschaft in der eine starke Gemeinschaft von Menschen vorhanden ist, ändern, in dem die einzelnen Menschen für Rechtsstaatlichkeit auf der Grundlage einer verfassungsmäßigen Ordnung eintreten. Hierzu ist jedenfalls mir bisher kein weiterer Weg zur Kenntnis gelangt als die Bürgerklage, der man mit Erklärung beitreten kann. Somit ist klar, daß ein Einzelner zwar den Weg gehen und ihn rechtlich aufarbeiten kann, ihn aber allein nicht bis ins Ziel schafft. Das nicht, weil er nicht das Richtige tut, sondern weil er und die bis jetzt wenigen Erklärer zur Bürgerklage hier kein grundhaftes Durchsetzungsvermögen gegen den braunen faschistischen Dreck besitzen. Carl-Friedrich von Weizsäcker zeigte klar auf, daß bereits 70000 Menschen reichen würden um das Kanzleramt leerzufegen. Was aber passiert über hinterhältige NGOs werden hunderttausende von Menschen gegen den Eurorettungsschirm, gegen das Wahlgesetz und gegen CEAT vor das 3 x G gebracht, wo sie dann von den Ausnahmerichtern den gestreckten Mittelfinger gezeigt bekommen. All das wird brav und untertänigst von augendienenden Oberlehrern begleitet und dann die Menschen, die sich hinter das Licht führen ließen, den Mut verlieren einen nächsten Anlauf auf richtiger Grundlage anzustreben. Lange Rede kurzer Sinn! Wer mehr wissen will, kann bei bundvfd.de sehr viel darüber erfahren und im konkreten Fall auf dieser Seite unter Strafanträge-13- Jahrgang 2016 und Jahrgang 2017 des Rechtsstreit Opelt gegen die sächsische Justiz. Den bisher gipfelnden Streit kann man dann unter 2a (unten anstehend) jetzt ganz neu eingestellt lesen, wo Opelt den erbärmlich feigen Erfüllungsgehilfen klare Worte zukommen läßt. OTO

Olaf Thomas Opelt Siegener Str. 24 08523 Plauen http://www.bundvf.de Olaf Thomas Opelt, Siegener Straße 24, 08523 Plauen Wann greift eine Mutter an? Wenn es um Ihre Kinder geht! Sei Wehrhaft Deutschland Generalstaatsanwaltschaft Sachsen Lothringer Str. 1 01069 Dresden maledictus, qui pervertit iudicium Wir bitten in der Antwort Zeichen und Datum dieses Schreibens anzugeben Ihr Zeichen 24 Zs 227/17 Ihre Nachricht vom 14.02.2017 Unser Geschäftszeichen Straf-Lu 03/17 Datum 22.02.2017 Es wird darauf hingewiesen, sollte sich in dem Schriftsatz auf das Grundgesetz und nachfolgende Gesetze bezogen werden, so ist dies kein Anerkenntnis dieser, sondern ein Hinweis darauf, wie bei Geltung jener zu verfahren wäre Sehr verachtetes Leut Klaus Fleischmann, der sich Generalstaatsanwalt nennt, mit ihrem Schreiben vom 14.02.2017 Az. 24 Zs 227/17 haben Sie den Beweis für meine Vermutung geliefert, daß Sie böswillig feige sind und in ihrer Gier nach Machtgenuß den Erfüllungsgehilfen geben. In keiner Weise gehen Sie auf meinen Vorwurf des Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip ein. Daraus folgt, daß Sie sich der Kriegstreiberei gegen die Völker der Welt verdingen. Daß Sie den Begriff Rechtsstaatlichkeit in eine hole Floskel verwandeln ist nicht hinnehmbar, da auch nach bundesrepublikanischem Recht sie einer rechtsgültigen Verfassung unterliegen müssen. In keiner Weise sind Sie gewillt den Nachweis, den sie nach Artikel 19 GG und Artikel 37 SV (Zitiergebot) verpflichtet sind, zu erbringen, wann tatsächlich das Staatsvolk des Freistaates Sachsen bzw. das deutsche Volk den verfassungsgebenden Kraftakt zur Inkraftsetzung der sächsischen Verfassung bzw. des Grundgesetzes erbracht haben. Ihre erbärmliche Feigheit widerspiegelt sich auch in der Tatsache, daß wiederum nicht Sie sondern einer Ihrer Angestellten geantwortet hat und diese wiederum rechtsunverbindlich wegen fehlender handschriftlicher Unterschrift. Sie hetzen Ihre Kettenhunde a la 1945 auf die Menschen um denen die Durchsetzung ihrer zustehenden Grundrechte zu verhindern. Grundrechte, die verbindliches Völkerrecht sind und in den zwei Menschenrechtspakten festgeschrieben stehen. Es wird wahrscheinlich nicht möglich sein Sie mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Einhaltung von Recht und Gesetz zu bringen, solange das völkerrechtswidrige BRD-Regime durch das Mißbrauchen der vollziehenden Gewalt gegen das deutsche Volk in der Lage ist Sie und Ihresgleichen zu schützen. So wird es wohl sein müssen, daß erst nach dem Fall der gleichgeschalteten faschistischen Parteiendiktatur ordentliche Gerichte über Sie und Ihresgleichen urteilen können. Sollten Sie das in Ihrem Leben nicht mehr erleben, dann sei es Ihnen vergönnt in aller Ewigkeit im Blutfluß, den Dante Alighieri in seiner Göttlichen Komödie aufzeigte, Ihre Verbrechen in diesem Fluß durch ewiges Ersaufen verbüßen zu dürfen. Einen Hinweis noch, bevor aus der Kloake dreckig brauner Abfall in saubere Flüsse, sprich Prozesse vor ordentlichen Gerichten, eingeleitet wird, der braune Dreck zu klären ist, da

