Abschlussbericht - ENDFASSUNG - Stand

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Transkript:

Abschlussbericht - ENDFASSUNG - Stand 20.06.2014 Fließgewässerkonzept Teile der Einzugsgebiete des Gräfenhainicher Mühlgrabens, des Schrotemühlenbaches, des Kapengrabens sowie des Fließgrabens Auftraggeber: Stadt Gräfenhainichen (federführend) Stadt Oranienbaum-Wörlitz Stadt Kemberg Grontmij GmbH An der Waisenhausmauer 5 06108 Halle (Saale) T +49 345 20560-41 F +49 345 20560-55 E torsten.ruppert@grontmij.de W

Impressum Auftraggeber: Stadt Gräfenhainichen (federführend) Markt 1 06773 Gräfenhainichen Stadt Oranienbaum-Wörlitz Franzstraße 1 06785 Oranienbaum-Wörlitz Stadt Kemberg Burgstraße 5 06901 Kemberg Auftragnehmer: Grontmij GmbH Bearbeitung: unter Mitarbeit von Postfach 11 03 65 06017 Halle (Saale) An der Waisenhausmauer 5 06108 Halle (Saale) Dipl.-Ing. Gudrun Grünig Dipl.- Ing. (FH) Eva Hartmann Dipl.-Ing. Bernd Brückner B. Eng. Michael Uhde Dipl.-Ing. agr. Torsten Ruppert PLATIWA Tiefbauplanung Alexander Hanka Mühlweg 17, 06846 Dessau-Roßlau Bearbeitungszeitraum: Dezember 2012 bis Juni 2014

Inhaltsverzeichnis Seite Ordnerübersicht 1 - Erläuterungsbericht - Zeichnungen und Pläne - Maßnahmeblätter, Teil 1 2 - Maßnahmeblätter, Teil 2 3 - Anhang 1: Hydrologische Modellierung - Anhang 2: Hydraulische Berechnungen 4 - Anhang 3: Ergebnisse Vermessung - Anhang 4: Ergebnisse Durchflussmessungen Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Ziele 1 2 Untersuchungsgebiet 4 2.1 Einzugsgebiet des Gräfenhainicher Mühlgrabens (einschließlich Furthmühlenbach) 5 2.2 Einzugsgebiet des Schrotemühlenbaches - Schwerpunkt: Neuer Schleesener Mühlgraben 7 2.3 Teil-Einzugsgebiete des Kapengrabens 8 2.4 Bereich Möhlau 9 2.5 Teil-Einzugsgebiete des Fließgrabens 10 3 Beschreibung und Dokumentation des Vernässungsproblems 12 3.1 Vernässungen im Bereich der Elbtalwanne 13 3.1.1 Oberflächenwasser 13 3.1.2 Grundwasser 14 3.1.3 Landwirtschaftliche Melioration 15 3.2 Vernässungen im bergbaubeeinflussten Gebiet 16 3.3 Stadt Gräfenhainichen 17 3.3.1 Gräfenhainichen (mit Mescheide und Strohwalde) 18 3.3.2 Jüdenberg (mit Zschiesewitz) 18 3.3.3 Zschornewitz 19 3.3.4 Möhlau 19 3.4 Stadt Kemberg 20 3.4.1 Radis, Uthausen, Schleesen / Naderkau 21 3.4.2 Kemberg, Gniest, Rotta, Reuden, Lubast 22 Gesamtzahl Seiten 68 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite I

Inhaltsverzeichnis 3.4.3 Bergwitz, Selbitz, Klitzschena 22 3.4.4 Eutzsch, Pannigkau 22 3.4.5 Lammsdorf, Rackith, Bietegast 22 3.4.6 Globig-Bleddin, Dorna, Wartenburg, Melzwig, Dabrun, Rötzsch 23 3.5 Stadt Oranienbaum-Wörlitz 23 3.5.1 Oranienbaum, Goltewitz, Kakau, Brandhorst 24 3.5.2 Horstdorf 26 3.5.3 Riesigk, Gohrau, Rehsen 26 3.5.4 Wörlitz, Griesen, Münsterberg 26 3.5.5 Vockerode 26 4 Bestandserfassung 27 4.1 Stadt Gräfenhainichen 27 4.2 Stadt Kemberg 27 4.3 Stadt Oranienbaum-Wörlitz 27 4.4 Schutzgebiete 28 4.5 Vermessungsleistungen 28 4.6 Durchflussmessungen 28 5 Defizitanalyse 29 5.1 Überprüfung der erfassten Problembereiche und Schadensmeldungen 29 5.1.1 Maßnahmeblätter 30 5.2 Überprüfung des gegenwärtigen Unterhaltungsregimes im Fließgraben 31 5.2.1 Schöpfwerksbetrieb 31 5.2.2 Unterhaltung des Fließgrabens 32 5.3 Notwendigkeit der Wiederinstandsetzung historischer Gräben 33 5.4 Ergänzende hydrologische und hydraulische Berechnungen 33 5.4.1 Ermittlung der Retentionskennwerte 33 5.4.2 Hydrologische Berechnung (N - A - Modellierung) 34 5.4.3 Wasserspiegellagenberechnung 36 5.5 Überprüfung der Stauanlagen 37 5.6 Verbliebene Kenntnisdefizite 38 6 Ermittlung des Handlungsbedarfes 40 6.1 Definition von Maßnahmen bzw. (Teil-)Aufgaben 40 6.1.1 Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen 40 6.1.2 Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen 41 6.1.3 Langfristig umsetzbare Maßnahmen 42 6.1.4 Allgemeine Empfehlungen 42 6.1.5 Grobkostenschätzung 43 6.2 Nachweis der Wirksamkeit für ausgewählte Maßnahmevorschläge 43 Gesamtzahl Seiten 68 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite II

Inhaltsverzeichnis 6.2.1 HW-Abschlag Gräfenhainicher Mühlgraben in den Gremminer See (Retention) 43 6.2.2 Einbindung des Radiser Quellgrabens in den Gremminer See (Retention) 44 6.2.3 HW-Abschlag aus dem Kemberger Flieth in den Bergwitzsee (Retention) 44 6.2.4 Wiederinbetriebnahme des Schöpfwerkes bei Wachsdorf 45 6.2.5 Änderung des Betriebsregimes am Schöpfwerk Boos 46 6.2.6 Betriebsregime am Schöpfwerk Selbitz (Fließgraben) 46 6.3 Zuordnung Projektträger / Finanzierungsmöglichkeiten 47 6.3.1 Maßnahmen in Zuständigkeiten der jeweiligen Kommune bzw. Gebietskörperschaft 48 6.3.2 Maßnahmen in Zuständigkeit privater Eigentümer / Bevorteilte 50 6.3.3 Maßnahmen in Zuständigkeit oder Projektträgerschaft der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft LMBV mbh 50 6.3.4 Maßnahmen in Zuständigkeit von Baulastträgern für Verkehrswege 52 6.3.5 Maßnahmen an Gewässern 1. Ordnung 53 6.3.6 Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung 53 6.3.7 Maßnahmen an Stauanlagen 54 6.3.8 Maßnahmen im Bereich von Bodenordnungs- bzw. Flurbereinigungsverfahren 54 6.4 Herleitung der Prioritäten 54 6.4.1 Zeit-Aspekt 54 6.4.2 Aspekt der Dringlichkeit 55 7 Vorschläge für Betriebsorganisation / Strukturen zur Übernahme der Aufgaben 56 7.1 Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes 56 7.2 Staukommission 58 8 Zusammenfassung 59 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Tab. 2 Tab. 3 Tab. 4 Tab. 5 Tab. 6 Im Gewässerkonzept näher betrachtete Vorfluter im Einzugsgebiet des Gräfenhainicher Mühlgrabens 7 Im Gewässerkonzept näher betrachtete Vorfluter im Einzugsgebiet des Neuen Schleesener Mühlgrabens 8 Im Gewässerkonzept näher betrachtete Vorfluter im Einzugsgebiet des Kapengrabens 9 Im Gewässerkonzept näher betrachtete Vorfluter im Bereich Möhlau (Einzugsgebiet (Mühlbach / Sollnitzbach) 9 Im Gewässerkonzept näher betrachtete Vorfluter im Einzugsgebiet des Fließgrabens (einschl. Flutgraben, Landwehr, Kemberger Flieth) 10 Private Schadensmeldungen (Erfassungsbögen) 2010 bis 2012 an die Stadt Gräfenhainichen 17 Tab. 7 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Gräfenhainichen 18 Tab. 8 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Jüdenberg / Zschiesewitz 19 Gesamtzahl Seiten 68 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite III

