Schuldnerberatung Jahresbericht 2013 Paritätischer Nienburg www.nienburg.paritaetischer.de



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Schuldnerberatung Jahresbericht 213 Paritätischer Nienburg www.nienburg.paritaetischer.de

Herausgegeben von: Paritätischer Nienburg Wilhelmstr. 15 31582 Nienburg Telefon 521 9745- Telefax 521 9745-11 Internet: www.nienburg.paritaetischer.de Schuldnerberater Wolfgang Lippel: Telefon 521 974515 Email: wolfgang.lippel@paritaetischer.de

Jahresbericht Schuldnerberatung 213 Die Schuldnerberatung des Paritätischen Nienburg ist mittlerweile im 29. Jahr tätig. Schon seit Jahren hat sie sich als eigenständiges und spezialisiertes Angebot der sozialen Arbeit im Landkreis etabliert und ist eine von ungefähr 1. anerkannten Beratungsstellen bundesweit. Die Einzelfallberatung gehört ebenso wie das Referieren auf Präventionsveranstaltungen, die Herausgabe von fachlichen Informationen und regelmäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben dieser spezialisierten Beratungsstelle. Mit Einführung der Insolvenzordnung 1999 ist der Paritätische Nienburg auch als geeignete Stelle zur Insolvenzberatung vom Land Niedersachsen anerkannt worden. Seit Mitte 21 darf die Beratungsstelle auch Bescheinigungen für erhöhte pfändungsgeschützte Beträge beim sogenannten P-Konto ausstellen. Das Niveau der Überschuldung ist seit vielen Jahren gleichbleibend hoch: Es wird von ungefähr drei Millionen überschuldeter Haushalte im Land ausgegangen, was gut acht Prozent aller Haushalte entspricht. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzverfahren vor Ort im Bereich des Insolvenzgerichtes Syke, zu dem der Landkreis Nienburg gehört, ist dem Bundestrend folgend im Jahr 213 gesunken, aber immer noch auf dem zweithöchsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung 1999. Arbeitslosigkeit und deren Folgen sind nach wie vor die Hauptüberschuldungsursache. Da gerade bei den Langzeitarbeitslosen und Erwerbsunfähigen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, jede ausserplanmäßige Ausgabe zu einer finanziellen Krise führen kann, bleibt dieser Personenkreis nach wie vor besonders verwundbar. Dies zeigt sich besonders bei den steigenden Miet- und Energiepreisen, die viele einkommensschwache Menschen vor existentielle Probleme stellen. Hier sind nicht nur Arbeitslose, sondern auch Geringverdiener betroffen die trotz Arbeitsplatz an der Armutsgrenze leben und aufstockende Sozialleistungen beziehen müssen. Im vergangenen Jahr sind zwei Gesetze verabschiedet worden, die für die Schuldnerberatung von hoher Bedeutung sind. Einmal wurde die lange geplante Reform der Insolvenzordnung auf den Weg gebracht, mit der unter anderem eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf drei Jahre beschlossen wurde allerdings nur, wenn man in diesem Zeitraum sowohl die Verfahrenskosten als auch 35 % der Schulden tilgen kann. Dies wird für die Beratungsstelle keinerlei Auswirkungen haben, da ein Klientel, das dazu in der Lage ist, sich eher um anwaltliche Hilfe bemüht. Von Relevanz ist eher die Verkürzung auf sechs auf fünf Jahre, wenn nur die Verfahrenskosten bezahlt werden können. Dies könnte für einen größeren Teil der Ratsuchenden von Interesse sein. Große Bedeutung hat auch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das hoffentlich den überbordenden Inkassokosten deutlich engere Grenzen setzen wird. Im Jahr 213 wurden insgesamt 132 Personen aus Stadt und Landkreis Nienburg beraten. Dies bedeutet eine etwa gleich hohe Zahl wie im Vorjahr. Gegenüber 211 und den früheren Jahren ist das ein geringer Rückgang, was sicherlich auch einer längeren krankheitsbedingten Abwesenheit des Beraters sowohl in 212 als auch in 213 geschuldet ist. Wie auch in der Vergangenheit wurden Einmal- und telefonische Beratungen nicht statistisch erfasst, die Zahl beträgt jedes Jahr einige Hundert. Die Kapazitätsgrenze für eine mit einer Person besetzten Beratungsstelle ist damit erreicht, die genaue Anzahl der Beratungen mag im Verlauf der Jahre geringfügig zu- oder abnehmen. Eine gezielte Ausweitung der Beratung ist zwar erwünscht, mit der derzeitigen Besetzung jedoch nicht möglich. Das Mitte 21 eingeführte Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) wird nach wie vor stark nachgefragt, da es bei regulären Konten überhaupt keinen Pfändungsschutz mehr gibt. Hier zeigt sich aber deutlich, dass der Bedarf von Altfällen offenbar abgearbeitet ist und nur noch aktuelle Fälle nachfragen. Von der Beratungsstelle wurden insgesamt 99 Bescheinigungen über erhöhte pfändungsgeschützte Beträge ausgestellt. Auf diese Zahl wird sich die Nachfrage in den nächsten Jahren nach deutlich höheren Zahlen in den beiden Vorjahren voraussichtlich einpendeln. Der Aufwand hierfür kann und muss im Rahmen der Beratungstätigkeit geleistet werden.

