MiFID II. Häufig gestellte Fragen

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MiFID II Häufig gestellte Fragen März 2018

2 Inhalt HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU MIFID II 3 HINTERGRUND 4 AUFBAU DER UNICREDIT BANK AG 4 LEGAL ENTITY IDENTIFIER (LEI) 4 BESTMÖGLICHE AUSFÜHRUNG 5 HANDELSGEBAREN 6 REPORT DER HANDELSGESCHÄFTE 6 SYSTEMATISCHER INTERNALISIERER (SYSTEMATIC INTERNALISER) 6 BETRIEB 7 PRODUKTGENEHMIGUNG 7 RESEARCH 7 HAFTUNGSAUSSCHLUSS 9

3 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU MIFID II Die nachstehenden FAQs bieten Ihnen eine Übersicht über Fragen, die im Hinblick auf die Anforderungen für die überarbeitete Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) und die Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR), auch als MiFID II bekannt, welche am 3. Januar 2018 in Kraft treten, auftreten können. Hinweis: Der Gegenstand dieser Mitteilung wird lediglich in zusammengefasster Form dargelegt und kann wesentliche Auslassungen enthalten. Für eine detailliertere Erläuterung der in diesem Dokument beschriebenen Aspekte konsultieren Sie bitte Ihren Rechtsberater. Es wird empfohlen, eine professionelle Rechtsberatung einzuholen, bevor jedwede Handlungen auf Grundlage des Inhalts dieses Dokuments durchgeführt oder unterlassen werden. Aufgrund der Auslegung neuer Gesetze und Verordnungen durch Aufsichtsbehörden und die Finanzbranche unterliegt die Finanzverordnung schnellen Veränderungen und Entwicklungen. Alle in diesem Dokument enthaltenen Informationen sind vorbehaltlich etwaiger Änderungen. Die UniCredit Bank AG ist nicht dazu verpflichtet, Sie über etwaige Änderungen zu informieren. Sowohl Sie als auch Ihr Rechtsbeistand werden dazu angehalten, die für Sie geltenden Bestimmungen aktiv zu überwachen und zu überprüfen. Falls weitere Fragen auftreten, die nicht durch die nachstehenden FAQs beantwortet werden können, wenden Sie sich per E- Mail unter mifid-cib@unicredit.de an uns.