Inhaltsverzeichnis Tab. 9 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Zschornewitz 19 Tab. 10 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Möhlau 20 Tab. 11 Private Schadensmeldungen (Erfassungsbögen) 2010 bis 2011 an die Stadt Kemberg 20 Tab. 12 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Radis, Uthausen, Schleesen / Naderkau 22 Tab. 13 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Bergwitz, Selbitz, Klitzschena 22 Tab. 14 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Eutzsch, Pannigkau 22 Tab. 15 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Lammsdorf 22 Tab. 16 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Globig-Bleddin, Dorna, Wartenburg, Melzwig, Dabrun, Rötzsch 23 Tab. 17 Private Schadensmeldungen an die Stadt Oranienbaum Wörlitz 24 Tab. 18 Übersicht der Kürzel für die Problembereiche 29 Tab. 19 Ergebnisse der Hydrologischen Langzeitsimulation, Bemessungsdurchflüsse an den 27 Aussagequerschnitten, IST-Zustand 35 Tab. 20 Gewässerabschnitte mit berechneten Ausuferungen 36 Tab. 21 Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen gegen Vernässungen 40 Tab. 22 Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen gegen Vernässungen 41 Tab. 23 Langfristig umsetzbare Maßnahmen gegen Vernässungen 42 Tab. 24 Kostenansätze für ausgewählte Maßnahmearten 43 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage der Territorien der drei Städte im Landkreis Wittenberg, Land Sachsen Anhalt, unmaßstäblich (Quelle: www.wikipedia.de, Grafik ergänzt) 4 Abb. 2: Abgrenzung des Untersuchungsraumes 5 Abb. 3 Schematische Übersicht des Vorflutsystems im Untersuchungsraum 13 Abb. 4 Herleitung der Kürzel für die Problembereiche 29 Zeichnungen und Pläne Plan 1 Übersichtskarte Verwaltungsgrenzen, Untersuchungsgebiet und Gewässer- Teileinzugsgebiete M 1 : 50.000 Plan 2 Übersichtskarte Problemstellen und Modellierung M 1 : 25.000 Plan 3 Übersichtskarte Ergebnisse der Wasserspiegellagenberechnung M 1 : 50.000 Plan 4 Schutzgebiete M 1 : 100.000 Gesamtzahl Seiten 68 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite IV

Inhaltsverzeichnis Maßnahmeblätter Die Maßnahmeblätter sind mit den Kürzeln der Problembereiche gekennzeichnet (vgl. Pkt. 5.1.1). Das Verzeichnis der Maßnahmeblätter ist diesem Teil der Gesamtdokumentation vorangestellt. Der Mehrzahl der Maßnahmeblätter sind je eine Fotodokumentation und ein oder mehrere Anlagen beigefügt, die auf dem jeweiligen Maßnahmeblatt aufgelistet wurden. Anhänge Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Anhang 4 Ergebnisbericht der Hydrologischen Berechnungen (Büro für Angewandte Hydrologie BAH, Berlin) Hydraulische Berechnungen (Ing.-Büro PLATIWA, Dessau) Bestandsvermessung von Gewässerabschnitten (Vermessungsbüro Scholz, Leipzig) Mobile Durchflussmessungen in zwei Messkampagnen (IfUA GmbH, Bitterfeld) Gesamtzahl Seiten 68 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite V

Quellen und Unterlagen Seite Quellen und Unterlagen [1] Antrag der Städte Gräfenhainichen (federführend), Oranienbaum-Wörlitz und Kemberg an das Land Sachsen-Anhalt auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung sowie Vorbeugung gegen Vernässung oder Erosion gemäß der Fördermittelrichtlinie vom 20.01.2012, Gräfenhainichen 2012 [2] Digitale Topografische Karten DTK50 GeoBasis-DE / LVermGeoLSA, 2013, A7-7003177-2013 [3] Digitale Topografische Karten DTK25, DTK10, digitale Liegenschaftskarten, jeweils im Lagestatus 110 und 150 bereitgestellt durch die Stadt Oranienbaum-Wörlitz GeoBasis-DE / LVermGeoLSA, 2012, A4-7004960-12 [4] Arbeitsgruppe Wasser der Stadt Gräfenhainichen Protokolle, Fotos, Lageskizzen und Notizen zu Vernässungsbereichen Gräfenhainichen 2012 [5] Datenbereitstellung des Gewässerkundlichen Landesdienstes (Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt): - 36 Grundwassermessstellen, Ganglinien und Messwerte - Quellschüttung Gniest - Pegel Klitzschena (Fließgraben), Messwerte [6] Datenbereitstellung der LMBV mbh - Planfeststellungsbeschlüsse des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Herstellung der Tagebauseen Golpa-Nord und Gröbern - Umring der maximalen Reichweite der Grundwasserabsenkung der ehem. Tagebaue Golpa-Nord und Gröbern zum Zeitpunkt der Einstellung der Kohleförderung - Technische Vermessung von Fließgewässern im Rahmen der Gefahrenabwehr von Folgen des Grundwasserwiederanstieges - Hydrologische Jahresberichte 2011 und 2012 zur Flutung der Tagebaurestlöcher Golpa-Nord und Gröbern [7] Schreiben der Unteren Wasserbehörde, Lkr. Wittenberg, vom 01.09.2011 an die Bürgerinitiative Grundwasser Oranienbaum-Wörlitz betr. Grundwasserprobleme Oranienbaum-Wörlitz vom 31.05.2012 an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt betr. Stauanlagen im Bereich Oranienbaum-Wörlitz vom 12.06.2012 an die Grontmij GmbH betr. die Leistungsbeschreibung zum Fließgewässerkonzept vom 14.01.2014 an Herrn Neugebauer betr. Grundwassersituation Oranienbaum [8] Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion. RdErl. des MLU vom 20.1. 2012-21.11-62145/3. MBI. LSA Nr. 912012 vom 12.3.2012 Ergänzende Verfahrensregelungen zum RdErl. des MLU vom 20.01.2012 betreffend Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung o- Gesamtzahl Seiten 68 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite VI

Quellen und Unterlagen der Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosionen im Land Sachsen-Anhalt. Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt vom 08.03.2012. [9] Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion Hier: Erstellung eines Fließgewässerkonzeptes für die Städte Gräfenhainichen, Oranienbaum-Wörlitz und Kemberg Schreiben der Landesanstalt für Altlastenfreistellung vom 02.07.2012 an die Stadt Gräfenhainichen [10] Ausbau von Gewässern zweiter Ordnung. Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt vom 22.08.2011. [11] Merkblatt Finanzierung der Beseitigung von Vernässungsschäden aus dem Förderprogramms Sachsen-Anhalt MODERN. Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Stand 11.06.2012 [12] Datenbereitstellung des Landesamtes für Umweltschutz LAU Sachsen-Anhalt - Kartierung der Biotoptypen und Nutzungstypen (*.shp) - Schutzgebiete (*.shp) [13] Gewässerkataster des Unterhaltungsverbandes Mulde, Gräfenhainichen - Karten, Tabellen und Daten im *.shp-format - [14] Gewässerkataster des Unterhaltungsverbandes Fläming-Elbaue, Wittenberg - Karten, Tabellen und Daten im *.shp-format - [15] Ausführungsplanung zur Erneuerung des Auslaufbauwerkes Bergwitzsee. Ingenieurbüro für Tiefbauplanung Jessen (Elster) i. A. d. Stadt Kemberg, Stand 05 / 2013 [16] Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) [17] Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt WG LSA [18] Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) [19] Gewässerunterhaltung in Sachsen-Anhalt. Teil A: Rechtlich-fachlicher Rahmen. Wasserverbandstag e. V. Bremen Niedersachsen Sachsen-Anhalt, Hannover 2012 Gesamtzahl Seiten 68 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite VII