Dank sagen möchten wir auch in diesem Jahr allen, die mit der Beratungsstelle kooperativ und vertrauensvoll zusammengearbeitet und diese auch finanziert haben. Hier ist wieder an erster Stelle der Landkreis Nienburg/Weser zu nennen, der wie auch in den Vorjahren der größte Geldgeber der Schuldnerberatung war und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter traditionell gut mit dieser zusammenarbeiten. Dies gilt besonders für die Kolleginnen und Kollegen des Sozialamtes und des Jobcenters, mit denen sich die Zusammenarbeit sehr gut gestaltet. Auch dem Land Niedersachsen, der Sparkasse Nienburg und den Volksbanken des Landkreises Nienburg gilt unser Dank für die finanzielle Unterstützung. Gerade mit den genannten Geldinstituten gibt es mittlerweile eine lange Tradition der vertrauensvollen Kooperation, die weit über die finanzielle Unterstützung hinausreicht. Nachfolgend fügen wir wie immer statistische Auswertungen und einen Pressespiegel hinzu, die die Arbeit der Beratungsstelle dokumentieren. Nienburg, im Januar 214 Statistik Schuldnerberatung 213 Gesamtzahl Ratsuchende 16 14 12 1 8 6 4 2 1 94 17 2 21 118 118 14 147 143 143 141 139 133 133 132 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213

Statistik Schuldnerberatung 213 Länge Beratungszeitraum 12 1 8 6 4 1 98 94 43 45 47 63 76 81 78 52 54 bis zu einem Jahr länger als ein Jahr 2 28 29 21 211 212 213 Bis auf einen Ausreisser in 211 zeigt sich, dass die Anzahl der Ratsuchenden, die mehr als ein Jahr Beratungszeit benötigen, ungefähr 45 bis 55 Personen beträgt. Einige dieser Personen werden über mehrere Jahre betreut, wobei die eigentliche Beratung über die reine Schuldnerberatung hinausgeht und auch lebenspraktische Beratung umfasst, häufig in Zusammenarbeit mit anderen Diensten oder Beratungsstellen. Diese Arbeit ist mit hohem Aufwand verbunden, bildet aber auch durch den längeren Zeitraum Vertrauen. Statistik Schuldnerberatung 213 Anzahl Beratungsgespräche pro Fall 16 14 12 123 128 136 121 121 114 1 8 6 1 bis 5 mehr als 5 4 2 2 15 18 12 18 28 29 21 211 212 213 Eigentlich schon immer zeigte sich, dass der weitaus grössere Teil der Beratungen sechs oder mehr Gespräche erfordert. Es bleibt die Feststellung, dass in der überwältigenden Mehrheit der Fälle längere und ausführlichere Beratungen benötigt werden, um die Situation der Ratsuchenden zu stabilisieren und zu verbessern. Häufig ist dies nicht mit einer Kurzzeitberatung zu leisten.

