Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz
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- Lieselotte Solberg
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1 Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz Sebastian Hinzen, LL.M. Bird & Bird LLP 6. IT LawCamp 2015
2 Agenda Einleitung Wesentliche neue Regelungen im BSI-Gesetz TMG TKG Fazit & Ausblick Page 2
3 Einleitung (1) Ziel und Mittel des Gesetzes Ziel: IT-Sicherheit in Deutschland verbessern Adressaten: Betreiber Kritischer Infrastrukturen Mittel: Verpflichtende IT-Sicherheitsanforderungen Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen Information/Warnung durch BSI Verfahrensstand Page 3
4 Einleitung (2) Europäischer Kontext Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS) Inhaltlich große Überschneidungen Verpflichtende IT-Sicherheitsanforderungen Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen aber auch einige Unterschiede Anwendungsbereich (P) Dienste der Informationsgesellschaft Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen und Meldepflicht Page 4
5 Einleitung (3) Europäischer Kontext Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS) Nur Mindestharmonisierung, d.h. Europäischer "Flickenteppich" wahrscheinlich (P) Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen wegen strengerer Vorgaben nach dem IT-Sicherheitsgesetz Ggfs. Doppelter Umsetzungsbedarf Verfahrensstand: Verabschiedung für 07/2015 geplant; Umsetzung binnen 18 Monaten Page 5
6 Überblick zu neuen Regelungen im BSI-G 1. 2 X ivm. 10 I: Definition "Kritische Infrastrukturen" mit VO-Ermächtigung 2. 8a: IT-Sicherheitsanforderungen an Betreiber von KI 3. 8b IV: Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle 4. 7a: Untersuchung von IT-Produkten Page 6
7 Neue Regelungen im BSI-G - 2 X: Definition "Kritische Infrastrukturen" mit VO-Ermächtigung "Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die 1. den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung sowie Finanz- und Versicherungswesen angehören und 2. von hoher Bedeutung [Qualität] für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe [Quantität] oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden. Die Kritischen Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes werden durch die Rechtsverordnung nach 10 Absatz 1 näher bestimmt." Page 7
8 Neue Regelungen im BSI-G 8a: Sicherheitsanforderungen an Betreiber von KI Technische und organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen/Ausfällen Angemessenheit (+), wenn (finanzieller) Aufwand nicht außer Verhältnis zu Ausfall/Beeinträchtigung steht "Stand der Technik" zu berücksichtigen Zertifizierung "branchenspezifischer Sicherheitsstandards" durch BSI Umsetzungsfrist: 2 Jahre nach Erlass der RVO; danach im Abstand von 2 Jahren nachzuweisen Page 8
9 Neue Regelungen im BSI-G 8b IV: Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle Zu melden sind: "[ ] erhebliche Störungen [ ], die zu einem Ausfall oder einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit [ ] führen können oder bereits geführt haben" (P) Unbestimmtheit ("Störung/Beeinträchtigung") (P) auch potentielle Störungen Regelbeispiele? Anonyme Meldung möglich, solange es nicht tatsächlich zu Ausfall/Beeinträchtigung kam Page 9
10 Neue Regelungen im BSI-G 7a: Untersuchung von IT-Produkten Befugnis, IT-Produkte/Systeme zu Beratungs- und Warnungszwecken zu untersuchen Auf dem Markt bereitgestellte sowie zur Bereitstellung vorgesehene Produkte Untersuchung kann durch Dritte erfolgen (sofern keine entgegenstehenden Interessen der Hersteller) (P) Geheimnisschutz Zweckbindung bzgl. der Erkenntnisse Stellungnahmemöglichkeit für Hersteller Page 10
11 Neue Regelungen im TMG - 13 VII: Sicherheitsanforderungen für Telemediendiensteanbieter Adressat: Diensteanbieter, die geschäftsmäßig Telemedien anbieten (weites Verständnis) Technische und organisatorische Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass Kein unerlaubter Zugriff Schutz personenbezogener Daten Schutz gegen äußere Angriffe Regelbeispiel: Verschlüsselungsverfahren Stand der Technik, aber nur soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar Page 11
12 Neue Regelungen im TKG II TKG: Verschärfung der technischen Schutzmaßnahmen Berücksichtigung des Stands der Technik: nunmehr auch bei technischen und organisatorischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit ( 109 II) Änderungen des Sicherheitskatalogs nach 109 VI TKG? Überprüfung Umsetzung des Sicherheitskonzepts durch BNetzA: Bislang nur Befugnis und keine Pflicht Nunmehr Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung (ca. alle 2 Jahre) Page 12
13 Neue Regelungen im TKG V TKG: Erweiterung der Meldepflicht Ausweitung der Meldepflicht auf Beeinträchtigungen, die zu beträchtlichen Sicherheitsverletzungen führen können Ziel: Früherkennung (P) Bestimmtheit Adressat: weiterhin BNetzA, die an das BSI weiterleitet Keine Möglichkeit der anonymen Meldung Page 13
14 Neue Regelungen im TKG - 109a IV TKG: Informationspflicht gegenüber Nutzern Informationspflicht gegenüber Nutzern, sofern Störungen vom Nutzersystem ausgehen Inhalt: Hinweis auf angemessene, wirksame und zugängliche Mittel, mit denen Störungen erkannt und beseitigt werden können nur soweit bekannt Keine Untersuchungspflicht Keine Ermächtigung zur Datenerhebung Page 14
15 Zusammenfassung Sicherheitsanforderungen Neu: für KI-Betreiber, Telemediendiesteanbieter Ausweitung für TK-Anbieter Meldepflichten Neu: für KI-Betreiber Ausweitung für TK-Anbieter BSI kann IT-Produkte untersuchen und warnen TK Betreiber haben Nutzer über Störungen, die von ihren Systemen ausgehen, informieren Page 15
16 Fazit & Ausblick Umfangreicher Umsetzungsbedarf für KI-Betreiber, Telemediendienstebetreiber und TK-Anbieter Hoher Beratungsbedarf wegen unbestimmter Rechtsbegriffe Gesetzgebungsverfahren verfolgen Europäischen Kontext beachten (NIS-RiLi) Page 16
17 Vielen Dank Sebastian Hinzen LL.M. Bird & Bird LLP Carl-Theodor-Straße Düsseldorf [email protected] Bird & Bird is an international legal practice comprising Bird & Bird LLP and its affiliated and associated businesses. Bird & Bird LLP is a limited liability partnership, registered in England and Wales with registered number OC and is authorised and regulated by the Solicitors Regulation Authority. Its registered office and principal place of business is at 15 Fetter Lane, London EC4A 1JP. A list of members of Bird & Bird LLP and of any non-members who are designated as partners, and of their respective professional qualifications, is open to inspection at that address. twobirds.com
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Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc (Gesellschaft nach englischem Recht, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales
