Dokumentation der Auftaktveranstaltung zum Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. 30. März 2016

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Transkript:

1 Dokumentation der Auftaktveranstaltung zum Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt 30. März 2016 1

Vorwort In Hamburg soll jeder Mensch selbstbestimmt leben können. Jedem Menschen sollen alle Wege und Möglichkeiten durch eine gleichberechtigte Teilhabe offen stehen. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Koalitionspartner von SPD und GRÜNE angekündigt, Akzeptanz und Anerkennung der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt zu fördern und dafür einen entsprechenden Aktionsplan auf den Weg zu bringen. Die Gleichstellung aller Menschen ist eine Aufgabe aller gesellschaftlichen und staatlichen Kräfte. Ich freue mich, dass in der Auftaktveranstaltung zum Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Vertretungen von Behörden, Interessensverbänden und Politik ins Gespräch gekommen sind. Gemeinsam wurden weitere Handlungsfelder für den Aktionsplan identifiziert und bereits konkrete Vorschläge zur Umsetzung erarbeitet. In der vorliegenden Zusammenfassung finden Sie alle Anmerkungen und Anregungen, die in den Arbeitsgruppen gesammelt worden sind. Darin enthalten sind auch die schriftlichen Stellungnahmen des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) und des Runden Tisch Trans*. Für die zahlreiche Teilnahme sowie die engagierten Redebeiträge, Diskussionen im Verlauf der Veranstaltung und die bereits im Vorfeld erarbeiteten schriftlichen Stellungnahmen danke ich allen Beteiligten. Wir sind damit unserem Ziel von mehr Akzeptanz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Hamburg ein ganzes Stück näher gekommen. Ich freue mich auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen. Ihre Katharina Fegebank Senatorin der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Foto: Bina Engel 2

Inhalt I. Grundstruktur Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt... 4 Die fünf Leitlinien... 4 1. Anerkennung... 4 2. Nichtdiskriminierung... 4 3. Selbstbestimmung und gerechte Teilhabe... 4 4. Selbstakzeptanz und Sichtbarkeit... 4 5. Gemeinsame Verantwortung von Gesellschaft und Staat... 4 Die zehn Handlungsfelder... 5 75 Maßnahmen... 5 II. Ergebnisse nach Handlungsfeldern... 6 Fragestellungen in den Arbeitsgruppen:... 6 Anregungen für neue Handlungsfelder... 6 1. Wohnen... 6 2. Medien... 6 3. LSBTI*- Geflüchtete... 6 Anregungen für Überarbeitungen und Ergänzungen... 7 1. Allgemeines/Handlungsfeldübergreifendes... 7 2. Kindheit, Jugend und Schule... 8 3. Familie... 9 4. Studium, Forschung und Lehre... 9 5. Arbeitswelt... 10 6. Kultur... 11 7. Sport... 11 8. Alter und Pflege... 12 9. Gesundheit... 13 10. Schutz durch den Staat und die Gesellschaft... 14 11. Mehrfachdiskriminierung... 15 III. Teilnehmer_innen:... 16 3

I. Grundstruktur Aktionsplan für Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Die fünf Leitlinien 1. Anerkennung Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind Teil jeder Persönlichkeit. Dies ist grundrechtlich verankert, zu schützen und anzuerkennen. Anerkennung des Anderen in seinen Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnissen als Grundlage für Nichtdiskriminierung, Selbstbestimmung, gerechte Teilhabe und Inklusion. 2. Nichtdiskriminierung Nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen sind abzubauen. Anfeindungen sind entschieden entgegenzutreten. 3. Selbstbestimmung und gerechte Teilhabe Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass jedem Menschen alle Wege und Möglichkeiten offen stehen. Informationen und Erweiterung des Wissens um geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Sensibilisierung und Qualifizierung von Regelstrukturen und Erforderlichkeit zielgruppenspezifischer Strukturen. 4. Selbstakzeptanz und Sichtbarkeit Ziel ist eine positive Identifizierung mit der eigenen Geschlechtsidentität und sexuellen Orientierung. Identitätsunterstützende Maßnahmen/ Empowerment für die Stärkung der Vielfalt unterschiedlicher Lebensformen. Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sind eine gesellschaftliche Bereicherung und Selbstverständlichkeit. 5. Gemeinsame Verantwortung von Gesellschaft und Staat Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe. Sie erfordert die Zusammenarbeit von staatlichen Kräften, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Politik. Eine enge Kooperation erfolgt über die Einrichtung eines Runden Tisch. 4

