Personenversicherungen Unfallversicherung -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor
Personenversicherungen Vaudoise
Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten als Arbeitgeber Gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung () ist in der Schweiz für alle Arbeitnehmenden eine Unfallversicherung obligatorisch. Diese gewährt Leistungen bei Berufs- und Nichtberufsunfällen (für Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten) sowie bei Berufskrankheiten. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, für Ihre Mitarbeitenden eine Unfallversicherung gemäss abzuschliessen. Je nach Tätigkeitsbereich Ihres Unternehmens ist die Suva oder ein Privatversicherer zuständig. Gleichwohl muss man sich bewusst sein, dass die obligatorische Unfallversicherung eine Sozialversicherung ist, die nur Versicherungsdeckung für die gesetzlichen Minimalleistungen vorsieht. Verbesserung der Leistungen bei Unfall Die -Zusatzversicherung der Vaudoise Versicherungen schliesst die Lücken der obligatorischen -Deckung und bietet bei Unfall bessere Versicherungsleistungen für Ihre Mitarbeitenden. Die -Zusatzversicherung fördert ausserdem das Image und das soziale Ansehen Ihrer Firma. Eine Versicherung nach Mass Der Versicherungsschutz unserer -Zusatzversicherung kann gemäss Ihren Bedürfnissen einzeln gewählt werden, auch wenn die obligatorische -Versicherung bei der Suva oder bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wurde.
Die Vorteile einer -Zusatzversicherung Pflegeleistungen und Kostenvergütungen Heilbehandlung in der Schweiz Heilbehandlung bei einem Unfall im Ausland (eingeschränkte Deckung) Stationäre Behandlung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals (mit Abzug eines Unterhaltskostenbeitrages bei Spitalaufenthalt) -Zusatzversicherung Heilbehandlung in der Schweiz und im Ausland (zusätzlich zum ) Stationäre Behandlung in der Schweiz und im Ausland in der privaten Abteilung Rückerstattung des Unterhaltskostenbeitrages Und ausserdem: Entschädigung für Reinigung oder Ersatz beschädigter Kleider Such-, Rettungs- und Transportkosten Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit 80% des Lohnes ab dem 3. Tag nach dem Unfall (versicherbarer Höchstlohn CHF 126 000. ) -Zusatzversicherung 90% oder 100% des Lohnes für die ersten zwei Tage nach dem Unfall 10% oder 20% des nicht gedeckten Lohnanteils ab dem 3. Tag Lohnanteil, der den versicherbaren -Höchstlohn übersteigt Usw. Kosten für Suchaktionen/Transport Kosten für beschädigte Kleider Übernahme der Kostenbeteiligung bei Spitalaufenthalt bis 300 000. Zusätzlicher Lohn Nicht- Spitalaufenthaltskosten in Privatabteilung Ambulante Behandlung und stationäre Behandlung (allgemeine Abteilung) Durch das versicherte Leistungen (obligatorische Unfallversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung) 126 000. Lohn Zusätzlicher Lohnanteil ab dem 3. Tag Tag Durch unsere -Zusatzversicherung versicherte Leistungen Personenversicherungen Vaudoise
