Themen rund um den Kindergarten Donnerstag, Herzlich Willkommen

Ähnliche Dokumente
Themen rund um den Kindergarten Donnerstag, Herzlich Willkommen

FAQ, die den Kindergarten betreffen

Zweijahreskindergarten an der Primarschule Steinen

Kindergartenreglement. Gemeinde Schinznach

Kindergarten ein Ort für Kinder

Reglement Schülerzuteilung

3.1. Kindergarteneintritt und Einschulung

Am Mittwoch werden die Module Nachmittag 1 bis 3 zusammengefasst ( Uhr), damit Ausflüge in die Umgebung stattfinden können.

Schule Gisikon. Informationen zur Basisstufe

Umfrage betreffend vorzeitige Einschulung in den Kindergarten

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Primarschule Lufingen Informationsbroschüre Schulergänzende Betreuung der Schule Lufingen

Kindergarten. Oberwil-Lieli. Aufgaben Ziele Reglement. (Ausgabe 2015)

Der Kindergarten. Informationen für Eltern. im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern. Erziehungsdirektion des Kantons Bern

Kindergärten Arlesheim

Herzlich willkommen Orientierungsabend Schuleintritt

Schule Heslibach. Informationsabend Kindergarten 16. Juni 2014

Vom Kindergarten in die Schule

Wir heissen Sie und Ihre Familie an unserer Schule herzlich willkommen!

Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung

Häufige Fragen Einführung Zweijahreskindergarten

Elterninformation zur Kindergartenstufe

2-Jahres-Kindergarten. Konzept der Schulen Dagmersellen

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

Tarife Espace d Enfance

Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh

Kindergarten Informationen Humlikon 2014/15

Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung

Schulordnung der Schule Feldbrunnen-St.Niklaus

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Betriebsreglement. Die Einrichtung. Die Betriebsbewilligung. Betreuungsplätze

Willkommen an der Schule Neftenbach. Elternabend 2010/11, 30. September 2010, Mehrzweckhalle Auenrain

Herzlich Willkommen!

Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/

GemeindeVerband. Tagesbetreuungsangebote. Verordnung

Betriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli

Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE

SCHULE BOTTMINGEN. Pädagogisches Konzept der Tagesschule Bottmingen

Der Kindergarten. Informationen für Eltern. im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern. Erziehungsdirektion des Kantons Bern

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

Instrumentalangebote

Allgemeine Informationen

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse Oberwangen

Offene Ganztagsschule

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März Änderung vom

Schulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h.

Familienergänzende Tagesstrukturen: Angebot der Gemeinde Neuenkirch

Kindertagesstätte. und. Ganztages-Kindergarten. Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT

Merkblatt zur Bewilligung von privater Schulung

Für die Schülerbestände (Klassen- bzw. Gruppengrössen, abteilungsweiser Unterricht) an

Anmeldung Schuljahr 2013/2014 (Stand September 2013) Mittagsbetreuung Volksschule Obernzenn - Grundschule

Schulleitung Schulsekretariat

EINTRITT IN DEN KINDERGARTEN *

Ist ein Kind krank oder muss es aus einem weiteren Grund dem Unterricht fernbleiben, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen.

Reglement Ausserschulische Betreuung. ab 1. August 2015

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule

Willkommen an der Sekundarschule Oberwil

Elternorientierungsabend

GEMEINDERAT. Verordnung. über die Tagesschule Heimberg (VTSH)

Betriebskonzept der Tagesschule Sumiswald-Wasen

Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule

Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze

Anmeldung für die Warteliste VB, Version

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Neue Stundentafel ab Sommer 2015/16

KONFERENZ HF KINDERERZIEHUNG Mit der Lancierung der Oltner Initiative für eine professionelle Kindererziehung

Herzlich willkommen! Infoanlass Einschreibung Kindergarten Aula Schulhaus Kaselfeld 19:30 Uhr 28. Januar Schulkreis.

Freifächer Schuljahr 2016/17

Offene Ganztagesschule GTS an der Silcherschule. Elterninformation 4. Februar

Die Volksschule Informationen für fremdsprachige Eltern. Deutsche Fassung

Primarschule Kindergarten Uster

Elternbrief Sommerferien 2016

Frühkindliche Bildung im Kindergarten

ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8

Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)

Kinderbetreuungsverordnung gültig ab Sept. 2012

KINDERGARTEN. Ammerswil Lenzburg Staufen

WAS UNS DIE GANZTÄGIGE SCHULE BRINGT:

Kindergarten Windisch

Kindergarten und Primarschule Blockzeiten Pädagogisches Konzept. Inhalt. Anhang. Ausgangslage. Ziele. Wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin

Musikalische Grundschule Kindergarten bis 2. Klasse Ennetmoos

Infoheft SVK Schuljahr 2014/15

Elterndossier Ganztagesstätte Mauren

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Volksschulen. Schulharmonisierung. Kurzporträt Schullaufbahn Primarstufe

für die sprachpraktischen Lehrveranstaltungen im Studiengang Master of Education im WS 2016/2017

