Marktinfrastruktur, Vor- und Nachhandelstransparenz

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1 Marktinfrastruktur, Vor- und Nachhandelstransparenz Coffee, you and MiFID II Jochen Kindermann Johannes Bast April 2015

2 Agenda Einführung Neuordnung der Marktinfrastruktur Eigenkapitalinstrumente Nichteigenkapitalinstrumente Ausblick & Fragen 1 / L_LIVE_EMEA2: v2

3 Neuordnung der Marktinfrastruktur OTF Neue Kategorie und Angleichung der regulatorischen Anforderungen Liquidität Neue Anforderungen an die Vor- und Nachhandelstransparenz; Handelsverpflichtung für Derivate Ende des bilateralen OTC- Handels? Neue Verpflichtungen zwingen Transaktionen auf Handelsplätze 2 / L_LIVE_EMEA2: v2

4 Rückblick: Transparenzverpflichtungen MiFID I Die Pflicht zur Vor- und Nachhandelstransparenz für die Betreiber der Handelsplätze und für SI galt bisher allein für Aktien die an einem organisierten Markt gehandelt wurden. Zertifikate Derivate Transparenzverpflichtung Aktien Organisierter Markt und MTF. OTC? Strukturierte Produkte Anleihen 3 / L_LIVE_EMEA2: v2

5 Neue Marktinfrastruktur Organisierter Markt Handelsplätze der MiFID I Multilaterales Handelssystem (MTF) Handelsplätze der MiFID II Organisiertes Handelssystem (OTF) Art. 4 (1)(23) MiFID 2 / Art. 2 (15) MiFIR (Neu!) Ausnahme: Der systematische Internalisierer (SI) ist kein Handelsplatz im Sinne der MiFID II Definition 4 / L_LIVE_EMEA2: v2

6 Systematischer Internalisierer Neue Definition: Eine Wertpapierfirma, die in organisierter und systematischer Weise häufig in erheblichem Umfang Handel für eigene Rechnung treibt, wenn sie Kundenaufträge außerhalb eines geregelten Marktes oder eines MTF bzw. OTF ausführt, ohne ein multilaterales System zu betreiben (Art. 4 Abs. 20 MiFID II) Neue quantitative Kriterien Notwendige Überschreitung der festgesetzten Obergrenzen: Häufig? Systematisch? Erheblich? Freiwillige Unterwerfung (sog. Opt-in ) 5 / L_LIVE_EMEA2: v2

7 Neue Bedeutung der Liquidität Liquider Markt für die Zwecke der Artikel 4, 5 und 14 ein Markt für ein Finanzinstrument, das täglich gehandelt wird, bei dem der Markt nach folgenden Kriterien bewertet wird: Streubesitz Tagesdurchschnitt der Transaktionen in diesen Finanzinstrumenten Tagesdurchschnitt der mit diesen Finanzinstrumenten erzielten Umsätze Schwellenwerte (Free Float mindestens 100 Mio.) Auswirkungen auf Transparenzpflichten, Ausnahmen und SI 6 / L_LIVE_EMEA2: v2

8 Häufig, systematisch und erheblich Kriterium Aktien Aktienähnliche Häufig (liquide) oder Häufig (illiquide) und Anleihen SFP Derivate 0.4% 0.4% 2 bis 3% 3 bis 5% 2 bis 3% Min. ein Mal pro Tag Min. ein Mal pro Tag Min. ein Mal pro Woche Min. ein Mal pro Woche Min. ein Mal pro Woche Erheblich 1* 15% 15% 25% 30% 25% oder Erheblich 2** 0.4% 0.4% 0.5 bis 1.5% 1.5 bis 3% 0.5 bis 1.5% * Prozentsatz ergibt sich aus dem Vergleich zwischen Volumen im off venue Eigenhandel und Volumen aller Geschäfte des WPDU ** Prozentsatz ergibt sich aus dem Vergleich zwischen Volumen im off venue Eigenhandel und Volumen aller Geschäfte in der EU Bezugszeitraum jeweils die letzten 6 Monate Die Daten werden vierteljährlich für jedes einzelne Instrument erhoben. Opt-in möglich. 7 / L_LIVE_EMEA2: v2

