Rohstoffderivate und andere OTC-Derivate

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1 EMIR Frequently Asked Questions (Version 12/2013) Was bedeutet EMIR (European Market Infrastructure Regulation)? EMIR ist die Abkürzung für European Market Infrastructure Regulation und steht für die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. EMIR hat als Verordnung in den EU Mitgliedstaaten unmittelbare Rechtswirkung und soll den außerbörslichen Derivatehandel ( OTC-Derivatehandel ) transparenter und sicherer machen. Wesentlicher Inhalt von EMIR sind folgende drei Bereiche: 1. Verpflichtendes Clearing von standardisierten OTC-Derivatekontrakten über Zentrale Gegenparteien 2. Meldung von offenen (Stichtag: 16. August 2012) sowie zukünftigen Derivatekontrakten an ein Transaktionsregister 3. Risikominimierungstechniken für nicht geclearte OTC-Derivatekontrakte (wie zum Beispiel OTC-Derivatekontrakte rechtzeitig zu bestätigen, OTC-Derivateportfolien regelmäßig abzugleichen, Verfahren zur Überwachung und Beilegung von Streitigkeiten zu vereinbaren oder OTC-Derivateportfolien zu komprimieren). Nähere Regelungen zur Besicherungsverpflichtung von OTC-Derivatekontrakten werden von der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ( ESMA ) noch definiert. Wer ist von EMIR betroffen? Jeder, der Derivatekontrakte (entweder an einem geregelten Markt oder OTC) abgeschlossen hat bzw. zukünftig abschließen wird, und entweder als finanzielle Gegenpartei ( FC ) oder als nichtfinanzielle Gegenpartei ( NFC ) im Sinne EMIRs gilt. Als NFCs gelten alle in der Union niedergelassenen Unternehmen, die nicht als FC eingestuft werden oder unter eine der Ausnahmeregelungen fallen. Einige Rechtspersonen, wie zum Beispiel öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften, sofern nicht unternehmerisch tätig, oder Zentralbanken, sind teilweise und natürliche Personen, sofern diese nicht unternehmerisch tätig sind, gänzlich vom Anwendungsbereich EMIRs ausgenommen. Als NFC+ werden solche NFCs bezeichnet, deren OTC-Derivateportfolios je nach Art des OTC-Derivategeschäftes über definierten Schwellenwerten liegen. Als Basis für die Einstufung als NFC+ oder NFC sind nur jene OTC-Derivatekontrakte zu berücksichtigen, die nicht zur Absicherung von Unternehmensrisiken dienen. FCs und NFCs+ haben, verglichen mit NFCs, weitergehende Verpflichtungen, wie obligatorisches Clearing über eine zentrale Gegenpartei oder tägliche Bewertung von OTC-Derivatekontrakte, zu erfüllen. Unternehmen, die in einer oder mehreren der unten angeführten Assetklassen mit ihren nicht der Absicherung von Unternehmensrisiken dienenden OTC-Derivateportfolios den nachfolgend angeführten Schwellwert überschreiten (wobei auch Geschäfte innerhalb des Konzern einzubeziehen sind) sollten sich detailliert mit diesen zusätzlichen Anforderungen vertraut machen. Seite 1 von 6 Version 12/2013