1 Veranlassung und Ziele 1 Veranlassung und Ziele In den Gewässereinzugsgebieten des Gräfenhainicher Mühlgrabens, des Neuen Schleesener Mühlgrabens, des Kapengrabens und des Fließgrabens einschließlich ihrer Zuflüsse sowie im Ortsteil Möhlau der Stadt Gräfenhainichen wurden in den vergangenen Monaten und Jahren, insbesondere seit Ende 2010, verstärkt Probleme durch oberflächliche Vernässungen und ansteigende Grundwasserstände registriert. Die Ursachen dieser Probleme werden vordringlich in Defiziten bei der Ableitung von Niederschlägen sowie des oberflächennahen Boden- und Grundwassers in den Fließgewässern gesehen. Nicht ausreichend funktionierende oder fehlende Gebietsvorfluter mit einhergehenden Vernässungen können zu Schäden an Sachwerten und zu Einschränkungen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Flächen, Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen führen. Die Erfahrungen zeigten andererseits auch, dass in trockenen Sommerperioden Wassermangel eintreten kann. Von Bedeutung für die zu geringe Entwässerungswirksamkeit in den Einzugsgebieten ist die Tatsache, dass die ursprünglich einmal hohe Dichte an kleineren Entwässerungsgräben in den letzten Jahrzehnten erheblich vermindert wurde. So verschwand bspw. im Raum Gräfenhainichen die Mehrzahl der ursprünglich dort existierenden kleineren Binnengräben (abflusslose Rudimente sind teilweise noch vorhanden), aber auch im Bereich Oranienbaum wurde ein Teil dieser Gräben, bereits in den 1960-er Jahren beginnend, dem Interesse der Großflächenbewirtschaftung der Landwirtschaft geopfert. Von großer Bedeutung für das Abflussgeschehen und die Steuerung erforderlicher Oberflächenwasserstände ist die Vielzahl von Stauanlagen, vor allem im Raum Oranienbaum-Wörlitz (allein hier mehr als 30 Stück). Viele entstanden im Zuge von Meliorationsmaßnahmen in der Landwirtschaft der DDR oder im Zusammenhang mit dem Bergbau, ein Großteil geht auch auf ältere Meliorationsmaßnahmen zurück. Baulicher Zustand und Funktionsfähigkeit sind derzeit in vielen Fällen nicht optimal. In einigen Fällen kann auch eine Anpassung von Stauhöhe oder Betriebsweise zwischenzeitlich notwendig geworden sein. Nicht für alle Stauanlagen liegen wasserrechtliche Erlaubnisse (Staurechte) mit entsprechenden Festsetzungen zu Höchst- und Mindestwasserständen vor. Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Fließgewässern (Abschlagsbauwerke) wie zu Standgewässern müssen beachtet werden. Bei der Bewertung der hydrologischen Verhältnisse ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der gesamte südliche Teil des Einzugsgebietes des Gräfenhainicher Mühlgrabens in den vergangenen Jahrzehnten und bis heute durch die ehemaligen Braunkohlentagebaue Golpa-Nord und Gröbern erheblich beeinflusst wurde und ist. Einerseits erfolgten direkte bauliche Eingriffe in die Fließgewässer im Zuge der Vorfeldentwässerung (Umverlegung, Abdichtung etc.) und durch Devastierung / Abgrabung, andererseits wurde das Grundwasser durch Brunnen großräumig abgesenkt und unter anderem über den Gräfenhainicher Mühlgraben abgeleitet. Die sich im Stadtgebiet Gräfenhainichen in ihrer maximalen Ausdehnung überschneidenden Grundwasserabsenkungstrichter der beiden Tagebaue umfassen auch einen großen Flächenanteil des zu betrachtenden Fließgewässereinzugsgebietes. Die jahrzehntelange bergbaubedingte Grundwasserabsenkung ist eine weitere Ursache für den Rückgang der Gewässerdichte infolge mangelnder Unterhaltung bei nicht gegebener Wasserführung. Mit dem sich derzeit vollziehenden Grundwasserwiederanstieg zeigt sich vielfach das Erfordernis zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Fließgewässer. Auch in Bereichen außerhalb der bergbaubedingten Grundwasserbeeinflussung wurden seit dem IV. Quartal 2010 infolge extremer hydrologischer Verhältnisse verstärkt Vernässungen beobachtet. Eine extrem hohe Grundwasserneubildung wurde durch die Aufprägung von außergewöhnlich hohen monatlichen Niederschlagsmengen auf einen nicht durch Zehrung in den Sommermonaten beeinfluss- 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 1

1 Veranlassung und Ziele ten Grundwasserkörper und eine Überlagerung von einzelnen extremen Regenereignissen und starken Schneefällen mit einer langen Frostperiode mit anschließendem Frühjahrshochwasser hervorgerufen. Ein Schwerpunkt von Kellervernässungen lag in den Ortsteilen der Städte Oranienbaum-Wörlitz und Kemberg. Diese Ortslagen befinden sich zum großen Teil im unmittelbaren Einzugsgebiet der Elbtalwanne, welches maßgeblich durch die Elbe sowie ein umfangreiches System kleiner Wasserfließe beeinflusst wird. Sehr wesentlich ist auch der Einfluss mehrerer Schöpfwerke, die Oberflächenwasser in Richtung zur Elbe (über die Deiche) überheben. Die Grundwasserstände fallen vom Gremminer See (Sept. 2013: + 77,7 m NHN) in die Elbtalwanne auf ein Niveau um + 65 m NHN ab. Die Grundwasserstände in der Elbtalwanne werden in ihrem Höhenniveau durch den Fluss Elbe vor allem auch bei Hochwasserereignissen direkt beeinflusst, während die hydrologischen Messwerte eine Beeinflussung des maßgeblichen oberflächennahen Grundwasserleiters 1.6 durch den bergbaubedingten Grundwasserwiederanstieg in diesem Raum nicht erkennen lassen.die Vorfluter und Standgewässer in einem Gebiet bilden ein komplexes System von Ableitungswegen und Zwischenspeichern, welches mit dem Grundwasser und dem Bodenwasserhaushalt in Wechselwirkung steht. Viele Faktoren beeinflussen den Gebietswasserhaushalt. Vernässungsprobleme lassen sich daher oftmals nicht auf eine einfache Ursache reduzieren, vielmehr ist die Betrachtung des Gesamtsystems - über Verwaltungsgrenzen hinweg - unabdingbar, um ausgewogene und nachhaltige Lösungen zu bestimmen. Das Ziel der Konzeptbearbeitung ist die Ermittlung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Folgen von Hochwasserereignissen und Perioden hoher Grundwasserstände auf zu schützende Objekte: bebaute Bereiche, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker, Grünland, Wald), Vorfluter und Wasserbauwerke unter Beachtung von Dimensionierungsgrundsätzen, Schutzwürdigkeit / Schadpotenzial, Naturraumausstattung, Wechselwirkungen von Schutzgütern und zu schützenden Objekten, Genehmigungsfähigkeit. Für einen effektiven Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind Prioritäten zu setzen. Dies erfolgte in entsprechenden Arbeitsberatungen mit den drei Stadtverwaltungen sowie in Abstimmung mit den beiden berührten Gewässer-Unterhaltungsverbänden. Die betroffenen Kommunen in den Einzugsgebieten, die Städte Oranienbaum-Wörlitz, Gräfenhainichen und Kemberg, führen seit einigen Monaten Gespräche mit dem Ziel einer verbesserten Zusammenarbeit und kamen zu dem Ergebnis, dass die Problematik nur durch ein möglichst zusammenhängende Teile der Einzugsgebiete umfassendes, ingenieurtechnisch untersetztes Fließgewässerkonzept zur Be- und Entwässerung beizukommen ist. Dabei müssen auch die Möglichkeiten zur Schaffung organisatorischer Strukturen zur Lösung der anstehenden Aufgaben untersucht werden. Für die Erstellung dieses Konzeptes wurde ein Antrag an das Land Sachsen-Anhalt auf Förderung im Rahmen des Programms "zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion" gestellt. 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 2