Die zehn Handlungsfelder 1. Kindheit, Jugend und Schule 2. Familie 3. Studium, Forschung und Lehre 4. Arbeitswelt 5. Kultur 6. Sport 7. Alter und Pflege 8. Gesundheit 9. Schutz durch den Staat und die Gesellschaft 10. Mehrfachdiskriminierung 75 Maßnahmen Beispiel: Maßnahme Federführende und weitere verantwortliche Fachbehörden Zeitliche Vorgaben Rn. 1 Einrichtung eines Runden Tischs zu Fragestellungen geschlechtlicher und sexueller Vielfalt BWFG (federführend) unter Beteiligung betroffener Fachbehörden Noch festzulegen 21 1 Die Randnummern (Rn.) beziehen sich auf die Randnummern im Aktionsplan. 5

II. Ergebnisse nach Handlungsfeldern Fragestellungen in den Arbeitsgruppen: 1. Welche Handlungsfelder sind nicht im Entwurf des Aktionsplanes enthalten und müssen hinzugefügt werden? 2. Welche im Aktionsplanentwurf aufgeführten Handlungsfelder bzw. Maßnahmen müssen redaktionell bzw. inhaltlich überarbeitet bzw. ergänzt werden? Anregungen für neue Handlungsfelder 1. Wohnen Schwieriger Zugang zum Wohnungsmarkt von LSBTI*--> Sensibilisierung der Wohnungswirtschaft/Bündnis für Wohnen erforderlich Entwicklung/Ausbau der Beratung von Generationen übergreifenden und altersgerechten Wohnprojekten für LSBTI* 2. Medien Medienrat des NDR: Aufnahme eines Sitzes jeweils für Trans* und Inter* 3. LSBTI*- Geflüchtete Aufklärung aller am Asylverfahren Beteiligten (Flüchtlinge/Behörden/Anwälte/Dolmetscher) über den Asylgrund "Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung/Geschlechtsidentität Etablierung von Gewaltschutzkonzepten in den Unterkünften (analog zum Konzept für Gewaltprävention vom Büro für Frauen und Gleichberechtigungsfragen der Stadt Gießen) Benennung von Ansprechpersonen für LSBTI*-Geflüchtete in Unterkünften Einrichtung von gesonderten Schutzräumen/Unterkünften für LSB- TI*-Geflüchtete Aufnahme der Themen in Erstinformationsbroschüren für Flüchtlinge Sensibilisierung in Bezug auf die Umverteilung von LSBTI*- Geflüchteten erforderlich; Großstädte sind einer ländlichen Gegend vorzuziehen Schaffung von hauptamtlichen Koordinatoren zu den Themen LSB- TI* und Flucht/Lesben/Schwule/Alter 6

