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Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 200 Arbeitslosenversicherung (ALV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 6 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte 2

Aufgabe : Finanzierung 3 Wie finanziert sich die Arbeitslosenversicherung hauptsächlich, und welche weiteren Einnahmen hat die Arbeitslosenversicherung? 3 - Arbeitnehmerbeiträge ( Pt.) - Arbeitgeberbeiträge ( Pt.) [Korrekturhinweis: Pro weitere Nennung je ½, maximal Punkt]: ( Pt.) - Darlehen des Bundes - Darlehen Kantone - Fonds Zinserträge Seite 2

Aufgabe 2: Durchführungsorgane 3 Nennen Sie 3 Durchführungsorgane, welche im direktem Kontakt mit den Versicherten stehen, und stichwortartig eine ihrer Hauptaufgaben. 3 Durchführungsorgan :.. Hauptaufgabe:. Durchführungsorgan 2:.. Hauptaufgabe:. Durchführungsorgan 3:.. Hauptaufgabe:. Arbeitslosenkassen klären Anspruch / zahlen Leistungen aus / stellen Versicherte in der Anspruchsberechtigung nach Art. 30 Abs. AVIG ein klären selbstverschuldete Arbeitslosigkeit ab RAV - Beratung und Vermittlung von Stellensuchenden - Durchführung der Kontrollvorschriften - Zuweisung an arbeitsmarktliche Massnahmen - Kontrollieren die Stellensuche Kantonale Amtsstelle - Überprüft die Vermittlungsfähigkeit / Anspruchsberechtigung der Zweifelsfälle, die von Arbeitslosenkassen oder RAV zum Entscheid übermittelt werden. - Sorgt für ein ausreichendes Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen. - Entscheidet über Anspruchsvoraussetzungen bei Kurzarbeit / Schlechtwetter. [Korrekturhinweis: Weitere mögliche Nennungen:] Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen oder AM-Stelle organisiert Umschulungskurse, Weiterbildungskurse, Förderund Beschäftigungsmassnahmen, etc. - Arbeitgeber - Ausgleichsstelle Seite 3

Aufgabe 3: Taggeldanspruch Welche Personengruppen erhalten 3. Taggelder von 260 Tagen? 3.2 Taggelder von 400 Tagen? 3.3 Taggelder von 520 Tagen? 3.4 zusätzliche Taggelder von 20 Tagen? 4 Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgeblichen Rechtsgrundlage (Artikel genau bezeichnen). 3. Maximale Taggelder von 260 Tagen:..... Rechtsgrundlage:..... 3.2 Maximale Taggelder von 400 Tagen:..... Rechtsgrundlage:..... 3.3 Maximale Taggelder von 520 Tagen:..... Rechtsgrundlage:..... Seite 4

Aufgabe 3: Taggeldanspruch (Fortsetzung) 3.4 Zusätzliche Taggelder von 20 Tagen:.... Rechtsgrundlage:.... Art. 27 AVIG 3. Abs. 4: 260 Taggelder für beitragsbefreite Personen 3.2 Abs. 2 lit. a: 400 Taggelder für Personen mit Beitragszeit von mind. 2 Monaten 3.3 Abs. 2 lit. b: 520 Taggelder, wenn die Beitragszeit mind. 8 Monate beträgt und vollendetes 55. Altersjahr Abs. 2 lit. c: 520 Taggelder, wenn die Person eine Invalidenrente der Invalidenversicherung oder der obligatorischen Unfallversicherung bezieht oder eine solche Rente beantragt hat und der Antrag nicht aussichtslos erscheint, und eine Beitragszeit von mindestens 8 Monaten nachweisen kann. 3.4 Abs. 3: Zusätzlich zum Grundanspruch 20 Taggelder, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld innerhalb von vier Jahren vor Erreichung des AHV-Rentenalters erfolgt. oder: 640 Taggelder, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld innerhalb von vier Jahren vor Erreichung des AHV-Rentenalters erfolgt und 8 Monate Beitragszeit nachgewiesen ist. Abs. 5: Der Bund kann Kantonen zusätzlich 20 Taggelder bewilligen, wenn der Kanton von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen ist. Seite 5