2 Assetklasse Kreditderivate Aktienderivate Zinsderivate Fremdwährungsderivate Rohstoffderivate und andere OTC-Derivate Schwellwert [Nominale] 1 Milliarde Euro 1 Milliarde Euro 3 Milliarden Euro 3 Milliarden Euro 3 Milliarden Euro Außerhalb der Union ansässige Personen fallen entweder aufgrund faktischer Umstände oder aufgrund der Tatsache, dass diese als zu FCs, NFCs+ oder NFCs gleichwertig angesehen werden, zumindest teilweise unter den Anwendungsbereich von EMIR. Die Meldeverpflichtung gemäß EMIR umfasst über den oben beschriebenen Personenkreis hinaus auch Rechtssubjekte, wie zum Beispiel öffentliche Stellen und Körperschaften, multilaterale Entwicklungsbanken, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität und den Europäischen Stabilitätsmechanismus. Was ist unter dem Begriff OTC-Derivatekontrakt bzw. Derivatekontrakt im Sinne von EMIR zu verstehen? Beide Begriffe sind nicht direkt in EMIR, sondern mittels Verweis auf die Richtlinie (EU) 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente ( MiFID ) definiert und inkludiert unter anderem alle Arten von Optionen, Futures, Swaps, Forwards und andere Derivatekontrakte im Hinblick auf Wertpapiere, Währungen, Zinssätze, Finanzindices, Rohwaren, finanzielle Differenzgeschäfte oder Kreditrisiken, wobei Kassageschäfte jedenfalls ausgenommen sind. OTC-Derivatekontrakte bezeichnet solche Derivatekontrakte deren Ausführung nicht auf geregelten Märkten erfolgt. Weitere Klarstellungen seitens ESMA bzw. der Kommission werden erwartet. Was ist unter dem Begriff Risikominimierungstechniken im Sinne von EMIR zu verstehen? Die Risikominimierungstechniken sind in Artikel 11 EMIR festgelegt und durch die entsprechenden Durchführungsverordnungen, Delegierten Verordnungen und Auslegungen seitens ESMA und den relevanten Aufsichtsbehörden präzisiert. Zu den für NFC wesentlichen Risikominimierungstechniken unter EMIR zählen unter anderem folgende: Rechtzeitige Bestätigung von OTC-Derivatekontrakte (Timely Confirmation): OTC- Derivatekontrakte mit NFCs müssen von beiden Vertragsparteien innerhalb der folgenden Fristen bestätigt werden: im Bezug auf Zins- sowie Kreditderivate bei Geschäftsabschluss: - bis 31. August 2014 innerhalb von 3 Geschäftstagen - nach 31. August 2014 innerhalb von 2 Geschäftstagen im Bezug auf alle anderen OTC-Derivatekontrakte bei Geschäftsabschluss: - bis 31. August 2014 innerhalb von 4 Geschäftstagen - nach 31. August 2014 innerhalb von 2 Geschäftstagen Der Abschluss eines OTC-Derivatekontrakts nach 16:00 Uhr (Ortszeit) verlängert die jeweilige Frist um einen Tag. Abgleich der Derivateportfolien (Portfolio Reconciliation): Je nach Anzahl der Derivatepositionen müssen die Vertragsparteien quartalsweise oder jährlich das Derivateportfolio untereinander abgleichen. Seite 2 von 6 Version 12/2013

3 Streitbeilegung (Dispute Resolution): Die Vertragsparteien sind verpflichtet vor Abschluss von OTC-Derivatekontrakten Verfahren zur Überwachung von Streitigkeiten sowie der Streitbeilegung zu vereinbaren. Mangels entsprechender Durchführungsverordnung bzw. Regulatorischen Technischen Standards seitens ESMA sind nähere Details zur Besicherungsverpflichtung von OTC- Derivatekontrakten (wie zum Beispiel wer der Besicherungsverpflichtung in welchem Ausmaß unterliegt) noch unbekannt. FCs auch NFC+ haben teilweise strengere Vorschriften sowie zusätzliche Verpflichtungen, wie die tägliche Bewertung von OTC-Derivatekontrakte, einzuhalten. Warum muss ein bestehender Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte oder vergleichbarer Rahmenvertrag abgeändert werden? Einige der Risikominderungstechniken erfordern eine entsprechende Vereinbarung vor Abschluss eines OTC-Derivatekontraktes. Um Verzögerungen von Geschäftsabschlüssen nach dem 15. September 2013 zu verhindern, ist es unbedingt erforderlich, dass der Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte (bzw. ein vergleichbarer Rahmenvertrag) an die Anforderungen EMIRs angepasst ist. Welche Regelungen enthält der EMIR Anhang zum Österreichischen Rahmenvertag für Finanztermingeschäfte? Der EMIR Anhang enthält vor allem Regelungen zu folgenden Bereichen: Einstufung als finanzielle oder nichtfinanzielle Gegenpartei im Sinne EMIRs und Abwicklung zeitgerechter Geschäftsbestätigungen, regelmäßiger Portfolioabgleiche sowie von Streitigkeiten im Zusammenhang mit OTC-Derivatekontrakte Mangels entsprechender Durchführungsverordnung bzw. Regulatorischen Technischen Standards seitens ESMA sind nähere Details zur Besicherungsverpflichtung von OTC- Derivatekontrakten (wie zum Beispiel wer der Besicherungsverpflichtung in welchem Ausmaß unterliegt) noch unbekannt. Daher enthält der EMIR Anhang keine Regelungen über die Besicherung von OTC-Derivategeschäften. Das Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsverordnung wird nicht vor 2015 erwartet. Die wird mit Ihren Kunden zu gegeben Zeit Kontakt aufnehmen, sollte diese Durchführungsverordnung eine Anpassung des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte (bzw. vergleichbarer Rahmenverträge oder des EMIR Anhanges) erforderlich machen. Wer muss den EMIR Anhang zum Österreichischen Rahmenvertag für Finanztermingeschäfte unterzeichnen? Alle Vertragspartner, die als FC, NFC+ oder NFC gemäß EMIR gelten, einen Österreichischen Rahmenvertag für Finanztermingeschäfte mit der abgeschlossen haben und beabsichtigen mit der OTC-Derivatekontrakte zukünftig abzuschließen. Seite 3 von 6 Version 12/2013