Statistik Schuldnerberatung 213 Einzugsbereich Landkreis Nienburg NRÜ STH Uchte Steyerberg Steimbke Rehburg-Loccum Nienburg Mittelweser Marklohe Liebenau Grafschaft Hoya Heemsen 1 1 7 2 6 4 1 11 5 9 6 7 2 4 6 8 Die langfristige Tendenz, dass sich die Ratsuchenden mit Wohnsitz in der Stadt Nienburg oder den Gemeinden des Landkreises Nienburg ungefähr zur Hälfte aufteilen, trifft auch diesmal ungefähr zu. Die Inanspruchnahme der Beratungsstelle durch Ratsuchende aus den Mitgliedsgemeinden des Landkreises ist Jahr für Jahr sehr unterschiedlich, ein Trend lässt sich nicht herauslesen. Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Landkreis Nienburg haben, werden in der Regel nicht beraten und an Schuldnerberatungsstellen an ihrem Wohnsitz verwiesen. Die beiden Ausnahmen werden von Einrichtungen im Landkreis Nienburg betreut. Statistik Schuldnerberatung 213 Kontaktquellen/Beratungszugang A = eigene und andere Sozial-, Beratungs- und Betreuungsdienste, Wohlfahrtsverbände B = Arbeitgeber C = Bekanntschaft/Mund-zu- Mund-Propaganda D = Öffentliche Dienste und Stellen E = Geldinstitute F = Rechtsanwälte, Ärzte etc. G = Werbung (Telefonbuch, Presse, Geschäftsstellenschild etc.) 5 45 4 35 3 25 2 15 1 5 49 27 2 21 6 7 2 A B C D E F G Deutlich mehr als die Hälfte der Ratsuchenden findet über Hinweise von Bekannten oder Verwandten sowie durch die öffentliche Präsenz in Presse, Öffentlichkeit und Internet den Weg in die Beratungsstelle. Aber auch Beratungsdienste, öffentliche Stellen, Arbeitgeber, Geldinstitute und Rechtsanwälte verweisen in entsprechenden Fällen auf diese spezialisierte Beratungsstelle.

Statistik Schuldnerberatung 213 Geschlecht der Ratsuchenden 9 8 7 6 5 4 3 2 1 84 82 79 697 71 66 66 59 61 62 62 28 29 21 211 212 213 Männlich Weiblich Während in 211 das Geschlechterverhältnis sich ungefähr die Waage hielt und in diesem Jahr es exakt gleich ist, scheinen ansonsten in den letzten Jahren mehr Männer als Frauen die Beratungsstelle aufzusuchen. Davor wiederum war die Zahl beider Geschlechter ungefähr ausgeglichen. Eine Erklärung hierfür liegt nicht auf der Hand. Statistik Schuldnerberatung 213 Alter der Ratsuchenden üb. 6 Jahre 11 bis 6 Jahre 3 bis 5 Jahre bis 4 Jahre bis 3 Jahre 28 31 31 bis 2 Jahre 1 1 2 3 4 Wie im letzten Jahr liegt der Anteil der wirtschaftlich aktivsten Menschen im Bereich zwischen 2 und 6 Jahren bei ungefähr 9 Prozent der Ratsuchenden. Junge Menschen unter 2 Jahren finden selten den Weg in die Beratungsstelle, was aber nicht heisst, dass es in dieser Altersgruppe keine Schuldenprobleme gibt. Diese Probleme werden häufig hier schon verursacht, werden aber häufig noch in der Familie geregelt oder kommen erst später zum Tragen. Auch ist in diesem Alter die Hemmschwelle, sich professionelle Hilfe zu suchen, noch größer als in anderen Altersbereichen. Vor allem die sogenannte Handy-Problematik entwickelt sich in dieser Altersstufe sehr häufig zum zukünftigen Problem, ebenso die Kosten des Konsums von Markenprodukten, Unterhaltungselektronik und Fastfood. Für die Menschen über 6 Jahre sagen die Fachleute voraus, dass aufgrund der demografischen Entwicklung diese Altersgruppe viel stärker als bisher in den Fokus der Beratung rücken wird.