4 HINTERGRUND 1. Was sind MiFIR und MiFID II? Als MiFID / MiFIR werden die rechtlichen Rahmenbedingungen bezeichnet, durch welche die hohen Standards für den Schutz von Anlegern innerhalb von Europa festgelegt werden und die den Handel mit Finanzinstrumenten regulieren und harmonisieren. MiFID II stellt eine Überarbeitung und Fortführung von MiFID I (die 2007 in Kraft getreten ist) dar, die aufgrund der Änderungen der Marktstrukturen im Zuge der Finanzkrise notwendig geworden war und zielt vor allem darauf ab, die Markttransparenz sowie die Effizienz und Integrität der Finanzmärkte zu verbessern. Die MiFID II-Richtlinie / MiFIR-Verordnung enthält strengere Regeln für den Verkauf von Finanzprodukten zum Schutz von Anlegern und wird ab dem 3. Januar 2018 umgesetzt. Nach einer Überprüfung durch die EU werden mit der überarbeiteten Richtlinie und Verordnung (MiFID II) neue Bestimmungen in einer Vielzahl von Bereichen eingeführt. Weitere Informationen über die Ziele von MiFID finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/financial-markets/securities-markets/investmentservices-and-regulated-markets-markets-financial-instruments-directive-mifid_en AUFBAU DER UNICREDIT BANK AG 2. Wird die UniCredit Bank AG zukünftig Handelsplätze betreiben? Die UniCredit Bank AG hat derzeit keine Pläne, für Januar 2018 ein multilaterales Handelssystem (MTF) oder ein organisiertes Handelssystem (OTF) in einem ihrer Geschäftsbereiche zu betreiben. Dieser Ansatz kann zu einem späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit von der sich verändernden Marktstruktur und Kundennachfrage angepasst werden. 3. Wie stellt sich der Kapitalanlagengesellschaftsstatus von UniCredit Bank AG im Rahmen von MiFID II dar? Die UniCredit Bank AG unterliegt den deutschen Bestimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN). https://portal.mvp.bafin.de/database/instinfo/institutdetails.do?cmd=loadinstitutaction&institutid=100027 LEGAL ENTITY IDENTIFIER (LEI) Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine internationale, standardisierte Kennung für Finanzmarktteilnehmer, die der eindeutigen Identifizierung von Rechtsträgern (insbesondere juristische Personen, Handelsunternehmen, private Unternehmen, Personenhandelsgesellschaften, Vereine, professionelle Partnerschaften, Kapitalgesellschaften und, unter bestimmten Umständen, eingetragene Kaufmänner) in Geschäften mit Finanzinstrumenten, die einer Meldepflicht unterliegen, dient. Die Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde muss erfüllt werden. Kunden sind verpflichtet, die Bank über ihre LEI zu informieren und diese regelmäßig zu verlängern. Nach dem 3. Januar 2018 sind wir nicht mehr in der Lage, Transaktionen, die einer Meldepflicht unterliegen, für und im Namen von Kunden durchzuführen, wenn uns die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen. Als Finanzmarktteilnehmer verfügt die UniCredit Bank AG über eigene LEIs. Diese können wie folgt eingesehen werden: Code der Kennung (LEI) Träger: UniCredit Bank AG LEI: 2ZCNRR8UK83OBTEK2170

5 4. Für welche Rechtsträger sollte ich eine LEI einholen? Separate LEIs sollten für jeden Rechtsträger eingeholt werden, der Finanztransaktionen mit der UniCredit Bank AG durchführt. Die Definition für Rechtsträger mit Anspruch auf eine LEI finden Sie hier: http://www.leiroc.org/lei.htm 5. Wie lange ist eine LEI gültig? Eine LEI ist ein Jahr lang gültig. Sie sollte jährlich verlängert werden. 6. Wir sind eine nichteuropäische Einrichtung; die EMIR- und MiFIR-Verordnungen sind nicht direkt auf uns anwendbar. Sind wir trotzdem verpflichtet, eine LEI einzuholen? Ja. Die UniCredit Bank AG unterliegt als Firma den Meldepflichten für Transaktionen im Rahmen der EMIR- und MiFIR- Verordnungen und ist verpflichtet, die an Transaktionen beteiligten Gegenparteien anhand ihrer LEI zu identifizieren. Daher ist die UniCredit Bank AG verpflichtet, die LEIs von allen Kunden einzuholen, die an der Transaktion von Derivaten oder von entsprechenden MiFIR-Instrumenten beteiligt sind, um ihre aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und den Handel mit ihren Partnern fortzuführen. 7. Ist eine LEI auch zu anderen Zwecken neben EMIR und MiFIR erforderlich? Ja für verschiedene Rechtsvorschriften sind LEI für alle Gegenparteien, die an Transaktionen von reglementierten Finanzinstrumenten beteiligt sind, verpflichtend. Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt erkennen die Verwendung einer standardisierten globalen Rechtsträgerkennung für sämtliche Protokollierungs- und Berichterstattungsverpflichtungen an. Für die Berichterstattung gemäß US-Dodd-Frank Act ist die Verwendung von LEIs in der Transaktions-Berichterstattung unbedingt erforderlich. Zudem lässt sich beobachten, dass Verordnungen wie das Verbraucherschutzgesetz einem ähnlichen Ansatz folgen. Wir verweisen zudem auf die deutsche Aufsichtsbehörde, die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sowie die Veröffentlichungen der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde zu LEIs und bitten Sie, sich diesbezüglich anhand der folgenden Links weiter zu informieren: https://www.bafin.de/en/aufsicht/boersenmaerkte/transparenzpflichten/lei/lei_artikel_en.html https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma70-145-238_lei_briefing_note.pdf 8. Welche Transaktionen werden durch EMIR und MiFIR reguliert? Durch EMIR-Verordnungen werden Derivatgeschäfte reguliert. Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die zum Handel zugelassen sind oder an einem Handelsplatz gehandelt werden sowie Geschäfte mit Finanzinstrumenten, bei denen der Basiswert an einem Handelsplatz gehandelt wird, werden durch die MiFIR- Verordnungen reguliert. Davon sind ebenfalls Finanzinstrumente betroffen, welche die Bedingungen gemäß Artikel 26 MiFIR erfüllen. Zudem fallen bestimmte Derivate in den Anwendungsbereich von MiFIR, daher besteht eine Überlappung mit EMIR. Bespiele für betroffene Finanzinstrumente beinhalten (sind jedoch nicht beschränkt auf) Derivate (wie z. B. Zinssatz, FX- Derivate, Warenderivate), Aktien, Anleihen, kollektive Kapitalanlagen und Emissionsberechtigungen. BESTMÖGLICHE AUSFÜHRUNG 9. Verfügt die UniCredit Bank AG bereits über Ausführungsgrundsätze, die den MiFID II-Bestimmungen entsprechen? Die UniCredit Bank AG bereitet derzeit die Umsetzung der MiFID II- / MiFIR-Bestimmungen ab dem jeweiligen Datum des Inkrafttretens vor. Dies beinhaltet die Bereitstellung entsprechender Informationen für ihre Kunden sowie der jeweiligen Änderungen der Geschäftsbedingungen, einschließlich überarbeiteter Ausführungsgrundsätze. Diese werden vor dem Datum