ansonsten die Natur (hier insbesondere Menschen) durch Nitrate, sprich explosiv Rechtsextremes, belastet wird. In meiner sofortigen Beschwerde vom 08.02.2017 AZ: Straf-Lu 02/17 wurde irrtümlicher Weise Dr. Henke als Generalsstaatsanwalt angesprochen, was letztendlich aber nichts zur Sache tut. Mit Mißachtung gegen ihre gewissenlose leere Hülle verbleibt Bundvfd.de Olaf Thomas Opelt Staatsrechtlicher Bürger der DDR Reichs- und Staatsangehöriger Mitglied im Bund Volk für Deutschland Anlage: Ihr rechtsunverbindliches Schreiben vom 14.2.17 AZ. 24 Zs 227/17 zu meiner Entlastung zurück. Verteiler: - Generalstaatsanwaltschaft des Landes Sachsen - Botschaft der Russischen Föderation in Berlin - Deutschlandverteiler

Ergebnis: Sendungsnummer Status der Sendung rb939783317de Die Sendung wurde am 27.01.2017 ausgeliefert Ag plauen Ergebnis: Sendungsnummer Status der Sendung rb939783303de Die Sendung wurde am 27.01.2017 ausgeliefert. Jukas

Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Lothringer Str. 1, 01 069 Dresden Herrn Olaf Thomas Opelt Siegener Straße 24 08523 Plauen Dresden, 14. Februar 2017 Telefon: 0351 446 2927 Telefax:0351 4462970 Bearb.: Frau Staatsanwältin Kühne AKenzeichen: 24 Zs 227117 (Bitte bei Antwort angeben) Ermittlungsverfahren gegen Julian Lubini wegen Rechtsbeugung hier: Beschwerde des Antragstellers Olaf Thomas Opelt vom 08. Februar 2017 gegen die Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 25. Januar 2017 (Az.:25 Js 3t17) Bescheid Der Beschwerde vom 08. Februar 2017 gegen die Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 25. Januar 2017 gebe ich keine Folge. Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir uhter Beiziehung der Akten überprüft. Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, der Strafanzeige gemäß 152 Abs. 2 SIPO keine Folge zu geben, entspricht der Sach- und Rechtslage. lnsoweit wird, um Wiederholungen zu vermeider! auf die zutreffende Begründung der angegriffenen Verfügung Bezug genommen. Das Vorbringen des Antragstellers rechtfertigt keine andere Beurteilung. Daher muss es mit der Verfügung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 25. Januar 2017 sein Bewenden haben. Zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt. Nachdem die Angelegenheit nun mehrfach geprüft worden ist, vermag ich lhnen auf weitere Eingaben, die neues Vorbringen nicht enthalten, einen Bescheid nicht mehr in Aussicht zu stellen. lm Übrigen wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise, einen abschließend geprüften Sachverhalt durch eine Strafanzeige gegen den die Beschwerde bearbeitenden Dezer- Telefon 0351t 446 0 Hausadresse Lothringer Str. 1 01069 Dresden Telefax 03511446 2970 Gekennzeichnete Parkplä2e Behindertenparkplatz Pa*.plala. Sprechzeiten Verkehrsverbindungen Straßenbahn-Haltestelle : Sachsenallee, Linie 6,1 3

Seite 2 nenten erneut zur Überprüfung zu stellen (sog. "Kettenanzeigen"), rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig ist und deshalb ebenfalls zu keiner weiteren Verbescheidung führen wird (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, SIPO, 59. Auflage, 171 Rdnr. 2)' Die nachstehende Belehrung über die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahren gemäß 172 StPO bleibt hiervon unberührt. lm Auftrag gez. Kühne Staatsanwältin Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird. Belehrung Gegen den ablehnenden Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Dresden kann der Antragsteller - sofern er Verletzter ist - binnen eines Monats nach der Bekdnntmachung gerichtliche Entscheidung beantragen ( 172 Strafprozessordnung). Der Antrag ist nicht zulässig, wenn das Verfahren ausschließlich eine Straftat zum Gegenstand hat, die vom Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden kann. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, und die Beweismittel angeben. Er muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein; für die prozesskostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Der Antrag ist bei dem für die Entscheidung zuständigen Oberlandesgericht Dresden (Postfach 120732, Of OOg Dresden) einzureichen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht.