1. Rahmenbedingungen der Arbeit im Fach Musik

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Transkript:

1. Rahmenbedingungen der Arbeit im Fach Musik Schulprogrammatische Leitlinien des Faches Musik Das Fach Musik soll und kann wesentliche Beiträge leisten hinsichtlich erzieherischer, ästhetischer und speziell musikbildender Aufgaben. Der einzelne Mensch mit seinen Stärken, Begabungen, Eigenarten und Schwächen steht dabei genauso im Fokus (musik-) pädagogischer Bemühungen wie die Förderung seiner kooperativen und sozialen Fähigkeiten. Der allgemeinbildende Musikunterricht in den Klassen und Kursen ist der günstige Ort zur Erarbeitung musikspezifischer Kompetenzen im Sinne des Kernlehrplans. Sowohl handlungsbezogene wie auch musikalisch-ästhetische Fähigkeiten werden einbezogen in die Anbahnung und Realisierung individueller kreativer Tätigkeit. Es ist der geschützte Ort des Ausprobierens, Überprüfens, Reflektierens und Beurteilens in unterschiedlichen fachlichen und sozialen Kontexten. Die Ensembles sind primär der Ort des gemeinsamen Musizierens, der gemeinsamen, koordinierten und zielgerichteten Arbeit im Sinne des Probens und Einstudierens, der Konzerte und Aufführungen. Es bietet sich an, die beiden Orte des Musik- Lernens immer wieder sinnvoll miteinander zu verknüpfen, um Motivationen für beide Bereiche synergetisch zu entwickeln. Dies kann realisiert werden durch thematische Anknüpfungen an Konzert-Projekte, Kompositions- und Gestaltungsvorhaben des Unterrichts für Ensembles, recherchierende und reflektierende Vorbereitung und Begleitung von Veranstaltungen u.v.m. Ziel ist es, möglichst viele Schülerinnen und Schüler für die aktive Teilnahme am schulischen Musikleben zu motivieren und deren Begabungen und Kompetenzerwerb sinnvoll zu integrieren, um damit einen vitalen Beitrag zu leisten zum sozialen Miteinander aller Beteiligten der Schule. Unterrichtsstruktur im Fach Musik Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Wanne erhalten im Sinne der Vorgaben der APO-SI für das Fach Musik in der Sekundarstufe I Unterricht in den: Klassen 5-7 2 Std. durchgehend Klasse 9 2 Std. halbjährlich im Wechsel mit Kunst In der Oberstufe wird ab der Einführungsphase (gelegentlich in Kooperation mit dem Gymnasium Eickel und der Gesamtschule Wanne) ein Grundkurs angeboten. Alle Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, an den folgenden Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen: für die Jgst. 5-9 Musical-AG für die Jgst. 5-7 Keyboard-AG Unterrichtende im Fach Musik Die Fachkonferenz Musik besteht momentan (Schuljahr 2016/2017) aus zwei Lehrerinnen mit der Fakultas Musik, die sowohl im Vormittagsbereich wie auch in der AG-Arbeit des Nachmittags tätig sind. Die Fachvorsitzende ist für die organisatorischen Belange des Faches in der Schule zuständig, die von der Vertreterin unterstützt wird. 1

Unterrichtsbedingungen Für den Klassen-, Kurs- und Ensembleunterricht stehen folgende Musikräume zur Verfügung: Einerseits gibt es einen mit Tischen ausgestatteten Musikraum, an dessen Seitenwänden 15 Keyboards fest auf Extratischen aufgereiht sind. Die Netzanschlüsse und Kopfhörer werden im Schrank aufbewahrt. In dem Musikraum befinden sich weiterhin ein E-Piano, eine Audio-Anlage, die mit einer Laptop-Beamer-Kombination verbunden werden kann und Anschlüsse für andere elektronische Geräte aufweist (z.b. Mikrofon), mehrere Sets an Percussion-Instrumenten, mehrere Sätze Boomwhackers und ein Drum-Set. Eine Tafel und ein OHP sind außerdem vorhanden. Andererseits gibt es eine bestuhlte und mit einem Flügel ausgestattete Aula, in der Platz für Tanzchoreografien oder Ensemble-/Probenarbeit besteht. Hier werden tragbare Audio-Anlagen und rollbare Tafeln genutzt. Als Ausweichraum dient auch der Erdkunderaum, der sich direkt neben dem Musikraum befindet und somit das Tragen von u.a. Musikinstrumenten und Büchern erleichtert. Außerdem kann in dem Erdkunderaum ein Smartboard genutzt werden. 2. Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung in der Sekundarstufe I Neben der Vorgaben des Kernlehrplan Musik verständigt sich die Fachschaft Musik auf folgende Grundsätze und Absprachen: Insgesamt zeigen die Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I ihre Kompetenzen im Bereich der Sonstigen Leistungen im Unterricht u.a. durch: o mündliche Beiträge (z.b. Unterrichtsgespräch, kooperative Arbeitsformen, Vortrag) o schriftliche Beiträge (z.b. Portfolio, Hörprotokoll, Materialsammlung/- aufbereitung, Sammelmappe, schriftliche Übung) o praktische Beiträge (z.b. Musizieren, klangliche und musikbezogene Gestaltungen) o Ergebnisse eigenverantwortlichen Handelns (z.b. im Rahmen von Recherche, Erkundung, kreativer Gestaltung, Präsentationen) Der Bewertungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Für die Schülerinnen und Schüler soll im Unterricht jeweils eine deutliche Unterscheidung von Lern- und Leistungssituation gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Prozess von Gestaltungsverfahren. Die Bewertung von Sammelmappen und Portfolios erfolgt nur nach vorgehender Festlegung der Kriterien. Sie sollen individuelle Gestaltungspielräume berücksichtigen. Pro Halbjahr werden max. zwei schriftliche Übungen durchgeführt. 2

Schülerinnen und Schüler mit besonderen instrumentalen Fähigkeiten sollen diese in musikalischen Gestaltungen einbringen können. Dies darf aber nicht zur Bewertung herangezogen werden. Die Bewertung im Rahmen der verbindlichen Unterrichtsvorhaben orientiert sich u.a. an den Evaluationsbögen (s.u.), um zu erlernende Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler durch Selbstevaluation transparent zu machen. Beispiel für einen Bewertungsbogen in der Jahrgangsstufe 5 Bewertungsbogen UV 5.1 von: Thema: Von Wirkung und Ausdruck in der Musik Musikalische Stimmung(en) untersuchen Aufgabe: Hier findest du 11 Aussagen zu deinem Lernerfolg im aktuellen Unterrichtsthema. Mache zu jeder Aussage in der Spalte des Smiley ein Kreuz, die deiner eigenen Einschätzung am nächsten kommt. Musik gezielt hören, beschreiben, untersuchen und deuten Ich kann mir beim Hören von Musik vorstellen, von welchen Stimmungen und Gefühlen sie handelt und sie mit meiner Sprache beschreiben. Ich kann den Aufbau der Musik erkennen und mit den gelernten Fachausdrücken beschreiben. Ich kann aus dem Aufbau der Musik auf die dargestellten Stimmungen und Gefühle schließen. Musik gestalten Ich kann bestimmte Stimmungen und Gefühle durch das Musikmachen zum Ausdruck bringen. Ich kann durch die Art der musikalischen Umsetzung auf die dargestellten Stimmungen und Gefühle eingehen. Ich kann die in der Musik dargestellten Stimmungen und Gefühle in Bewegung und Bild darstellen. Über Musik nachdenken Ich kann erklären, wie in der Musik Stimmungen und Gefühle zum Ausdruck gebracht werden. Ich kann beurteilen, ob beim Musikmachen die Stimmungen und Gefühle gut zum Ausdruck gebracht werden. Und zum Schluss Ich kann der Musik aufmerksam zuhören. Ich kann mich gut auf die Musik im Unterricht einlassen. Ich habe viele Ideen im Umgang mit Musik. 3

3. Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung in der Sekundarstufe II Auf der Grundlage von 13-16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Musik für die gymnasiale Oberstufe hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz. Zusätzlich zu den Vorgaben im Kapitel 3 des Kernlehrplan Musik verständigt sich die Fachkonferenz Musik auf folgende Grundsätze und Absprachen zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung: Die Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung berücksichtigt die Bereiche o Prozessbewertung, z. B. schriftlicher Prozessbericht, Projektskizze, Beobachtung des Lern- und Arbeitsverhaltens o Präsentationsbewertung, z. B. Bewertung von Referaten oder Gruppenpräsentationen am Ende einer Projektphase, Rollenspiele, Präsentation einer Gestaltungsaufgabe o Produktbewertung, z. B. Verschriftlichung eines Referates, Dokumentation einer Gestaltungsaufgabe, Lernplakat, Videofilm, Dokumentationsmappe Die Bewertung im Rahmen der verbindlichen Unterrichtsvorhaben orientiert sich u.a. an den Bewertungsbögen (s.u.), um zu erlernende Kompetenzen für Schülerinnen und Schüler durch Selbstevaluation transparent zu machen. Für die Schülerinnen und Schüler soll im Unterricht jeweils eine deutliche Unterscheidung von Lern- und Leistungssituation gemacht werden. Dies gilt insbesondere im Prozess von Gestaltungsverfahren. Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Bereich Klausuren Die Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II wird in die zwei Bereiche Schriftliche Arbeiten/Klausuren und Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Leistung aufgeteilt. Hat eine Schülerin/ein Schüler Musik als Klausurfach gewählt, so wird/werden pro Halbjahr eine Klausur in der Einführungsphase bzw. zwei Klausuren in der Qualifikationsphase geschrieben. Die Bewertung und Leistungsrückmeldung von Klausuren erfolgt auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs (Punktesystem). Die Bewertung der Klausuren bezieht sich auf die inhaltliche Leistung und auf die Darstellungsleistung. Die Leistungsrückmeldung gibt darüber hinaus perspektivische Hinweise für die individuelle Leistungsentwicklung. 4

Da in Klausuren neben der Verdeutlichung des fachlichen Verständnisses auch die Darstellung bedeutsam ist, muss diesem Sachverhalt bei der Leistungsbewertung hinreichend Rechnung getragen werden. Sofern gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit nicht bereits bei den Bewertungskriterien der Darstellungsleistung fachspezifisch berücksichtigt werden, führen sie gemäß 13 Abs. 2 APO-GOSt zu einer Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der Einführungsphase und um bis zu zwei Notenpunkte in der Qualifikationsphase. In der Qualifikationsphase werden die drei für die Abiturprüfung relevanten Aufgabentypen mindestens einmal berücksichtigt. Die Facharbeit kann die erste Klausur im 2. Halbjahr der Q1 ersetzen. Das Thema der Facharbeit legt die Schülerin bzw. der Schüler gemeinsam mit der Kurslehrerin bzw. dem Kurslehrer fest. Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung im Bereich der sonstigen Mitarbeit Wird Musik nicht als Klausurfach gewählt, so setzt sich die Leistungsbewertung nur aus dem Bereich der Sonstigen Mitarbeit zusammen. Zum Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen (vgl. APO- GOSt (2.11.2012), 15 (1). Verbindliche Festlegungen zur Leistungsmessung und Leistungsrückmeldung sind in den konkretisierten Unterrichtsvorhaben aufgeführt. Sowohl bei den Aufgabenformaten in den Klausuren als auch im Bereich der Sonstigen Leistung ist sicherzustellen, dass die SchülerInnen auf die Aufgabenformate der Abiturprüfungen vorbereitet werden. Überprüfungsformen Die Leistungsbewertung und Leistungsmessung orientieren sich grundsätzlich an den folgenden im Kernlehrplan aufgeführten Überprüfungsformen: Überprüfungsform Kurzbeschreibung Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Rezeption Subjektive beschreiben Höreindrücke Subjektive Wahrnehmungen und Assoziationen werden als Ausgangspunkt für die weitere fachliche Auseinandersetzung artikuliert. Deutungsansätze und Auf der Grundlage von Höreindrücken, Erfahrungen, ersten Hypothesen formulieren Einschätzungen und Hintergrundwissen werden vermutete Lösungen und erste Deutungen thesenartig formuliert. Musikalische analysieren Analyseergebnisse darstellen Strukturen Musikalische Strukturen werden unter einer leitenden Fragestellung in einem inhaltlichen Kontext als Hör- und Notentextanalyse untersucht. Die Fragestellungen beziehen sich z.b. auf, innermusikalische Phänomene, Musik in Verbindung mit anderen Medien, Musik unter Einbezug anderer Medien. Untersuchungsergebnisse werden mit visuellen und sprachlichen Mitteln anschaulich dargestellt. 5

Musik interpretieren Vor dem Hintergrund subjektiver Höreindrücke sowie im Hinblick auf Deutungsansätze und Hypothesen werden Analyseergebnisse gedeutet. Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Produktion Gestaltungskonzepte entwickeln Musikalische erfinden Eine Gestaltung wird vor dem Hintergrund einer Gestaltungsabsicht im Rahmen des thematischen Kontextes in ihren Grundzügen entworfen, z.b. als Komposition, Bearbeitung, Stilkopie oder Vertonung. Strukturen Materiale und formale Strukturierungsmöglichkeiten werden z.b. bezogen auf ein Gestaltungskonzept erprobt und als Kompositionsplan erarbeitet. Dieser kann sowohl auf grafische als auch auf traditionelle Notationsformen zurückgreifen. Musik realisieren und Eigene Gestaltungen und Improvisationen sowie vokale und instrumentale präsentieren Kompositionen werden mit dem verfügbaren Instrumentarium entweder aufgeführt oder aufgezeichnet. Überprüfungsformen im Kompetenzbereich Reflexion Informationen und Befunde Informationen über Musik, analytische Befunde sowie Interpretations- und einordnen Gestaltungsergebnisse werden in übergeordneten Zusammenhängen dargestellt. Kompositorische Entscheidungen erläutern Musikbezogene Problemstellungen erörtern Zusammenhänge zwischen Intentionen und kompositorischen Entscheidungen im Rahmen des inhaltlichen Kontextes werden argumentativ begründet. Unterschiedliche Positionen zu einer musikbezogenen Problemstellung werden einander gegenübergestellt und in einer Schlussfolgerung beurteilt. Musikalische Gestaltungen Ergebnisse von musikalischen oder musikbezogenen Gestaltungen sowie und Interpretationen musikalische Interpretationen werden begründet unter Einbezug von beurteilen Kriterien, die sich aus dem thematischen Kontext ergeben, beurteilt. Diagnose Beispiel für einen Bewertungsbogen in der Q1, 2. Quartal Aufgabe: Hier findest du Aussagen zur Selbstbewertung im UV 1.Quartal. Kompetenzbereich: Rezeption Ich kann stilistische und gattungsspezifische Merkmale der im Unterricht behandelten Musik erkennen und fachlich präzise benennen. Ich kenne Methoden zur Analyse musikalischer Stilistik im zeitgeschichtlichen Kontext und kann sie beispielhaft anwenden. Ich kann Ergebnisse musikalischer Analyse bezüglich musikalischer Stilistik im zeitgeschichtlichen Zusammenhang mit angemessener Fachsprache deuten. Kompetenzbereich: Produktion Ich kann Gestaltungsideen im Zusammenhang mit bestimmten historischen Kompositionstechniken entwickeln und formulieren. Ich kann einfache musikalische Strukturen erfinden in gezielter Anwendung bestimmter historischer Kompositionstechniken. 6

Ich kann meine kompositorischen Ideen im Zusammenhang bestimmter historischer Kompositionstechniken realisieren und präsentieren. Kompetenzbereich: Reflexion Ich kenne die wichtigsten historisch-gesellschaftlichen Hintergründe der im Unterricht behandelten Musik und kann sie im mündlichen Vortrag darlegen. Ich kann erläutern, wie stilistische und gattungsspezifische Merkmale einer bestimmten Musik im Zusammenhang stehen zu den gesellschaftlich-historischen Bedingungen ihrer Entstehungszeit. Ich kann die historischen Hintergründe meiner musikalischen Mittel im Rahmen einer Gestaltung erläutern. Ich kann an Hand von im Unterricht entwickelten Kriterien beurteilen, inwieweit stilistische und gattungsspezifische Bezüge einer musikalischen Gestaltung im Blick auf den historisch-gesellschaftlichen Entstehungskontext angemessen sind. Musikalisch-ästhetische Kompetenzen Ich kann mich auf ungewohnte alte Musik vorurteilsfrei einlassen. Ich kann Neugier entwickeln bezüglich der Entstehungskontexte einer mir eher unbekannten Musik. Ich kann mich bei Gestaltungsaufgaben eng an den historischen Vorbildern orientieren. 4. Lehr- und Lernmittel Zurzeit stehen folgende Arbeitsmaterialien zur Verfügung: Musikbücher im Klassensatz in einem der beiden Räume: Musikbuch 1 (für die Sekundarstufe I, Klasse 5-6) O-Ton 2 (für die Sekundarstufe I, Klasse 7-10) Musik um Uns Spielpläne Sing & Swing Das Liederbuch Diverse Themenhefte 7

5. Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen Das Ziel der Fachkonferenz Musik ist es, die Koordination und Kooperation mit anderen Fächern in den jeweiligen Jahrgangsstufen in unterschiedlichen Formen zu erweitern und dazu erforderliche fächerübergreifende und fächerverbindende Absprachen zu treffen. Fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und Projekte werden in den dafür vorgesehenen Phasen durch die beteiligten Lehrkräfte geplant und realisiert. Dabei ist darauf zu achten, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Realisation dieser Unterrichtsvorhaben und Projekte gewährleistet sind. Die Vereinbarungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Kooperationsformen sind in den konkretisierten Unterrichtsvorhaben jeweils aufgeführt. 6. Qualitätssicherung und Evaluation Der Fachbereich Musik leistet einen Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung durch die Entwicklung und den unterrichtlichen Einsatz von geeigneten Formen der Leistungsdiagnose (z. B. Kompetenzraster zu konkretisierten Unterrichtsvorhaben) die regelmäßige Evaluation von durchgeführten Unterrichtsvorhaben durch die Fachlehrer, durch die Fachkonferenz und durch Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler sowie von Eltern die Evaluation musikalischer bzw. fächerübergreifender Projekte durch die beteiligten Fachschaften die perspektivische Anpassung der musikalischen Angebote (ggf. mit außerschulischen Partnern). 8