Aufgabe 4: Versicherter Verdienst beitragsbefreiter Personen 5 4. Welchen Berechnungszeitraum nimmt man für die Berechnung des versicherten Verdiensts einer Person? Nennen Sie auch den dafür geltenden Verordnungsartikel. 4 6 ( Pt.) respektive 2 ( Pt.) Monate; der für die Person bessere Durchschnittswert ( Pt.) gilt als versicherter Verdienst. Art. 37 Abs. + Abs. 2 AVIV ( Pt.) 4.2 Gibt es Personengruppen, für welche ein anderer Berechnungssatz zur Anwendung gelangt? Begründen Sie Ihre Antwort. Ja. Für beitragsbefreite Personen, wo kein versicherter Verdienst berechnet werden kann, gelten Pauschalansätze. Seite 6

Aufgabe 5: Sozialversicherungsbeiträge 5 Während der Arbeitslosigkeit werden dem Arbeitslosengeld auch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Nennen Sie die Versicherungsarten und die in der Zeit der Arbeitslosigkeit versicherten Risiken. 5 AHV = sparen / Prämien zahlen fürs AHV-Alter IV = Arbeitsunfähigkeit EO = Erwerbsersatz, z.b. Militär/Mutterschaft BVG = Schutz gegen Tod und Invalidität Unfallversicherung / SUVA = Schutz gegen Unfallfolgen während Arbeitslosigkeit (2 x ½ Pt.) = P (2 x ½ Pt.) = P (2 x ½ Pt.) = P (2 x ½ Pt.) = P (2 x ½ Pt.) = P Seite 7

Aufgabe 6: Leistungsarten Sachverhalt: 6 André Grosjean, französischer Staatsangehöriger, 57 Jahre alt, hat vom..2008 bis 3.2.2009 in Deutschland als Arbeitnehmer gearbeitet. Auf den.2.200 ist er in die Schweiz gezogen, mit Wohnsitz Wetzikon, und hat ab diesem Datum eine Stelle bei der Wetzikoner Pressezentrale angetreten. Auf Ende April 200 verliert André Grosjean seine Arbeitsstelle in Wetzikon, da der Betrieb Konkurs anmelden muss. André Grosjean wurde der Lohn infolge Zahlungsunfähigkeit für den Monat April 200 nicht bezahlt. Am.5.200 meldet sich André Grosjean beim örtlichen RAV/Wohngemeinde. Frage/Auftrag: Auf welche Leistungsarten hat André Grosjean Anspruch? Begründen Sie Ihre Antwort. 6 Insolvenzentschädigung und Arbeitslosengeld. Insolvenz für den Monat April 200, da offene Lohnforderungen für geleistete Arbeit bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. (2 Pt.) (2 Pt.) Ab Anmeldung beim RAV Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Erfüllte Beitragszeit infolge Totalisierung von Beitragszeiten. Letzter Arbeitsort in der CH. André Grosjean ist EU-Staatsbürger. Seite 8

Aufgabe 7: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung Sachverhalt: 6 Alex Frisch, allein stehend, ohne Kinder, hat seit 999 eine Vollzeitanstellung bei der Elektro AG. Er verdient monatlich brutto CHF 9'900.-- und hat Anspruch auf einen 3. Monatslohn. Nebenbei fährt er seit 2008 aus Spass an der Freud für die Wagenbach AG LKW. Für diese Tätigkeit erhält er einen Monatslohn von CHF '200.--. Am 28..2009 kündigt die Elektro AG das Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen auf den 28.2.200. Am 5..200 meldet sich Alex Frisch beim RAV/Wohngemeinde und erhebt Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Fragen: 7. Ab wann hat Alex Frisch Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Ab.3.200 ( Pt.) 7.2 Wie hoch sind sein versicherter Verdienst, sein Taggeldansatz und sein Taggeld? 3 vv = CHF 0'500.-- (9'900.-- x 3 : 2 = 0'725.-- / wird gekürzt auf CHF 0'500.-- r versicherter Verdienst) ( Pt.) Taggeldansatz: 70%, da keine Kinder ( Pt.) Taggeld: CHF 338.70 ( Pt.) 7.3 Welchen Einfluss hat seine Anstellung bei der Wagenbach AG auf das Arbeitslosengeld? 2 Die Anstellung bei der Wagenbach AG hat auf die Arbeitslosenentschädigung keinen Einfluss. Es handelt sich um einen Nebenverdienst (Art. 23 Abs. 3 AVIG). (2 Pt.) Seite 9