4 Was ist unter der Meldeverpflichtung gemäß EMIR zu verstehen und wie kann man diese Verpflichtung delegieren? Ab dem 12. Februar 2014 verpflichtet EMIR alle Parteien (sofern nicht explizit ausgenommen, wie zum Beispiel nicht unternehmerisch tätige natürliche Personen oder Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten) von neu abgeschlossenen Derivategeschäften (unabhängig davon, ob diese an einem geregelten Markt oder OTC abgeschlossen wurden), diese an ein Transaktionsregister zu melden. Diese Verpflichtung betrifft auch Derivatekontrakte, die am oder nach dem 16. August 2012 abgeschlossen waren, unabhängig davon, ob diese zum 12. Februar 2014 noch aufrecht sind oder bereits beendet wurden, wobei für bestimmte dieser Derivatekontrakte Nachfristen vorgesehen sind. Beispielhafte Übersicht über die Meldefristen gemäß EMIR: 16. August Februar 2014 Derivatekontrakte, die zum ausstanden und vor dem beendet wurden Nachfrist: 3 Jahre Derivatekontrakte, die zum ausstanden und zum noch ausstehen Derivatekontrakte, die am oder nach dem abgeschlossen und vor dem beendet wurden Derivatekontrakte, die am oder nach dem abgeschlossen und zum noch ausstehen Derivatekontrakte, die am oder nach dem abgeschlossen werden Nachfrist: 90 Tage Nachfrist: 3 Jahre Keine Nachfrist T+1 Für einige Daten, wie zum Beispiel Bewertungen und Informationen über Sicherheiten, gilt eine 180 tägige Verlängerung des Meldebeginns. Es steht den Parteien frei, diese Verpflichtung an einen Dritten zu delegieren. Die UniCredit Bank Austria AG bietet ihren Kunden im Hinblick auf die OTC-Derivatekontrakte zwischen ihren Kunden und der kostenfrei ein Meldeservice an. Sofern Kunden ihre Meldeverpflichtung an die delegieren möchten, können sie dies tun, indem Kunden eine Meldeservicevereinbarung mit der abschließen und ihre Rechtsträger-Kennung (Englisch: Legal Entity Identifier; Akronym LEI ) der UniCredit Bank Austria AG bekannt geben. Um unsere eigene, sowie im Falle einer Delegierung Ihre Meldeverpflichtung über Derivatekontrakte, die ab dem 3. Oktober 2013 abgeschlossen wurden, erfüllen zu können, benötigen wir Ihre LEI und dürfen Sie bitten Ihre LEI Ihrem Kundenbetreuer bekannt zu geben. (Gemäß unserem Verständnis ist die Kenntnis der LEI des Vertragspartners im Hinblick auf Derivategeschäfte, die vor dem 3. Oktober 2013 abgeschlossen wurden, hingegen nicht zwingend erforderlich. Wir dürfen Sie jedoch darauf hinweisen, dass eine Änderung dieser Anforderung jederzeit möglich ist.) Seite 4 von 6 Version 12/2013

