Eignungs- und Zuschlagskriterien

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Transkript:

Schulung Beschaffungswesen für Verwaltungs- und Behördenmitglieder (vszgb) Eignungs- und Zuschlagskriterien Bruno Kälin, Tiefbauamt Kanton Schwyz 13. Januar 2011

Inhaltsverzeichnis (1/2) 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Allgemeine Grundsätze 3. Eignungskriterien - Allgemeine Grundsätze - Beispiele von Eignungskriterien 4. Zuschlagskriterien - Allgemeine Grundsätze - Unzulässige Zuschlagskriterien - Beispiele von Zuschlagskriterien 2

Inhaltsverzeichnis (2/2) 5. Bemerkungen zu den Zuschlagskriterien -Preis - Technische Unterlagen - Firmenreferenzen - Schlüsselpersonen -Ökologie - Lehrlingsausbildung 6. Exkurs: Vollständigkeit eines Angebotes 3

Gesetzliche Grundlagen 21 und 31 der VIVöB legen fest, dass Eignungs- und Zuschlagskriterien bei allen Submissionen definiert werden müssen. Eignungs- und Zuschlagskriterien, sowie die Rangordnung und Gewichtung sind bereits in der Ausschreibung oder aber in den Ausschreibungsunterlagen zu definieren Ziel: Transparentes und faires Vergabeverfahren Gleichbehandlung Wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel 4

Allgemeine Grundsätze für EK und ZK Die Eignungs- und Zuschlagskriterien sind projektbezogen festzulegen Sie dürfen während eines Verfahrens nicht geändert werden Eignungskriterien bereits in der Ausschreibung bekanntgeben Zuschlagskriterien spätestens in den Submissionsunterlagen definieren Zulässigkeit der doppelten Berücksichtigung Verwendung von Eignungskriterien als Zuschlagkriterien (Mehreignung) 5

Eignungskriterien: Allgemeine Grundsätze (1/2) Eignungskriterien sind Anforderungen an die Anbieter Eignungskriterien sind im Normalfall Ausschlusskriterien Eignungskriterien sind im offenen und selektiven Verfahren vorzugeben Im Einladungsverfahren müssen in der Regel keine Eignungskriterien festgelegt werden 6

Eignungskriterien: Allgemeine Grundsätze (2/2) Der Nachweis ist auf diejenigen Eignungskriterien zu beschränken, welche wesentlich sind, damit der Anbieter den Auftrag erfüllen kann Der wirksame Wettbewerb darf durch restriktive Vorgaben nicht unnötig behindert werden, ansonsten eine Diskriminierung von potentiellen Anbietern entsteht Unterschied zu den Produkteanforderungen 7

Beispiele von Eignungskriterien Vorhandenes Qualitätsmanagement (ISO-Zertifizierung) Erfahrungen von ähnlichen Projekten Fachliche Qualifikation Schlüsselpersonen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Organisatorische und technische Leistungsfähigkeit Spezialbewilligungen, Zulassungen Zwingend: Arbeitsschutzbestimmungen / Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben Kein Eignungskriterium sondern Voraussetzung (s. Beilage 1) 8

Beilage 1 Selbstdeklaration Erklärung / Bestätigung des Unternehmers Der Offertsteller/Auftragnehmer (bei Arbeitsgemeinschaften muss von jedem einzelnen ARGE-Mitglied eine unterzeichnete Erklärung/Bestätigung eingereicht werden) erklärt hiermit: 1. den finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Vorsorgeeinrichtungen für das Personal (2. Säule) bis heute ohne Verzug nachgekommen zu sein, die bis heute fälligen Abgaben an die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) erbracht zu haben 2. die bis heute fälligen Leistungen an die Träger der Sozialversicherungen, insbesondere an die AHV/IV, erbracht zu haben, 3. die bis heute fälligen Prämienzahlungen an die SUVA erbracht zu haben, 4. die bis heute fälligen Verpflichtungen in Bezug auf allgemein verbindliche Solidaritätsbeiträge (z.b. Parifonds-Bau, usw.) lückenlos erbracht zu haben, 5. die branchenüblichen Gesamtarbeitsverträge einzuhalten, 6. dass kein Konkursverfahren gegen sie hängig ist, 7. dass sie die Grundsätze der Gleichbehandlung von Frau und Mann einhält. Die unterzeichnete Firma (en) ermächtigt (en) das Tiefbauamt Kanton Schwyz bei ihrer Vorsorgeeinrichtung Name: Adresse, Ort: sowie bei den AHV-Ausgleichskasse Name: Adresse, Ort: und bei den für sie zuständigen Steuerverwaltungen und paritätischen Kontrollorganen Auskünfte bezüglich der Erfüllung ihrer Verpflichtungen einholen zu können. Sie verpflichtet sich, diese Nachweise auf Verlangen des TBA SZ innert Wochenfrist beizubringen. Diese Nachweise dürfen nicht älter als ein Monat sein. Für allfällige Gebühren hat der Offertsteller aufzukommen. Ort und Datum Rechtsgültige Unterschrift(en) Firma und Adresse Bei Nichterfüllung eines Punktes und falschen Angaben wird der Offertsteller (inkl. ARGE) vom Verfahren ausgeschlossen. 9

