Plötzlich urteilsunfähig! Eine Übersicht

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I. Übersicht: Abgrenzung zum Todesfall Erwachsenenschutzrecht Erbrecht Urteilsunfähigkeit Tod Tod z.b. Vo rsorgeauftrag z.b. Testament 3

I. Übersicht: Urteilsunfähigkeit und KESB Selbstbestimmung KESB eigene Vorsorge gesetzliche Vertretung z.b. Beistandschaft 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität 4

I. Übersicht: eigene Vorsorge Eigene Vorsorge kann umfassen: Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Vollmacht über den Verlust der Urteilsfähigkeit hinaus 5

II. Vorsorgeauftrag Was ist ein Vorsorgeauftrag? Einsetzung eines Vertreters für den Fall Ihrer dauernden Urteilsunfähigkeit Hauptinhalt: 1. Wer soll für mich handeln? 2. Was sind seine Aufgaben? 3. Wie sind die Aufgaben auszuführen? Einseitig errichtbar ohne Mitwirkung Dritter Aber: Genehmigung durch die KESB erforderlich (im Zeitpunkt der Urteilsunfähigkeit) 6

II. Vorsorgeauftrag: Die Person des Beauftragten Person des Beauftragten natürliche Person (z.b. Ehepartner, Kind, Anwalt) juristische Person (z.b. Bank, Treuhandfirma) mehrere Beauftragte Ersatzbeauftragte 7

II. Vorsorgeauftrag: Die Person des Beauftragten Praxistipp: Wählen Sie den Beauftragten sorgfältig aus! Vertrauensperson örtliche Nähe, zeitliche Ressourcen fachliche und persönliche Kompetenzen Keine Annahmepflicht des Beauftragten sprechen Sie vorgängig mit der Person! evt. Entschädigung im Vorsorgeauftrag vorsehen 8

II. Vorsorgeauftrag: Was sind die Aufgaben Vertretung in persönlichen Belangen (Personensorge) Vertretung in finanziellen Belangen (Vermögenssorge) Vertretung im Rechtsverkehr 9

II. Vorsorgeauftrag: Was sind die Aufgaben Vertretung in persönlichen Belangen (Personensorge) Regelung der Wohnsituation Entscheid über Aufenthalt in Klinik und Spital Kontakt zum sozialen Umfeld Entgegennahme und Beantwortung der Post Regelung betreffend Haustiere 10

II. Vorsorgeauftrag: Was sind die Aufgaben Vertretung in finanziellen Belangen (Vermögenssorge) Vermögensverwaltung Immobilienverwaltung (Renovation, Mietzinse usw.) Abschluss von Bankgeschäften Steuererklärungen 11

II. Vorsorgeauftrag: Was sind die Aufgaben Umfassender / beschränkter Vorsorgeauftrag Weisungen sind möglich: Wünsche betreffend Alters- oder Pflegeheimen Was soll mit Ihren Haustieren passieren Verkauf von Liegenschaften Pflicht zur Rücksprache innerhalb der Familie bei wichtigen Geschäften Wahrnehmung von Aktienrechten 12

II. Vorsorgeauftrag: Was sind die Aufgaben Praxistipp: Geschäfte mit besonderer Tragweite Besondere Ermächtigung erforderlich? Rechtslage ist unklar o Belastung und Veräusserung von Grundstücken (z.b. Hypothek erhöhen) o Vergleich abschliessen o usw. Vorsichtshalber im Vorsorgeauftrag regeln 13

II. Vorsorgeauftrag: Errichtung (Form) Form: eigenhändige Errichtung Handschriftlich, Datum, Unterschrift öffentliche Beurkundung Notar, Urkundsperson 14

II. Vorsorgeauftrag: KESB Die Rolle der KESB beim Vorsorgeauftrag Die KESB hat das letzte Wort! Der Vorsorgeauftrag tritt erst mit der Genehmigung durch die KESB in Kraft Beschränkte Aufsicht durch die KESB [Siehe Vortrag von Herrn Mario Häfliger] 15

II. Vorsorgeauftrag: Registrierung Der Vorsorgeauftrag muss auch gefunden werden! Hinterlegung an einem Ort, wo er auch gefunden werden kann. Aushändigung eines Exemplars an eingesetzte Person Meldung beim Zivilstandsamt (zentrale Datenbank) Existenz und Ort des Vorsorgeauftrages Aber: keine Hinterlegungsstelle beim Zivilstandsamt 16

II. Vorsorgeauftrag: Aufhebung Aufhebung des Vorsorgeauftrags: Widerruf (jederzeit) Vernichtung (alle Exemplare) Neuer Vorsorgeauftrag: Vermutung, dass alter widerrufen ist Tod der auftraggebenden Person 17

III. Gesetzliche Vertretung Was, wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt? 18

III. Gesetzliche Vertretung Selbstbestimmung KESB eigene Vorsorge Gesetzliche Vertretung z.b. Beistandschaft 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität 19

III. Gesetzliche Vertretung Voraussetzung? Vorliegen einer Urteilsunfähigkeit es existiert kein Vorsorgeauftrag Wer wird vom Gesetz zur Vertretung ermächtigt? Ehegatte / eingetragener Partner Aber nicht: Kinder / unverheiratete Lebenspartner! 20

III. Gesetzliche Vertretung Der Ehegatte ist berechtigt für: Alltagsgeschäfte Öffnen und Erledigung der Post Rechtshandlungen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs Ordentliche Vermögensverwaltung Alles was darüber hinaus geht, ist nicht zulässig! 21

III. Gesetzliche Vertretung Ehegatten haben insbesondere kein Recht: Grundbesitz oder Wohneigentum zu verkaufen Hypothek zu erhöhen Unterbringung im Heim Zustimmung der KESB notwendig! Empfehlung: rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag errichten 22

IV. Schluss Mein Wunsch für Sie und Ihre Angehörigen! Sie haben mit einem für Sie passenden Vorsorgeauftrag vorgesorgt Sie fühlen sich sicher Sie bleiben gesund und benötigen den Vorsorgeauftrag nicht 23

Besten Dank! lic.iur. Christoph Pfister Rechtsanwalt und Urkundsperson Fachanwalt SAV Erbrecht Poststrasse 5 8808 Pfäffikon 24