Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel

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Transkript:

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- Stand der Revision: 25.11.2008

Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- Empfehlung einer Liste zu erstellender Standardarbeitsanweisungen Stand der Revision 25.11.2008 Seite 2 von 8

I Zweckbestimmung und Geltungsbereich Diese Leitlinie zur beschreibt die Verfahrensweise zur Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- in der Apotheke. II Regulatorische Anforderungen Die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Qualität der in der Apotheke hergestellten Rezeptur- hat sich nach 6, 7, 8 und 11 ApBetrO zu richten (1, 2, 3*). Demnach müssen Arzneimittel, die nach der pharmazeutischen Wissenschaft erforderliche Qualität haben ( 6 Abs. 1 ApBetrO). Es dürfen nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität worden ist ( 11 ApBetrO). Eine Rezeptur wird als Einzelanfertigung aufgrund der Verordnung eines Arztes oder auf Wunsch eines Patienten angefertigt ( 7 ApBetrO). Die Defektur ist die Herstellung eines Arzneimittels im Voraus in Chargengrößen bis zu hundert abgabefertigen Packungen oder einer entsprechenden Menge an einem Tag ( 8 ApBetrO). Die Arzneimittel werden unter Beachtung der anerkannten pharmazeutischen Regeln des Arzneibuchs, der Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und, soweit erforderlich, der einschlägigen EU-GMP-Vorschriften hergestellt (4, 30*). III Zuständigkeiten Die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln ist eine pharmazeutische Tätigkeit ( 3 Abs. 4 ApBetrO) und wird vom pharmazeutischen Personal durchgeführt ( 3 Abs. 3 ApBetrO). Nichtpharmazeutisches Personal, insbesondere Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) können unter Aufsicht eines Apothekers im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten das pharmazeutische Personal bei der Herstellung unterstützen ( 3 Abs. 3 Satz 2 ApBetrO). * Literaturverzeichnis siehe Kapitel XIV Hilfsmittel/Literatur im Kommentar der Leitlinie Stand der Revision 25.11.2008 Seite 3 von 8