1 Veranlassung und Ziele Zu der Problematik der Stauanlagen im Raum Oranienbaum-Wörlitz liegt eine umfassende Stellungnahme des Landkreises Wittenberg, Umweltamt Untere Wasserbehörde an das Landesverwaltungsamt Ref. Wasser vom 31.05.2012 vor [7]. Die Untersuchung der Problematik unter Beachtung der umfassenden Stellungnahme des Landkreises Wittenberg soll nach Aufforderung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt Bestandteil des geplanten Gewässerkonzeptes werden. Für die umfassenden Untersuchungen wurde das im Plan 1 umgrenzte Bearbeitungsgebiet anhand der Einzugsgebiete bzw. Teileinzugsgebiete der Vorfluter sowie der äußeren Verwaltungsgrenzen der drei Antragsteller festgelegt. Für sämtliche Maßnahmen, welche in dem Konzept als Ergebnis ausgewiesen werden, erfolgt eine Bewertung, ob ggf. die Zuständigkeit der LMBV (Beeinflussung Bergbau, Folgen Grundwasserwiederanstieg) oder weiterer Dritter gegeben sein könnte. 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 3

2 Untersuchungsgebiet 2 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet liegt im Land Sachsen-Anhalt im Landkreis Wittenberg, rund 10 km östlich der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Es umfasst aneinander grenzende Teile der Territorien der drei Antragsteller, der Städte Gräfenhainichen, Oranienbaum-Wörlitz und Kemberg. Abb. 1: Lage der Territorien der drei Städte im Landkreis Wittenberg, Land Sachsen Anhalt, unmaßstäblich (Quelle: www.wikipedia.de, Grafik ergänzt) Für die nachfolgenden Gewässer: Einzugsgebiet des Gräfenhainicher Mühlgrabens (Schwerpunkte: Gräfenhainichen bis Oranienbaum, Furthmühlenbach), Einzugsgebiet des Schrotemühlenbaches, Schwerpunkt: Neuer Schleesener Mühlgraben, Einzugsgebiet des Kapengrabens 1, Schwerpunkt: Oranienbaum / Münsterberg / Horstdorf, Einzugsgebiet des Fließgrabens 1 (Schwerpunkte: Landwehr, Kemberger Flieth, Oberlauf Fließgraben u. a.) Einzugsgebiet des Sollnitzbaches, Schwerpunkt: Möhlau 1 Es handelt sich in wesentlichen Teilabschnitten um Gewässer 1. Ordnung, welche der Zuständigkeit des LHW Sachsen-Anhalt unterliegen. Hier erfolgen entsprechende Abstimmungen mit dem Flussbereich. Maßnahmen werden im vorliegenden Konzept nur an Gewässern 2. Ordnung ausgewiesen. Es erfolgt eine Einschätzung der Betriebsweise der Pumpwerke. 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 4

ELBE 2 Untersuchungsgebiet sind jeweils Maßnahmen zu erarbeiten, welche aufeinander abgestimmt in ein verzahntes Gesamtkonzept münden. Wegen der räumlichen Nachbarschaft und gegenseitigen Beeinflussung der Gebiete ist eine getrennte Betrachtung nicht praktikabel, insbesondere im Hinblick auf die Ortsteile der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, wo die Hauptvorfluter aus Gräfenhainichen wie Kemberg münden und sich vereinigen. Alle zu betrachtenden Hauptvorfluter sind Zuflüsse der Elbe und der Mulde, welche nördlich Dessau in die Elbe mündet (beide Gewässer 1. Ordnung). Coswig (Anhalt) ELBE Wittenberg Zahna-Elster Oranienbaum- Wörlitz Dessau- Roßlau Kemberg Gräfenhainichen Raguhn- Jeßnitz Muldestausee Bad Schmiedeberg DÜBENER HEIDE Abb. 2: Abgrenzung des Untersuchungsraumes DTK50 (c) GeoBasis-DE / LVermGeoLSA, 2013, A7-7003177-2013 Eine detaillierte Darstellung des beauftragten Untersuchungsraumes, der Gewässereinzugsgebiet und der Verwaltungsgrenzen ist dem Plan 1 im Maßstab 1 : 50.000 zu entnehmen. Die Abgrenzung erfolgte in gemeinsamer Abstimmung der drei Städte sowie unter Berücksichtigung der Hinweise der beiden berührten Unterhaltungsverbände Mulde und Fläming / Elbaue. 2.1 Einzugsgebiet des Gräfenhainicher Mühlgrabens (einschließlich Furthmühlenbach) Nordwestlich des Ortsteils Brandhorst der Stadt Oranienbaum-Wörlitz münden der Gräfenhainicher Mühlgraben und der Schrotemühlenbach in den Kapengraben (Gewässer 1. Ordnung lt. WG LSA). 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 5

2 Untersuchungsgebiet Der Mündungsbereich ist durch eine Vielzahl teils netzartig verbundener kleiner Nebengräben mit nur geringem Sohlgefälle gekennzeichnet. Die Pegel und Durchflüsse sind weitgehend durch wasserbauliche Anlagen gesteuert. Weiterhin besteht eine Verbindung zu den Kakauer Fischteichen. Der Gräfenhainicher Mühlgraben hat sein Quellgebiet am Westrand der Dübener Heide in einem südöstlich der Ortslage Gräfenhainichen ausstreichenden Binnendünen- und diesem vorgelagerten Geschiebemergelgebiet. Quellbäche sind u. a. der Fahringsgraben, der Buchholzbach, der Furthmühlenbach. Der Graben durchfließt den Stadtkern Gräfenhainichen und gelangt über Jüdenberg nach Oranienbaum / Goltewitz und Brandhorst. Mehrere historische Mühlteiche sind noch vorhanden. Das Quellgebiet ist territorial den Ortsteilen Mescheide, Zschornewitz, Jüdenberg, Zschiesewitz, Strohwalde, Gräfenhainichen der Stadt Gräfenhainichen sowie teilweise dem Ortsteil Radis der Stadt Kemberg zuzuordnen. Im Abschnitt westlich Strohwalde bis südlich Jüdenberg ist der Gräfenhainicher Mühlgraben um den ehemaligen Tagebau Golpa-Nord herum umverlegt und teilweise gedichtet. Die durch den Tagebau devastierte Ortslage Gremmin (nördlich Gräfenhainichen) durchfloss der Radis- Gremminer Graben und mündete bei Zschiesewitz in den Gräfenhainicher Mühlgraben. Er wurde im Vorfeld des Tagebaus östlich des Urwinkels umverlegt und an den Grenzgraben bei Strohwalde angebunden, der Unterlauf ist überbaggert. Das Teileinzugsgebebiet des Furthmühlenbaches wurde wegen seiner besonderen Bedeutung im Plan 1 mit einer eigenen Farbfläche veranschaulicht. Dazu gehören der Jösigk- und Breitewitzer Bach östlich des Tagebaurestloches Gröbern mit weiteren kleineren Zuflüssen. Gemäß dem gültigen Planfeststellungsbeschluss zur Flutung des TRL Gröbern erfolgt durch die LMBV mbh derzeit die Realisierung der Anbindung der Resteinzugsgebiete der beiden Gräben an das Tagebaurestloch. Bis Mitte der 1990-er Jahre wurde das Wasser des Jösigk- und Breitewitzer Baches mit einem Pumpwerk (Niebecke, Tagebau-Vorfeldentwässerung) gehoben und über den ca. 1938 gebauten Zementgraben zum Fahringsgraben südlich Mescheide übergeleitet. Mit dem Ableitergraben des Gröberner Sees (z. Zt. in der Ausführungsplanung) wird künftig, in Anlehnung an die vorbergbaulichen Verhältnisse, eine hydraulische Verbindung zum Restloch Barbara und schließlich zum Furthmühlenbach bestehen, welcher in Jüdenberg in den Gräfenhainicher Mühlgraben mündet. Bei der Bearbeitung des Fließgewässerkonzeptes wurde ein Hauptaugenmerk auf die für die erfassten Problembereiche bedeutenden Gewässer oder Gewässerabschnitte gelegt;im Einzelnen werden die in der nachstehenden Tabelle aufgezählten Vorfluter im Rahmen der Konzeptbearbeitung näher betrachtet: 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 6

2 Untersuchungsgebiet Tab. 1 Im Gewässerkonzept näher betrachtete Vorfluter im Einzugsgebiet des Gräfenhainicher Mühlgrabens Kürzel UHV Kurzbezeichnung lt. Gewässerkataster des Unterhaltungsverbandes Kataster Name Stadt Ortsteil(e) UHV "Mulde" G001/1 Graben GHC (Entlastungsgraben Gräfenhainichen am Alten Anger) G001 Gräfenhainicher Mühlgraben Gräfenhainichen, Oranienbaum-Wörlitz Mescheide, Jüdenberg, Kakau G003 Alter Mühlbach und Oranienbaum-Wörlitz Kakau Kakauer Teiche G004 Graben Kakauer Teich Oranienbaum-Wörlitz Kakau G008 Dorfgraben Zschiesewitz Gräfenhainichen Jüdenberg G009 Dorfgraben Zschiesewitz Gräfenhainichen Jüdenberg G011 Dorfgraben Zschiesewitz Gräfenhainichen Jüdenberg G012 Buchholzgraben / Grenzgraben Gräfenhainichen Strohwalde G015 Radiser Quellgraben Kemberg Radis G017 Verbinder Radiser Quellbach Kemberg Radis - Schleesener Mühl- bach G018 Radiser Quellgraben Kemberg Radis G021 Graben bei Witwer Gräfenhainichen Buchholz G022/100 Überleiter Bad - Sauborngraben Gräfenhainichen Buchholz G024/100 Badgraben I Gräfenhainichen Buchholz G024 Buchholzbach Gräfenhainichen Buchholz G025 Wiesengraben Gräfenhainichen Buchholz Vehsenmühle G026 Birnbaummühlgraben Gräfenhainichen Buchholz G028 Freigraben - Buchholzmühle Gräfenhainichen Buchholz G029 Wiesengraben Hainmühle Gräfenhainichen Buchholz G031 Fahringsmühlgraben Gräfenhainichen Mescheide G033 Breitewitzer Bach Gräfenhainichen G045 Graben Eiserbergwiesen Gräfenhainichen G047 Angergraben Gräfenhainichen G048 Grametzgraben Gräfenhainichen G052 Furthmühlenbach Gräfenhainichen Zschornewitz G066 Schmelzegraben Gräfenhainichen Zschornewitz G072 Grenzgraben Oranienb.-Wörlitz Oranienbaum 2.2 Einzugsgebiet des Schrotemühlenbaches - Schwerpunkt: Neuer Schleesener Mühlgraben Der Neue Schleesener Mühlgraben mündet nördlich Schleesen als wichtiger Zufluss in den Hauptvorfluter Schrotemühlenbach. Zu untersuchen sind der aus Richtung Radis über Schleesen, Goltewitz und 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 7

2 Untersuchungsgebiet Als Besonderheit ist zu erwähnen, dass dem Kapengraben / Schrotemühlenbach ab der Ortslage Brandhorst und stromab nördlich und südlich die Zuflüsse über größere Strecken unmittelbar benachbart parallel geführt sind, wobei die Wasserstände mittels Stauanlagen getrennt geregelt sind. Das Teil-Untersuchungsgebiet des vorliegenden Gewässerkonzeptes wird i. W. entlang der Teileinzugsgebietsgrenzen des Kovensteiggrabens und seiner seitlichen Zuflüsse abgegrenzt, welche die Ortslagen Horstdorf und Münsterberg berühren. Der Kovensteiggraben mündet ca. 4 km westlich / unterhalb Brandhorst von Norden in den Kapengraben. Tab. 3 Im Gewässerkonzept näher betrachtete Vorfluter im Einzugsgebiet des Kapengrabens Kataster* Name Stadt Ortsteil(e) UHV Mulde" F049 Gohrauer Graben Oranienbaum-Wörlitz Gohrau, Riesigk F065 Mietsbreite Horstdorf Oranienbaum-Wörlitz Horstdorf F074 Münsterberger Graben Oranienbaum-Wörlitz Griesen F075 Hirschberggraben Oranienbaum-Wörlitz Wörlitz F080 Griesener Dorfgraben Oranienbaum-Wörlitz Griesen und 2 Teiche F090/100 Verlängerung nördl. Oranienbaum-Wörlitz Vockerode Dreberggraben F110 Graben B / Freigraben Oranienbaum-Wörlitz Kakau * Kataster UHV Kurzbezeichnung lt. Gewässerkataster des Unterhaltungsverbandes 2.4 Bereich Möhlau Der Ortsteil Möhlau der Stadt Gräfenhainichen ist im Einzugsgebiet des Mühlbaches / Sollnitzbaches gelegen. Der Sollnitzbach wird im Rahmen des Gewässerkonzeptes der Städte Oranienbaum-Wörlitz, Gräfenhainichen und Kemberg als Berechnungselement komplett einbezogen, die größere Anteile seines Laufes liegen allerdings in benachbarten Verwaltungseinheiten. Gegenstand der Untersuchung sind insbesondere einige dem Sollnitzbach untergeordnete Gräben im Umfeld des Ortsteiles Möhlau. Tab. 4 Im Gewässerkonzept näher betrachtete Vorfluter im Bereich Möhlau (Einzugsgebiet (Mühlbach / Sollnitzbach) Kataster* Name Stadt Ortsteil UHV Mulde" So001 Mühlbach / Sollnitzbach Gräfenhainichen Möhlau So011 Neuer Bach Gräfenhainichen Möhlau So013 Graben westlich Möhlau Gräfenhainichen Möhlau So013 Graben westlich Möhlau Gräfenhainichen Möhlau So061 Seebruch Gräfenhainichen Möhlau * Kataster UHV Kurzbezeichnung lt. Gewässerkataster des Unterhaltungsverbandes 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 9

