Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb)

Ähnliche Dokumente
Erfassungsbogen zur Berechnung eines Nährstoffvergleichs nach Düngeverordnung auf Basis einer Flächenbilanz

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter)

Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) bis (Tag, Monat, Jahr)

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Str./Nr. PLZ, Ort. Tel.

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste

Tabelle 3: N-Anfall aus der Tierhaltung je Tierplatz und Jahr

Ackerland (ha) Grünland (ha) Brache (ha)

Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei:

Ermittlung des für den Betrieb zulässigen Bilanzwertes für Stickstoff

Aktuelle regionale Aspekte in der Landwirtschaft

Die neue Düngeverordnung

Änderungen gegenüber der geplanten Bewirtschaftung sind spätestens nach 7 Tagen im Düngeplan festzuhalten

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus?

Betriebliche Stoffstrombilanzen - Ziele und Inhalte. Keine wesentliche Änderung der Nitratgehalte in den Grundwassermessstellen

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Bezugsbasis bei der Stoffstrombilanzierung ist - im Gegensatz zur Flächenbilanz der Düngeverordnung (DüV) - der Gesamtbetrieb (= Hoftorbilanz):

Bezugsbasis bei der Stoffstrombilanzierung ist - im Gegensatz zur Flächenbilanz der Düngeverordnung (DüV) - der Gesamtbetrieb (= Hoftorbilanz):

Hintergrund. Regelungen der geplanten Stoffstrombilanzverordnung Dr. Ute Schultheiß. BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland

Tabelle 1: Ableitung N-Düngebedarf im Herbst nach der Ernte der Hauptfrucht auf Ackerland. Wintergerste bei Aussaat bis zum 1. Oktober Düngebedarf

Aktueller Stand der Düngeverordnung

Umsetzung der Düngeverordnung

Erläuterungen zu den Formblättern Aufzeichnungspflicht gemäß SchuVO und Erhebungsbogen N und P

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung

Pferdemist als Wirtschaftsdünger Vortrag am 24. Juni 2011 Dr. Eckhard Boll Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Neue Düngeverordnung Grasanbau zur Saatguterzeugung. Stefan Heinrich, LfULG, Ref. 72

Mitglieder-Information

Mitglieder-Information

Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Merkblatt zur Düngeverordnung

Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) - Frühjahr (Stand 02/2019)

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Düngung und Bodenschutz welche Änderungen sind zu erwarten?

Stoffstrombilanz Wer muss sie machen und wie geht das?

Düngebedarfsberechnung bei Grünland und Nährstoffvergleich für tierhaltende Betriebe

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

Nährstoffbericht für Niedersachsen 2017/2018

ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe

Erfahrungen mit verschiedenen Bilanzierungsverfahren in Bayern

Düngegesetzgebung. Umsetzung der neuen Düngeverordnung Bilanzierung der Nährstofffrachten am Betrieb

Richtwerte für die Düngung in Niedersachsen

Novellierung der. Düngeverordnung

NÄHRSTOFFVERGLEICH FÜR WEINBAUBETRIEBE

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

vom 10. Januar 2006 Inhalt:

Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Stoffstrombilanzverordnung

Auswirkung der geplanten Düngeverordnung auf die Kompostwirtschaft. RGK-Südwest e.v Linsengericht Michael Schneider

Hinweise zur Umsetzung der Düngeverordnung

Was lange währt, wird endlich?

Die neue Düngeverordnung. Was bedeutet das für Ökobetriebe?

Belastungen und Perspektiven für die Fläche

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel

Antragstellendes Unternehmen Betriebsnummer: Rinderhaltungsbetrieb mit mehr als 3 GVE im Betrieb (davon mindestens zwei Drittel Rinder) ja nein

vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S.

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Umsetzung der Nitratrichtlinie in Flandern/Belgien (BE), Dänemark (DK) und den Niederlanden (NL)

Neue Düngeverordnung 2017 Thomas Bickhardt, LLH Griesheim Freitag, 3. November 2017

Die Düngeverordnung Auswirkungen auf Grünlandbetriebe. Tim Eiler, FB 3.13

Aktuelle Rechtsentwicklung bei der Bioabfallverwertung. KompostKlub Haus Düsse; Ostinghausen Michael Schneider

Sachgerechte Düngung in Bayern auf Ackerland

Düngeverordnung 2.0 was ändert sich im Rapsanbau?

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Nährstoffbilanzen und -gehalte im Boden. Karl Severin und Luise Engelke

Novellierung der. Düngeverordnung

Betrieb: Düngejahr: Beispiel Bewirtschaftungseinheit. Sollwert Zu- und Abschläge kg N/ha BEW 2 BEW 3 BEW 4 BEW 1

Fachinformation. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft

Auswirkungen der Novelle des Düngerechts auf die Vermarktung von Kompost- und Gärprodukten

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

NÄHRSTOFFVERGLEICH FÜR WEINBAUBETRIEBE

Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für die Verwertung von Gärresten und Komposten

Neue Düngestrategien für den Futterbau

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Fachinformationsveranstaltung Novelle der Düngeverordnung Düngen nach guter fachlicher Praxis Beate Streubel

Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2013/2014

Wie funktioniert die Stoffstrombilanz und wie wird sie erstellt?