Verordnung über Besoldung und Entschädigung für Aufgaben des Inspektorates

Betreuungsvertrag. Aufnahmekriterien. Die Kinderkrippe bietet 24 Plätze. Mögliche Betreuungsformen: - ganztags - halbtags mit oder ohne Mittagessen

Informationen zum Kindergarten

Willkommen. zum Übertrittselternabend. Beat Widmer Hauptschulleiter

Mittagstisch Meetpoint, Emmen-Dorf Mittagstisch Riffig, Emmenbrücke

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

Einwohnergemeinde. Gerolfingen. Täuffelen Die Gemeinde am Bielersee. Betriebskonzept. Auf dem Areal der Primarschule

Satzung für die Kindergärten der Stadt Eltmann

Wenn Väter und Mütter Ihre Kinder in unserer Schule gut betreut und versorgt wissen wollen, dann sind Sie bei uns richtig!

gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1

Funktionendiagramm Schulen Bolligen

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG

Transkript:

Themen rund um den Kindergarten Donnerstag, 11.01.2018 Herzlich Willkommen

Teil I Kindergarteneinteilung Ausgangslage Einteilung Schulweg

Informationen und Organisation Kindergartenbetrieb Die elfjährige Volksschule Voraussetzung für den Kindergarten Rückstellung um 1 Jahr Reduziertes Pensum im ersten Kindergartenjahr Teil II

Teil II Eintritt in die Primarstufe Unterrichts- und Blockzeiten Kindergarten 5 Halbtage, Abwesenheiten und Dispensationen Tagesschule Fragen und Antworten

Lyss Ausgangslage Grentschel 1+2 Birkenweg 1+2 Stegmatt 1, 2+3 Heilbachweg 1+2 Lyssbach Nelkenweg 1+2 Herrengasse

Busswil Ausgangslage Sonnenblume Seerose

Grundsatz Einteilung Die Gemeinde bildet einen Schulkreis. Allgemeines Die Einzugsgebiete werden jährlich festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine Einteilung in den nächstgelegenen Kindergarten- oder Schulstandort.

Einteilung Bei der Einteilung besteht kein Anspruch auf Rücksichtnahme bezüglich Geschwister, Freundschaften, Fremdsprachigkeit und Betreuungsort. Bezüglich des Schulweges gelten die Empfehlungen der Erziehungsdirektion als Grundlage. Angestrebt werden möglichst ausgeglichene Klassen: Anzahl Kinder pro Klasse (ideal 18-20), Verteilung der Geschlechter.

Vorgehen: Einteilung 1. Wohnadresse > Ausnahmen bei ausserfamiliärer Betreuung Für Kinder, welche während der Schultage mehrheitlich (mindestens an 3 von 5 Tagen) ausserfamiliär betreut werden, können die Eltern beantragen, dass statt der Wohnadresse die Betreuungsadresse für die Zuteilung massgebend sein soll. Das Gesuch muss schriftlich eingereicht werden.

Einteilung Vorgehen: 2. Ausgleich der Klassengrössen Ergänzende Hinweise: Seltene Ausnahmen: Umteilung im 2ten Kindergartenjahr, aufgrund spezieller, ganz neuer Konstellationen

Einteilung Entscheid Schulleitungskonferenz Verantwortung fürs Gesamtwohl Bewahrung Rechtsgleichheit Es können (leider!) nicht alle privaten und Einzel-Bedürfnisse berücksichtigt werden Entscheid 2018/2019: Die Beste Gesamtlösung aus allen Alternativen!

Termine Einteilung Für den Besuch des Kindergartens müssen Sie Ihr Kind vor Ort einschreiben. Einschreiben Ortsteil Lyss: Mittwoch, 17.01.2018 von 16.30 bis 18.30 Uhr Aula Schule Grentschel Einschreiben Ortsteil Busswil: Freitag, 19.01.2018 von 17.00 18.30 Uhr, im Kindergarten

Einteilungsschreiben erfolgt bis spätestens Ende April Einteilung Umteilungsgesuche sind innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Einteilungsschreiben an die Abteilung Bildung+Kultur zu richten Rekursmöglichkeit beim Schulinspektor (Kreis 13) Besuchsmorgen 8. Juni 2018

Schulwegsicherheit Schulweg Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Ideal: Begleitung Kinder sind im Kindergartenalter noch nicht in der Lage, die Gefahren des Strassenverkehrs in ihrer ganzen Tragweite zu erkennen und abzuschätzen (Verhalten, schlechte Übersicht durch geringe Körpergrösse etc.)

Schulweg Schulwegsicherheit Den Weg in den Kindergarten zu Fuss zurücklegen. Kindergartenweg gilt als Lernfeld (Elterntaxis sind nicht ideal).

Schulweg Kontrastfarbige Kleider (reflektierende Streifen an den Jacken) helfen, dass man Ihr Kind besser sieht. Bei Regenwetter ist ein Regenschutz mit einer zugebundenen Kapuze, welche den Blickwinkel nicht einschränkt, zu empfehlen. Regenschirme eignen sich nicht! Leuchtgurt tragen! (Leuchtgurt und Broschüre werden von den Kindergartenlehrpersonen abgegeben.)