6 des Inkrafttretens von MiFID II / MiFIR zur Verfügung gestellt. Wir möchten Sie bitten, unsere Internet-Webseite auf aktuelle Informationen zu prüfen: https://www.hypovereinsbank.de/portal?view=/de/corporate-investment-banking/mifid2/grundsaetze.jsp HANDELSGEBAREN 10. Wie wird die UniCredit Bank AG voraussichtlich aufgrund der im Rahmen von MiFID II eingeführten Veränderungen für Handelsaktivitäten mit ihren Kunden interagieren? Die UniCredit Bank AG handelt stets Principal Trading im Sinne der MIFID-Regulierung. REPORT DER HANDELSGESCHÄFTE 11. Wird die UniCredit Bank AG eine Unterstützung bei der Erfüllung bei der Post-Trade-Transparency- Meldeverpflichtung durch einen APA anbieten? Die UniCredit Bank AG bietet eine Unterstützung bei der Erfüllung der Post-Trade-Transparency-Meldeverpflichtung (Assisted Reporting) über ihren APA Anbieter, die Deutsche Börse AG, an. Der Assisted Reportings Service dient dazu, Kunden bei der Erfüllung der Post Trade Transparency (Nach-Handels Transparenz) Veröffentlichungen gem. Art 20 und Art. 21 MiFIR zu unterstützen, wenn sie OTC mit der UniCredit Bank AG handeln. Zur Erinnerung: Beim Handel über einen Handelsplatz (trading venue) werden die Post Trade transparency Veröffentlichungen (Nach-Handels-Transparenz Veröffentlichungen) durch den Handelsplatz selbst durchgeführt. Falls Sie mit uns über einen Handelsplatz handeln, ist eine Anmeldung für das Assisted Reporting nicht notwendig. Der Service deckt alle relevanten Trades, die zwischen dem Kunden und der UniCredit Bank AG abgeschlossen werden, ab und wird kostenfrei angeboten, sofern eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet wurde. Falls Sie am Assisted Reporting Service Interesse haben, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem UniCredit Sales Partner in Verbindung, um die notwendigen Unterlagen zu erhalten. SYSTEMATISCHER INTERNALISIERER (SYSTEMATIC INTERNALISER) 12. Wird die UniCredit Bank AG ein systematischer Internalisierer (SI)? Falls ja, für welche Instrumentenklassen und / oder Instrumente wird dies der Fall sein? Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die UniCredit Bank AG, beginnend ab dem 3. Januar 2018, als systematischer Internalisierer (SI) für alle eigenen, emittierten und verbrieften Derivate sowie ausgewählte Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen sind, agiert. Die UniCredit Bank AG beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2018 auch systemischer Internalisier für weitere Instrumente (asset classes) zu werden. Wir werden unsere Kunden umgehend über weitere Aktualisierungen unterrichten, sobald die Anzeige bei der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (National Competent Authority, NCA) erfolgt ist.

7 13. In welcher Form wird die UniCredit Bank AG ihre systematischen Internalisiererangebote bereitstellen? Diese werden in einem von Maschinen und Menschen lesbaren Format zur Verfügung gestellt. Falls Sie die Vor-Handels Transparenz Daten (pre-trade transparency data) erhalten möchten, kontaktieren Sie bitte die Deutsche Börse AG direkt. BETRIEB 14. Wird mir die UniCredit Bank AG auf Wunsch sämtliche zu mir gehörigen Handelsdaten zur Verfügung stellen? Wir erfüllen weiterhin sämtliche aufsichtsrechtliche Verpflichtungen und stellen unseren Kunden sämtliche Handelsdaten zur Verfügung, zu deren Herausgabe wir verpflichtet sind. 15. Wird die UniCredit Bank AG ihre Zeitstempel in Handelsbestätigungen zur Verfügung stellen und wie wird die UniCredit Bank AG über diese Informationen Auskunft erteilen? Die UniCredit Bank AG wird sämtliche Nachhandels-Informationen über Handelsplatz-Schnittstellen oder Bestätigungsmeldungen zur Verfügung stellen. Die Bestätigungsmeldungen entsprechen dem Branchenstandard und beinhalten die Durchführungszeit des Handels. PRODUKTGENEHMIGUNG 16. Wie sieht das Verfahren zur Produktgenehmigung der UniCredit Bank AG aus? Alle Produkte der UniCredit Bank AG durchlaufen einen Neuproduktgenehmigunsprozess. Dieser gewährleistet, dass die Produkte den regulatorischen Anforderungen (inkl. der Produktüberwachung gemäß MiFID II) entsprechen; insbesondere in Bezug auf die Definition und die Genehmigung des Zielmarktes und der Vertriebsstrategie, dem Management von Interessenskonflikten, der Bewertung von Verlustrisiken (Szenarioanalysen), der Bewertung angemessener Kostenstrukturen und von Ereignissen, die das potentielle Risiko für Investoren wesentlich beeinflussen könnten. RESEARCH 17. Darf ich auch künftig die mehrfach ausgezeichneten Research-Publikationen der UniCredit Bank AG kostenlos annehmen? Höchstwahrscheinlich ja. Mit folgender Einschränkung: Eine Vergütung ist unter Umständen erforderlich bei Wertpapierfirmen in der Europäischen Union, welche unabhängige Anlageberatung oder Portfoliomanagement anbieten. Aufgrund bestimmter Ausnahmen bzw. der nicht vorhandenen Dreiecksbeziehung fallen Corporates, Banken, Versicherungen und Pensionsfonds in der Regel nicht unter diese Bestimmungen und können Research-Publikationen auch künftig kostenlos erhalten und das gilt unter Umständen sogar für Vermögensverwalter, welche keine Gelder von EU-Bürgern managen. 18. Was sind geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen? Selbst Wertpapierfirmen, die unabhängige Anlageberatung (außer für Deutschland) oder Portfoliomanagement anbieten, dürfen Research-Publikationen annehmen, wenn diese in die Kategorie der geringfügigen nicht-monetären Zuwendungen fallen. Vier wesentliche Elemente bestimmen, ob eine Zuwendung als geringfügig betrachtet werden kann: a. Sie ist in breiten Kreisen verfügbar die Research-Publikationen müssen entweder der Öffentlichkeit oder zumindest der Kundenbasis des Anbieters zur Verfügung gestellt werden, d.h. sie sind nicht auf die Bedürfnisse eines einzelnen Kunden zugeschnitten.

