Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg Seite 1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg zur Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung im Stadtgebiet von Rietberg. An die Stadt Rietberg Rügenstraße 1 33397 Rietberg 1. Antrag auf Förderung von Investitionen für (Zutreffendes bitte ankreuzen) eine Solarkollektoranlage: Es werden ausschließlich fabrikneue Solarkollektoranlagen gefördert, die das Prüfzeichen Solar Keymark tragen. eine effiziente Wärmepumpenheizung zur kombinierten Raumheizung und Warmwasserbereitung: Es werden ausschließlich Wärmepumpen gefördert, deren Jahresarbeitszahl für das Gesamtsystem mindestens 4,0 im Neubau und 3,7 im Gebäudebestand betragen. eine automatisch beschickte Biomasseheizung. Es werden ausschließlich automatisch beschickte Biomasseheizungsanlagen als Zentralheizungen gefördert. Nicht gefördert werden Einzelfeuerungen, Kamine oder Kaminöfen, Scheitholzkessel. den nachträglichen Einbau einer Wärmedämmung für Außenwände: Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, welche einen Wärmedurchlasswiderstand der Außenwand in Höhe von 4,5 Km²/W erreichen. Zur Ermittlung des Wärmedurchlasswiderstandes ist der ungefähre Schichtaufbau der Außenwände zu ermitteln. den nachträglichen Einbau einer Wärmedämmung für Dachflächen Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, welche einen Wärmedurchlasswiderstand der Dachflächen in Höhe von 5,1 Km²/W erreichen. Zur Ermittlung des Wärmedurchlasswiderstandes ist der ungefähre Schichtaufbau der Dachflächen und der obersten Geschossdecke zu ermitteln. den Austausch der Fenster Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, welche einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U W-Wert) der Fenster in Höhe von 0,9 W/m²K nicht übersteigen.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg Seite 2 2. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller Vorname Name Straße oder Postfach PLZ, Ort Telefon Bankverbindung Institut BLZ Kontonummer. 3. Projektort Straße PLZ, Ort Telefon
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg Seite 3 4. Angaben zum beantragten Vorhaben (Zutreffendes bitte ankreuzen) 4.1. Solarkollektoranlage: Bei der beantragten Solarkollektoranlage handelt es sich um eine Anlage zur Warmwasserbereitung eine Anlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Hersteller, Typ: Die Bruttokollektorfläche beträgt: m² Das Speichervolumen beträgt: l 4.2. Wärmepumpenheizung: Bei der beantragten Wärmepumpenheizung handelt es sich um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe eine Sole-Wasser-Wärmepumpe eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe Hersteller, Typ: Die Jahresarbeitszahl gem. VDI 4650 beträgt: (Herstellerangabe) 4.3. Biomasseheizung: bei der beantragten Biomasseheizung handelt es sich um einen Holzpelletheizkessel einen kombinierten Holzpellet-Scheitholzheizkessel einen Holzhackschnitzelheizkessel Die Nennwärmeleistung beträgt: kw (Herstellerangabe) 4.4. Wärmedämmung der Außenwände: Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um eine Wärmedämmung von der Außenseite eine Wärmedämmung von der Innenseite eine Einblasdämmung in die Luftschicht. Dicke der Dämmschicht cm Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes W/Km Beschreibung des Schichtaufbaus der Außenwände, soweit bekannt 4.4. Wärmedämmung der Dachschrägen: Bei der beantragten Maßnahme handelt es sich um eine Wärmedämmung von der Außenseite eine Wärmedämmung von der Innenseite eine Wärmedämmung zwischen den Sparren Dicke der Dämmschicht cm Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes W/Km 4.5. Austausch der Fenster: Der u W -Wert der neuen Fenster beträgt W/m²K (Herstellerangabe)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Programm der Stadt Rietberg Seite 4 5. Erklärungen der Antragstellerin/des Antragstellers Hiermit erkläre ich, dass 5.1. mit der beantragten Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Erteilung des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. Grunderwerb und Herrichtung eines Grundstückes sowie vorbereitende Maßnahmen zur späteren Projektrealisierung wie z.b. Verlegung von Leerrohren gelten nicht als Beginn des Vorhabens. 5.2. die Maßnahme spätestens 12 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein wird. 5.3. die Höhe aller öffentlichen Zuwendungen für das beantragte Vorhaben nicht mehr als 49 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, und die Summe aller öffentlichen und nicht öffentlichen Zuwendungen nicht mehr als 100 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. 5.4. die Angaben in diesem Antrag vollständig und richtig sind. 5.5. das beantragte Vorhaben den Richtlinien des Programms der Stadt Rietberg zur Förderung von Maßnahmen zur Heizenergieeinsparungen entspricht. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers
Für Ihre Unterlagen Hinweise zur Antragstellung, bitte aufmerksam lesen! 1. Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet und bewilligt. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel der Stadt Rietberg. Stehen Haushaltsmittel der Stadt Rietberg nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, können Anträge aus diesem Grund abgelehnt werden. 2. Es werden nur Vorhaben berücksichtigt, mit denen vor Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Als Beginn eines Vorhabens wird der Abschluss eines Leistungs- bzw. Liefervertrags gewertet. Vorbereitende Maßnahmen wie Abbrucharbeiten, Entsorgung, Verlegen von Leerrohren u.a. dürfen vor Erteilung der Bewilligung durchgeführt werden. 3. Für Vorhaben, deren Durchführung nach dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) oder nach anderen Rechtsvorschriften oder behördlichen Anordnungen vorgeschrieben sind, können nicht gefördert werden. 4. Vorhaben, deren Anschaffungskosten weniger als 1.500 Euro betragen, sind von der Förderung ausgeschlossen. 5. Es dürfen mehrere Vorhaben zur Durchführung an einem Gebäude beantragt werden. Hierzu sind lediglich die entsprechenden Vorhaben auf einem Vordruck anzukreuzen. 6. Die Bewilligung eines Antrags erfolgt mit einem schriftlichen Bescheid durch die Stadt Rietberg. Jeder Bewilligungsbescheid enthält einen Vordruck Auszahlungsanforderung. Der Vordruck Auszahlungsanforderung ist durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller vollständig ausgefüllt zusammen mit den im Bewilligungsbescheid geforderten Nachweisen an die Stadt Rietberg zu senden. 7. Eine fachliche Beratung zu den beantragten Vorhaben vor Beginn der Maßnahme(n) wird grundsätzlich empfohlen. Kontakt: Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in 33397 Rietberg, Rathausstraße 17. Telefon 05244/90 59 19, Mail rietberg.energie@vz-nrw.de. Die Prüfung der Anträge bzw. der Nachweise erfolgt ebenfalls durch die Energieberatungsstelle. 8. Besondere Bedingungen für Solarkollektoren: Es werden nur Solarkollektoren gefördert, die das Prüfzeichen Solar Keymark tragen. Dieses ist durch Herstellerbescheinigung im Rahmen der Auszahlungsanforderung nachzuweisen. Für Solarkollektoren, die in der Liste der förderfähigen Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle enthalten sind, sind weitere Nachweise nicht erforderlich. 9. Besondere Bedingungen für Wärmepumpenheizungen: Es werden nur Wärmepumpenheizungen gefördert, deren Jahresarbeitszahl für das Gesamtsystem mindestens 4,0 im Neubau und 3,7 im Gebäudebestand betragen. Es sind Wärmemengenzähler einzubauen, die die gesamten verteilten Wärmemengen für Raumheizung und Warmwasserbereitung erfassen. Für die Heizungsanlage muss die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs gemäß DIN18380 durch Fachunternehmerbescheinigung nachgewiesen werden. 10. Besondere Bedingungen für automatisch beschickte Biomasseheizungen. Es werden nur Biomasseheizungen gefördert, die folgende Grenzwerte nicht übersteigen: Kohlenmonoxid 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung, und im Teillastbetrieb, soweit Brennstoffe nach 3 Abs. 1 Nummer 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden. Staubförmige Emissionen: 50 mg/m3, Kesselwirkungsgrad: mindestens 90 %. Dieses ist durch Herstellerbescheinigung im Rahmen der Auszahlungsanforderung nachzuweisen. Für Biomasseheizungen, die in der Liste der förderfähigen Anlagen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle enthalten sind, sind weitere Nachweise nicht erforderlich. Für die Heizungsanlage muss die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs gemäß DIN18380 durch Fachunternehmerbescheinigung nachgewiesen werden. 11. Besondere Bedingungen für die Förderung von Maßnahmen zur Wärmedämmung und zum Fensteraustausch: Es werden nur Maßnahmen gefördert, die für die gesamte Gebäudehülle durchgeführt werden. Werden Dachschrägen eines Gebäudes nur bis zur Höhe der obersten Geschossdecke wärmegedämmt, ist die Wärmedämmung der gesamten obersten Geschossdecke ebenfalls erforderlich. Die Dämmung von Teilflächen oder der teilweise Austausch von Fenstern ist ausnahmsweise dann förderfähig, wenn die übrigen Teilflächen des jeweiligen Bauteils einen Wärmedurchlasswiderstand in mindestens gleicher Höhe aufweisen.