IV Ablaufschema Rezeptur Vorliegen einer ärztlichen Verordnung oder einer Rezepturanforderung des Patienten I Prüfung auf Plausibilität und Anwendungsdauer Verweis auf Leitlinie zur - Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten - Maßnahmen bin der Apotheke I Prüfung auf Plausibilität der Verordnung und Anwendungsdauer des Arzneimittels Prüfung der Verordnung auf: - Therapiekonzept des Arztes erkennbar? - Art der Anwendung, ggf. Angaben zur Anwendungsdauer, Behandlungszeitraum - Applikation sinnvoll ; Dosierhilfsmittel erforderlich - Dosierung der Wirkstoffe - Therapeutisch sinnvolle Kombination mehrerer Wirkstoffe - Bedenkliche Arzneimittel ( 5 AMG) - Sterile Arzneiform - Kompatibilität der Bestandteile - Stabilität der Zubereitung, Applikationsform - Konservierung - Ggf. Gebrauchsanweisung und Anwendungshinweis für den Patienten Informationen für den Herstellenden dokumentieren: - Prüfen, ob benötigten Ausgangsstoffe vorrätig sind, ggf. bestellen - Fertigstellungstermin - Verwendungszweck Ablehnung Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden Bedenken konnten ausgeräumt werden Bedenken/Unklarheiten bzw. unvollständige Angaben Vollständige Angaben, keine Bedenken II/III Hygieneplan und Arbeitsschutzmaßnahmen beachten IV/V Umsetzung in eine Herstellungsanweisung durch den Apotheker VII/VIII Bereitstellung der benötigten Materialien und Festlegung des Packmittels Bedenken/ Unklarheiten Verweis auf Leitlinie zur - Hygienemanagement Klärung? Bedenken ausgeräumt? Rücksprache mit dem Patient/Verordner Verweis auf Leitlinien zur - Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe - Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel - NRF-Dokumentationshilfe zur Nutzen-Risiko-Beurteilung zweifelhafter Rezepturen (NRF I.5) II Hygienemaßnahmen (Hygieneplan) Gestaltung des Arbeitsplatzes - Von mind. drei Seiten raumhoch abgetrennt, aber mind. gegenüber dem Kundenbereich der Offizin - Im Labor Abgrenzung zu analytischen Arbeiten - Leicht zu reinigende Wände, Oberflächen, Böden Arbeitsorganisation - Während der Anfertigung der Rezeptur keine fremden Tätigkeiten, Kunden nicht bedienen - Geschlossene Systeme verwenden, wenn - Abfälle in geeigneten Behältern sammeln und tgl. entleeren Hygieneplan für Betriebsräume, Geräte erstellen Hygieneplan für Personal erstellen III Arbeitsschutzmaßnahmen - Gefährdungsbeurteilung - Betriebsanweisung - Unterweisung der Mitarbeiter - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung IV Standardisierte Herstellungsvorschrift Standardisierte Rezepturen, z. B. NRF - Herstellung entspr. standardisierter Herstellungsanweisung - Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte aufgrund individueller Besonderheiten und Bestätigung durch diensthabenen Apotheker V Nicht standardisierte Herstellungsvorschrift Nicht standardisierte Rezepturen - Herstellungsschritte festlegen, nach Rücksprache mit dem diensthabenen Apotheker Herstellungsanweisung erstellen - Im Wiederholungsfall auf Herstellungsanweisung zurückgreifen; Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte aufgrund individueller Besonderheiten und Bestätigung durch diensthabenen Apotheker VII Ausgangsstoffe - Geprüfte und freigegebene Ausgangsstoffe ( 11 ApBetrO) - Galenische Beschaffenheit, ggf. Einwaagenkorrekturfaktor - Stammzubereitungen, Rezepturkonzentrate - Herstellungsgeräte VIII Primärpackmittel und Applikationsmittel - Primärpackmittel mit Prüfzertifikat ( 13 ApBetrO) - Anwendungsorientierte Auswahl treffen - Beachtung er Inkompatibilitäten zwischen PP und AM - Abfüllung wasserhaltiger, halbfester Zubereitungen vorzugsweise in Tuben oder Spenderdosen - Abfüllung unkonservierter, wasserhaltiger, halbfester Zubereitungen ausnahmslos in Aluminiumtuben oder Spenderdosen - Ggf. geeignete Applikationshilfen Stand der Revision 25.11.2008 Seite 4 von 8

Ablaufschema Rezeptur (Fortsetzung) Herstellung der Rezeptur - Dokumentation - Vier-Augen-Prinzip beachten Mängel beseitigen IX Durchführung der Inprozessprüfungen während und nach der Herstellung IX Qualitätsprüfung der Rezeptur- Visuelle Prüfung, z. B. auf - Gleichmäßige Beschaffenheit, Homogenität - Physikalische Stabilität - Teilchengröße - Farbe - Geruch (auch bei Zubereitungen, die in geschlossenen Systemen hergestellt werden) Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Mängel Inprozessprüfungen sind ohne Mängel? - Bei Mängeln diensthabenen Apotheker hinzuziehen Keine Keine Mängel Ansatz vernichten Abfüllung in das Abgabebehältnis ( 13 ApBetrO) Verweis auf Leitlinie zur - Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel XII Kennzeichnung des Abgabebehältnisses ( 14 ApBetrO) XII Kennzeichnung der Rezeptur - 14 ApBetrO - ggf. Arzneimittelwarnhinweisverordnung (AMWarnV) - ggf. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) - wichtige Gebrauchs- und Warnhinweise - Angabe der Aufbrauchsfrist (Enddatum) nach NRF - Konservierungsstoffe nach Art und Menge IX Endprüfung IX Qualitätsprüfung der Rezeptur- - Prüfung jeder Rezeptur durch den Apotheker - Übereinstimmung der Herstellungsdokumentation mit der Rezepturanforderung/Verordnung - Prüfung der Kennzeichnung Keine Mängel Endprüfung ist ohne Mängel? Mängel Rezeptur vernichten Keine Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Mängel beseitigen Freigabe der Rezeptur zur Abgabe Stand der Revision 25.11.2008 Seite 5 von 8