3 Beschreibung und Dokumentation des Vernässungsproblems herstellung muss durch nachholende Unterhaltungsmaßnahmen initiiert und anschließend durch regelmäßige Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern fortgesetzt werden. Die Gräben 2. Ordnung befindet sich nach WG LSA in der kommunalen Unterhaltungslast der Städte übertragen an die Unterhaltungsverbände als zuständige Körperschaften öffentlichen Rechts. Im Bereich der ehemaligen Tagebaue Golpa-Nord und Gröbern betrifft das den Unterhaltungsverband Mulde. Gegenwärtig sind folgende Schwerpunkte relevant, die den Wasserabfluss im Gewässer einschränken: Es ist kein stetiges Längsprofil (einheitliches Sohlgefälle) vorhanden; teilweise sind Verschüttungen des Grabenlaufs, Sohlablagerungen, Baumjungwuchs, zerstörte Wasserbauwerke und versandete Durchlässe im Grabenverlauf zu finden, die den Wasserabfluss behindern. Neben den Sohlablagerungen (Geschiebeauflagen, Schlamm) sind auch abschnittsweise Sohlvertiefungen (Auskolkungen) vorzufinden, in denen sich Sedimente und Wasser sammeln und einen ordnungsgemäßen Abfluss behindert. Verkrautung Deformation von Uferbereichen Die Abflussbehinderungen machen sich besonders nach Starkniederschlägen negativ bemerkbar. Es besteht das Erfordernis einer nachholenden Unterhaltung von Gewässern nach 52ff WG LSA zur nachhaltigen Wiederherstellung der natürlichen Vorflut, so dass die Einbindung in das bestehende hydraulische System gegeben ist und eine möglichst dauerhafte Funktionsfähigkeit gewährleistet wird. Diese nachholende Unterhaltung bezieht sich nicht nur auf die Gewässersohle, sondern teilweise auch auf den Uferbereich (Böschungen) und das Gewässerumfeld (Zugänglichkeit für Regelunterhaltung). Mit der Durchführung der Unterhaltungsmaßnahmen soll eine verbesserte Oberflächenwasserableitung insbesondere in niederschlagsreichen Zeiten erreicht werden, welche gleichzeitig erhöhte Grundwasserstände und deren negative Auswirkungen auf die Bausubstanz vermindert. Weitere ehemalige Tagebaue, deren Stilllegung und Sanierung länger zurückliegt, befinden sich westlich Gräfenhainichen und südwestlich Bergwitz (Stadt Kemberg). 3.3 Stadt Gräfenhainichen Die von Vernässungsschäden betroffenen Ortsteile Gräfenhainichen (mit Mescheide und Strohwalde), Jüdenberg (mit Zschiesewitz), Zschornewitz und Möhlau werden untersucht. Tab. 6 Private Schadensmeldungen (Erfassungsbögen) 2010 bis 2012 an die Stadt Gräfenhainichen Ortsteil Anzahl Gräfenhainichen 91 Zschornewitz 27 Möhlau 36 Jüdenberg 11 Summe 165 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 17

3 Beschreibung und Dokumentation des Vernässungsproblems Für die vier genannten Ortsteile der Stadt Gräfenhainichen ist der Einfluss des ehemaligen Braunkohlenbergbaus und der Einfluss des Grundwasserwiederanstiegs nach Einstellung der bergbaulichen Grundwasserabsenkung zu beachten. Weiterhin gehören diese Ortsteile zum Verbandsgebiet des UHV Mulde. 3.3.1 Gräfenhainichen (mit Mescheide und Strohwalde) Problembereiche hinsichtlich Wasserableitung und Vernässung wurden durch die AG Wasser beim Bauausschuss des Stadtrates dokumentiert: Bereich Schlossruine und Schlossteich, Stadtmühle Abschlagbauwerk Mühlgraben Entlastungsgraben Gartensparte Am Hain / Mühlenweg Sauborngraben zw. Bahndurchlass und Mündung Wiesen nördlich und südlich Mescheider Straße, südl. Bahndamm der ICE-Strecke Acker- und Waldflächen südöstlich Fahringsmühle Fahringsgraben / Zementgraben / Gräfenhainicher Mühlgraben in der OL Mescheide Tal des Buchholzgrabens Buchholzmühle, Birnbaummühle, Vehsenmühle, Hainmühle Resteinzugsgebiet Jösigkbach und Breitewitzer Bach Misch- und Trennkanalisationsnetz des AZV Mühlgraben In Gräfenhainichen sind zahlreiche kommunale Einrichtungen durch Vernässung geschädigt, mehrere Beispiele in Tab. 2: Tab. 7 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Gräfenhainichen Einrichtung Rathaus, Markt Paul-Gerhardt-Gymnasium, Hainmühlenweg Sparkasse Hauptgebäude, Karl- Liebknecht-Straße Ärztehaus, Karl-Liebknecht-Straße Kindertagesstätte Zwergenland, Eisenbahnstraße ehemaliger Jugendklub, Eisenbahnstraße Haus der Jugend und Vereine, Hainmühlenweg Problem Vernässung im Keller Vernässung / Wasserstand im Keller Vernässung / Wasserstand im Keller Vernässung im Keller Vernässung im Keller Vernässung im Keller Vernässung im Keller 3.3.2 Jüdenberg (mit Zschiesewitz) Vernässungen traten im OT Jüdenberg u. a. zwischen B 107 und Hochkippe südl. OL Jüdenberg (Mühlbachaue) und weiter bis Ortslage Zschiesewitz auf. Durch Vernässungen ist - neben weiteren Wohngebäuden - das neue Wohngebiet in der Goltewitzer Straße massiv betroffen Zu nennen sind auch die funktionsgeminderten Grabenzuflüsse von Zschiesewitz nach Westen in Richtung zum Mühlgraben. 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 18

3 Beschreibung und Dokumentation des Vernässungsproblems Das Gelände des Motor-Sport-Clubs Oranienbaum nördlich Zschiesewitz war zeitweise wegen Überflutung nach Niederschlägen / Grundwasseraustritte nicht nutzbar (überregionale Wettkämpfe gefährdet). Auch hier sind kommunale Einrichtungen durch Vernässungen gefährdet, wie öffentliche Gebäude, Gemeindestraßen, neu angelegte Rad- und Wanderwege. Tab. 8 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Jüdenberg / Zschiesewitz Einrichtung Dorfgemeinschaftshaus Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Problem hoher Grundwasserstand hoher Grundwasserstand 3.3.3 Zschornewitz In Zschornewitz traten Vernässungen bei baulichen Anlagen, sowohl privater Wohnhäuser als auch kommunaler Einrichtungen. Tab. 9 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Zschornewitz Einrichtung Kindertagesstätte Zwergenkolonie, Golpaer Straße Anlagen und Gebäude des Sportvereins Turbine Zschornewitz Museum im ehem. Kraftwerk Zschornewitz (priv. Trägerschaft) Problem Wasser / Vernässung im Keller Vernässung im Keller Wasser / Vernässung in den (begehbaren) Versorgungskanälen In vielen Gebäuden wurden freie Wasserstände über dem Kellerfußboden beobachtet. Durch den noch ausstehenden Bau des Ableitergrabens für den Gröberner See mit Anbindung an den Furthmühlenbach und Gräfenhainicher Mühlgraben werden sich noch Änderungen in der mittleren Belastung des Hauptvorfluters ergeben. Der optimale Wasserstand im TRL Druschplatz ( Friedhofsteich ) ist mit seinem Ablaufgraben zum Furthmühlenbach dauerhaft zu gewährleisten. 3.3.4 Möhlau In Möhlau sind u. a. bebaute Gebiete östlich des Baches Möhlau durch zu hohe Grundwasserstände geschädigt. Dieser verläuft im Nebenschluss zum Mühlbach / Sollnitzbach und weist mehrere derzeit funktionsuntüchtige Stauanlagen sowie funktionsgeminderte Durchlässe auf. Eine Verrohrung von 80 m Länge quert die Hauptstraße. Vernässt sind auch Waldflächen westlich der Ortslage. Es besteht Handlungsbedarf am Rohrableiter des Badesees zum Neuen Bach, da die Ableitung von Überschusswasser nicht mehr ausreichend funktioniert (Wasserspiegelanstieg). 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 19