Anregungen für Überarbeitungen und Ergänzungen 1. Allgemeines/Handlungsfeldübergreifendes Durchgängige Bezeichnung von Trans* und Inter* im Text, so dass Trans* und Inter* Personen, die gleiche Wichtigkeit erfahren (z.b. Rn. 74-76) Konsequente Benennung von Bi-Sexuellen im Text Ergänzung Begriff heteronormativ durch cis-/heteronormativ (z.b. Rn. 43, 46, 50) Biographischer Aufbau des Aktionsplans, daher Benennung geschlechtliche Vielfalt vor sexueller Identität Nicht homosexuelle sondern gleichgeschlechtliche Lebensweisen (Rn. 16) Aufgabenbeschreibung der Netzwerkstelle Trans* (Rn. 15) Einbeziehung von Betroffenen in die Arbeit von Senatsgremien Integratives Festival von allen Behörden und für alle Bereiche Anpassung Publikationen und Formularen an geschlechtergerechte Sprache; Möglichkeit, diese auch ohne amtliche Vornamensänderung auszufüllen Verbesserung der Toiletten-Situation (Unisex bzw. Einzeltoiletten) Übersetzung des Aktionsplans in leichte Sprache Evaluation nach vier Jahren und regelmäßiger Bericht zum Stand der Umsetzung Stärkere finanzielle Förderung von Angeboten (z.b. psychosoziale Beratung) für Lesben/Bi/Queeren*-Frauen (Sichtbarkeit fördern, Frauenräume schaffen) Gender-Gap-Budgetierung Forderung 1% des Brutto-Haushaltes der FHH für die Umsetzung des Aktionsplan Inwieweit unterstützt Hamburg die Reform des TSG? Finanzierung unabhängiger professioneller Trans*Beratung durch Trans*Organisationen Anerkennung von LSBTI* als Querschnittsaufgabe in der bezirklichen Sozialraumplanung verankern; Ehrenamt darf nicht überlastet werden Senatsvorlage Bundesrat zum Thema "Entschließung zur rechtlichen Absicherung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität" Einrichtung einer Netzwerkstelle Inter* Altersarmut (bei lesbischen Frauen) thematisieren (unterbrochene Erwerbsbiographie bzw. keine Absicherung durch Partnerin) Mehr Öffentlichkeit/Aufklärung z.b. Plakataktion LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte Layout diskriminierungsfrei gestalten Partizipation von LSBTI* stärker betonen Wertigkeit der Selbsthilfestrukturen deutlicher hervorheben (Rn.15) bzw. Ausbau fördern 7

2. Kindheit, Jugend und Schule Angebot auch dezentraler Fortbildungen, um Transfer vor Ort sicherzustellen Evaluation des Unterrichts Sexualerziehung und Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung Auftragsvergabe einer Studie zur aktuellen Situation von LSBTI- Schüler_innen sowie zum Stand der Antidiskriminierungsarbeit Prüfung, ob bestehende Wettbewerbe und Qualitätssiegel an Hamburger Schulen (z.b. "Schule ohne Rassismus") erweitert werden können Ansprechperson an Schulen für Fragen rund um das Thema sexuelle Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt Förderung von Pilotprojekten an Schulen (z.b. Regenbogen -AG) Unterstützung der Arbeit zum Thema für Schüler_innen- Vertretungen bzw. Elternvertretungen Überprüfung der Schulmedien hinsichtlich der Sichtbarkeit von LSB- TI*-Lebensentwürfen, z.b. Anschaffung von themenrelevanten Büchern für Schulbibliotheken; nach Fertigstellung des Aktionsplans Weitergabe an Verband der Schulbuchverlage Bildungsmedien (VdS) für Verlagsplanungen Ausbau des Hamburger Schulaufklärungsprojektes Soorum: Zwei Stellen auf 5-10 Jahre und verbindliche Nutzung aller Schulen Verbindliche Aufnahme der Themen in die Lehr- und Bildungspläne aller Fachbereiche an Schulen (Rn. 36); Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, um das Thema außerhalb des Sexualkundeunterrichts einzubinden Kinderschutzbund sollte das Thema LSBTI* bei Fortbildungen aufgreifen 8

3. Familie Ergänzung: Trans- und intergeschlechtliche Menschen, die ihren Kinderwunsch verwirklichen (wollen) (Rn. 40) Trans* Eltern sollen auch als Adoptiv- und Pflegeeltern in Frage kommen und die Fortbildung von transgeschlechtlichen Personen durchgeführt werden (Rn. 42,43) Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe, an der Vertretungen der NGO`s beteiligt sind, die sich mit folgenden Themen beschäftigt: - Prüfung der Möglichkeiten des Verzichts auf die Adoptionspflegezeit bei Stiefkindadoptionen von gemeinsamen Wunschkindern - Prüfung, ob eine Förderung von Beratungs-, Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten für LSBTI*- Pflegeelternbewerberinnen und -bewerber in Spezial- und Regeldiensten angestrebt werden soll - Prüfung der Notwendigkeit einer Fortbildung von Pflegekinderbetreuerinnen und -betreuern in Jugendämtern und bei freien Trägern Prüfung im AK "Neue Erziehung": Information zum Thema in Elternbriefen Prüfung, wie die Belange von Regenbogenfamilien und alternativen Versorgungsgemeinschaften in Landesgesetzen und Rechtsverordnungen Eingang finden können; Ergänzung: Bei Bedarf sollen mehr als zwei Bezugspersonen eines Kindes das Sorgerecht erhalten können (Rn. 45) Finanzierung von Elterngruppen von intergeschlechtlichen Kindern 4. Studium, Forschung und Lehre Verbindliche Aufnahme der Themen in die Lehr- und Bildungspläne aller Fachbereiche an Ausbildungsstätten und Universitäten (Maßnahme 38 ) 9