Statistik Schuldnerberatung 213 Einkommensart der Ratsuchenden Kein Einkommen 1 Sonstiges 62 Rente 25 SGB II oder XII 57 Arbeitslosengeld I 4 Arbeitseinkommen 63 1 2 3 4 5 6 7 Deutlich über 4 % aller Ratsuchenden beziehen Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder XII, das sind Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit. Diese Zahl hat auch in den Vorjahren nie unter 4 % gelegen. Die Bezieher von Erwerbseinkommen liegen bei knapp der Hälfte der Ratsuchenden. Viele Erwerbstätige erhalten zusätzlich Arbeitslosengeld II, weil ihr Erwerbseinkommen (z.b. bei Minijobbern oder anderen Geringverdienern) den Bedarf nicht deckt. Dieser Anteil nimmt stetig zu. Bei knapp 2 % liegt der Anteil der Ratsuchenden, die Alters-, Erwerbsminderungs- oder andere Renten beziehen. Unter der Rubrik Sonstiges, die traditionell zahlenmäßig umfangreich ist, werden u.a. staatliche Transferleistungen wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Elterngeld, BAFöG, BAB etc. zusammengefasst. Es zeigt sich, daß viele Ratsuchende Anspruch auf diese Leistungen haben, häufig auch ergänzend zu Erwerbseinkommen. Aber auch Kindesunterhalt, Krankengeld und die sog. 1 -Jobentgelte sind in dieser Rubrik enthalten. Statistik Schuldnerberatung 213 Einkommenshöhe > 1.5, 29 < 1.5, 51 < 1., 4 < 5, 12 1 2 3 4 5 6 Knapp 4 Prozent der Ratsuchenden müssen mit einem Einkommen von bis zu 1. Euro im Monat leben. Dies entspricht der Tendenz der Vorjahre, wobei staatliche Transferleistungen hier schon als Einkommen mitgezählt sind. Einkommensschwache Familien und Personen sind, wie Untersuchungen zeigen, überdurchschnittlich oft von Überschuldung getroffen, da sie keine Rücklagen bilden können, um Reparaturen oder notwendige Neuanschaffungen zu tätigen. Diese Zahlen bestätigen daher die Ergebnisse der Untersuchungen. Eine Änderung dieser Tendenz ist nicht in Sicht. Die Anzahl der Bezieher von Einkommen über 1.5 Euro liegt bei einem guten Fünftel der Ratsuchenden.

Statistik Schuldnerberatung 213 Nationalität der Ratsuchenden 2 9 Deutsche EU-Ausländer Nicht-EU-Ausländer 121 Wie schon in den Vorjahren ist mit über 9 % der größte Teil der Ratsuchenden deutscher Nationalität, wobei auch eingebürgerte Personen hier mitgezählt werden. Bei der Beratung nicht-deutscher Überschuldeter treten oft erhebliche Sprach- und Verständigungsprobleme auf. Schon Ratsuchende, die mit der deutschen Sprache aufgewachsen sind, haben häufig Probleme, komplexe Zusammenhänge hinsichtlich Verschuldung, Wirtschafts- und Rechtsnormen zu verstehen. Bei AusländerInnen, die der deutschen Sprache nicht oder nur mangelhaft mächtig sind, ist dies ohne Dolmetscher so gut wie aussichtslos. Hier gibt es nach wie vor erheblichen Hilfebedarf. Mangelhafte bis fehlende Sprachkenntnis spielt in der Entstehung von Überschuldung ebenso eine Rolle, wie es hinterher die Aufbereitung der Situation und das Arbeiten an Lösungen erschwert. 45 4 35 3 25 2 15 1 5 43 37 Statistik Schuldnerberatung 213 Anzahl Haushaltsmitglieder Eins Zwei Drei Vier > Vier 32 11 9 Bei gut zwei Drittel aller Ratsuchenden sind von der Überschuldung auch noch weitere Personen betroffen, die mit im Haushalt leben. Dies können EhegattInnen, LebensgefährtInnen oder Kinder sein. Untersuchungen zeigen, daß diese Mitbetroffenen unter den Folgen der Überschuldung ebenso schwer zu leiden haben, teilweise auch mithaften als MitkreditnehmerInnen oder BürgInnen. Nicht selten sind Schulden auch ein Grund für Beziehungsprobleme und Trennungen. Die Kinder im Haushalt sind von dem Risiko der Kinderarmut überdurchschnittlich betroffen. Die Anzahl der Singlehaushalte stagnierte bei knapp einem Drittel.