Unterlagen für CC-Kontrollen. N min -Sollwerte und Nährstoffentzugswerte für Gemüsekulturen. Oktober 2007

Kompost als Humus- und Nährstoffdünger unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Düngeverordnung

Stoffstrombilanzverordnung Was muss die Biogasanlage tun?

2. Sitzung des Runden Tisches Nährstoffmanagement im Landkreis Emsland Seminarraum Bezirksstelle LWK

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Transkript:

Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Strenzfelder Allee 22, 06406 Bernburg, Tel./Fax (0 34 71) 3 34-201/205 Poststelle@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ (Gesamtbetrieb) Düngejahr von (Tag, Monat, Jahr) Zuständiges Amt Zuständiger Landkreis bis (Tag, Monat, Jahr) Datum der Erstellung (Tag, Monat, Jahr) Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Sitz des Unternehmens Str./Nr. PLZ, Ort Tel. E-Mail Sitz der Geschäftsleitung (falls abweichend) Str./Nr. PLZ, Ort Tel. E-Mail Verantwortlicher Leiter des Unternehmens bzw. Vertretungsberechtigter Betriebsgröße [ha LF] Ackerland Grünland Brache 1) 1) befristet aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommene Flächen, denen keine Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel zugeführt werden, nachfolgend als Brache bezeichnet

Tabelle 1: Anzurechnende Mindestwerte in % der Ausscheidungen an Gesamtstickstoff in Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und andere Kenngrößen Tierart Ausbringung nach Abzug der Stall- und Lagerungsverluste Zufuhr nach Abzug der Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste 2) Rinder Schweine Geflügel Gülle Festmist, Jauche, Tiefstall Gülle Festmist, Jauche, Tiefstall 3 4 5 85 70 70 60 70 65 60 55 70 3) 60 60 3) 50 Andere (Pferde, Schafe) Weidegang aller Tierarten 1), 2) 55 50 25 1) Bei ausschließlichem Weidegang. Bei anteiliger Schnittnutzung sind für diese die Werte gemäß Spalte 4 bzw. 5 anzusetzen. 2) Nicht für die Berechnung der 170 kg Grenzwerte ( 3, 4 Düngerverordnung) und der 80 kg Grenzwerte ( 4, 5 Düngeverordnung) 3) Als Geflügelkot (flüssig) Landesregelung in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Tabelle 2: Maximal anrechenbare N-Ausbringungsverluste 1) Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft bzw. org. Düngemittel Rindergülle Schweinegülle Flüssige Gärrückstände, z. B. 2) Biogasgülle (Gülle+NaWaRo) Rindermist Schweinemist Geflügelmist/Geflügelkot (trocken) Rinderjauche Schweinejauche Geflügelkot (flüssig) 2) 1 Schaf-/Pferdemist Klärschlamm 2) Frischkomposte 2) Flüssige Rückstände aus der industriellen Verarbeitung pflanzl. Produkte z. B. Schlempe und Kartoffelfruchtwasser 2) N-Ausbringungsverluste laut DüV 2 18 17 Landesspezifische Regelungen 3 18 17 1) sind stufig aus Tabelle 1 zu berechnen, siehe Infovorschriften der zuständigen Landesbehörde 2) vereinfachte Landesregelung in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Aktuelle Angaben der zuständigen Landesbehörden finden Sie im Internet unter folgenden Adressen: Mecklenburg-Vorpommern: http://www.lms-beratung.de Brandenburg: http://www.mluv.brandenburg.de/info/duengung Sachsen-Anhalt: http://www.llfg.sachsen-anhalt.de

NÄHRSTOFFZUFUHR AUF DIE GESAMTFLÄCHE Tabelle 3: Nährstoffzufuhr aus mineralischen Düngemitteln Mineralischer Dünger 1) [dt 2) oder l] Einh.] 3) Einh.] 3) Einh.] 3) 3 4=2x3 5 6=2x5 7 8=2x7 2) freiwillige Angabe, gehört nicht zu den Mindestanforderungen an die Aufzeichnungspflicht; dies gilt für alle Tabellen 3) in der Regel Prozentangaben der Dünger (für die Oxidformen) Tabelle 4a: Nährstoffzufuhr aus betriebseigener Tierhaltung (Nährstoffausscheidung je Tier-/Stallplatz) Tierart/Haltungsform 1) (Gülle/Mist/Jauche) Weide-/ Stalltage 3) Anzahl 3 Verluste 2) Tier] brutto (s. u Hinweis) Tier] Betr.] Tier] 4 5 6 7 8 Tier] 11 1) siehe auch Richtwerte der zust. Landesbehörde oder Anlage 5 der Düngeverordnung 2) Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste (%), Tabelle 1, Spalten 4/5 3) Stall- und Weidetage < 365 Tage, tatsächliche Weidestunden beachten Hinweis: Berechnungen siehe Beispiel-Formular Tabelle 4b: Nährstoffzufuhr aus zugekauften Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft oder vergleichbaren Düngemitteln Wirtschaftsdünger oder organische Düngemittel 1) [dt bzw. m 3 ] Ausbringungsverluste siehe Tab. 2 Einh.] ) Einh.] 2 Einh.] 3 4 5 6=2x5 7 8=2x7 Einh.] =2x 2) Netto 1 = Analysewert oder Bruttorichtwerte abzügl. Stall- und Lagerungsverluste