5 Die LEI Nummer der lautet D1HEB8VEU6D9M8ZUXG17. Die wird Meldungen gemäß EMIR an die DTCC Data Repository Ltd. durchführen. Eine etwaige Änderung oder Wechsel des Transaktionsregisters bleibt der jederzeit vorbehalten. Was versteht man unter LEI? LEI oder LEI-Code ist eine global eindeutige Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt. Diese wurde vom Rat für Finanzstabilität gemeinsam mit den G20-Partnern und der Internationalen Bank für Zahlungsausgleich in Basel entwickelt. Der Rat für Finanzstabilität wird in Kooperation mit anderen internationalen Organisationen ein zentrales, endgültiges System der LEI Vergabe erschaffen. Sämtliche Stellen, die bisher für die Vergabe von pre-lei Codes zugelassen worden sind, werden Local Operating Units ( LOU ) genannt und sind unter abrufbar. Sobald das LEI System endgültig eingesetzt ist, werden diese pre-lei Codes in LEI Codes konvertiert werden. Was versteht man unter Transaktions-ID und Transaktionsrefernznummer? Die Transaktions-ID und Transaktionsrefernznummer dient der eindeutigen Identifizierung eines Derivatekontraktes. Hinsichtlich nicht geclearter, bestehender sowie zukünftiger OTC- Derivatekontrakte wird die Transaktions-ID und Transaktionsreferenznummern unter Berücksichtigung aktueller Marktstandards erzeugen und diese Ihnen mitteilen bzw. für Sie melden, sofern Sie Ihre Meldeverpflichtung an die UniCredit Bank Austria AG delegiert haben. Hierzu wird die der jeweils fortlaufenden internen Referenznummer die 7. bis 16. Stelle der LEI Nummer der UniCredit Bank Austria AG voransetzen. Beispielsweise wie folgt: LEI der : D1HEB8VEU6D9M8ZUXG17 Interne Referenznummer (siehe z.b. Einzelgeschäftsbestätigung): Transaktions-ID und Transaktionsreferenznummer: VEU6D9M8ZU Im Hinblick auf börsengehandelte Derivatekontrakte kann die Transaktions-ID von der Transaktionsrefernznummer abweichen. Eindeutige Produktkennzeichnung ( UPI ) UPI ist ein Akronym, das für Unique Product Identifier steht. Es dient der eindeutigen Identifizierung einer Produktgruppe von Derivaten. Solange keine einheitlichen Standards veröffentlicht sind, werden wir den UPI entsprechend den Vorgaben des relevanten Transaktionsregisters melden und dürfen Sie bitten dies ebenso zu handhaben, sollten Sie selbst die Meldeserviceverpflichtung erfüllen. Seite 5 von 6 Version 12/2013

6 Wo findet man nähere Informationen zu EMIR? Nähere Informationen zu EMIR findet man auf der Website der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ( EMIR) oder der Österreichischen Finanzmarktaufsicht ( FMA ; Mit welchen Folgen hat man zu rechnen, wenn Vorschriften EMIRs nicht eingehalten werden? In Österreich wurde durch das Zentrale Gegenpartei Vollzugsgesetz ( ZGVG ) die Finanzmarktaufsicht (FMA) als zuständige Behörde und ein Strafrahmen in Form von Verwaltungsstrafen von bis zu EUR ,00 festgelegt. Die in diesen FAQs enthaltenen Angaben basieren auf sorgfältig ausgewählten Quellen, die als zuverlässig gelten. Wir geben jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Hierin zum Ausdruck gebrachte Meinungen geben unsere derzeitige Ansicht (Stand: Dezember 2013) wider, können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und unterliegen möglicher Weise aufgrund neuerer gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben und Interpretationen Änderungen. Die hierin bereitgestellten Informationen und Verweise dienen nur allgemeinen Informationszwecken und sind kein Ersatz für eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse bezogene Beratung. Diese FAQs ist nur für Kunden der, die als FC, NFC+ oder NFCs gemäß EMIR eingestuft werden könnten und/oder der Meldeverpflichtung gemäß EMIR unterliegen, gedacht. Die hier bereitgestellten Informationen stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot zum Abschluss von Derivatekontrakten dar. Seite 6 von 6 Version 12/2013

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