Statistik Schuldnerberatung 213 Anzahl Gläubiger 4 35 3 25 2 15 1 5 37 34 33 28 1 bis 3 4 bis 6 7 bis 1 > 1 In diesem Jahr beträgt die Anzahl derer, die mehr als 1 Gläubiger haben, über ein Fünftel, es sind über die Jahre gesehen immer zwischen 2 und 3 %. Je höher die Gläubigerzahl ist, desto schwieriger gestalten sich die Verhandlungen über Ratenzahlungen, Stundungen etc.. Generell erhöht dies natürlich auch den Arbeitsaufwand der Beratungsstelle und die zunehmende Unmöglichkeit der Verschuldeten, ihre Situation selbst regulieren zu können. Hier ist häufig schon die Sortierung der umfangreichen Schuldunterlagen für die Betroffenen eine schwierige Aufgabe. Statistik Schuldnerberatung 213 Gläubigergruppen der Ratsuchenden A = Geldinstitute B = Versicherungen C = Versandhäuser D = Vermieter (aktuell und früher) E = Versorger F = Telekommunikationsunternehmen G = Öffentliche Gläubiger H = Verwandte / Bekannte I = Sonstige Gläubiger 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 67 72 44 49 38 15 4 A B C D E F G H 48 I Ungefähr 7 Prozent aller Ratsuchenden hatten Schulden bei Geldinstituten, dies folgt dem Trend der letzten Jahre. Die Geldinstitute bleiben damit mit Abstand die größte Gläubigergruppe. Bei den nächstgrößeren Gläubigergruppen halten sich nach Anteil der öffentlich-rechtliche Bereich (z.b. Forderungen der Krankenkassen, der GEZ/Beitragsservice, der Arbeitsagentur, der Jugendämter, der Kommunen etc.) und die Telekommunikationsunternehmen die Waage. Im mehrjährigen Vergleich scheint sich die Gruppe der öffentlichen Gläubiger und TK-Unternehmen hinter den Geldinstituten als größte Gruppen zu etablieren. Unter den sonstigen Gläubigern sind Lieferanten von ehemals beruflich Selbstständigen, Rechtsanwälte, Ärzte und andere erfasst. Verschuldung im privaten Bereich spielt in der Beratung nur eine sehr geringe Rolle, hier scheinen die finanziellen Probleme eher im Freundes- oder Verwandtenkreis geklärt zu werden.

Statistik Schuldnerberatung 213 Höhe der Verschuldung in Euro > 5., 39 < 5., < 25., 17 17 < 15., < 5., 29 3 1 2 3 4 Über 4 Prozent aller Ratsuchenden haben Schulden, die die Höhe von 25. Euro übersteigen. Fast 3 Prozent haben gar Schulden jenseits der 5.-Euro-Grenze, was gegenüber den Vorjahren ein hoher Wert ist. Kommt hier noch eine größere Gläubigerzahl als Faktor hinzu, ist es für viele Menschen fast unmöglich, eine solche Situation selbst zu bereinigen. Allerdings können auch Schulden, die geringer sind als 5. Euro, existenzbedrohend sein, wenn das Einkommen gerade zur Deckung des unmittelbaren Lebensunterhaltes reicht, selbst kleinste Raten nicht gezahlt oder auch kleinere Anschaffungen nicht selbst finanziert werden können. Das ist häufig beim Personenkreis der Fall, der Grundsicherungsleistungen nach den Sozialgesetzbüchern bezieht. Statistik Schuldnerberatung 213 Verschuldungsursachen A =Unfall/Krankheit /Sucht B = Ehescheidung/Trennung/Tod des Ehepartners C = Arbeitslosigkeit D = Straffälligkeit E = Sonstiges wie z.b. Zwangsversteigerung vom Eigenheim, gescheiterte berufliche Selbstständigkeit, wirtschaftliche Planlosigkeit oder Unerfahrenheit, Einkommensarmut, mangelhafte Sprachkenntnisse etc. (Angabe mehrfacher Ursachen möglich!) 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 35 32 25 6 A B C D E