Gelassenheit für den Arbeitgeber Sicherheit für den Arbeitnehmer Besonderes Taggeld Kein besonderes Taggeld vorgesehen -Zusatzversicherung Entschädigung bei Spitalaufenthalt Kostenrückerstattung im nichtmedizinischen Bereich (Miete eines Fernsehers, Haushaltshilfe, Lohn für Stellvertreter usw.) Hauspflege Entschädigung bei Spitalaufenthalt Nichtmedizinische Kosten: Fernseher, Haushaltshilfe usw. Hauspflege Dauernde Invalidität Rente einzig aufgrund der Erwerbsunfähigkeit -Zusatzversicherung Sofortige Zahlung eines gemäss dem anatomischen Invaliditätsgrad berechneten progressiven Kapitals zur Deckung der anfallenden Bedürfnisse: Startkapital für berufliche Wiedereingliederung Finanzierung der Ausbildung der Kinder Rückzahlung der Hypotheken oder anderer Schulden Gewährleistung des früheren Lebensstandards Invaliditätskapital (unabhängig von der Rente) -Rente höchstens 80% des Lohnes (oder 90% zusammen mit der IV) Todesfall Hinterlassenenrente (ausschliesslich Ehepartner und Kinder) -Zusatzversicherung Sofortige Zahlung eines Kapitals an die bezeichneten Begünstigten zur Deckung der anfallenden Bedürfnisse: Finanzierung der Ausbildung der Kinder Rückzahlung der Hypotheken oder anderer Schulden Gewährleistung des gewohnten Lebensstandards Todesfallkapital (unabhängig von der Rente) Höchstens 90% zusammen mit der IV Zusammen mit Waisenrenten höchstens 70% des Lohnes -Witwen- oder Witwerrente höchstens 40% des Lohnes -Zusatzversicherung das heisst auch... Eine spezielle Deckung bei Rückfällen und/oder Spätfolgen von Unfällen, welche nicht von einem anderen Versicherer übernommen werden Anspruch auf Übertritt in die Einzelversicherung bei den Vaudoise Versicherungen Kein Abzug bei Grobfahrlässigkeit des Versicherten Versicherung jener Leistungen, die gemäss gekürzt oder verweigert wurden (-Ausgleich) Rückfall Freizügigkeitsanspruch Grobfahrlässigkeit
Bei Risikosportarten empfiehlt sich eine -Zusatzversicherung Die obligatorische -Versicherung übernimmt nicht alles Das Gesetz schreibt dem -Versicherer vor, bestimmte Geldleistungen (beispielsweise Taggelder) zu kürzen, wenn der Unfall die Folge einer Grobfahrlässigkeit oder eines Wagnisses ist. So müssen beispielsweise bei Unfällen, die sich bei der Ausübung von Risikosportarten ereignen, Leistungskürzungen vorgenommen werden. Ein Beispiel dafür, wie die Zusatzversicherung die Leistungskürzung des -Versicherers kompensiert: Nehmen wir den Fall einer 27-jährigen Person, die pro Jahr CHF 73 000. verdient (CHF 200. pro Tag) und Opfer eines schweren Unfalls infolge eines Wagnisses ist, zum Beispiel bei einer Mountainbike- Abfahrt (Downhill) oder beim Bungee-Jumping. Der -Versicherer bezahlt die Taggeldleistungen, danach eine Invalidenrente von 40%. Letztere wird durch eine Integritätsentschädigung von 30% ergänzt. Alle Leistungen zusammen entsprechen CHF 555 000. (die Rente wurde für die Bedürfnisse des genannten Beispiels kapitalisiert). Aufgrund der obligatorischen Leistungskürzung von 50% für Wagnisse bezahlt der -Versicherer nur CHF 277 500.. Wenn das Unternehmen eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, kompensiert diese die Kürzung vollumfänglich und zwar unabhängig von anderen im Zusammenhang mit der Zusatzversicherung geschuldeten Leistungen. Damit erweist sich die -Zusatzversicherung als unverzichtbar. Personenversicherungen Vaudoise
Mit der Vaudoise gelassen in die Zukunft Das Leben eines Menschen besteht aus verschiedenen Phasen. Dabei ist es wichtig, auf einen Versicherer in Ihrer Nähe zählen zu können, der präsent und immer für Sie da ist. 0 00 927/02 2014 Die Vaudoise setzt sich für Sie ein und begleitet Sie in allen Lebensphasen. Wir setzen uns mit unserer ganzen Erfahrung und unserem Wissen für konkrete Lösungen ein, die Ihren persönlichen und tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen. So können Sie Ihre Energie ganz den Personen und Aktivitäten widmen, die Ihnen am Herzen liegen, und gelassen in die Zukunft blicken. www.vaudoise.ch