Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

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Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/3146 Fünfte Wahlperiode 15.03.2011 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Kosmehl (FDP) Ein Jahr Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 5/7280 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit dem 1. Oktober 2008 verfügt auch Sachsen-Anhalt über ein Informationszugangsgesetz. Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit hat am 3. Dezember 2010 seinen ersten Tätigkeitsbericht für die Zeit vom 1. Oktober 2008 bis 30. September 2010 vorgelegt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Vorbemerkung: Die Antwort der Landesregierung bezieht sich entsprechend der Anfrage auf die unmittelbare Landesverwaltung. Daher sind zur Komplettierung der Antwort die Landtagsverwaltung und der Landesrechnungshof einbezogen worden. In die im Jahre 2013 anstehende Evaluierung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) werden weitere Stellen einbezogen. 1. Wie viele Anfragen bzw. Eingaben wurden an die einzelnen Geschäftsbereiche gestellt? Bitte nach Monaten und einzelnen Ministerien bzw. nachgeordneten Behörden untergliedert einzeln aufschlüsseln. Die Zahl der Anträge im Sinne des 7 IZG LSA, die seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2008 im Geschäftsbereich der obersten Landesbehörden und der ihnen nachgeordneten Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung gestellt wurden, ergibt sich aus der Anlage. (Ausgegeben am 17.03.2011)

2 2. Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung der Anfragen bzw. Eingaben? Grundsätzlich wurden die Anträge gemäß 7 Abs. 5 IZG SA innerhalb der Frist von einem Monat nach Antragstellung beschieden. Im Mittel betrug die Bearbeitungszeit ca. 36 Tage, weil in einzelnen Fällen die Monatsfrist nach 7 Abs. 5 IZG LSA überschritten wurde. Grund hierfür war unter anderem die Beteiligung Dritter nach 8 Abs. 1 IZG LSA. 3. Wie viele Anfragen bzw. Eingaben wurden in den einzelnen Geschäftsbereichen zunächst abgelehnt? Womit wurde die Ablehnung in den meisten Fällen begründet? Es gab keinen Fall, in dem ein Antrag auf Informationszugang zunächst abgelehnt, aber dem Antrag später nach Überprüfung der Entscheidung stattgegeben wurde. Abgelehnt wurden im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern 12 Anträge, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen zwei Anträge, im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales drei Anträge (davon zwei teilweise), im Geschäftsbereich des Kultusministeriums ein Antrag sowie im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz fünf Anträge. Die Ablehnungen erfolgten in den meisten Fällen, weil die erbetenen Informationen allgemein zugänglich waren oder den ersuchten Stellen nicht vorlagen, weil sich der Informationszugang nach anderen Rechtsvorschriften beurteilte oder weil die Zuständigkeit einer anderen Stelle gegeben war. Regelmäßig haben Antragsteller auf entsprechende Hinweise ihre Anträge nicht weiter verfolgt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen wurde ein Antrag abgelehnt, weil der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen entgegenstand. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz wurden zwei Anträge aus Datenschutzgründen abgelehnt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales erfolgten zwei Teilablehnungen zum Schutz besonderer öffentlicher Belange im Sinne des 3 IZG LSA. 4. Wie viele Fortbildungen wurden in den Ministerien und nachgeordneten Behörden durch welche Anbieter durchgeführt? Bisher wurden zum IZG LSA 15 Fortbildungsveranstaltungen, die von einem Mitarbeiter des Landesbeauftragten für den Datenschutz geleitet wurden, durchgeführt. Veranstalter waren das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen- Anhalt (zweimal), das Studieninstitut für kommunale Verwaltung, der Landkreistag Sachsen-Anhalt sowie ein freier Anbieter. Im April 2011 wird das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt eine weitere Fortbildungsveranstaltung durchführen. Das IZG LSA ist aber auch Thema von Fortbildungsveranstaltungen zum Datenschutz, die ein- bis zweimal jährlich vom Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt werden. Ferner wurde das IZG LSA in 14 Fortbil-