3 Beschreibung und Dokumentation des Vernässungsproblems Tab. 10 Nässebetroffene kommunale Einrichtungen in Möhlau Einrichtung Anglerheim, Bad und Wege am Badesee Neu-Möhlau Problem häufige hohe Grund- und Seewasserstände 3.4 Stadt Kemberg Die von erheblichen Vernässungen betroffenen Ortsteile bzw. Siedlungen Kemberg, Bergwitz, Bietegast, Dabrun, Eutzsch, Globig, Gniest, Klitzschena, Lammsdorf, Melzwig, Pannigkau, Rackith, Radis, Reuden, Rotta, Rötzsch, Schleesen, Selbitz und Wartenburg wurden in Abstimmung mit dem UHV Fläming-Elbaue untersucht. Tab. 11 Private Schadensmeldungen (Erfassungsbögen) 2010 bis 2011 an die Stadt Kemberg Ortsteil Anzahl Kemberg 10 Bergwitz 17 Bietegast 7 Dabrun 2 Eutzsch 79 Globig 6 Gniest 1 Klitzschena 7 Lammsdorf 12 Melzwig 2 Pannigkau 9 Rackith 15 Radis 34 Reuden 1 Rotta 1 Rötzsch 1 Schleesen 20 Selbitz 30 Wartenburg 8 Summe 262 Die OT Radis und Schleesen / Naderkau unterlagen bzw. unterliegen dem Einfluss des ehemaligen Braunkohlenbergbaus und des Grundwasserwiederanstiegs nach Einstellung der bergbaulichen Grundwasserabsenkung der ehem. Tagebaue Golpa-Nord und Gröbern. Radis, Uthausen sowie Schleesen / Naderkau gehören zum Einzugsgebiet des Neuen Schleesener Mühlgrabens im Verbandsgebiet des UHV Mulde, alle übrigen Kemberger Ortsteile zum UHV Fläming-Elbaue. In dem zuletzt genannten Gebiet ist der Hauptvorfluter der Fließgraben, zwischen Wachsdorf und Mündung Gewässer 1. Ordnung, welcher mit betrachtet wird (dazu Abstimmung mit LHW; im Detail werden jedoch nur die mündenden Gewässer 2. Ordnung untersucht, bspw. Landwehr, Flutgraben, Kemberger Flieth). 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 20

5 Defizitanalyse 5 Defizitanalyse Die Defizitanalyse soll bestehende Schwachpunkte des untersuchten Fließgewässersystems in Bezug auf die ermittelten Anforderungen und deren Ursachen systematisch ermitteln. 5.1 Überprüfung der erfassten Problembereiche und Schadensmeldungen Ausgangspunkt der Defizitanalyse sind die tabellarisch und im GIS erfassten Problemstellen, die in der Regel vor Ort aufgesucht wurden. Weiterhin wurden vorhandene Unterlagen der Stadtverwaltungen, UHV und Agrarbetriebe gesichtet. Bedingung ist gemäß Leistungsbeschreibung zum Ingenieurvertrag, die hydrologischen, hydraulischen und wasserbaulichen Zusammenhänge in den Vordergrund zu stellen. Die administrativen und verwaltungstechnischen Aspekte folgen erst in zweiter Instanz. Dementsprechend wurden alle Problembereiche jeweils einem Gewässer oder Gewässerabschnitt zugeordnet. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes und die Gliederung der Dokumentation folgen deshalb der Struktur der Einzugsgebiete der Gewässer, wie in Plan 1 mit Farbflächen veranschaulicht. Jeder ausgewiesene Problembereich wurde durch ein Kürzel eindeutig gekennzeichnet: E-F079-2-1 (Beispiel) E UHV "Fläming-Elbaue" der zuständige Unterhaltungsverband F System Flutgraben zugehörig zum Hauptvorfluter F079 Neuer Rackither Graben (2. Ordnung) lt. Kataster der Gewässer 2. Ordnung im Gebiet des Unterhaltungsverbandes 2 2. Abschnitt Abschnittsbildung lt. Fließgewässerkonzept 1 Index 1 fortlaufende Nummer zur Unterscheidung evtl. mehrerer Problembereiche im selben Abschnitt Abb. 4 Herleitung der Kürzel für die Problembereiche Die Kürzel wurden zur Auszeichnung in allen weiteren Dokumenten, Tabellen, Datenbanken und auf den Karten verwendet. Digitale Unterlagen sind dementsprechend benannt. Tab. 18 Übersicht der Kürzel für die Problembereiche Zuständige Unterhaltungsverband E Unterhaltungsverband Fläming-Elbaue M Unterhaltungsverband Mulde 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 29

5 Defizitanalyse In das Konzept einbezogene Hauptvorfluter im Bereich des UHV Fläming-Elbaue F Flutgraben Fl Fließgraben K Kemberger Flieth L Landwehr In das Konzept einbezogene Hauptvorfluter im Bereich des UHV Mulde F G S So Fließgraben / Kapengraben Gräfenhainicher Mühlgraben Schrotemühlenbach Mühlbach / Sollnitzbach Die Katasternummern und Namen der den Problembereichen zugeordneten Einzelgewässer sind in Pkt 2 aufgelistet. Vollständige Katasterlisten sind beim jeweiligen UHV vorhanden. 5.1.1 Maßnahmeblätter Die methodische Herangehensweise der weiteren systematischen Bearbeitung fußt auf der Erstellung der Maßnahmeblätter. Hier sind zunächst einige Stammdaten erfasst: Kürzel: Zuordnung zum Gewässer-Einzugsgebiet (Hauptvorfluter, zuständiger Unterhaltungsverband), Fließgewässer 1. / 2. Ordnung nach WG LSA, ggf. Bauwerke, soweit zutreffend, Angaben zur Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten im LS110) und zur Geländehöhe (HS160 / DHHN92 / m NHN), Administrative Zuordnung (Stadt, Ortsteil, Ortschaft etc.), Grundwasserverhältnisse, soweit bekannt [5], [6], Problemstellung / Art des Schadens, festgestellte Ursachen, Zuordnung zu den Aussagequerschnitten des Hydrologischen Modells, Ergebnisse hydraulischer Berechnungen, soweit zutreffend. In der weiteren Bearbeitung (vgl. Pkt. 6.1) wurden Lösungsvarianten entwickelt, begründet und die Genehmigungserfordernisse ausgewiesen, die jeweils in Frage kommenden Projektträger zugeordnet, der Zeitfaktor benannt und Prioritäten eingeschätzt und Kosten geschätzt. 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 30