Traditionell ist die einzelne Überschuldungsursache, die am häufigsten genannt wird, die Arbeitslosigkeit. Immer häufiger wird aber ein Bündel von Ursachen genannt, die die Krise ausgelöst haben. Diese Bündel von Ursachen, in denen mehrere Schicksalsschläge zusammenfallen, treten häufig in Erscheinung, z.b. Ehescheidung zusammen mit Arbeitslosigkeit oder gesundheitliche Probleme mit gescheiterter beruflicher Selbstständigkeit. Auch Trennung oder Scheidung sind nach wie vor prominente Überschuldungsursachen, was häufig einen der beiden PartnerInnen allein erziehend zurücklässt und damit die Überschuldungsgefahr erhöht. Auch ist hier häufig der Notverkauf des gemeinsamen Eigenheimes erforderlich, wenn nicht sogar eine Zwangsversteigerung erfolgt. Die Gruppe derjenigen, die mit der beruflichen Selbstständigkeit gescheitert sind, die Zwangsversteigerung ihres Eigenheimes erleben mussten oder schlichtweg wirtschaftlich unerfahren sind bzw. finanziell planlos leben, ist auch dieses Jahr die größte Gruppe. Hier sind auch Verschuldungsursachen wie mangelhafte Sprachkenntnisse, Obdachlosigkeit, die Unfähigkeit zur wirtschaftlichen Planung oder funktioneller Analfabetismus zusammengefasst. Gerade in diesen Fallgruppen treffen problematische Ausgangsvoraussetzungen wie hohe Gläubigerzahl und Gesamtverschuldung zusammen. Aber auch Einkommensarmut tritt als Verschuldungsursache auf. Statistik Schuldnerberatung 213 Finanzierung Schuldnerberatung sowie Schuldnerund Insolvenzberatung in Prozent 8 6 4 2 75,9 61,6 19,1 9,3 9,3 7,4 11,9 5,5 A B C D Schuldnerberatung Schuldner- und Insolvenzberatung A = Landkreis Nienburg B = Land Niedersachsen C = Nds. Sparkassenverband D = Einnahmen und Eigenmittel Paritätischer Der Landkreis Nienburg ist, wie schon seit vielen Jahren, der mit Abstand größte Einzelfinanzier der Schuldnerberatung. Der Zuschuss durch die Koppelfinanzierung des Landes Niedersachsen und des Niedersächsischen Sparkassenverbandes liegt ungefähr in der Höhe des Vorjahres und ist vorläufig bis Ende 218 gesichert. Bei der gemeinsamen Betrachtung von Schuldner- und Insolvenzberatung ändert sich das Bild, da die Insolvenzberatung fast ausschließlich vom Land Niedersachsen und Eigenmitteln des Paritätischen getragen wird. Aber auch so bleibt der Landkreis Nienburg in der Finanzierung mit großem Abstand führend.

Statistik Schuldnerberatung 213 Pfändungsschutzkonto (P-Konto) 25 222 Große Säule: Nachfragen Kleine Säule: ausgestellte Bescheinigungen 2 15 1 82 53 185 152 149 16 99 5 2. HJ. 21 211 212 213 Das Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto genannt) wurde Mitte 21 gesetzlich verankert und ermöglicht dem Kontoinhaber, über einen pfändungsgeschützen Grundfreibetrag von zur Zeit 1.28,89 pro Monat zu verfügen. Erhöhte pfändungsgeschütze Beträge für unterhaltsberechtigte Personen (zum Beispiel EhepartnerIn, Kinder) oder Kindergeld müssen von einer hierfür anerkannten Stelle (Schuldnerberatung, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber) bescheinigt werden. Hierzu ist die Vorlage von aussagekräftigen Unterlagen (Personalausweis, Kontokarte oder vertrag, Einkommensnachweise, Leistungsbescheide etc.) notwendig. Die Bescheinigung wird von der Beratungsstelle nur dann ausgestellt, wenn diese vollständig vorliegen. Sollte der pfändungsfreie Betrag angehoben werden müssen (beispielsweise bei der Auszahlung von Weihnachts- oder Urlaubsgeld), ist nach wie vor ein gerichtlicher Beschluss notwendig. Nachdem bis Ende 211 der herkömmliche Pfändungsschutz auf Girokonten parallel zur Einführung der P- Konten weiter lief, ist dieser ab 212 vollständig entfallen. Pfändungsschutz gibt es nur noch auf P-Konten. Dies führte zu einer enormen Nachfrage hinsichtlich der Beratung und des Ausstellens von P-Konto- Bescheinigungen. Im Jahr 213 hat sich die Zahl der ausgestellten Bescheinigungen auf knapp 1 gesenkt, dies ist eine Zahl, die auch in den nächsten Jahren im laufenden Betrieb zu erwarten ist. Die Altfälle scheinen mittlerweile größtenteils den Bedarf an P-Konten und entsprechenden Bescheinigungen gedeckt zu haben. Insgesamt gesehen ist die Einrichtung des P-Kontos eine Erfolgsgeschichte. Über die pfändungsgeschützen Beträge kann größtenteils ohne Gerichtsbeschluss unbürokratisch verfügt werden, der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ist auch für Überschuldete gegeben. Dies ist ein erheblicher Fortschritt gegenüber der früheren Situation. Ab dem Jahr 214 soll eine Evaluierung der entsprechenden Gesetzgebung durchgeführt werden. In einigen Punkten wie z.b. dem P-Konto im Insolvenzverfahren oder den Kontokosten gibt es durchaus noch Verbesserungsbedarf. Im Landkreis Nienburg scheinen aber die drängenden Probleme durch die Praxis der Geldinstitute weitgehend gelöst zu sein, das P-Konto ist eine Routine im Geschäftsablauf geworden.