5. Arbeitswelt Probleme werden benannt, aber keine Maßnahmen ergriffen. (Rn. 54-59); es fehlen Maßnahmen, die sich auf den privaten Arbeitsmarkt (außerhalb des öffentlichen Dienstes und von Jobcenter, Arbeitsagentur) beziehen; Zugangswege zum Arbeitsmarkt werden nicht aufgezeigt; Aufklärung von Arbeitgebern (Entwicklung und Umsetzung LSBTI* inklusiver Leitbilder) In der Arbeitsverwaltung bei den Dokumenten (Anschreiben, Bescheide etc.) auf eine geschlechtsspezifische Anrede verzichten und stattdessen mit Vor- und Zuname anschreiben Vermehrt anonymisierte Bewerbungsverfahren einführen und deren Einführung fördern (auch in der Hamburger Verwaltung) Schaffung von trans*spezifischen Bewerbungstrainings oder Coachings, die über Bildungsgutschein gefördert werden können Schaffung von Möglichkeiten, dass transgeschlechtliche Menschen bei Bedarf besondere Berücksichtigung und Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Öffentlicher Dienst: Erweiterung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in Bezug auf geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung. Dazu eine rechtliche Grundlage im Hamburger Gleichstellungsgesetz schaffen Hamburger Gleichgestellungsgesetz überarbeiten Bei Stellenausschreibungen für Gleichstellungsbeauftragte den Zusammenhang zwischen Geschlecht und sexueller Orientierung herstellen Maßnahmen, die dafür sorgen, dass bei der Charta der falt vermehrt die Vielfaltsdimension Geschlechtsidentität berücksichtigt wird ESF-Projektausschreibungen, die die Teilhabe von Trans*personen auf dem Arbeitsmarkt fördern. Projektausschreibungen so gestalten, dass Selbstorganisationen entsprechende Projekte anbieten können Um Diversity-Kompetenz (auch in Bezug auf trans*) in Unternehmen zu belohnen, das als Kriterium in Vergaberichtlinien einführen Ansprechpartner_innen für LSBTI* auf allen Verwaltungsebenen Fortbildung für Mitarbeiter_innen, Führungskräfte und Personalräte durch Fachpersonen aus der Community Prüfung des Bedarfs einer Handreichung "LSBTI* in der Verwaltung" Beauftragung einer Studie zum Thema "Lebens- und Arbeitssituation von LSBTI* in der Hamburger Verwaltung" Initiierung eines Pilotprojektes "Vielfalt in Unternehmen stärken" Einbeziehung der Gewerkschaften Das Thema Sexarbeit behandeln und Maßnahmen entwickeln 10