9 Überblick: Ausweitung der Transparenzvorschriften Art. 3 bis 10 MiFIR: Transparenz für Handelsplätze Transparenz für Eigenkapitalinstrumente Transparenz für Nichteigenkapitalinstrumente Art. 12 und 13 MiFIR: Verpflichtung, Handelsdaten gesondert und zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen anzubieten Art. 14 bis 22 MiFIR: Transparenz für Systematische Internalisierer (SI) und Wertpapierfirmen, die auch mit OTC handeln Transparenz für Eigenkapitalinstrumente Transparenz für Nichtkapitalinstrumente 8 / L_LIVE_EMEA2: v2

10 Zwei Kategorien von Finanzinstrumenten Eigenkapitalinstrumente Aktien Aktienvertretende Zertifikate (Depositary Receipts) Exchange Traded Funds Certificates (Genussscheine) Nichteigenkapitalinstrumente Anleihen Structured Finance Products (inkl. ABS) Emissionszertifikate Derivate Andere vergleichbare Finanzinstrumente 9 / L_LIVE_EMEA2: v2

11 Kurzüberblick Transparenz bei Eigenkapitalinstrumenten Generell gilt nach MiFID 2 / MiFIR die Regelungen für Vor- und Nachhandelstransparenz werden angeglichen die Transparenzregeln werden auf ähnliche Instrumente ausgeweitet die Transparenzregeln gelten auch für MTF/OTF die Verzichtsmöglichkeiten ( waiver ) bleiben grundsätzlich bestehen die Schwellen werden tendenziell gesenkt die Regeln für Nachhandelstransparenz werden gestrafft es ist schneller zu veröffentlichen 10 / L_LIVE_EMEA2: v2

12 Eigenkapitalinstrumente Ausweitung der bestehenden Regelung auf ähnliche Instrumente Aktien, Aktienzertifikate, börsengehandelte Fonds, Zertifikate und vergleichbare Finanzinstrumente Abgrenzung? Ausweitung der bestehenden Regelung auf verbindliche Interessenbekundungen Grundsatz der Echtzeittransparenz. Was ist zu veröffentlichen? Behördliche Ausnahme sog. Waiver 11 / L_LIVE_EMEA2: v2

13 Vorhandelstransparenz: Eigenkapitalinstrumente Typus des Handelsplatzes Continuous auction order book trading system (Vollautomatisches Handelssystem) Quote-driven trading system (Market Maker) Periodic auction trading system (Versteigerungssystem) Request for quote trading system (Aufforderungssystem) Trading system not covered above (Auffangstatbestand) Information Alle Orders Mindestens die fünf besten Quotes Durchgängig Bester verbindlicher Quote Tiefe (Volumen) für jedes Instrument Durchgängig Bester Quote in Volumen und Preis aus Sicht des Algorithmus Durchgängig Alle Quotes zusammen mit Volumen und Preis der Bietenden Durchgängig Adäquate Informationen Insbesondere die fünf besten Quotes (falls möglich) 12 / L_LIVE_EMEA2: v2

14 Vorhandelstransparenz: Eigenkapitalinstrumente Überblick Grundsatz: Echtzeit- Transparenz Art. 3 Negotiated trade Waiver Art 4(1)(b) Referenzpreis-Waiver Art 4(1)(a) Preis im Spread/Quote Art 4(1)(b)(i) Illiquide Aktie Art 4(1)(b)(ii) Unabhängig vom aktuellen Preis Art 4(1)(b)(iii) Gesamtvolumen an einem HP > 4 % aller HP 5(1)(a) oder Gesamtvolumen an allen HP > 8 % aller HP 5(1)(b) Aussetzung der Waiver für sechs Monate Art 5(2) Negotiated trade Waiver Art 4(1)(b) Large In scale- Waiver Art 4(1)(c) Order mgmt facility Waiver Art 4(1)(d) 13 / L_LIVE_EMEA2: v2

15 SI Vorhandelstransparenz: Eigenkapitalinstrumente Marktliquidität (Art. 14 I MiFIR) SI werden bei ausreichender Liquidität zur Publikation verbindlicher Quotes verpflichtet Soweit keine ausreichende Marktliquidität Publikation nur auf Anfrage. SI legt Volumen selbst fest (Mind. 10% der Standardmarktgröße) Was ist zu veröffentlichen? 14 / L_LIVE_EMEA2: v2

16 Nachhandelstransparenz: Eigenkapitalinstrumente Notwendige Information (ESMA CP & Draft RTS 8): Handelstag/-zeit Identifikation des Instruments Identifikation des Handelsplatzes Währung Preis und Volumen. Zusätzliche identifiers und flags (besonders im Hinblick auf die Waiver). Veröffentlichung so nah in Echtzeit wie technisch möglich. Max. Verzögerung = 1 Minute Weitere Ausnahmen? 15 / L_LIVE_EMEA2: v2