5 Defizitanalyse Die Veranschaulichung der Problemstellung / Lösungsansätze erfolgte meist in einer Fotodokumentation und weiteren Anlagen, wie Karten oder Luftbildern, auf welche auf dem jeweiligen Maßnahmeblatt verwiesen wird und die diesem in der Dokumentation direkt beiliegen. 5.2 Überprüfung des gegenwärtigen Unterhaltungsregimes im Fließgraben Die Überprüfung des gegenwärtigen Unterhaltungsregimes im Fließgraben einschl. Betrieb der Schöpfwerke bezüglich evtl. Abflussbehinderungen in den Gewässern 2. Ordnung (z. B. Kemberger Flieth, Landwehr, vor allem aber in den die Ortslagen und Fluren Eutzsch, Pannigkau, Klitzschena, Selbitz und Rehsen entwässernden Binnengräben) erfolgt im vorliegenden Konzept gemäß der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 12.06.2012 und der Abstimmung mit dem LHW Sachsen-Anhalt: Am Fließgraben und seinen Zuflüssen sind mehrere Schöpfwerke (überwiegend 1. Ordnung) installiert, welche dem Hochwasserschutz dienen. Sie können bedarfsweise Wasser aus dem Einzugsgebiet heben und nach Norden in Richtung Elbe abschlagen. 5.2.1 Schöpfwerksbetrieb Die Schöpfwerke Boos und Selbitz sind als Hochwasserschöpfwerke konzipiert. Die darin installierten Pumpen benötigen für einen wirtschaftlichen Betrieb einen Gegendruck von der Elbe (unterstrom) her und sind deshalb für eine Minderung der Wasserstände in den darein mündenden Gräben bei zu geringen Wasserständen in der Elbe nur bedingt geeignet. Das Schöpfwerk Selbitz im Fließgraben wird dann in Betrieb genommen, wenn das in dem hier vom Fließgraben durchquerten Elbdeich befindliche Hochwassertor geschlossen wird (Elbpegel 5,20 m, bei HW-Warnstufe 1). Damit wird die Vorflut des Fließgrabens weiter gewährleistet. Das Schöpfwerk liegt im Hauptschluss zum Fließgraben. Wollte man versuchen, bei Hochwasser im Fließgraben dessen Abfluss mit Hilfe des Schöpfwerkes zu beschleunigen, so müsste man das Hochwassertor ebenfalls schließen, um das Wasser am Rückfluss zu hindern ( Kurzschluss ). Die zu hebende Wassermenge müsste dann den unbeeinflussten Hochwasserabfluss des Fließgrabens wesentlich übertreffen, um einen spürbaren Effekt zu erlangen. Im Ergebnis könnte man den Wasserstand im Unterwasser des Hochwassertor anheben, der Abfluss Richtung Elbe wäre beschleunigt. Fraglich ist jedoch, ob diese größere Durchflussmenge im Fließgraben dem Schöpfwerk aus dem Einzugsgebiet zuströmen würde und wie weit in das Oberwasser ein spürbarer Effekt reichen würde. Es wird eingeschätzt, dass die Nutzung dieses Schöpfwerkes bei Hochwasser allein aus dem Einzugsgebiet des Fließgrabens (und nicht aus der Elbe) nicht sinnvoll zur Entlastung beitragen kann. Das Schöpfwerk Boos wurde bereits 1911 gebaut und zuletzt 1993 komplett erneuert / saniert. Dabei wurden auch neue Pumpen den vg. im Schöpfwerk Selbitz ähnlicher Bauart eingebaut. Der ursprünglich vorhandene freie Durchlass zur Elbe wurde 1993 verschlossen, da er konstruktionsbedingt (fehlendes Gefälle) nie wirksam funktioniert hat. Stattdessen wird auch hier ab Erreichen des Elbepegels entsprechend HW-Warnstufe 1 das Wasser aus dem Flutgraben übergehoben. Dazu wird nördlich Wachsdorf am Verteilerwehr das Schütz zum Eutzscher Kanal hin verschlossen (verhindert Rückfluss) und das zum Pumpwerk hin (Flutgraben, ab hier 1. Ordnung) geöffnet. Damit wird der Fließgraben / Eutzscher Kanal entlastet und gleichzeitig der Abfluss im Flutgraben beschleunigt. Das Schöpfwerk wirkt hier ähnlich einem Abschlag, da es in Bezug auf das System Fließgraben im Nebenschluss liegt. 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 31

7 Vorschläge für Betriebsorganisation / Strukturen zur Übernahme der Aufgaben 7 Vorschläge für Betriebsorganisation / Strukturen zur Übernahme der Aufgaben Für die Umsetzung der im vorliegenden Konzept herausgearbeiteten Einzelmaßnahmen besteht die Notwendigkeit, diese konkret zu planen, ggf. Genehmigungen einzuholen und Baumaßnahmen zu realisieren. Die Finanzierung einschließlich der Beteiligung Dritter ist zu sichern. Durch die Autoren wird grundsätzlich empfohlen, die weiteren Schritte durch ein Ingenieurbüro als Projektsteuerer (förderfähig nach Richtlinie Vernässung) begleiten zu lassen. Im vorstehenden Kapitel 6.3 wurde bereits auf die Zuordnung möglicher Projektträger und Finanzierungsmöglichkeiten eingegangen. Es erscheint aber sinnvoll, die den Kommunen und den Unterhaltungsverbänden zuzuordnenden Vorhaben sowie die Beteiligung bevorteilter Dritter mittels einer gemeinsamen Organisationseinheit anzugehen: 7.1 Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) [19]. Zur Erfüllung u. a. folgender Aufgaben kann ein Wasser- und Bodenverband (Verband) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet werden ( 2 WVG): 1. Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern, 2. Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, 6. Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts, 7. Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Beregnungsanlagen sowie von Anlagen zur Be- und Entwässerung, 8. technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer, 9. Abwasserbeseitigung 5, 11. Beschaffung und Bereitstellung von Wasser, 12. Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und für die Landschaftspflege, 13. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz, 14. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben. 5 Dazu zählt auch das Niederschlagswasser, sobald es gefasst und gezielt abgeleitet wird. 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 56

7 Vorschläge für Betriebsorganisation / Strukturen zur Übernahme der Aufgaben Ein Wasser- und Bodenverband kann nach den Maßgaben des WVG errichtet werden durch einstimmigen Beschluss der Beteiligten oder durch Mehrheitsbeschluss der Beteiligten unter Heranziehung nicht einverstandener oder anderer Beteiligter oder aber von Amts wegen. Voraussetzung ist also der entsprechende politische Wille. Der Verband gibt sich eine Satzung. Die Errichtung gemäß den ersten beiden Anstrichen bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Verbandsmitglieder können werden: 1. jeweilige Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, jeweilige Erbbauberechtigte sowie Inhaber von Bergwerkseigentum (dingliche Verbandsmitglieder), 2. Personen, denen der Verband im Rahmen seiner Aufgaben Pflichten abnimmt oder erleichtert, 3. Körperschaften des öffentlichen Rechts, 4. andere Personen, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde (Aufsichtsbehörde) sie zulässt, 5. der Träger der Baulast einer Verkehrsanlage, der nicht unter Nummer 1 fällt. Regelmäßig sind alle Beteiligten als Verbandsmitglieder heran zu ziehen, nämlich die Personen, 1. die aus der Durchführung der Verbandsaufgabe einen Vorteil haben oder zu erwarten haben, 2. von deren Anlagen oder Grundstücken nachteilige Einwirkungen auf das Verbandsunternehmen ausgehen oder zu erwarten sind oder 3. die voraussichtlich Maßnahmen des Verbands zu dulden haben, wenn sie von der Aufsichtsbehörde nach 13 Abs. 1 Satz 1 als Beteiligte festgestellt worden sind. Damit vereinfacht die Verbandssatzung auch die angemessen Beteiligung der bevorteilten Dritten an den zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln, da man nicht auf das WG LSA oder das KAG (vgl. Kap. 6.3.1) zurückgreifen muss. Mit dem Geschäftsführer oder weiteren Angestellten steht eine Person zur Verfügung, die die Ziele des Verbandes gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit aktiv vertritt und die notwendigen organisatorischen Aufgaben wahrnimmt. Verbandsbeiträge werden von den Mitgliedern in Form von Geld (Geldbeiträge) oder von Sachen, Werken, Diensten oder anderen Leistungen (Sachbeiträge) erhoben. Wer, ohne Verbandsmitglied zu sein, als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Anlage, als Inhaber von Bergwerkseigentum oder als Unterhaltungspflichtiger von Gewässern von dem Unternehmen des Verbands einen Vorteil hat (Nutznießer), kann mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde wie ein Mitglied zu Geldbeiträgen herangezogen werden. Der Beitrag der Verbandsmitglieder und der Nutznießer bemisst sich allgemein nach dem Vorteil, den sie von der Aufgabe des Verbands haben, sowie den Kosten, die der Verband auf sich nimmt, um ihnen obliegende Leistungen zu erbringen oder den von ihnen ausgehenden nachteiligen Einwirkungen zu begegnen. Für die Festlegung des Beitragsmaßstabs reicht eine annähernde Ermittlung der Vorteile und Kosten aus. 0511-12-007 140620_Gewaesserkonzept_Abschlussbericht_ENDF.doc Seite 57