Stadt Memmingen. Führungszeugnis für Ehrenamtliche gem. 72a SGB VIII. Auswirkungen auf die Jugend-, Vereins- und Verbandsarbeit

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Transkript:

Stadt Memmingen Führungszeugnis für Ehrenamtliche gem. 72a SGB VIII Auswirkungen auf die Jugend-, Vereins- und Verbandsarbeit Infoveranstaltung 15.01.2015, aktualisiert 16.01.2015 Stadtjugendamt Memmingen Autor/verantw. f. Inhalt : Haldenmayr

Um was geht es? Es geht um unsere gemeinsame VERANTWORTUNG einschlägig verurteilte Straftäter von den Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit fernzuhalten

Fakten: Die Täter sind männlich und weiblich, dabei überwiegend männlich. Die Täter/Täterinnen kommen weit überwiegend aus dem Nahfeld des Opfers. Die Täter/Täterinnen leben meist unauffällig und kommen aus allen Altersgruppen. Die Täter/Täterinnen sind meist Wiederholungstäter. Die Taten werden meist bewußt verfolgt und geplant.

Rückblick Mißbrauchsfälle in Einrichtungen und Vereinen erschüttern die Öffentlichkeit -> längere Politische Debatte zur Verbesserung des Mißbrauchsschutzes; Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner 16.12.2011: Verabschiedung im Bundesrat 01.01.2012: Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes Langwierige inhaltliche Abstimmungsprozesse auf Bundes- und Landesebene 12.03.2013: Verabschiedung der fachlichen Empfehlung zum 72a SGB VIII durch den Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss 17.09.2013: Änderungen der fachlichen Empfehlung zum 72a SGB VIII durch den Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss 05.11.2014 Verabschiedung Trägervereinbarung Ehrenamtliche in der Jugendarbeit im Jugendhilfeausschuß Stadt Memmingen nach intensivem Austausch mit div. Trägern Thema des heutigen Abends

BKiSchG Ein Gesetzespaket Maßgeblich : Inhalt 72 a SGB VIII -Beschäftigungsverbot einschlägig Verurteilter in der öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe ->Führungszeugnispflicht für hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiter -> sinngemäß auch für neben und ehrenamtlich tätige Personen Neu : -Gesetz zur Kooperation u. Information im Kinderschutz (KKG) -Änderung bzw. Neufassung des SGB VIII u.a. 72 a SGB VIII: Führungszeugnispflicht -Änderung anderer Gesetze -Pflicht für Jugendämter entsprechende Vereinbarungen mit den freien Trägern für beauftragte Einrichtungen u. Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (z.b. KiTas, Heime) abzuschließen (-> bereits vorher so vereinbart) -Pflicht für JugÄmter entsprechende Vereinbarungen mit allen freien Trägern und Vereinen der Jugendarbeit abzuschließen s.a. Anlage 1 Vereinbarung

Was bedeutet das für die ehrenamtliche Jugendarbeit? - Jeder Verein/Träger soll eine Vereinbarung mit dem Jugendamt abschließen - Unter deren Verantwortung dürfen keine Personen beschäftigt oder ehren-/nebenamtlich tätig sein, die wegen einschlägiger Straftaten verurteilt sind - Zur Sicherstellung ist von jeder tätigen Person ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen, wenn ein qualifizierter Kontakt vorliegt - Dieses erweiterte Führungszeugnis ist dem Verein vorzulegen, der Verein registriert die Vorlage

Die Vereinbarung zw. Stadtjugendamt und den Vereinen - Basis : Fachl. Empfehlung des Landesjugendhilfeausschußes Stand 17.09.2013 - Landesjugendhilfeausschuß, was ist das? Vertretung aller Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände, Kirchen, Spitzenverbände, Politik, Fachbehörden, Gebietskörperschaften - Vorgespräche in MM mit verschiedenen Verbänden und Trägern; Fortentwicklung - Am 05.11.14 vom Jugendhilfeausschuß einmütig beschlossen -> insb. folgende Punkte angepasst : - Präambel; Führungsz. ist Teilaspekt - Negativzeugnis - Gruppenanträge - Keine definierten Tätigkeiten

Um welche rechtskräftigen Verurteilungen geht es? 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht 174 Sex. Missbrauch von Schutzbefohlenen 174a Sex. Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen 174b Sex. Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung 174c Sex. Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses 176 bis 176b Tatbestände des sex. Missbrauchs von Kindern 177 bis 179 Tatbestände der sex. Nötigung und des sex. Missbrauchs 180 Förderung sex. Handlungen Minderjähriger 180a Ausbeutung von Prostituierten 181a Zuhälterei 182 Sex. Missbrauch von Jugendlichen 183 Exhibitionistische Handlungen 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses 184 bis 184d Verbreitung pornografischer Schriften und Darbietungen 184e bis 184f Ausübung verbotener und jugendgefährdender Prostitution 225 Misshandlung von Schutzbefohlenen 232 bis 233a Tatbestände des Menschenhandels 234 Menschenraub 235 Entziehung Minderjähriger 236 Kinderhandel s.a. Anlage 2 Vereinbarung

Was ist ein qualifizierter Kontakt? Grundsätzlich betroffen ist jede Person, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet oder einen vergleichbaren Kontakt hat ( 72a SGBVIII) Ausnahmen sind bei Ehrenamtlichen möglich wenn aufgrund des Kontakts /der Tätigkeit ein Gefährdungspotential nahezu ausgeschlossen werden kann Mögliche Ausnahmen sind auf folgenden Beurteilungsebenen zu beleuchten: Hierarchie-/Abhängigkeitsverhältnis, Vertrauensposition, soziale Kontrolle, Schutzbedürfnis und das entstehende Vertrauensverhältnis Abgrenzungskriterien ( Anlage 3 der Vereinbarung) : -Art und Weise, -Intensität -Dauer des Kontaktes Wichtig : Ausnahmen dürfen nicht die Regel werden!

Führungszeugnis Ausnahmekriterien für Ehrenamtliche Art des Kontaktes schließt ein Gefährdungspotential nahezu aus Hierarchie- oder Machtverhältnis, Schutzbedürfnisse von kl. Kindern o. Behinderten? Vertrauensbildende und kontaktintensive Situationen, die ausgenutzt werden können? Potentielles Näheverhältnis? Intensive Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung? Höhe der Altersdifferenz ( insb. bei minderjährigen Ehrenamtlichen)? Intensität des Kontaktes schließt ein Gefährdungspotential nahezu aus Tätigkeit/Betreuung nur im Gruppenkontext oder auch einzeln? Tätigkeit im offenen oder geschlossenen Kontext? Dauer des Kontaktes schließt ein Gefährdungspotential nahezu aus Regelmäßigkeit, in der Tätigkeit stattfindet (wöchentliche Gruppenstunde, Training)? Einmaligkeit bezogen auf punktuellen Kontakt oder längerer Zeitspanne

Eines ist sicher : Jeder Verein/Träger kennt seine Abläufe/Tätigkeiten am besten! -> Deshalb keine verbindlich vorgegebene Positiv oder Negativliste -> Entscheidung zu möglichen Ausnahmen erfolgt durch Vereins-/Trägerführung ggf. geprägt von Vorgaben übergeordneter Stellen ( z.b. Evang. Landeskirche) -> Entscheidung zu möglichen Ausnahmen können konkreter Entwicklung angepasst werden -> Grundsätzliche Empfehlung : -Werden alle Personen einbezogen, entsteht keine Verdächtigungs(un)kultur -Kein Festmachen an einzelnen Personen, sondern an einzelnen Tätigkeiten -> Hilfestellung durch Hilfstabelle mit Beispielen in Anlage 6 der Vereinbarung

Anlage 6 : Hilfstabelle Vom Trainer/Gruppenleiter... bis zum Vertreter z.b. im SJR : Die Übergänge sind fließend Viele Tätigkeiten sind -nicht sofort schematisch erfassbar, -sind je nach Träger individuell -> sie müssen deshalb erfasst und tlw. durchdacht werden Gefährdungspotential ist z.b. nahezu ausgeschlossen bei -Spontanen Aushilfen ohne Übern. -Öffentl. Sonderaktionen ( z.b. Altpapiersamml., Christbaumsammeln) -Fahrenden Eltern