6. Kultur Maßnahmen Nr. 59, 60 konkreter formulieren Mehr Sichtbarkeit im öffentlichen Raum: Straßen und Plätze nach LSBTI* Personen benennen, Denkmäler u.ä. die auch an LSBTI* Menschen erinnern Mehr Sichtbarkeit im Kulturbetrieb: Ausstellungen zu LSBTI*- Themen in Museen, entsprechende Sammeltätigkeit (auch von Archiven), Pendant zum Schwulen Museum Berlin gründen Preis ausloben für künstlerische Projekt mit LSBTI*-Bezug Förderprogramme & Fond für Museen, Galerien etc. für eine Präsenz von LSBTI*-Themen in etablierten Einrichtungen Künstler_innenprogramme (z.b. artist-in-residence-programme) ausweiten auf LSBTI*-Themen und weitere Berufsgruppen wie Kurator_innen und Archivar_innen Schaffung eines Bereiches zur LSBTI* Geschichte im Hamburg Museum Aufklärung/Aufarbeitung der Situation von Trans* und Inter* während des Nationalsozialismus 7. Sport Rn. 70 so umformulieren, dass Personen in ihrem Identitätsgeschlecht an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen teilnehmen können; Breiten- und Leistungssport sind gesondert zu betrachten Besondere Sensibilisierung von Schwimmbad- und Saunabetreiber_innen zur aktiven Inklusion von Trans* Sportvereine und Sportveranstaltungen sollten Trans* und Inter* explizit einladen und dies in ihrer Unternehmenspolitik verankern und damit werben (z.b. Sportstudios, Breitensportvereine) Ergänzung aller Satzungen von Vereinen und Stadienordnungen hinsichtlich des Verbots von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. geschlechtlichen Vielfalt Förderung der Akzeptanz von LSBTI* in den Sportvereinen und Sensibilisierung in Fort- und Ausbildung der Trainer_innen Unterstützung von LSBTI*-Spitzensportlern als positive Aushängeschilder Einrichtung von nicht-gegenderten Umkleiden und Duschen oder Einzelumkleiden 11

8. Alter und Pflege Etablierung von spezifischen Angeboten für über 50 jährige LSBTI* (z.b. aufsuchende Beratungsstelle für Senioren_innen) Regelmäßige Senior_innenberichterstattung z.b. Altenhilfeplan Implementierung der Themen sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt in der Aus- und Weiterbildung aller Gesundheitsberufe bzw. sozialer Berufe Ständiger Sitz von älteren Schwulen und Lesben im Landesseniorenbeirat Qualitätsstandards für Pflegeeinrichtungen entwickeln und Etablierung einer kultursensiblen Altenpflege; Irritationen beim Pflegepersonal sollten vermieden werden; Trans*-Personen: Genetik kann für Medikation wichtig sein Schaffung von hauptamtlichen Koordinatoren zu den Themen Lesben/Schwule/Alter Einrichtung einer jeweils 0,5 Stelle Netzwerkkooordinator_innen für ältere Lesben bzw. Schwule LSBTI* und Demenz: wie kann mit eventuell auftretender Verwirrung bei der Geschlechtsidentität umgegangen werden 12

9. Gesundheit Ausbau der Arbeit des UKE erforderlich; Dezentralisierung des Wissens bei niedergelassenen Ärzt_innen und Therapeut_innen (Rn. 80) Maßnahmen Nr. 64, 65 im Handlungsfeld Gesundheit konkreter formulieren Hamburg sollte sich an der Kritik der medizinische Versorgung/Kostenübernahmeregelungen beteiligen und seinen Einfluss im Bund geltend machen Einbeziehung von Trans* in Konzepte zur Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten (Safer Sex, HIV-Prävention etc.) Bedürfnisorientierte Versorgung von Trans*personen muss gewährleistet werden trotz Entpathologisierung, d.h. Kostenträger dürfen nicht von der Leistungspflicht entbunden werden; Trans* Personen leiden nicht am Trans* sein, sondern an dem nicht zum eigenen Geschlecht passenden Körpermerkmalen Evaluation der psychosozialen Beratungsarbeit für LSBTI* Prüfung der Notwendigkeit eines Informationsangebot zum Thema "Drogen, Sucht & LSBTI*" Entwicklung eigenes Präventionskonzept für schwule Männer "Weiße Liste" für qualifizierte, diskriminierungsfreie Anbieter von ambulanten & stationären Beratungsangeboten von betroffenen Personen Unterlassen von Operationen an intersexuellen Kindern (Rn. 79); Kinder sollen später selber entscheiden können Schaffung von Modellprojekten im Bereich Gesundheit zur Überprüfung des Nutzens alternativer Versorgungsmodelle z.b. offene Sprechstunde, Online-Beratung (Rn. 80-82) LSBTI* und HIV aufnehmen Überarbeitung Definition Intersexualität erforderlich Überarbeitung Passus Transsexualität erforderlich 13