Aufgabe 8: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung Sachverhalt: Susanne Rossi, 56 Jahre alt, geschieden, erwachsene Kinder, kündigt ihre langjährige Stelle in der Administration des Asylbewerberheims fristgerecht per 30.6.2009. Sie war zu 00% angestellt und einen Monatslohn von CHF 6'300.--, zuzüglich 3. Monatslohn. Sie meldet sich per.8.2009 zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Sie erfüllt per Anmeldedatum sämtliche Anspruchsvoraussetzungen. Im Monat September 2009 kann Susanne Rossi temporär eine Ferienablösung in der Telefonzentrale eines Altersheims übernehmen und verdient dabei brutto CHF 3'200.--. Im Monat November 2009 kann Susanne Rossi in einer Sozialarbeiterschule über ihre Erfahrungen im Asylbewerberheim berichten und erhält für ihre Referententätigkeit brutto CHF 4'900.--. Fragen/Aufträge: 8. Wie lauten die Rahmenfristen für die Beitragszeit und den Leistungsbezug? 2 RFB:.8.2007 3.7.2009 RFL:.8.2009 3.7.20 (2 Pt.) 8.2 Wie viele Taggelder kann Susanne Rossi höchstens beziehen? 520 Taggelder ( Pt.) 8.3 Berechnen Sie den versicherten Verdienst und das Taggeld. 3 6'300.-- x 3 : 2 = vv CHF 6 825.-- Taggeldansatz: 70% Taggeld: CHF 220.5 ( Pt.) ( Pt.) ( Pt.) Seite 0

Aufgabe 8: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Fortsetzung) 8.4 Welche Brutto-Arbeitslosenentschädigung erhält Susanne Rossi in den Monaten September und November 2009? 5 September 2009 = Kompensationszahlung vv CHF 6 825 ZV-Einkommen 3 200 = Verdienstausfall CHF 3 625.--, davon 70% = CHF 2 537.50 (3 Pt.) Im November 2009 keine Leistungen der ALV, da das Einkommen höher ist als die mögliche Arbeitslosenentschädigung und somit finanziell zumutbar. (2 Pt.) Seite

Aufgabe 9: Schlechtwetterentschädigung Sachverhalt: 6 Der überraschend frühe Wintereinbruch mit starkem Schneefall und teilweise eisiger Kälte am 5..200 hat das Baugeschäft Fausto Lazzarini SA in Mendrisio (nahe der Grenze zu Italien) in grosse Bedrängnis gebracht. Unternehmer Fausto Lazzarini beschäftigt insgesamt 8 Mitarbeitende. An diesem Tag waren auf zwei Baustellen (Einfamilienhäuser) die Baugruppen daran, Wände zu mauern, beim Neubau der Turnhalle wurde soeben die Kellerdecke geschalt und zwei weitere Baugruppen waren damit beschäftigt, Korporationsstrassen zu sanieren. Fragen/Aufträge: 9. Gehört die Lazzarini SA zu den Erwerbszweigen, welche Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung haben? Nennen Sie die gesetzliche und die Verordnungs-Grundlage. 2 Ja ( Pt.) Art. 42 Abs. + 2 AVIG sowie Art. 65 AVIV 9.2 Auf Grund der Wetterverhältnisse im Januar 200 musste die Lazzarini SA die Arbeit an 0 Arbeitstagen einstellen. Bis zu welchem Datum muss bei welcher zuständigen Stelle der wetterbedingte Arbeitsausfall gemeldet werden? 2 5.2.200 ( Pt.) / Kantonale Amtsstelle ( Pt.) 9.3 Alberto Tomba, wohnhaft in Italien, arbeitet als Grenzgänger bei der Lazzarini SA als Maurer. Kann für ihn Schlechtwetterentschädigung geltend gemacht werden? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die gesetzliche Bestimmung. 2 Ja, er ist beitragspflichtiger Arbeitnehmer (gemäss Art. 42 Abs. lit. a AVIG). (2 Pt.) Seite 2

