At. November 2014 Seite 1 von 1

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Transkript:

Die Ministerin Minlstenum tür Innovation, des Landes Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Landtag Nordrhein-Westfalen 16. Wahlperiode Neudruck Vorlage 16/2435 A 05, A 07, A 10 At. November 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: K bel Antwort bitte angeben Svenja Schulze MdL Bericht an den Landtag über die Ergebnisse der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern - GWK - am 30.10.2014 Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, i'n der Anlage übersende ich Ihnen gemäß 10 Abs. 4 LHO einen Bericht über die Ergebnisse der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) am 30.10.2014 in Berlin mit der Bitte um Zuleitung an die Mitglieder des Landtags. Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 896-4316 Telefax 0211 896-4555 poststelle@mlwf.nrw.de www.wlssenschaft.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) RheInbahn linien 704, 709 (Georg-Schulhoff-Platz)

Minlstenum für Innovation, des Landes Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landestags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf AI November 2014 Seite 1 von 7 Aktenzeichen: 213 bel Antwort bitte angeben Vorlage gemäß 10 Abs. 4 Landeshaushaltsordnung Herr Gerste Telefon 0211 896-4215 Telefax 0211 896-4661 jens.gerste@mlwf.nrw.de Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern vom 30. Oktober 2014 Bund und Länder beschreiten weiter den Weg der gemeinsamen Finanzierung in der Wissenschaft. Das bekräftigen die Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern am 30. Oktober 2014. Die Vertreterinnen und Vertreter der für Wissenschaft und Hochschulen zuständigen Ressorts haben sich auf die gemeinsam finanzierten Vorhaben geeinigt, die Meilensteine für das nächste Jahrzehnt setzen. A. Fortsetzung des Hochschulpakts mit einer dritten Programmphase (2016-2020) sowie auslaufender Finanzierung bis 2023 Schon mit der Verabschiedung der Verwaltungsvere,inbarung zur ersten Phase des Hochschulpakts (2007-2010) war als Programm laufzeit die Zeit von 2007 bis 2020 festgelegt worden ("Hochschulpakt 2020"). Mit der am 30.10.2014 von der GWK verabschiedeten Vereinbarung zur dritten Phase wird der Hochschulpakt somit seinen Abschluss finden. Der Beschluss der GWK enthält jedoch nicht nur Regelungen zum Hochschulpakt III (Laufzeit 2016-2020 incl. Auslauffinanzierung bis 2023), sondern auch veränderte Bestimmungen zum laufenden Hochschulpakt II (Laufzeit 2011-2015 incl. Auslauffinanzierung bis 2018). Die Auswirkungen der jetzigen Vereinbarung betreffen daher phasenübergreifend den Zeitraum von 2015-2023. Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 896-04 Telefax 0211 896-4555 poststelle@mlwf.nrw.de www.wlssenschaft.nrw.de Öffentliche Verkehrsmitte.l: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linien 704, 709 (Georg-Schulhoff-Platz)

Basis der neuen Vereinbarung ist die im März 2014 fortgeschriebene KMK-Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2014-2025. Diese kommt erneut zu höheren Prognosezahlen als ihre Vorgängerin aus dem Jahr 2012. Sie zeichnet damit die in den Vorjahren eingetretene Entwicklung bei den Studienanfängerzahlen nach, bei der die tatsächlichen Ist-Zahlen immer oberhalb der prognostizierten Zahlen lagen. Für Nordrhein-Westfalen sagt die KMK bis 2020 anhaltend hohe Zahlen für Erstimmatrikulationen in Höhe von jährlich ca. 120.000 voraus, was nur einen relativ geringen Rückgang gegenüber der Situation beim doppelten Abiturjahrgang 2013 bedeutet. Erst nach 2020 gehen die Studienanfängerzahlen langsam zurück. Der Hauptgrund für die prognostizierte Entwicklung liegt in der höheren Bildungsbeteiligung der jungen Menschen in NRW, zum einen durch prozentual steigende Anteile und damit anhaltend hohe Zahlen von Schulabgängern mit Hochschulzugangsberechtigung sowie durch den erheblichen Anstieg bei den Übergangsquoten von der Schule zur Hochschule. Hinzu kommen mehr ausländische Studierende in NRW (ihre Zahl liegt allerdings immer noch unter dem Bundesdurchschnitt) und die Steigerung der Studierneigung bei den beruflich Qualifizierten. Für die Hochschulen in NRW bedeutet dies, dass sie ihre heutigen hohen Aufnahmekapazitäten in der Erstausbildung auch in den nächsten Jahren aufrechterhalten müssen. Seite 2 von 7 In der neuen Vereinbarung wird eine Reihe von bekannten Punkten unverändert fortgeschrieben: Der Bund beteiligt sich weiterhin an der Finanzierung der erwarteten zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger mit einem Betrag von 13.000 pro Kopf verteilt auf vier Jahreszahlungen. Aufgrund der Sondersituationen in den neuen Bundesländern (Aufrechterhaltung der vorhandenen Kapazitäten trotz demografisch bedingtem Rückgang der Zahl der Landeskinder) und in den Stadtstaaten (überproportionale Ausbildungsleistungen zugunsten der Flächenländer) erhalten diese auch weiterhin Pauschalzahlungen unabhängig von und zusätzlich zu den Pro-Kopf Prämien. Da diese Pauschalzahlungen aus der Gesamtsumme der Prämienmittel gezahlt werden, sinkt auch zukünftig faktisch die Höhe der Pro-Kopf-Prämie, die in den Aufwuchsländern ankommt.