10. Schutz durch den Staat und die Gesellschaft Statistik erwünscht, die hassmotivierte Straftaten ausweist, getrennt nach geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung Opferschutzeinrichtungen fortbilden, so dass sie Opfer von trans*phober Gewalt qualifiziert beraten und unterstützen können Opfer von Hassgewalt befähigen, Unterstützung anzufordern Ombudsstelle einrichten (Rn. 86) Hauptamtliche Ansprechpersonen für LSBTI* bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz Sensibilisierung der Landespolizeibehörden für das Thema durch Fortbildungen Änderung des Opferschutzes/Zeugenschutzes: Prüfung der Strafverfolgungsbehörden, inwieweit sie mit ladungsfähigen Anschriften arbeiten können, die von der Meldeadresse abweichen; Prüfung, ob komplette Anschrift der Zeugen in Anklageschrift erforderlich ist (stärkere Betonung der informationellen Selbstbestimmung) Opfer und Gewaltschutz konkreter beschreiben (Rn.94); stärkere Betonung der informationellen Selbstbestimmung Übermittlung der homo- und transphoben Straftaten für den bundesweiten Bericht über Hasskriminalität 14

11. Mehrfachdiskriminierung Sensibilisierung von Trägern und Einrichtungen der Eingliederungs- /Behindertenhilfe; Etablierung von Ansprechpersonen Es werden nur zwei Dimensionen (LSBTI* und Migrationshintergrund und Behinderung) thematisiert (Rn. 96-101); Trans*personen/Geschlechtsidentität kommt nicht vor (Rn. 96/97) LSBTI* Personen mit Behinderung benötigen extra Angebote Nicht nur Prüfung der Möglichkeit der Einbeziehung, sondern tatsächlichen Umsetzung. Wieso werden an dieser Stelle Religionsgemeinschaften einbezogen und an keiner anderen Stelle? Was ist mit Migrantenorganisationen? Maßnahmen zur Stärkung inklusiver und intersektionaler Selbsthilfeund Beratungsangebote Diversity-Trainings für Multiplikator*innen Maßnahmen zur Überprüfung/zum Ausbau von Barrierefreiheit bei bestehenden Angeboten und Veranstaltungen Forschung zur Situation von LSBTI* und Migration Stärkung (finanziell, personell, rechtlich) von Antidiskriminierungsnetzwerken Erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt bei Lesben/Bi/Trans* - Frauen, die über 50 Jahre alt sind und Migrationshintergrund haben Maßnahmen zur Verknüpfung Aktionsplan mit Landesaktionsplan der UN-Behindertenrechtskonvention (Rn. 101) Begriff "Rasse" streichen 15

III. Teilnehmer_innen: Folgende Behörden, Interessenverbände bzw.- vertretungen sowie Vertreter_innen der Parteien haben an der Veranstaltung teilgenommen: Arbeitskreis LSBTI* ver.di Hamburg basis & woge Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Inneres und Sport Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung BiNe e.v. BISS e.v. Bezirksamt Hamburg-Nord, Fachamt Sozialraummanagement Bezirksamt Wandsbek Bisexuelles Netzwerk e.v. Bündnis 90/DIE GRÜNEN CDU Fachhochschule Kiel HanseXmen hein & fiete HafenCity Universität Hamburg Intervention e.v. Kanzlei Menschen und Rechte Kulturbehörde LAG Queergrün Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung Lesbennetzwerk Hamburg Lesben und Kirche Lesbisch-Schwule Kooperation LSVD Hamburg JungLesbenZentrum Magnus-Hirschfeld-Centrum Personalamt Pride e.v. Queertausch, AFS Interkulturelle Begegnungen e.v. Queer Refugees Runder Tisch Transgender Deutschland Schwule Lehrer Hamburg SHG Switch Stabstelle Gleichstellung Universität Hamburg Startschuss e.v. Senatskanzlei Trans*beratung Nord e.v. UKE- Spezialambulanz für sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung 16

Behörde Finanzbehörde für Wissenschaft, Forschung Gänsemarkt und 36 Gleichstellung Hamburger 20354 Hamburg Straße 37 22083 Tel: 040 Hamburg 428 23-0 Tel: Fax: 040 428 63-0 23-1402 www.hamburg.de/bwfg www.hamburg.de/fb 17