Tabelle 5: Sonstige organische Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel und Abfälle ( 27 Abs. 2 und 3 KrW-/AbfG) Düngestoff 1) [dt] bzw. [m 3 ]] Ausbringungsverluste siehe Tab. 2 Nährstoffgehalt dt] bzw. m 3 ] brutto Nährstoffzufuhr 3 4 5 6 7 8 1) siehe auch Richtwertbroschüre der LLFG Tabelle 6: bindung durch Leguminosen Leguminosenart 1) Erntemenge [dt/ dt] 3 4=2x3 Fruchtart 1) [kg N/ha*a] 3 4=2x3 SUMME Nährstoffzufuhr Nährstoffzufuhr 1) 3 4 1) n der Tabellen 3 bis 6

NÄHRSTOFFABFUHR VON DER GESAMTFLÄCHE Tabelle 7: Ernte Grün-/Ackerland Ernteprodukte 1) Anbaufläche [dt/ dt] dt] dt] 3 4 5=3x4 6 7=3x6 8 =3x8 Tabelle 8: Nährstoffabfuhr von organischen Düngemitteln aus dem Betrieb (ohne Stroh, wird in Tabelle 7 erfasst) Wirtschaftsdünger 1) [t oder m 3 / Gehalt 1) t] Verluste 1) t] 1) t] t] 3 4 5 6=2x5 7 8=2x7 =2x Tabelle : Weitere unvermeidliche Überschüsse/erforderliche Zuschläge nach Anlage 6 Düngeverordnung Kultur 1) Quelle Flächengröße zulässiger Verlust/ha [kg] zulässiger Gesamtverlust 3 4 5 SUMME Nährstoffabfuhr Nährstoffabfuhr 1) 3 4 1) n der Tabellen 7 bis

Tabelle : betrieblicher Nährstoffvergleich für das Düngejahr Zufuhr auf die Gesamtfläche Tab. 3: Zufuhr aus mineralischen Düngemitteln Nährstoff 3 4 Tab. 4a: Zufuhr aus eigenen Wirtschaftsdüngern Tab. 4b: Zufuhr aus zugekauften Wirtschaftsdüngern Abfuhr von der Gesamtfläche Nährstoff 5 6 7 8 Tab. 7: Ernte Grün-/ Ackerland Tab. 8: organische Düngemittel Tab. : nach Düngeverordnung Anlage 6 Tab. 5: Bodenhilfsst. Kultursubstr., Pflanzenhilfsm. u. Abfälle Tab. 6: zufuhr durch Leguminosenanbau der Zufuhr der Abfuhr Differenz zwischen Zufuhr und Abfuhr [kg] LF ohne Brache Differenz je Hektar ha] Tabelle 11: mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich gleitender Mittelwert für (3 Jahre), Phosphat (P 2 O 5 ) (6 Jahre) und Kali (K 2 O) (6 Jahre) Differenz im Düngejahr ha] Düngejahr und zwei e Düngejahr und fünf e Düngejahr und fünf e 3 4 Düngejahr Durchschnittlicher betrieblicher Überschuss je ha und Jahr

Tabelle 12: Berechnung der innerbetrieblichen Nährstoffzufuhr aus Wirtschaftsdüngern/Tierhaltung nach 4 Abs. 3 Düngeverordnung (170/230 kg-regel) Tierart 1) Weidetage Anzahl Verluste 2) Tier] brutto Tier] 3 4 5 6 7 die hier anfallenden Veluste dürfen nicht in Ansatz gebracht werden 2) Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste (%), Tabelle 1, Spalten 2/3; die bei Weidehaltung auftretenden Verluste dürfen nicht in Ansatz gebracht werden Tabelle 13: im Betriebsdurchschnitt ausgebrachte Gesamtstickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft gemäß 4 Abs. 3 Düngeverordnung + = / = Tierart 1 4 aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aus Aufnahme von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft aus Abgabe von Wirtschaftdüngern tierischer Herkunft Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft je Jahr LF ohne Brache im Betriebsdurchschnitt je ha ausgebrachte an Gesamtstickstoff [kg N/ha LF] Tabelle : Berechnung der nach 4 Abs. 3 und 4 Abs. 4 zulässigen betrieblichen N-n Flächen Zulässige Maximalfracht [kg N/ha] Ackerland, ohne Brache ( 4 Abs. 3 DüV) 170 Flächengröße 3 Zulässige Gesamtfracht [kg N/ 4 Grünland ( 4 Abs. 3 DüV) oder Grünland (Ausnahmeregl. nach 4 Abs. 4 DüV) 170 230