Berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender Schulen Bek. des MK vom 30.04.2007-22-84.300 Bezug: a) Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt vom 19.6.1992 (GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.10.2005 (GVBl. LSA S. 666) b) RdErl. des MK vom 3.8. 2001 (SVBl. LSA S. 242) c) RdErl. des MK vom 1.7.1994 (SVBl. LSA S. 258), geändert durch RdErl. des MK vom 31.1.1996 (SVBl. LSA S. 215) 1. Ausschreibung Gemäß Bezugs-RdErl. werden folgende berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge ausgeschrieben: 1.1. Weiterbildungskurs Evangelische Religion an Grundschulen (K 07/07) aa) Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für das Fach Evangelische Religion an Grundschulen Prüfung in einem weiteren Fach oder einer Erweiterungsprüfung für das Fach Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen vor den Landesprüfungsamt abschließt aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer Grundschule (Stammschule) oder im Primarbereich an einer Förderschule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen bb) Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Förderschulen oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit einer Zuordnung zu diesen Lehrämtern (31.12.1996) des Einigungsvertrages nicht den Lehrämtern an Grundschulen oder Förderschulen zugeordnet wurden. Ausbildungsdauer: Zwei Schulhalbjahre; Kurstag: wird noch festgelegt. Darüber hinaus finden
1.2. Weiterbildungskurs Evangelische Religion an Sekundarschulen (K 08/07) aa) Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für das Fach Evangelische Religion an Sekundarschulen Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung, einer Prüfung in einem weiteren Fach oder einer Erweiterungsprüfung für das Fach Evangelische Religion für das Lehramt an Sekundarschulen vor den Landesprüfungsamt abschließt aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer Sekundarschule (Stammschule), einer Gesamtschule (Stammschule) oder im Sekundarbereich an einer Förderschule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen und bb) Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen oder das Lehramt an Förderschulen oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit einer Zuordnung zu diesen Lehrämtern (31.12.1996) des Einigungsvertrages nicht diesen Lehrämtern zugeordnet wurden. Ausbildungsdauer: Drei Schulhalbjahre; Kurstag: wird noch festgelegt. Darüber hinaus finden 1.3. Weiterbildungskurs Evangelische Religion an Gymnasien/berufsbildenden Schulen (K 09/07) aa) Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für das Fach Evangelische Religion an Gymnasien/berufsbildenden Schulen Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung, einer Prüfung in einem weiteren Fach oder einer Erweiterungsprüfung für das Fach Evangelische Religion für das Lehramt an Gymnasien/berufsbildenden Schulen vor den Landesprüfungsamt abschließt
aa) Tätigkeit als Lehrkraft an einem Gymnasium (Stammschule), einer Gesamtschule (Stammschule) oder an einer berufsbildenden Schule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen bb) Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit einer Zuordnung zu einem dieser Lehrämter (31.12.1996) des Einigungsvertrages nicht diesen Lehrämtern zugeordnet wurden. Ausbildungsdauer: Vier Schulhalbjahre; Kurstag: wird noch festgelegt. Darüber hinaus finden 1.4. Weiterbildungsstudiengang zum Erwerb einer Lehrbefähigung Psychologie an Gymnasien (S 01/07) a) Studienplätze: 15 b) Ziel des Studienganges: Ergänzungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Fach Psychologie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Der Studiengang findet vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Kultusministerium zur Gewährleistung der Lehrkapazität statt. aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einem Gymnasium (Stammschule) oder einer Gesamtschule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen bb) Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit der Zuordnung zu diesem Lehramt (31.12.1996) des Einigungsvertrages nicht dem Lehramt an Gymnasien zugeordnet wurden. e) Studienorganisation: Ausbildungsbeginn: Wintersemester 2007; Ausbildungsdauer: drei Semester; Studienort: Halle (Saale); Studientag: wird noch festgelegt.
Darüber hinaus finden pro Studienjahr in den Ferien drei Wochenkurse statt. Der Studienbeginn wird den zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg mitgeteilt. 1.5. Weiterbildungsstudiengang zum Erwerb einer Lehrbefähigung Informatik an Gymnasien/ berufsbildenden Schulen (S 02/07) Erweiterungsprüfung oder Prüfung in einem weiteren Fach (Informatik) für das Lehramt an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Der Studiengang findet vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Kultusministerium zur Gewährleistung der Lehrkapazität statt. aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einem Gymnasium (Stammschule) oder einer Gesamtschule (Stammschule) oder einer berufsbildenden Schule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen bb) Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit der Zuordnung zu diesen Lehrämtern (31.12.1996) des Einigungsvertrages nicht den o. g. Lehrämtern zugeordnet wurden. e) Studienorganisation: Ausbildungsbeginn: Wintersemester 2007; Ausbildungsdauer: sechs Semester; Studienort: Magdeburg; Studientag: wird noch festgelegt. Darüber hinaus finden in den Ferien pro Schuljahr drei Wochenkurse statt. Der Studienbeginn wird den zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg mitgeteilt. 2. Allgemeine Hinweise Kurs- oder Studiengebühren werden nicht erhoben. Es ist jedoch bei dem weiterführenden Studiengang ein Semesterbeitrag von ca. 60 von jedem Teilnehmenden zu entrichten. Fahrt- und Verpflegungskosten sind gemäß Bezugs-RdErl zu b) von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Prüfungen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis sind gemäß Bezugs- RdErl. zu b) abzulegen. Die Teilprüfungen der Ersten Staatsprüfung oder Prüfung in einem weiteren Fach werden auf der Grundlage der Bezugs-VO zu a) vor dem Landesprüfungsamt abgelegt. Für die Kurse und die Studiengänge werden sofern keine anderen Festlegungen getroffen sind - Vergünstigungen gemäß Bezugs-RdErl. zu c) gewährt. Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: a) tabellarische Darstellung des Bildungsganges b) Kopien der Zeugnisse des absolvierten Lehrerstudiums c) Stellungnahme der zuständigen Schulleiterin bzw. des zuständigen Schulleiters Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte können diesen Sachverhalt in ihre Bewerbung aufnehmen.
Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg an die Abteilung Schule des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu richten. Bewerbungsschluss: 18.07.2007 (Posteingang Landesverwaltungsamt Abteilung Schule). Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten von der Abteilung Schule des Landesverwaltungsamtes einen Bescheid.