STELLUNGNAHME DES MENSCHENRECHTSBEIRATS AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT

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Transkript:

STELLUNGNAHME DES MENSCHENRECHTSBEIRATS AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT Leicht verständlich dargestellt DIE POLIZEI BEI VERSAMMLUNGEN UND DEMONSTRATIONEN Große Menschenansammlungen sind für die Polizei eine besondere Aufgabe. Das können zum Beispiel Demonstrationen sein. Das heißt auch polizeiliche Großlagen. Die Polizei plant für diese Großlagen einen so genannten Großen Sicherheits- und Ordnungsdienst. Bei diesem Plan informiert die Polizei auch die Volksanwaltschaft, damit diese Kommissionen senden kann. Die Mitglieder der Kommissionen beobachten die Polizei und ihr Verhalten.

REGELN FÜR DIE POLIZEI Eine Arbeitsgruppe des Menschenrechtsbeirates hat für polizeiliche Großlagen Regeln für die Polizei erstellt. Man nennt diese Regeln Standards, Prüfkriterien und Orientierungslinien. Sie regeln das Verhalten der Polizei. Die Polizei soll die Grundrechte der Menschen bei diesen Großlagen nicht oder nur wenig einschränken müssen. Diese Maßnahmen helfen dabei: 2

1. Was gilt immer für alle Polizeibediensteten? Die Polizei muss die Menschenrechte achten. Wenn die Polizei eingreifen muss, dann immer nur so viel wie notwendig. Die Menschen haben das Recht auf Versammlungsfreiheit. Die Polizei soll vorausschauend planen, damit sie später nicht zu viel eingreifen muss. Die Polizei soll zuerst mit den TeilnehmerInnen an der Versammlung sprechen. Sie soll Vorschläge machen und versuchen, ohne Gewalt Lösungen zu finden. Die Polizei soll über ihre Absichten und ihr Vorgehen informieren. Die Polizei soll über ihre Absichten genau nachdenken: Ist das Vorgehen notwendig? Können wir das geplante Vorgehen verschieben oder nichts machen? 3

REGELN FÜR DIE POLIZEI 2. Was soll die Polizei bei der Planung und bei der Ausrüstung beachten? Die Polizei soll den Einsatz sorgfältig planen und vorbereiten. Es soll Vertrauen entstehen und ein friedlicher Verlauf möglich sein. Die beteiligten Polizeibediensteten sind gut ausgebildet und erfahren. Sie setzen nur trainierte und bewährte Vorgehensweisen ein. Die Durchsagen der Polizei bei einer Versammlung müssen laut und deutlich sein. Dafür setzt die Polizei technische Mittel ein, zum Beispiel Lautsprecher. 4

3. Was soll vor der Versammlung geschehen? Die Polizei spricht mit den OrganisatorInnen der Versammlung so früh wie möglich. Die Polizei kann sie zu einer Vorbesprechung einladen. Bei Demonstrationen können die Versammlungen in der Nähe der Institutionen stattfinden, gegen die protestiert wird. Die Polizei macht das möglich. Wenn zwei Versammlungen gleichzeitig am gleichen Ort angemeldet werden, soll die Polizei einen Kompromiss finden. Wenn das nicht gelingt, sagt die Polizei die später gemeldete Versammlung ab. Wenn eine Versammlung verboten werden muss, erfahren die AnmelderInnen so schnell wie möglich die Gründe für das Verbot. Sie können die Versammlungsanzeige dann ändern. 5

REGELN FÜR DIE POLIZEI 4. Wie verhält sich die Polizei? Die Polizei verhält sich zu den Menschen, die an der Versammlung teilnehmen, respektvoll, korrekt, kommunikativ und ohne Vorurteile. Auch wenn sich Einzelne feindselig verhalten. Die Polizei soll so unauffällig wie möglich auftreten. Zum Beispiel sollen Schild und Helm nur getragen werden, wenn es unbedingt notwendig ist. 6

5. Wie trägt die Polizei zur Sicherheit bei Versammlungen bei? Die Polizei soll bei Versammlungen deeskalierend wirken. Das bedeutet, dass sie zum Beispiel ein Einschreiten verschiebt, wenn sonst die Gefahr besteht, dass die Lage noch unsicherer wird. Eine Versammlung ist auch dann noch friedlich, wenn einzelne Personen Straftaten begehen. Die Polizei muss nicht die Versammlung auflösen, wenn einzelne Personen stören. Sie versucht einen Weg zu finden, wie die Versammlung weitergehen kann. Sie versucht gleichzeitig gegen die einzuschreiten, die Straftaten begehen. Die Polizei schützt friedliche Demonstrierende und Unbeteiligte. Speziell ausgebildete und trainierte Polizeibedienstete helfen bei besonderen Lagen, zum Beispiel bei einer Sitzblockade. 7

REGELN FÜR DIE POLIZEI 8 6. Wie setzt die Polizei Befehle und Zwangsmaßnahmen um? Die Polizei unterscheidet zwischen Unbeteiligten, friedlichen und unfriedlichen TeilnehmerInnen. Polizeibedienstete werden geschult, damit sie unfriedliche und friedliche Personen trennen können. Wenn die Polizei Ausweise kontrollieren muss, soll es nicht wie eine Bestrafung wirken, nicht einschüchternd oder diskriminierend sein. Manchmal umstellt die Polizei eine Gruppe von Menschen auf einer Versammlung. Das nennt man Kessel oder Zernierung. Dabei können die Rechte betroffener Personen eingeschränkt werden, vor allem das Recht auf persönliche Freiheit. Die Polizei soll dabei verhältnismäßig vorgehen. Das heißt, sie soll das Problem nicht überbewerten und nicht überreagieren. Bei diesen Lagen empfiehlt der Menschenrechtsbeirat:

Die Polizei soll die Betroffenen deutlich und mehrmals informieren: - Dass und warum die Polizei sie umstellt, - ob, wann, wo und wie sie den Ort verlassen können, - was sie dazu beitragen können, damit sie schnell wieder gehen können, - was die Polizei noch tun wird. Unbeteiligte sollen so schnell wie möglich den Kessel verlassen können. Die Umstellung soll so kurz wie möglich sein. Es sollen genügend Polizeibedienstete vor Ort sein, damit die möglichen Kontrollen schnell gehen. Die festgenommenen Personen sollen so gut wie möglich geschont werden. Das bedeutet, dass Personen zum Beispiel nur so lange wie nötig gefesselt werden dürfen. Manchmal verwendet die Polizei statt Handschellen Kabelbinder. Sie muss auch die richtigen Werkzeuge dabei haben, um diese Fesseln zu lösen. Zum Beispiel Scheren. 9

REGELN FÜR DIE POLIZEI 10 7. Wie löst die Polizei die Versammlung auf? Die Polizei informiert die TeilnehmerInnen deutlich und verständlich über die Auflösung. Dazu verwendet sie geeignete Hilfsmittel, zum Beispiel Lautsprecher. Die Polizei informiert darüber: - dass die Versammlung aufgelöst wird und warum, - dass die Personen den Versammlungsort verlassen müssen, - dass die Polizei die Versammlung auch mit Zwang auflösen kann. Die Polizei kann auch Presseleute (Journalistinnen und Journalisten oder Kameraleute) und andere BeobachterInnen wegweisen. Ansonsten werden sie nicht daran gehindert, die Versammlung zu beobachten oder aufzunehmen. 8. Wie kommuniziert die Polizei mit der Öffentlichkeit? Die Polizei informiert rechtzeitig und von sich aus die Öffentlichkeit. Die Versammlungsbehörde (Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) stellt verlässliche Informationen zur Verfügung. Vor allem, wenn die Versammlung

als nicht friedlich eingeschätzt wird. Die Behörde informiert auch über Einschränkungen, zum Beispiel über Straßensperren. Bei nicht friedlich eingeschätzten Versammlungen: Die Polizei bindet schon vor der Versammlung andere in die Gespräche ein. Das können zum Beispiel NGOs (Nicht- Regierungs-Organisationen, zum Beispiel Greenpeace, Amnesty International), Medien oder Gewerbetreibende sein. Die Polizei nutzt auch die sozialen Medien (zum Beispiel facebook), um über ihre Absichten zu informieren oder um falsche Informationen richtig zu stellen. Die Polizei führt Gespräche mit Unbeteiligten, die die TeilnehmerInnen kennen. 11

REGELN FÜR DIE POLIZEI 12 9. Wie funktioniert die Kommunikation innerhalb der Polizei? Die Polizei spricht mit allen Behörden und Institutionen. Das sind zum Beispiel die Verkehrsbetriebe, andere Sicherheitsdienste oder Blaulichtorganisationen wie die Rettung. Alle Polizeibediensteten werden dauernd über die polizeilichen Absichten informiert. Es gibt klare Anweisungen. Die Polizeibediensteten werden gut auf den Einsatz vorbereitet. Sie erfahren alles notwendige über die Versammlung. Die KommandantInnen als Vorbilder sprechen klar, ruhig und respektvoll. Die KommandantInnen bekommen ein Ziel vorgegeben. Bei der Versammlung können sie selbst über die Mittel entscheiden, die sie einsetzen möchten. Das nennt man Grundsatz der Auftragspolizei.

10. Welche Rechte haben Polizeibedienstete? Polizeibedienstete bekommen Schutzkleidung: Schild, Helm, Körperschutz. Sie werden verpflegt und können sich ausreichend ausruhen. 13

REGELN FÜR DIE POLIZEI 14 11. Wie nimmt die Öffentlichkeit an Versammlungen teil? Die Polizei lädt verschiedene Gruppen dazu ein, Versammlungen zu beobachten, vor allem bei größeren und bei nicht friedlich eingestuften Versammlungen. Das sind zum Beispiel die Mitglieder von Kommissionen der Volksanwaltschaft, von NGOs (Nicht-Regierungs-Organisationen) oder JournalistInnen. Diese Öffentlichkeit und Klarheit wirkt vorbeugend gegen Menschrechtsverletzungen. Die Polizei unterstützt diese Beobachterinnen und Beobachter, damit sie ihre Arbeit erfüllen können. Alle diese Gruppen können eine Akkreditierung bekommen. Das heißt, sie werden als BeobachterInnen zugelassen und anerkannt. Gibt es eine Beschränkung (bei der Anzahl), werden die Akkreditierungen objektiv und ausgewogen vergeben.

15 12. Wie werden Einsätze bewertet? Einsätze, bei denen die Polizei Gewalt (Befehlsgewalt, Zwangsgewalt) eingesetzt hat, werden von der Polizei evaluiert. Das heißt, sie werden besprochen, analysiert und bewertet. Wenn OrganisatorInnen von Versammlungen das möchten, können sie eine Nachbesprechung mit der Polizei beantragen.

Impressum: Herausgeber, Medieninhaber: Volksanwaltschaft Wien, 2016 Kontakt: Volksanwaltschaft Singerstraße 17 Postfach 20, 1015 Wien Telefon: +43 (0)1 515 05-0 Fax: +43 (0)1 515 05-190 Kostenlose Servicenummer: 0800 223 223 presse@volksanwaltschaft.gv.at www.volksanwaltschaft.gv.at