8 b. Im Zusammenhang mit a) der Anbieter wendet gegenüber dem Empfänger keine erheblichen internen Ressourcen auf. c. Die Unterlagen erhalten keine substantiellen Analysen. d. Die Research-Publikationen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Empfängers, d.h. sie werden nicht in der Kundenberatung, als Grundlage für Handelsentscheidungen oder vorgeschlagene Strategien, etc. eingesetzt. 19. *Können makroökonomische Analysen als Research-Publikationen betrachtet werden, die kostenlos angenommen werden dürfen? Wenn Research-Anbieter makroökonomische Analysen allen Wertpapierfirmen, welche diese gerne empfangen möchten, gleichzeitig oder der Öffentlichkeit gleichzeitig zur Verfügung stellen, beispielsweise durch Veröffentlichung auf einer Website, könnten diese als geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen betrachtet werden. 20. *Wie sollten Research-Publikationen zu Renten, Währungen und Rohstoffen im Hinblick auf die MiFID-II- Zuwendungsbeschränkungen bei Firmen behandelt werden, die Portfoliomanagement oder unabhängige Anlageberatung anbieten? Research-Publikationen zu Renten, Währungen und Rohstoffen, die allen Wertpapierfirmen oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden oder von einem (potenziellen) Emittenten in Auftrag gegeben und bezahlt wurden, könnten als geringfügige, nicht-monetäre Zuwendung betrachtet werden. *Bitte beachten Sie, dass detaillierte Antworten auf diese Fragen im ESMA-Fragenkatalog zum Thema Investorenschutz zu finden sind: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma35-43-349_mifid_ii_qas_on_investor_protection_topics.pdf

9 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Informationen in diesem Dokument sind vorläufig und bieten in keiner Weise Gewähr, weder explizit noch implizit. Aus den hier enthaltenen Informationen oder Auffassungen kann keinerlei Gültigkeit abgeleitet werden. Die hierin enthaltenen Informationen können jederzeit abgeändert werden und grundlegende Änderungen erfahren. Für die UniCredit Bank AG besteht keinerlei Verpflichtung, die in diesem Dokument enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Ferner können sich die hierin geäußerten Meinungen jederzeit und ohne Mitteilung ändern. Jeder Empfänger dieses Dokuments trägt die alleinige Verantwortung, eine unabhängige Beurteilung und Untersuchung der in diesem Dokument genannten Transaktionen und Vereinbarungen vorzunehmen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen stellen keine Beratung dar und sind daher nicht als solche zu verstehen. Die UniCredit Bank AG leistet keine Rechtsberatung, Steuerberatung, fachliche Beratung oder Beratung zu Rechnungslegungsfragen. Diese Unterlagen wurden ausschließlich zu Informationszwecken zusammengestellt und sind nicht als Beratung zu Steuer-, Rechts- oder Rechnungslegungsfragen vorgesehen und sie dürfen nicht als zuverlässige Informationen für diese Zwecke angesehen werden. Vor der Durchführung einer Transaktion sollten Sie sich bei Ihren eigenen Steuer-, Rechtsund Rechnungslegungsberatern erkundigen. Außer bei wissentlicher Falschdarstellung lehnt UniCredit sowie seine jeweiligen Partnerunternehmen, Berater oder Vertreter jegliche Haftung für etwaige Verluste ab, die durch die Verwendung dieses Dokuments oder seines Inhalts entstehen oder im Zusammenhang mit diesem Dokument auftreten (direkte, indirekte, Folgeschäden oder jegliche andere Schäden).

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