Insolvenzverfahren Statistik Schuldnerberatung 213 Entwicklung Insolvenzverfahren im Insolvenzgerichtsbezirk Syke (aufgeteilt nach Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren) Quelle: Insolvenzgericht Syke 6 5 4 3 2 1 1999 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 Regeli nsolvenzver f ahr en V er br aucher insol venzver f ahr en In den ersten Jahren nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat es nur wenige eröffnete Verfahren gegeben, was daran lag, dass die Antragsteller einen Verfahrenskostenvorschuss leisten mussten (damals ca. 3., DM pro Verfahren). Dies erwies sich als ein erhebliches Hindernis für viele Überschuldete, so dass die Ergebnisse der neuen Insolvenzordnung weit hinter den Erwartungen zurückblieben. Dies änderte sich erst, nachdem Ende 21 die Möglichkeit der Kostenstundung eingeführt wurde. Dies führte zu einem regelrechten Boom bei der Anzahl der eröffneten Verfahren, da die Verfahrenskosten erst nach Beendigung des Verfahrens fällig wurden. Die enormen Steigerungsraten bei den Verbraucherinsolvenzverfahren endeten 27. Die Zahl der eröffneten Verfahren hat sich im Bereich des Insolvenzgerichtes Syke ( zu dem auch der Landkreis Nienburg gehört) zwischen 28 und 21 auf einem hohen Niveau stabilisiert, um dann in den letzten drei Jahren den Höchststand der pro Jahr eröffneten Verfahren zu erreichen. In 212 ist zwar die Zahl gegenüber dem Vorjahr um ungefähr 7 % gesunken, das Jahr weist aber immer noch den zweithöchsten Stand seit der Einführung der Insolvenzordnung 1999 aus. Dies läuft dem Bundestrend entgegen, der 21 den Höchststand ausweist und seitdem rückläufige Zahlen nennt. Eine Erklärung hierfür liegt nicht auf der Hand. Nach wie vor gilt festzuhalten, dass die Insolvenzberatung ein Werkzeug der Schuldnerberatung ist und nicht bei allen Ratsuchenden sinnvoll eingesetzt werden kann. Daher ist auch eine spezialisierte Insolvenzberatung, die nicht in die soziale Schuldnerberatung und ein Netz von anderen sozialen Beratungsdiensten eingebettet ist, vom Anspruch einer umfassenden und ganzheitlichen Beratung her eher abzulehnen. Der Versuch, alle Ratsuchenden in ein Insolvenzverfahren zu drängen, entspricht nicht der guten fachlichen Praxis, sondern eher dem Wunsch, möglichst viele abrechnungsfähige Fälle zu generieren. Bei 22 vom Paritätischen Nienburg beratenen Personen ist im Jahr 213 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.v. ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen. Er unterhält in allen kreisfreien Städten und den meisten Landkreisen Geschäftsstellen, in denen vielfältige praktische Sozialarbeit geleistet wird. Der Paritätische Nienburg ist eine davon. Außerdem hat der Verband zur Förderung der Mitgliedsorganisationen und der fachlichen Arbeit 27 Fachbereiche und Arbeitskreise zu den unterschiedlichsten sozialen Themen gebildet. Der Fachbereich für Soziale Psychiatrie und der Arbeitskreis Schuldnerberatung werden von Mitarbeitern des Paritätischen Nienburg hauptamtlich betreut. Die mittlerweile ungefähr 8 Mitglieder des Verbandes sind juristische Personen (meistens eingetragene Vereine), die als gemeinnützig anerkannt sind. Bei Mitgliederversammlungen hat jedes Mitglied, unabhängig von seiner Größe und Mitgliederzahl, eine Stimme. Diese Gleichberechtigung und Rechtsgleichheit bezeichnet man als paritätisch, daher die Namensgebung des Verbandes.

Weitere Dienstleistungen des Paritätischen Nienburg: Ambulanter Pflegedienst in der Stadt Nienburg und den Samtgemeinden Heemsen und Steimbke Essen auf Rädern Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen (KIBIS) Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Beschäftigungs-, Integrations- und Betreuungsprojekte www.nienburg.paritaetischer.de