Führungszeugnisvereinbarung : Umsetzung bis Antragstellung Erfassung aller Tätigkeiten und Einsätze im Verein/ beim Träger Prüfung : Sehen wir auf Basis von Art, Intensität und Dauer des Kontakts ein so geringes Gefährdungspotential, daß eine Ausnahme vorliegt? Erfassung und Zuordnung der ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter zu den Tätigkeiten die eine Vorlagepflicht haben ( Prüf-/WV-Liste) Vorschlag : Exceltabelle ( Homepage Stadt : www.memmingen.de/fz-ehrenamt.html) Entscheidung wer die Sichtung der Fz. und Eintragung vornehmen soll Information der Mitarbeiter die kein aktuelles erw. Führungszeugnis vorgelegt haben Aufforderung zur Vorlage mit Beifügung der Ehrenamtsbestätigung ( KOSTENFREIHEIT) Antragstellung beim Einwohnermeldeamt des jew. Wohnsitzes -> ab 14 Jahren möglich ( Bestätigung und Ausweisdokument) -> Einzeln (Anlage 4a) oder -> per Sammelliste (Anlage 4b) m. Kopie Ausweis, Unterschriften auf Liste) Wichtig : Sammelliste nur in Memmingen möglich

Führungszeugnisvereinbarung : Umsetzung ab Antragstellung Antragssteller erhalten das erweiterte Führungszeugnis nach 30 a Abs. 2 BZRG vom Bundesamt für Justiz persönlich zugesandt ( i.d.r. 1-2 Wochen) Vorteil : Antragsteller können es -abhängig vom pers. Engagement- an mehreren Stellen zur Einsicht vorlegen Antragsteller gewähren ihrem Verein/ Träger bzw. dessen beauftragter Person Einsicht in das zugesandte, aktuelle erweiterte Führungszeugnis oder Antragsteller gewähren dem Stadtjugendamt Einsicht in das zugesandte, aktuelle erweiterte Führungszeugnis, lassen sich kostenfrei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen u. gewähren ihrem Verein/ Träger bzw. beauftragter Person Einsicht in diese ( Negativzeugnis s.a. Anl. 5 der Vereinbarung ) Verein/Träger stellt Eintragsfreiheit best. Verurteilungen fest, registriert die Einsichtnahme in Prüfliste und stellt Wiedervorlage sicher

Führungszeugnisvereinbarung : Umsetzung ab Antragstellung Die Prüfliste : Stadtjugendamt Memmingen Vorlageliste erweiterte Führungszeugnisse ( 72a Abs. 4 SGB VIII, 30 a Abs. 1 BZRG) Einzutragen sind alle Mitarbeiter/innen, die ein Führungszeugnis ohne relevante Eintragungen oder die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Augeschiedene Mitarbeiter sind zu streichen. Träger/Verein: Verantwortliche/r: Wichtig : Rote Schrift oder rotes Feld bedeuten : Problem, vorgelegtes erweitertes Führungszeugnis entspricht nicht den Vorgaben! Eintragung Eintragung Eintragung Eintragung keine Eintragung/autom. Name Vorname Datum Austellung Datum Vorlage Datum Gültigkeit 1 01.01.2013 01.01.2013 01.01.2018 2 01.01.2004 01.12.2014 01.01.2009 3 05.09.2014 15.10.2014 05.09.2019 4 01.12.2014 30.12.2018 01.12.2019 5 01.12.2014 31.12.2014 01.12.2019 6 7 8 9 ( Homepage Stadt : www.memmingen.de/fz-ehrenamt.html) 10 11

Maßgebliche Vereine und Träger haben bereits unterzeichnet und sind schon in der Umsetzungsphase, z.b. : - TVM - Stadtjugendring Memmingen - DJK SV Ost - Naturschutzjugend im LBV - Schützenverein Alpenrose e.v. Buxach -Hart - ECDC - Allg.-Schwäb. Musikbund Bez. Memmingen - SV Dickenreishausen - Schützenverein Eichenlaub Eisenburg - JFG Kronburg - Rad- und Sportverein Eisenburg - Notausgang -Hilfe f. Menschen in Not e.v. - Evang.-Luth. Pfarramt Steinheim Führungszeugnisvereinbarung : Zeitliches Ziel Abschluß mit allen betroffenen Vereinen /Trägern bis 01.02.2015 Vollständige Umsetzung bei allen betroffenen Vereinen /Trägern bis spät. 01.08.2015

Weitere Informationen Stadtjugendamt Memmingen Ulmer Straße 2 87700 Memmingen www.memmingen.de/fz-ehrenamt.html Ansprechpartner Kommunale Jugendarbeit- Jugendpflege Christina Übele Telefon: 08331/850-419 Fax: 08331/850-467 E-Mail:christina.uebele@memmingen.de Jugendamtsleitung Jörg Haldenmayr Telefon: 08331/850-411 Fax: 08331/850-467 E-Mail:jugendamt@memmingen.de Stadtjugendamt Memmingen Autor/verantw. f. Inhalt : Haldenmayr