3 dungsseminaren der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt zu aktuellen Rechtsentwicklungen behandelt. 5. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit über eine Zusammenführung der Landesgesetze, die einen Anspruch auf Informationszugang gewähren, nachzudenken, um den Zugang zu Daten noch transparenter und bürgerfreundlicher zu gestalten? Die Frage, ob und inwieweit bereichspezifisches Informationszugangsrecht, insbesondere das Umweltinformationsrecht, im allgemeinen Informationszugangsrecht aufgehen kann, wird gegenwärtig in Bund und Ländern diskutiert. Das Thema ist auch Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen (vgl. Ausführungen des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit unter Nr. 3.7.3 seines ersten Tätigkeitsberichtes). Die weitere Entwicklung und das Ergebnis der im Jahre 2013 anstehenden Evaluierung bleiben abzuwarten. Eine Zusammenführung von Vorschriften zum Informationszugang entspräche durchaus den Grundsätzen, die die Landesregierung in ihrem Beschluss zu Leitlinien für Vorschriften- und Bürokratieabbau vom 21. Oktober 2008 (MBl. LSA S. 732) aufgestellt hat. 6. Wie beurteilt die Landesregierung den Erfolg des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt? Als Erfolg des Gesetzes ist die mit ihm vollzogene Prioritätenumkehr, nämlich die generelle Abkehr vom Aktengeheimnis hin zur Aktenöffentlichkeit, zu sehen. Vorbehaltlich entgegenstehender öffentlicher oder privater Belange, insbesondere des Datenschutzes und des Schutzes von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, hat jedermann ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Die Landesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass sich der Erfolg des Gesetzes nicht allein an der Zahl der Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen messen lässt. Zu bedenken ist nämlich, dass es neben dem IZG LSA weitere bereichsspezifische Gesetze zum Informationszugang gibt, insbesondere das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und das Verbraucherinformationsgesetz, zu dem das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz ergangen ist. Auch ist der Informationsbedarf des Einzelnen häufig schon durch Informationen gedeckt, die er als Verfahrensbeteiligter zum Beispiel im Verwaltungsverfahren im Rahmen der Anhörung bzw. durch Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt in Verbindung mit 28 und 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erhält. Eine vermeintliche Zurückhaltung bei der Stellung von Anträgen auf Informationszugang lässt sich auch dadurch erklären, dass öffentliche Stellen - beeinflusst von der Zielstellung des Gesetzes und wegen der Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft - vermehrt die Allgemeinheit interessierende amtliche Informationen jedermann unaufgefordert zugänglich zu machen, insbesondere durch das Einstellen ins Internet.

4 Anlage zur Antwort KA 5/7280 Zeitraum Staatskanzlei Ministerium des Innern Ministerium der Finanzen Oktober 2008 1 1 LVermGeo Ministerium der Justiz 1 1 1 AG Halle 1 LJPA 1 OVG LSA November 2008 2 LVermGeo SA Dezember 2008 1 LVwA 2 PD Nord 2008 insgesamt 1 11, alle nachgeordneter Bereich 1 4, davon 3 nachgeordneter Bereich Januar 2009 3 LVwA 5 PD Nord 1 Februar 2009 4 PD Nord 1 März 2009 1 1 LVermGeo 2 PD Nord April 2009 1 LVwA Mai 2009 1 TPA Juni 2009 Juli 2009 1 1 LVwA August 2009 1 LBP 1 September 2009 2 LVwA Oktober 2009 1 1 2 LVwA 2 PD Nord November 2009 1 Dezember 2009 1 LVwA 2009 insgesamt 0 38, davon 34 nachgeordneter Bereich 1 3

5 Zeitraum Staatskanzlei Ministerium des Innern Ministerium der Ministerium der Justiz Finanzen Januar 2010 2 LVwA 1 StaLA Februar 2010 1 LVwA 2 LHA März 2010 5 PD Nord 1 LVermGeo April 2010 2 PD Nord 6 1 LVermGeo 1 StaLA Mai 2010 Juni 2010 Juli 2010 August 2010 1 LVermGeo September 2010 2 LVwA Oktober 2010 3 LVwA November 2010 1 StaLA Dezember 2010 1 2010 insgesamt 0 33, davon 32 nachgeordneter Bereich 6 0 Januar 2001 1 LVwA Februar 2011 1 LVwA 1 TPA 2011 bislang 0 3, alle nachgeordenter Bereich 0 0

6 Zeitraum Ministerium für Gesundheit und Soziales Kultusministerium Landtag Landesrechnungshof Oktober 2008 1 LAV LSA 1 November 2008 Dezember 2008 2008 insgesamt 1, nur nachgeordneter Bereich 0 1 0 Januar 2009 Februar 2009 1 März 2009 April 2009 Mai 2009 1 Juni 2009 1 Juli 2009 1 LAV LSA 1 August 2009 2 1 September 2009 Oktober 2009 1 LAV LSA November 2009 Dezember 2009 1 2009 insgesamt 4, davon 2 nachgeordneter Bereich 3 2 1

7 Zeitraum Ministerium für Gesundheit und Soziales Kultusministerium Landtag Landesrechnungshof Januar 2010 1 Sozialagentur 1 Februar 2010 1 Sozialagentur März 2010 1 Sozialagentur April 2010 1 Mai 2010 Juni 2010 1 Juli 2010 1 August 2010 1 LAV LSA 1 September 2010 Oktober 2010 November 2010 1 Dezember 2010 2010 insgesamt 5; davon 4 nachgeordneter Bereich 0 5 0 Januar 2001 Februar 2011 1 1 2011 bislang 0 0 1 1 Beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und den ihnen nachgeordneten Behörden sind im abgefragten Zeitraum keine Anträge nach dem IZG LSA eingegangen. Abkürzungen: LVwA= Landesverwaltungsamt; LHA = Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt; PD Nord/Süd: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord / Polizeidirektion Süd; AG Halle = Amtsgericht Halle; LVermGeo = Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt; LJPA = Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt TPA = Technisches Polizeiamt Sachsen-Anhalt; OVG LSA = Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt LBP = Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt; LAV LSA = Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-anhalt StaLA = Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Sozialagentur = Sozialagentur Sachsen-Anhalt