Ablaufschema Defektur Bedarf für Defektur Einordnung der Defektur II/III Hygieneplan und Arbeitsschutzmaßnahmen beachten IV/V Festlegung der Herstellungsschritte Verweis auf Leitlinie zur - Hygienemanagement - Vorratsherstellung für Standgefäß: Halbfertigprodukt, Bulkware - Fertigarzneimittel ohne Zulassung: Verlängerte Rezeptur/100er- Regelung ( 21 Abs. 2 AMG) - Fertigarzneimittel mit Zulassung: Standardzulassung ( 36 AMG), echte/fiktive Zulassung, z. B. Hausspezialität, Stada- Präparate ( 21 Abs. 3 AMG) II Hygienemaßnahmen (Hygieneplan) Gestaltung des Arbeitsplatzes - Von mind. drei Seiten raumhoch abgetrennt, aber mind. gegenüber dem Kundenbereich der Offizin - Im Labor Abgrenzung zu analytischen Arbeiten - Leicht zu reinigende Wände, Oberflächen, Böden Arbeitsorganisation - Während der Anfertigung der Defektur keine fremden Tätigkeiten, Kunden nicht bedienen - Geschlossene Systeme verwenden, wenn - Abfälle in geeigneten Behältern sammeln und tgl. entleeren Hygieneplan für Betriebsräume, Geräte erstellen Hygieneplan für Personal erstellen III Arbeitsschutzmaßnahmen - Gefährdungsbeurteilung - Betriebsanweisung - Unterweisung der Mitarbeiter - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung IV Standardisierte Herstellungsvorschrift Standardisierte Rezepturen, z. B. NRF, Standardzulassung - Herstellung entspr. standardisierter Herstellungsanweisung - Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte aufgrund individueller Besonderheiten und Bestätigung durch diensthabenen Apotheker V Nicht standardisierte Herstellungsvorschrift Nicht standardisierte Rezepturen - Herstellungsschritte festlegen, nach Rücksprache mit dem diensthabenen Apotheker Herstellungsanweisung erstellen - Im Wiederholungsfall auf Herstellungsanweisung zurückgreifen; Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte aufgrund individueller Besonderheiten und Bestätigung durch diensthabenen Apotheker VII/VIII Bereitstellung der benötigten Materialien und Festlegung des Packmittels Verweis auf Leitlinien zur - Prüfung und Lagerung der Ausgangsstoffe - Prüfung und Lagerung der Primärpackmittel VII Ausgangsstoffe - Geprüfte und freigegebene Ausgangsstoffe ( 11 ApBetrO) - galenische Beschaffenheit, ggf. Einwaagenkorrekturfaktor - Rezepturkonzentrate - Herstellungsgeräte VIII Primärpackmittel und Applikationsmittel - Primärpackmittel mit Prüfzertifikat ( 13 ApBetrO) - Anwendungsorientierte Auswahl treffen - Beachtung er Inkompatibilitäten zwischen PP und AM - Gereinigte und desinfizierte Standgefäße Herstellung der Defektur und Erstellung des Herstellungsprotokolls ( 8 Abs. 1 ApBetrO) - Dokumentation - Vier-Augen-Prinzip beachten X Herstellungsprotokoll - Bezeichnung - Darreichungsform - Ausgangsstoffe (Art, Menge, Qualität, Charge, Prüfnummer) - Angabe der Herstellungsvorschrift - Dokumentation der Einwaagen - Dokumentation der Herstellungsparameter, z. B. Rührzeit, Drehzahl, Besonderheiten - Ergebnisse der Inprozessprüfungen - Herstellungsdatum oder Chargenbezeichnung - Haltbarkeits- bzw. Verwendbarkeitsfrist - Ausbeute (Gesamtmenge und Anzahl der abgefüllten Gebinde) - Freigabe mit Datum (Namenszeichen des verantwortlichen Apothekers) Stand der Revision 25.11.2008 Seite 6 von 8