Zuschlagskriterien: Allgemeine Grundsätze (1/2) Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot Zuschlagskriterien sind im offenen, selektiven und Einladungsverfahren vorzugeben Zuschlagskriterien auf jeweiliges Projekt abstimmen Im Allgemeinen nicht mehr als 3-5 Kriterien vorgeben Der Preis ist immer ein Zuschlagskriterium 10

Zuschlagskriterien: Allgemeine Grundsätze (2/2) Bei standardisierten Gütern kann Preis einziges Zuschlagskriterium sein Bekanntgabe der Zuschlagskriterien in der Reihenfolge der Bedeutung und (eventuell) ihrer Gewichtung Keine Änderungen bei den Zuschlagskriterien während eines Verfahrens (Ausnahmen möglich Transparenz waren) Unter- oder Teilkriterien Eindeutiges Bewertungsschema 11

Unzulässige Zuschlagskriterien Kriterien die dem Gebot der Gleichbehandlung zuwiderlaufen z.b. Ortsansässigkeit, Steuerdomizil, Verwendung einheimischer Produkte Subjektive Kriterien Allgemeiner Eindruck der Offerte Bisherige gute Erfahrung mit einem Anbieter Anfahrtsweg 12

Beispiele von Zuschlagskriterien (1/2) Preis (zwingend) Projektbezogene, technische Unterlagen (z.b. Technischer Bericht) Firmenreferenzen (projektbezogene Referenzen) Referenzen, Ausbildung, Weiterbildung von Schlüsselpersonen (aufgaben- und projektbezogen) Qualität Projektbezogenes Qualitäts-Managementsystem (PQM) Infrastruktur 13

Beispiele von Zuschlagskriterien (2/2) Ökologie und Umweltverträglichkeit Termine Garantie- und Unterhaltsleistungen Betriebskosten / Folgekosten Dauerhaftigkeit Lehrlingsausbildung 14

Zuschlagskriterium: Preis (1/4) Das preisgünstigste Angebot, das nicht offensichtlich unzulässig ist, muss die maximale Punktzahl bekommen Formeln, welche tiefe Preise bestrafen, sind unzulässig Es ist unzulässig, das Kriterium Preis mit andern Kriterien/Aspekten zu vermischen (Übersichtlichkeit, Darstellung) Ungewöhnlich tiefe Angebote sind nicht über Preisbewertung, sondern eventuell infolge Nichterfüllung der Auftragsbedingungen auszuschliessen 15

Zuschlagskriterium: Preis (2/4) Es empfiehlt sich eine lineare Preiskurve anzusetzen (s. Beilage 2). Alternative Preiskurven können auch zulässig sein (z.b. Thurgauer Modell) Sinnvolle Gewichtung für das Kriterium Preis 16

Beilage 2: Beispiel einer Preiskurve (3/4) 100 G Punkte 0 Preis 100 % (preisgünstigstes Angebot) 150 % 200 % 17

Zuschlagskriterium: Preis (4/4) Mögliche Preisformel P max -P Preispunkte = M G P max -P min M P P min P max G = Max. Punktzahl aller Zuschlagskriterien (inkl. Preis) = Preis des zu bewertenden Angebotes = Preis des tiefsten zulässigen Angebotes = Preis, bei dem die Preiskurve den Nullpunkt schneidet = Gewichtung des Preises 18

Zuschlagskriterium: Technische Unterlagen Beispiel Baumeistersubmission: Technischer Bericht Terminprogramm / Stellungnahme zu den vorgegebenen Terminen Arbeitsdispositiv Arbeitsabläufe / Leistungsannahmen / Personaleinsatz Installationsplan Liste Subunternehmer und Lieferanten Gerätelisten Weiter, projektbezogene Unterlagen 19

Zuschlagskriterium: Firmenreferenzen Nachweis einer definierten Anzahl, projektbezogener Firmenreferenzen Ähnliche Projekte (vorgängige Definition) Vorgegebene Grösse (Kosten, Länge, Fläche, Ausstattung) Analoge/Ähnliche Randbedingungen Vorgegebener Zeitraum (letzten fünf Jahren) 20

Zuschlagskriterium: Referenzen Schlüsselpersonen Definition der Schlüsselpersonen projektbezogen Referenzen für gleiche Aufgaben von ähnlichen/analogen Projekten Vorgegebene Grösse (Kosten, Länge, Fläche, Ausstattung) Analoge/Ähnliche Randbedingungen Vorgegebenem Zeitraum (letzten fünf Jahren) 21

Zuschlagskriterium: Ökologie Grundsätzlich zulässig Nicht zulässig zur Privilegierung Ortsansässiger (Anfahrtsweg) Umweltschonende Produktion Schadstoffgehalt des verwendeten Materials Transport grosser Matrialmassen mit LKW über weite Strecken 22

Zuschlagskriterium: Lehrlingsausbildung Sehr zurückhaltende Anwendung Untergeordnete Gewichtung Gleichbehandlung - eventuell regional keine Ausbildungsmöglichkeiten Prozentual zur Anzahl der Beschäftigten 23

Exkurs: Vollständigkeit eines Angebotes Kein Zuschlagskriterium sondern Voraussetzung ( 26 Abs. 1 lit. g VIVöB) Ausschluss jedoch nur bei wesentlichen Mängeln wie - Streichung von Textstellen und Positionen - Kein Einheitspreis bei wichtigen Positionen - Formular Arbeitsschutzbestimmungen / Bezahlung von Steuern und Sozialabgaben nicht ausgefüllt 24