Die Länder stellen wie bisher die Gesamtfinanzierung sicher durch finanzielle Leistungen, die den erhaltenen Bundesmitteln entsprechen (1 :1-Kofinanzierung). Seite 3 von 7 Auch die bisherigen inhaltlichen Ziele des Hochschulpakts gelten weiter: Einstellung zusätzlichen Personals, Erhöhung des M I NT Anteils, Erhöhung des Frauenanteils bei Professuren und sonstigen Stellen, FH-Ausbau. Neu sind die folgenden Regelungen: Anders als bisher werden die Bundesmittel in einem Festbetragsmodell fixiert; eine nachträgliche Erhöhung der Bundesmittel ist somit ausgeschloss~n. Die Bundeszahlungen sind bis 2020 festgeschrieben, eine erste Abrechnung mit dem Bund wird erst Ende 2020 durchgeführt. Dabei werden zu viel erhaltene Bundesmittel mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet. Die Verrechnungen werden in den Jahren 2021-2023 abgewickelt. Da zu erwarten ist, dass die tatsächliche Entwicklung der Studienanfängerzahlen von der KMK-Vorausberechnung abweicht und somit einzelne Länder die erwarteten Anfängerzahlen entweder übertreffen oder sie nicht erreichen (Mehr- bzw. Minderleistung), ist ein länderinterner Finanzausgleich der Bundesmittel ab 2017 vorgesehen, indem zu viel erhaltene Bundesmittel der minderleistenden Länder zu Gunsten der mehrleistenden Länder verrechnet werden. Der Ausgleich wird in den Jahren 2018-2020 erfolgen. Als neues Ziel ist die Verbesserung des Studienerfolgs in den Hochschulpakt aufgenommen worden. Um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, sollen von den Ländern 10% der gesamten Hochschulpaktmittel für entsprechende Maßnahmen aufgewendet werden. Weiterhin ist neu, beruflich Qualifizierten einen leichteren Übergang in die Hochschulen zu ermöglichen. Innerhalb der GWK-Beratungen hat sich Nordrhein-Westfalen dafür eingesetzt, eine stärkere Orientierung am Studienerfolg zu vereinbaren, konnte sich mit dieser Position jedoch nur eingeschränkt durchsetzen. Aus Sicht von Nordrhein-Westfalen ist zu problematisieren, dass mit der neuen Vereinbarung zum Hochschulpakt III weiterhin der Fokus auf die Erreichung hoher Anfängerzahlen gerichtet ist. Es ist somit fraglich, ob

durch die Beschränkung auf 10% der Mittel ausreichende Anreize zur Verbesserung des Studienerfolgs gesetzt werden. Aus diesem Grund wird Nordrhein-Westfalen stärkere studienerfolgsorientierte Elemente in die landesinternen Vereinbarungen zum Hochschulpakt 111 aufnehmen. Seite 4 von 7 Deshalb beabsichtigt Frau Ministerpräsidentin im Rahmen der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und - präsidenten der Länder am 11.12.2014 darauf hinzuwirken, die Verteilung der Mittel verbindlicher an den Studienerfolg zu koppeln. Bundesweit stellt der Bund für die Fortsetzung des Hochschulpakts in den Jahren 2015-2023 knapp 14,2 Mrd. zur Verfügung. Davon erhält NRW über 3,8 Mrd. (27,1 0 /0). Gegenüber der bisherigen Planung auf Basis des Hochschulpaktes II fließen hierdurch ca. 2,8 Mrd. mehr an Bundesmitteln nach NRW, die in gleicher Höhe kozufinanzieren sind (für die Einzelheiten s. Tabelle in der Anlage). Selbstverständlich stehen alle Finanzdaten in der Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Haushaltsgesetzgeber. B. Weitere Ausgestaltung der Programmpauschale für DFGgeförderte Forschungsprojekte Programmpauschalen erhalten Antragsteller der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Forschungsvorhaben aufgrund der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase) vom 24. Juni 2009 zur Deckung der mit der Förderung verbundenen indirekten, zusätzlichen und variablen Projektausgaben als pauschalen Zuschlag in Höhe von 20% der bewilligten und verausgabten direkten Projektmittel. Bei den indirekten Projektausgaben handelt es sich um Ausgaben, die bei betriebswirtschaftlicher Betrachtung durch die Forschungsprojekte verursacht werden, aber diesen nicht unmittelbar und ausschließlich direkt zurechenbar Sind. Der Bund finanziert bisher die Pauschale im Rahmen einer Sonderzuwendung alleine. Diese Sonderfinanzierung läuft mit Ablauf des Jahres 2015 aus. Gegenstand der Vereinbarung war auch, das Instrument der Programmpauschale auf der Grundlage eines Erfahrungsberichts der DFG in Hinsicht auf seine Wirkung auf das Hochschul- und Forschungs-

system sowie die Angemessenheit der Höhe der Pauschale zu überprüfen und über die weitere Ausgestaltung mit dem Ziel der Verstetigung der Förderung und der Beteiligung der Länder an der Finanzierung zu entscheiden. Seite 5 von 7 Die vorgesehene Überprüfung hat stattgefunden und ergeben, dass die DFG-Programmpauschale ein wichtiges forschungspolitisches Förderinstrument ist, das der Stärkung der Forschung an und der Strategiefähigkeit von Hochschulen in Deutschland dient. Die Wirkung der DFG Programmpauschale auf innovativen und strategischen Feldern ist erheblich, da sie einen planbaren, verlässlichen Finanzierungsstrom darstellt, ohne die Prinzipien des wissenschaftsgeleiteten Wettbewerbs und der Projektförderung zu verlassen. Sie stärkt sowohl die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen als Forschungseinrichtungen im internationalen Vergleich als auch - wegen der singulären Rolle der Hochschulen für das gesamte Wissenschaftssystem und die Wirtschaft - den Standort Deutschland insgesamt. Die DFG-Programmpauschale ist zudem effektiv und unbürokratisch. Eine Fortführung und Verstetigung der DFG-Programmpauschale ist deshalb hochschul- und forschungspolitisch sinnvoll und zielführend. Im Lichte dessen haben sich Bund und Länder auf eine Fortführung der Programmpauschale im Rahmen der dritten Programmphase des Hochschulpakts (2016-2020) geeinigt. Nachdem auch eigene Erhebungen des Bundes zu den indirekten Kosten der durch ihn geförderten Projekte gezeigt haben, dass diese Projektkosten im Schnitt deutlich über 20 % der direkten Projektkosten liegen, soll die Programmpauschale auf 22% angehoben werden. Davon sollen die Länder den Anstieg um 2%, untereinander aufgeteilt nach dem Königsteiner Schlüssel für 2014, tragen. Im Übrigen finanziert die Programmpauschale weiterhin der Bund. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Anteils von Neuvorhaben an der Gesamtheit der DFG-Projekte und der 3%-Steigerung der DFG Mittel im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation (vgl. nachfolgend) ergibt sich voraussichtlich folgender auf NRW entfallender zusätzlicher Mittelbedarf: 1,0 Mio. EUR (2016), 3,4 Mio. EUR (2017), 5,7 Mio. EUR (2018), 7,7 Mio. EUR (2019), 8,8 Mio. EUR (2020).