Ablaufschema Defektur (Fortsetzung) Mängel beseitigen IX Durchführung der Inprozessprüfungen während und nach der Herstellung gemäß der Prüfanweisung IX Qualitätsprüfung der Rezeptur- Visuelle Prüfung, z. B. auf - Gleichmäßige Beschaffenheit, Homogenität - Physikalische Stabilität - Teilchengröße - Farbe - Geruch (auch bei Zubereitungen, die in geschlossenen Systemen hergestellt werden) Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Mängel Inprozessprüfungen sind ohne Mängel? - Bei Mängeln diensthabenden Apotheker hinzuziehen Keine Keine Mängel Ansatz vernichten X Ohne Prüfprotokoll Kein Prüfprotokoll erforderlich Erstellung des Prüfprotokolls erforderlich? X Herstellungs- und Prüfprotokoll kein Prüfprotokoll erforderlich: - Gewährleistung der pharmazeutischen Qualität durch das Herstellungsverfahren, d. h. aussagekräftige Dokumentation der Herstellung und bestandene Inprozessprüfungen - Vermerk im Herstellungsprotokoll erforderlich Prüfprotokoll erforderlich X Erstellung des Prüfprotokolls ( 8 Abs. 3 ApBetrO) X Herstellungs- und Prüfprotokoll - Prüfergebnisse - Prüfdatum - Unterschrift des verantwortlichen Apothekers XIII Kennzeichnung ( 16 Abs. 2 ApBetrO) XIII Kennzeichnung der Defektur - Zwischenlagerung im Standgefäß (Halbfertigprodukt, Bulkware) unter Angabe der Bezeichnung, Konservierungsmittel, Herstellungsdatum oder Chargenbezeichnung, Verwendbarkeitsfrist, Lagerungshinweis, Hinweise gemäß GefStoffV, ggf. Prüfnummer, Bezug zum Herstellungsprotokoll - Einzelabfüllung der Bulkware bei Bedarf in abgabefertige Behältnisse und Kennzeichnung als Rezepturarzneimittel gemäß 14 ApBetrO - Vorratsabfüllung in abgabefertige Behältnisse als Fertigarzneimittel ohne Zulassung nach 100er- Regelung und Kennzeichnung gemäß 10 AMG - Vorratsabfüllung in abgabefertige Behältnisse als Fertigarzneimittel mit Zulassung und Kennzeichnung gemäß 10, 11 AMG Keine Mängel IX Endprüfung Endprüfung ist ohne Mängel? IX Qualitätsprüfung der Rezeptur- - Prüfung jeder Defektur durch den Apotheker - Prüfung der Herstellungs-/Prüfdokumentation anhand der Herstellungs-/Prüfanweisung - Prüfung der Kennzeichnung Mängel Defektur vernichten Keine Sind die Mängel nachträglich zu beseitigen? Mängel beseitigen Lagerung Stand der Revision 25.11.2008 Seite 7 von 8

V Empfehlung einer Liste zu erstellender Standardarbeitsanweisungen Personalhygiene Betriebshygiene (Räume und Geräte) Betriebsanweisung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Prüfung der Rezepturarzneimittel Prüfung der Defekturarzneimittel Erstellung einer Herstellungsanweisung Anleitung für Herstellungsgeräte Sterilisationsverfahren Stand der Revision 25.11.2008 Seite 8 von 8