Angebotskatalog. im Landkreis Prignitz. Kinder- und Jugenddorf Sigrön. Sigrön 21, Bad Wilsnack/ OT Sigrön

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Transkript:

Angebotskatalog Kinder- und Jugenddorf Sigrön im Landkreis Prignitz Kinder- und Jugenddorf Sigrön Sigrön 21, 19336 Bad Wilsnack/ OT Sigrön Tel.: 038791/98 08 0; Fax: 038791) 98 08 22 Einrichtungsleitung: Marina Hasstedt www.gfb-potsdam.de, marina.hasstedt@gfb-potsdam.de

Heilpädagogische Wohngruppen Waldblick Sonnenseite SGB VIII 34, 35, 35a, und 41 Mädchen und Jungen im schulpflichtigen Alter zwischen 4 und 18 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bei ihren Familien leben können und deren Familien Hilfen zur Erziehung benötigen. Bis zu 6/7 junge Menschen werden durch staatlich anerkannte ErzieherInnen betreut. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit einer Küche, einem Wohnzimmer und zwei/ drei Sanitärbereichen. Durch Verbindung von Alltagsleben sowie heilpädagogischen Angeboten soll die Entwicklung der jungen Menschen entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand gefördert werden. Dabei wird viel Wert auf die Gruppen-, Einzel- und Familienarbeit gelegt. Der Schulunterricht findet in den Schulen des Einzugsgebietes statt. Für die Freizeitgestaltung können die jungen Menschen die Angebote des KJD, der Schulen und andere Angebote des Einzugsgebietes nutzen. Die jungen Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten ist ein primäres Ziel der pädagogischen Arbeit. Dabei steht neben der Vermittlung lebenspraktischer Kenntnisse auch ein schulischer oder beruflicher Abschluss im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit. Weiterhin ist die Rückkehr der jungen Menschen in die Herkunftsfamilie bzw. die Versöhnung mit der Familie sehr wichtig. 09/2017 1

Sozialpädagogische Familienhilfe SGB VIII 27, 31, 36 Das Hilfsangebot bezieht sich auf die gesamte Familie. Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag der Eltern und die Aufstellung eines Hilfeplans ( 36 SGB VIII), in dem die Probleme und die Lösungsschritte einschließlich gemeinsamer Ziele und Überprüfungszeiträume festgelegt werden. Die Hilfe findet im häuslichen Kontext statt. Dabei orientieren sich Inhalt und Methoden an den Bedarf und den Möglichkeiten der Familie sowie an den vereinbarten Zielen. Der Prozess bezieht sich auf die gesamte Familie und ist Hilfe zur Selbsthilfe und soll Familien durch Betreuung und Beratung helfen ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen zu meistern. Das Familiensystem soll gestärkt werden, damit die jungen Menschen eine Chance erhalten, solange wie vertretbar in der Herkunftsfamilie zu leben. Die Verselbständigung innerhalb der Familie sowie der Außenkontakt soll dabei gefördert werden. 09/2017 2

Mutter-Vater-Kind-Betreuung SGB VIII 27 i. V. m. 34, 41 bzw. 19 Junge Mütter/Väter mit ihren Kindern bzw. werdende junge Mütter ab 14 Jahre, bei denen aufgrund von Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung die Gefahr einer Überforderung durch die Mutterrolle besteht und die deshalb Unterstützung bei der Betreuung ihres/r Kindes/r und bei der Lebensführung und -planung benötigen. Junge Mütter/Väter bzw. werdende junge Mütter werden in eigenständigem Wohnraum aufgenommen. Sie leben in Wohnungen des KJD oder in angemieteten Wohnungen. Zur Verfügung stehende Räumlichkeiten im KJD: 1Wohn-/ Schlafzimmer, 1 Küche und 1 Sanitärraum. Die jungen Frauen/Männer werden bei der Versorgung und Erziehung ihrer Kinder unterstützt oder auf die Entbindung vorbereitet und haben in einem verlässlichen institutionellen Bezugsrahmen kontinuierlich einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite. Bei Anzeichen einer psychischen oder physischen Überforderung kann die Betreuung der Kinder zeitweilig auch durch die zuständige Erzieherin erfolgen. Ziel ist es, die jungen Mütter/Väter beim Aufbau einer gesunden Mutter-Vater-Kind-Beziehung, Erwerb sozialer Kompetenzen sowie lebenspraktischer Fertigkeiten und auf ihrem Weg in eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung gemeinsam mit ihren Kindern zu unterstützen. Angestrebt werden soll möglichst frühzeitig der Schulbesuch. Nach dem Schulabschluss bzw. der Erfüllung der Schulpflicht sollte der Beginn einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme folgen. Weitere Ziele sind, die Bedürfnisse der Kinder kontinuierlich und ausreichend zu befriedigen, ihre tägliche Versorgung zu gewährleisten. Dabei werden die Mütter/Väter beim Aufbau emotionaler Bindungen von den ErzieherInnen unterstützt. 09/2017 3

Regelwohngruppen Die Schwäne und Wendepunkt SGB VIII 27 i. V. m. 34,35,35a und 41 Mädchen und Jungen zwischen 4 und 18 Jahren, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr bei ihren Familien leben können und deren Familie Hilfe zur Erziehung benötigt. Auch unbegleitet minderjährige Flüchtlinge finden hier ein Zuhause auf Zeit. Die Verselbständigung (WG Schwäne ) ist für 1 Jugendlichen ab 15 Jahren geeignet. Bis zu 17 junge Menschen werden insgesamt durch staatlich anerkannte ErzieherInnen rund um die Uhr betreut. Die Unterbringung ob in Sigrön oder in Wittenberge, erfolgt in Einzelzimmern und Doppelzimmern, dazu gehören eine eigene Küche, ein Essbereich, Wohnzimmer, Spielzimmer und Sanitärbereich. Der Alltag ist geprägt von einer hohen sozialen Verbindlichkeit. Ein Verselbständigungsteil ist der WG Die Schwäne in Sigrön angegliedert und befindet sich im selben Haus als abgeschlossene Wohnung mit einer Küche, einem Wohnzimmer und einem Sanitärbereich. Viel Wert wird auf die Gruppen-, Einzel- und Familienarbeit gelegt. Der Schulunterricht bzw. die berufliche Integration findet in den Einrichtungen des Einzugsgebietes statt. Im Bereich Freizeitgestaltung, können die jungen Menschen alle Angebote des KJD und des Einzugsgebietes nutzen. Die Aufgaben der ErzieherInnen im Verselbständigungsbereich sind vordergründig auf Beratung und Begleitung beschränkt. Die jungen Menschen versorgen sich weites gehend selbst. Ziel ist es, die jungen Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Dabei steht neben der Vermittlung lebenspraktischer Kenntnisse auch ein schulischer oder beruflicher Abschluss im Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit an. Oberstes Ziel der pädagogischen Arbeit ist jedoch die Reintegration in das Herkunftssystem bzw. die Versöhnung mit der Familie und die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. 09/2017 4

Tiergestützte Pädagogik mit Hunden und Pferden SGB VIII 27 i. V. m. 34, 35a und 41 Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 18 Jahren des Kinder- und Jugenddorfes Sigrön. Verhaltensauffällige, lernbehinderte und entwicklungsverzögerte Kinder und Jugendliche. Das Projekt Tiergestützte Pädagogik wurde mit dem Verein Mensch und Tier e.v. Viesecke gemeinsam entwickelt. Die Projektarbeit gliedert sich in Einzel- und Gruppenarbeit. Die Einzelarbeit mit Hunden wird von einer Erzieherin des KJD mit der Zusatzausbildung/Zertifikat Therapeut für tiergestützte Therapie und ihrem Therapiehund durchgeführt. Die Reitförderung findet regelmäßig an 2 Tagen wöchentlich nach festen Terminen statt. Die jungen Menschen durchlaufen mehrere Phasen: Kennenlernphase stellen sie einen ersten Kontakt zum Tier her; Vertiefungsphase lernen sie, wie man dieses versorgt und führen es selbst in Begleitung des Therapeuten/ pädagogischen Mitarbeiters an der Leine/ dem Führstrick; Hauptphase beinhaltet regelmäßige Spaziergänge bzw. Reiteinheiten. Außerdem wird dem jungen Menschen stückweise Verantwortung für das Tier übergeben z.b. durch die Übernahme der Fellpflege in Begleitung des zuständigen Mitarbeiters. Das therapeutische Ziel besteht in der Stabilisierung der Persönlichkeit und in der Rückgewinnung der Beziehungs- und Bindungsfähigkeit. Der Umgang mit dem Tier ermöglicht außerdem soziales Lernen wie: In der Gruppensituation lernen die jungen Menschen erlebnisnah, sich mit ihrer Umwelt auseinander zu setzen und sich situationsangemessen zu verhalten. Außerdem können sie ihre Selbst- und Fremdwahrnehmung verbessern. Ziele sind: Das Tier als Medium zur Förderung Erziehung und Verhaltensänderung zu nutzen. Hier werden die sensorischen-motorischen Bereiche gefördert wie: Gleichgewicht und Balance, Gesamtkoordination, Schulung der Sinne und Verbesserung der Wahrnehmung. 09/2017 5

Wohngruppe Impuls SGB VIII 27 i. V. m. 34, 35, 35a und 41 Die WG richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter ab 12 bis 18 Jahren die klare Strukturen mit einem stark geregelten Tagesablauf benötigen. Die jungen Menschen haben u.a. negative Erfahrungen mit dem Hilfesystem gesammelt, Gewalterfahrungen gemacht und zeigen deutliche Störungen im Aufbau von Beziehungen. Mädchen und Jungen aus Familienhaushalten, wo die Eltern nicht/mehr in der Lage sind, ihren Kindern notwendige Sicherheiten und Strukturen zu geben finden hier Halt. Auch die interkulturelle Zusammenarbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen findet in dieser Wohngruppe seinen Platz. Bis zu 6 junge Menschen leben über 3 Etagen in einem Mehrfamilienhaus. Sie werden von 4 pädagogischen Fachkräften im Rahmen des Schichtdienstes betreut und gefördert. Das Team wird durch eine Hauswirtschaftskraft unterstützt. Die jungen Menschen werden durch das Jugendalter bis zur Verselbständigung begleitet. Sie bekommen die Möglichkeit, einem geregelten Leben nachzugehen und sich in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Alle Ziele orientieren sich an die Lebensbereiche der jungen Menschen und dem sozialen Milieu im gleichen Maße auch für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Unter Ausschöpfung aller Ressourcen soll eine positive Entwicklung des Kindes/Jugendlichen ermöglicht und eine Integration und Teilhabe an der Gesellschaft vorbereitet werden. 09/2017 6