Teil 2 Informationen und Organisationen Kindergartenbetrieb

Die elfjährige Volksschule Der Kindergarten ist Teil der elfjährigen Volksschule und dauert zwei Jahre. Jedes Kind das bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr zurückgelegt hat, tritt auf den darauffolgenden 1. August in den Kindergarten ein.

Die elfjährige Volksschule Alter 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Obligatorische Schuljahre 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Stufe Kiga Primarstufe Sekstufe 1 Der Kindergarten bleibt eine eigenständige Stufe, mit einer besonderen entwicklungsspezifischen Pädagogik in welcher spielerische Tätigkeiten und systematisches Lernen miteinander verknüpft werden.

Die elfjährige Volksschule Der Besuch des Kindergartens kann ausnahmsweise ein Jahr länger oder ein Jahr kürzer dauern.

Voraussetzung für den Kindergarten Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe, dass Ihr Kind in diesen Fertigkeiten die nötige Sicherheit hat

Rückstellung um 1 Jahr Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind ein Jahr später in das erste Kindergartenjahr eintreten soll. Die Eltern melden ihr Kind mit einem Schreiben vom Kindergartenbesuch ab. Eine vorgängige Beratung durch die Schulleitung ist möglich.

Rückstellung um 1 Jahr Was passiert, wenn ich mein Kind ein Jahr später in den Kindergarten schicke? Das Recht auf 11 Jahre Volksschule bleibt erhalten. Der Besuch des Kindergartens dauert zwei Jahre.

Reduziertes Pensum im ersten Kindergartenjahr Die Erziehungsdirektion geht davon aus, dass alle Kinder den Kindergarten im vollen Pensum besuchen. Sollte sich nach Beginn des Schuljahres zeigen, dass ihr Kind überfordert ist, kann das Pensum reduziert werden. Die Unterrichtzeit darf höchstens um einen Drittel reduziert werden. Ziel ist es, Ihr Kind bis Ende des ersten Semesters allmählich an die volle Unterrichtszeit heranzuführen.

Eintritt in die Primarstufe Grundsätzlich treten alle Kinder nach zwei Jahren Kindergarten in das 1. Schuljahr der Primarstufe ein. Ausnahmsweise insbesondere aufgrund des Entwicklungs-Standes können die Kinder ein Jahr früher oder später in das 1. Schuljahr der Primarstufe eintreten.

Unterricht- und Blockzeiten Kindergarten Ihr Kind hat jeden Morgen von Montag bis Freitag von 08.20 bis 11.50 Uhr Kindergarten (Blockzeiten). Zusätzlich ein Nachmittag: Montag, Dienstag, oder Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.55 Uhr.

5 Halbtage, Abwesenheiten und Dispensationen Berechtigung für 5 Halbtage pro Schuljahr ihr Kind nicht in den KG zu schicken. Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Teilen Sie bitte der Lehrkraft Abwesenheiten (z. B. wegen Unfall Ihres Kindes, Krankheit, Arzttermin) frühzeitig mit.

5 Halbtage, Abwesenheiten und Dispensationen Für die Bewilligung von Dispensationen reichen Sie 4 Wochen im Voraus ein schriftlich begründetes Gesuch bei der Schulleitung ein. Dispensationen können gewährt werden aus Gründen wie z. B. Feiern von hohen religiösen Feiertagen, Familienereignisse, Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache & Kultur (HSK).

Tagesschule Tagesschule Jede Schule führt eine Tagesschule. Die Tagesschule der Schule Lyssbach befindet sich auf dem Areal der Schulanlage Herrengasse.

Kindertagesstätten Kindertagesstätten Subventionierte Plätze dürfen nicht an schulpflichtige Kinder vergeben werden. Ab Eintritt in die Volksschule können die Eltern das Angebot der Tagesschule nutzen.

Es können einzelne Module gebucht werden: Tagesschule 06.45 08.15h Morgenmodul 12.00 13.30h Mittagsmodul

Tagesschule Nachmittagsmodule 13.30 15.00h 15.00 16.00h 16.00 17.00h 17.00 18.30h

Tagesschule Die Betreuungsmodule der Tagesschule sind kostenpflichtig Der Tarif richtet sich nach dem Einkommen. Kinder dürfen früher aus dem Modul abgeholt werden. Trotzdem muss das ganze Modul bezahlt werden. Die Anmeldung für den Besuch der Tagesschule ist bis am 31.05.2018 einzureichen.

Weitere Informationen Informationen zum Kindergarten: www.lyss.ch Harmos im Kanton Bern: Bildung+Kultur Marktplatz 6, 3250 Lyss Telefon: 032 387 03 25 E-Mail: bildung.kultur@lyss.ch

Fragen

Wir wünschen Ihrem Kind einen erfolgreichen Start und danken Ihnen für Ihren Besuch