17 Kurzüberblick - Transparenzregeln für Nichteigenkapitalinstrumente Generell gilt nach MiFID 2 / MiFIR, die Pflicht zur Vorhandelstransparenz wird auf Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate ausgedehnt, neue Definition für liquide Märkte gilt nicht für Hedginggeschäfte nicht finanzieller Gegenparteien unter EMIR die Transparenzregeln gelten auch auf MTF/OTF mögliche Ausnahmen durch die zuständige Behörde, 16 / L_LIVE_EMEA2: v2

18 Aktuelle Themen im Anleihemarkt OTC als Primärmarkt Unzureichende Transparenz Verschlechterung der Liquidität; Auswirkung auf den Sekundärmarkt Many market participants consider the bond market to be broken leading to industry proposals for reform. Skepsis bzgl regulatorischer Reform; Transparenz Liquidität Eigenkapitalanforderungen verschärfen die Lage Verbesserung durch MiFID II? 17 / L_LIVE_EMEA2: v2

19 Der fixed income Markt Die wesentlichen Unterschiede: Handelsfrequenz Durchschnittswert/ - volumen Europäischer Markt: 150,000 Schuldverschreibungen Nur 6,000 Aktientitel Source: McKinsey & Company / Greenwhich Associates 18 / L_LIVE_EMEA2: v2

20 Vorhandelstransparenz: Nichteigenkapitalinstrumente Liquidität? Nein Waiver möglich Art. 9(1)(c) Ja Ordergröße LIS? Ja Nein Typ des Handelssystems prüfen RFQ, VTS? Ja Ordergröße SSI? Ja Nein Nein Veröffentlichung in Echtzeit Art8(1) Veröffentlichung in Echtzeit Art. 8(1) Waiver möglich Art. 9(1)(a) Waiver möglich Art. 9(1)(b) 19 / L_LIVE_EMEA2: v2

21 Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht Ausnahmen: bei im Vergleich zum marktüblichen Geschäftsumfang großen Aufträgen; bei Aufträgen mittels eines Auftragsverwaltungssystems des Handelsplatzes; bei verbindlichen Interessenbekundungen in Preisanfragesystemen und sprachbasierten Handelssystemen, die über den für ein Finanzinstrument typischen Umfang hinausgehen, bei dem ein Liquiditätsgeber unangemessenen Risiken ausgesetzt würde, und bei dem berücksichtigt wird, ob es sich um einen Klein- oder Großanleger handelt; bei Derivaten, die nicht der Handelsverpflichtung unterliegen, sowie bei anderen Finanzinstrumenten, für die kein liquider Markt besteht Vorübergehende Aussetzung: möglich soweit die Liquidität unter einen bestimmten Schwellenwert fällt. 20 / L_LIVE_EMEA2: v2

22 Nachhandelstransparenz: Nichteigenkapitalinstrumente Zu veröffentlichen sind: Kurs, Volumen und Zeitpunkt der Geschäfte Veröffentlichung so nah in Echtzeit wie technisch möglich. Ausnahmen? Genehmigung einer späteren Veröffentlichung (Deferral)? 21 / L_LIVE_EMEA2: v2

23 Jochen Kindermann Partner T E jochen.kindermann@simmons-simmons.com Johannes Bast Associate T E johannes.bast@simmons-simmons.com simmons-simmons.com elexica.com This document is for general guidance only. It does not contain definitive advice. SIMMONS & SIMMONS and S&S are registered trade marks of Simmons & Simmons LLP. Simmons & Simmons is an international legal practice carried on by Simmons & Simmons LLP and its affiliated practices. Accordingly, references to Simmons & Simmons mean Simmons & Simmons LLP and the other partnerships and other entities or practices authorised to use the name Simmons & Simmons or one or more of those practices as the context requires. The word partner refers to a member of Simmons & Simmons LLP or an employee or consultant with equivalent standing and qualifications or to an individual with equivalent status in one of Simmons & Simmons LLP s affiliated practices. For further information on the international entities and practices, refer to simmonssimmons.com/legalresp. Simmons & Simmons LLP is a limited liability partnership registered in England & Wales with number OC and with its registered office at CityPoint, One Ropemaker Street, London EC2Y 9SS. It is authorised and regulated by the Solicitors Regulation Authority. A list of members and other partners together with their professional qualifications is available for inspection at the above address. 22 / L_LIVE_EMEA2: v2

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