~ 'l!i.,., ~ c. Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation (dritte Seite 6 von 7 Phase) Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben im Juni 2005 mit dem Ziel, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wetlbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern, den Pakt für Forschung und Innovation sowie die Exzellenzinitiative zur Förderung von an deutschen Hochschulen beschlossen. 2009 haben sie den Pakt für Forschung und Innovation bis 2015 fortgeschrieben. Der Pakt wird nunmehr für die Jahre 2016 bis 2020 fortgesetzt. Damit sollen wichtige forschungspolitische Ziele gefördert werden: 1. Dynamische Entwicklung des Wissenschaftssystems 2. Vernetzung im Wissenschaftssystem 3. Vertiefung der internationalen und europäischen Zusammenarbeit 4. Stärkung des Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft 5. Gewinnung der besten Köpfe für die deutsche Wissenschaft 6. Gewährleistung chancengerechter und familienfreundlicher Strukturen und Prozesse. Im Rahmen der Fortschreibung des Paktes für Forschung und Innovation 2016-2020 werden die gemeinsam gewährten Zuwendungen an die DFG, die FhG, die MPG, die Zentren der HGF und die Einrichtungen der WGL für laufende Maßnahmen jährlich um 3 % gesteigert. Der Aufwuchs wird, unbeschadet der in den jeweiligen Ausführungsvereinbarungen dauerhaft festgelegten Bund-Länder-Finanzierungsschlüssel, in diesem Zeitraum vom Bund allein finanziert. Bund und Länder werden rechtzeitig vor Ablauf des PFI III ergebnisoffen Verhandlungen über die gemeinsame Finanzierung der Wissenschaftsorganisationen ab 2021 aufnehmen. D. Qualitätspakt Lehre Die erste Förderphase des bis 2020 beschlossenen Qualitätspakts Lehre läuft bis Ende 2016. In zwei Antragsrunden im Jahr 2011 haben sich

insgesamt 27 nord rhein-westfälische Hochschulen mit Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre durchgesetzt. Die erfolgreichen Hochschulen erhalten in der ersten Förderphase rd. 220 Mio.. Hier haben die Hochschulen In NRW mit ihren zum Teil qualitativ hochwertigen Anträgen rd. 13. Mio. Fördermittel mehr einwerben können, als ursprünglich dem Land NRW zugedacht waren. Seite 7 von 7 Die bis zum 31. Dezember 2020 befristete zweite Förderphase schließt sich nahtlos an die derzeit laufende Förderung an und wird mit der notwendigen Zwischenbegutachtung gemäß 7 Abs. 2 der Bund-Länder Vereinbarung verbunden. In der zweiten Förderphase werden Fortsetzungsanträge entsprechend der- in der Bund-Länder-Vereinbarung zum Qualitätspakt Lehre formulierten Zielsetzungen gefördert. Aus diesem Grund ist eine Änderung der Bund-Länder-Vereinbarung für die zweite Förderphase nicht erforderlich. Der Interministerielle Ausschuss für Verfassungsfragen hat sich mit den Entwürfen befasst und erhebt keine Bedenken. Gemäß 10 Abs. 4 LHO sind die beschlossenen Verhandlungsergebnisse rechtzeitig dem Landtag vorzulegen, da diese haushaltsmäßige Ausgaben zur Folge haben. Svenja Schulze

Hochschulpakt 2020 Anlage Entwicklung der Bundes- und Landesmittel Nordrhein-Westfalens unter Berücksichtigung des GWK-Beschlusses vom 30.10.2014 (Beträge gerundet auf TEUR) Jahre Bundesmittel 1) Landesmittel 1) Landesmittel2) 3) Mehraufwand des zukünftig zukünftig bisher Landes (HSP I - 111) (HSP 1-111) (HSP 1+11) 2007 7.854 7.546 7.546 0 2008 22.894 23.203 23.203 0 2009 39.406 39.406 39.406 0 2010 56.074 56.074 56.074 0 2011 9.554 75.738 75.738 0 2012 173.649 133.895 133.895 0 2013 425.212 398.781 398.781 0 2014 520.251 520.251 520.251 0 2015 457.538 408.787 408.787 0 2016 585.265 634.017 304.075 329.942 2017 678.688 678.688 250.145 428.543 2018 479.649 479.649 73.455 406.194 2019 476.218 476.218 476.218 2020 466.066 466.066 466.066 2021 347.085 347.085 347.085 2022 230.200 230.200 230.200 2023 113.267 113.267 113.267 Summen 5.088.869 5.088.869 2.291.356 2.797.515 davon 2007-2014 1.254.894 1.254.894 1.254.894 2015-2023 3.833.975 3.833.975 1.036.462 1) GWK 14.34 (1) Vorlage zur Sitzung am 30.10.2014 2) GWK Beschluss vom 12.04.2013 3) bis 2014 Haushalts-Ist / Haushaltsanmeldung für 2015 sowie MFP 2016-2018 berücksichtigt