Aufgabe 0: Arbeitsmarktliche Massnahmen 3 0. Was bezweckt die Arbeitslosenversicherung mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen? Nennen Sie vier Ziele. 2 Ziel : Ziel 2: Ziel 3: Ziel 4: - Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit der Versicherten. - Die beruflichen Qualifikationen der Versicherten entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts fördern. - Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit vermindern. - Berufserfahrungen sammeln. 0.2 Welche Voraussetzungen müssen die Versicherten erfüllen, damit sie in den Genuss der arbeitsmarktlichen Massnahmen kommen können? Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 8 AVIG erfüllen, sofern nichts anderes bestimmt ist, und die spezifischen Voraussetzungen für die betreffende Massnahme erfüllen. Seite 3

Aufgabe : Leistungen gemäss AVIG bei fristloser Kündigung 5 Sachverhalt: Astrid Keller, kinderlos, arbeitet seit dem 5.3.2003 bei der Baufirma L & M AG. Seit ca. einem Jahr erhält sie ihren Lohn (CHF 5'200.--) wiederholt verspätet ausbezahlt. Den Juni- und Juli-Lohn 200 hat Astrid Keller noch nicht erhalten. Am 2.8.200 fordert Astrid Keller den Arbeitgeber schriftlich auf, ihr die geschuldeten Löhne bis am 2.8.200 auszuzahlen sowie eine Lohngarantie der Bank (Sicherstellung) vorzulegen. Weiter macht sie den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass sie, sollte er ihrer Aufforderung nicht nachkommen, das Arbeitsverhältnis fristlos beenden werde und ihn für den entstandenen Schaden haftbar machen werde. Der Arbeitgeber kommt der Aufforderung nicht nach, worauf Astrid Keller am 4.8.200 fristlos kündigt. Am 5.8.200 meldet sie sich zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Fragen/Aufträge:. Hat die fristlose Kündigung auf die Auszahlung der Arbeitslosenkasse Konsequenzen? Antwort begründen. 2 Nein Astrid Keller hat wegen Lohngefährdung OR 337a das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Dieses war wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht mehr zumutbar. (2 Pt.).2 Welche AVIG-Bestimmungen hat die Arbeitslosenkasse anzuwenden? Die Arbeitslosenkasse zahlt Arbeitslosenentschädigung für die entgangene Kündigungsfrist unter dem Titel von Art. 29 AVIG. ( Pt.).3 Ab welchem Datum hat Astrid Keller Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Ab dem 5.8.200 besteht der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. ( Pt.) Seite 4

Aufgabe : Leistungen gemäss AVIG bei fristloser Kündigung (Fortsetzung).4 Hat Astrid Keller Wartetage zu bestehen? Antwort begründen. Ja, ab dem 5.8.2009 hat Astrid Keller 5 allgemeine Wartetage. ( Pt) Seite 5

Aufgabe 2: Leistungen bei Verdienstausfall Sachverhalt: 3 Infolge lang andauernder Regenfälle wird die Verbindungsstrasse von Andermatt nach Uri auf behördliche Anordnung gesperrt. Dies hat zur Folge, dass das Restaurant Tannenboden seinen Betrieb einstellen muss. Das Restaurant Tannenboden wird von der Pächterfamilie Muster betrieben, bestehend aus Vater, Mutter, zwei schulpflichtigen Kindern und zwei Saisonangestellten. Fragen/Aufträge: 2. Bezeichnen Sie die Leistungsart (im Rahmen der Arbeitslosenversicherung), die bei diesem Ereignis angewendet werden kann, und bestimmen Sie die Höhe des Leistungsanspruchs. 2 Ja, es gibt eine entsprechende Leistungsart: Kurzarbeit Höhe: 80% des entstandenen Verdienstausfalls ( Pt.) ( Pt.) 2.2 Welche Personengruppe ist von den Leistungen gemäss Aufgabe 2. ausgeschlossen? Das Ehepaar als Betriebsinhaber ist von diesen Leistungen ausgeschlossen, inkl. der Kinder. ( Pt.) Seite 6