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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/727 19. Wahlperiode 13.02.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD Drucksache 19/558 Überblick über das Ausmaß von Lebendtiertransporten zum Zwecke der Schlachtung auf den Balkan und in den Nahen und Mittleren Osten sowie nach Nordafrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In unserer mitteleuropäisch geprägten Kultur genießt der Umgang mit Tieren einen hohen Stellenwert, was auch im Grundgesetz, Artikel 20a, zum Ausdruck kommt. Die Fragesteller betrachten mit Sorge, dass Schutzmechanismen zum Wohle von insbesondere Nutztieren spätestens nach Verlassen der europäischen Binnengrenzen minimiert bzw. sogar aufgehoben sind (www. zdf.de/dokumentation/37-grad/37-geheimsache-tiertransporte-100.html). 1. Wie viele lebende Schlachttiere (Rinder, Schafe, Mastgeflügel) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2012 und heute aus der Bundesrepublik Deutschland in die Staaten/Gebiete Türkei, Albanien, Mazedonien, Kosovo, Syrien, Irak, Libanon, Israel, Palästinensische Autonomiegebiete, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko, Sudan, Saudi-Arabien, Jordanien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Oman, Jemen, Iran, Aserbaidschan, Turkmenistan, Tadschikistan und Kasachstan exportiert (bitte nach Bundesländern, Nutztierarten und Jahren aufschlüsseln)? Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der Nutztiere zu entnehmen, die entsprechend der Klassifizierung in der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes als zum Zwecke der Schlachtung deklariert aus Deutschland in Drittländer geliefert wurden. Die Tabelle enthält lediglich diejenigen in der Frage aufgeführten Länder, in die während des Zeitraums 2012 bis 2017 Schlachtrinder, -schafe oder -geflügel geliefert wurden. Daten zur Anzahl der gehandelten Schlachttiere nach Bundesländern werden in den Datenbanken des Statistischen Bundesamtes und von EUROSTAT nicht ausgewiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 12. Februar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 19/727 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Tierkategorie/Land 1) 2012 2013 2014 2015 2016 Jan.-Nov. 2017 2) Anzahl Tiere Schlachtrinder (0102 29 21, 0102 29 41, 0102 29 51, 0102 29 61, 0102 29 91) Drittländer insgesamt 1.645 221 577 571 414 - dar. Libanon 280 193 564 571 253 - Libyen 1.197 - - - - - Tunesien - - - - 128 - Marokko - - - - 33 - Schlachtschafe (0104 10 30, 0104 10 80) Drittländer insgesamt 20 370 21 20 344 317 dar. Libanon - 270 - - - - Schlachtgeflügel (0105 94 00, 0105 99 10, 0105 99 20, 0105 99 30, 0105 99 50) Drittländer insgesamt 20 - - 46 - - dar. Vereinigte Arabische Emirate 20 - - - - - Anmerkung: Die den in Klammern angegebenen Warennummern zugeordneten Tierkategorien sind dem vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2018, zu entnehmen. 1) Ohne Schiffs-/Luftfahrzeugbedarf.- 2) Vorläufige Daten. Quelle: Statistisches Bundesamt 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl toter, dehydrierter oder verletzter Tiere bei Tiertransporten seit 2012 in diese Länder/Gebiete aus der Bundesrepublik Deutschland entwickelt (www.nzz.ch/panorama/ das-leiden-der-tiere-im-niemandsland-1.18698165) (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/14718 verwiesen. 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartezeiten von Lebendtiertransporten an der türkisch-bulgarischen Grenze seit 2012 entwickelt? Zu den erfragten Wartezeiten liegt der Bundesregierung keine Statistik vor. Im Rahmen einer Fact-Finding Mission hat die Europäische Kommission im September des Jahres 2017 festgestellt, dass für die Grenzpassage mindestens sechs Stunden einzukalkulieren sind. 4. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Zahl der jährlich an der bulgarisch-türkischen Grenze an Dehydrierung verendenden Tiere zu verringern? Auf Ebene der Europäischen Union setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die maßgebliche Rechtsgrundlage zum Tierschutz beim Transport die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 überarbeitet wird. Insbesondere sollten Transportzeiten weiter begrenzt, Vorgaben zum Platzangebot konkretisiert und die behördlichen Kontrollmöglichkeiten verbessert werden. Mit der Verbesserung der Anwendung

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/727 der bestehenden Vorschriften beschäftigt sich die EU-Tierschutzplattform, welche auf Drängen von u. a. Deutschland eingerichtet wurde. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist in einer von der Europäischen Kommission eingerichteten Untergruppe der Plattform vertreten, die sich mit der Verbesserung des Tierschutzes beim Transport befasst. Den zuständigen Behörden der Länder obliegt es zu prüfen, ob die von den Wirtschaftsbeteiligten im Vorfeld vorzulegende Transportplanung darauf schließen lässt, dass die Beförderung den Tierschutzvorschriften entspricht. Das türkische Landwirtschaftsministerium hat bauliche Maßnahmen zur besseren Versorgung der Tiere in Aussicht gestellt. Sowohl an der Grenze, als auch im Landesinneren sollen Versorgungsstationen errichtet werden. In Bezug auf dieses Projekt hat das BMEL im vergangenen Jahr eine Delegation des türkischen Landwirtschaftsministeriums empfangen, wobei insgesamt drei Kontrollstellen in Deutschland unter baulich-technischen und verfahrensmäßigen Gesichtspunkten besucht wurden. 5. Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Transportkosten für Lebendviehtransporte und die Kosten für Kühlfleisch im Durchschnitt pro Tier bzw. Schlachtkörper (bitte nach Tierarten aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/14718 verwiesen. 6. Müssen nach Auffassung der Bundesregierung Lebendviehtransporte in Drittländer, die über einen niedrigeren Tierschutzstandard verfügen, auf ein Minimum begrenzt werden, und was tut die Bundesregierung konkret hierzu? 7. Falls Frage 6 verneint wird, warum nicht? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Lange Beförderungen lebender Tiere in Drittländer sollten auf das unabdingbare Maß beschränkt sein. Bevorzugt sollte Fleisch ausgeführt und der Aufbau leistungsfähiger Tierbestände in den Drittländern unterstützt werden. Als mögliche Maßnahmen sind neben dem weiteren Ausbau von Verhandlungen über die Ausfuhr von Zuchtmaterial wie Samen und Embryonen auch der Wissens- und Technologietransfer zu nennen. Vor dem Hintergrund des Bundesratsbeschlusses 786/09 vom 18. Dezember 2009 verhandelt die Bundesregierung seit dem Jahr 2010 mit Drittländern keine Veterinärzertifikate zur Ausfuhr von Mast- und Schlachtrindern. Die zuständigen Behörden der Länder können die Abfertigung von Tiertransporten ablehnen, bei denen die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzbestimmungen nicht realistisch ist. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 13 verwiesen.

Drucksache 19/727 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 8. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Drittländern Abkommen, um vergleichbare EU-Standards für den Transport von Tieren gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zu erreichen, und welche Länder sind dies? 9. Falls Frage 8 verneint wird, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlungen für solche Abkommen einzutreten? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Assoziierungsabkommen der EU mit der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien sehen eine schrittweise Annäherung bestimmter tierschutzrechtlicher Vorschriften dieser Staaten an die Vorschriften der EU vor. Dazu gehören auch Tierschutznormen für den Transport. Auch die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien, Bosnien, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien enthalten Regelungen zur Angleichung der Rechtsvorschriften für Tiertransporte. Handelsabkommen mit Staaten, die nicht der EU- Nachbarschaftspolitik unterfallen, enthalten grundsätzlich eine Kooperationsklausel betreffend den Tierschutz. 10. Zahlt die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union Subventionen für den Export von Lebendtieren in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Drittländer, und falls ja, für welche Länder trifft dies zu (bitte nach Ländern und Höhe der Subvention pro Tier aufschlüsseln)? 11. Welche Voraussetzungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung an die Zahlung dieser Subventionen geknüpft, und wer ist der konkrete Empfänger? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Seit Juli 2013 werden in der EU, und damit auch in Deutschland, Ausfuhrerstattungen für lebende Nutztiere nicht mehr gewährt. Die Frage nach den Voraussetzungen und den Zahlungsempfängern erübrigt sich daher. 12. Falls Frage 8 nicht zutrifft, war dies nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2003 bis heute der Fall (bitte nach Ländern, Höhe pro Tier und Gesamtsumme aufschlüsseln)? In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der in der Zeit von 2003 bis 2012 aus Deutschland in Drittländer exportierten Rinder, für die Ausfuhrerstattungen angemeldet wurden, die Höhe der gezahlten Erstattungen und die rechnerische Erstattung je Rind nach Ziel-Drittland ausgewiesen. Zu anderweitigen Subventionen für den Export lebender Tiere im fraglichen Zeitraum liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/727 Land Rinder Erstattung in Euro Erstattung je Rind in Euro Ägypen 12.270 1.123.582 91,57 Albanien 2.975 596.528 200,51 Algerien 73.863 14.909.668 201,86 Aserbaidschan 775 110.668 142,80 Bosnien-Herzegowina 10.373 2.240.770 216,02 Bundesrep. Jugoslawien, Serbien u. Montenegro (bis 2003) 424 136.882 322,83 Ehem. Jug. Rep. Mazedonien 975 163.239 167,42 Jordanien 636 41.105 64,63 Kosovo 557 72.376 129,94 Kroatien 28.098 4.630.790 164,81 Kuwait 910 49.347 54,23 Libanon 266.308 55.756.698 209,37 Libyen 289 37.923 131,22 Marokko 59.366 8.117.836 136,74 Nordkorea 140 39.739 283,85 Polen 5.505 1.562.597 283,85 Rumänien 100 34.297 342,97 Russland 84.085 10.911.147 129,76 Schweiz (einschl. Büsingen u. Campione d'italia) 1.888 346.697 183,63 Serbien 7.388 783.143 106,00 Serbien und Montenegro (bis 2005) 815 165.907 203,57 Slowakei 6 0 0,00 Slowenien 161 48.949 304,03 Sudan 264 10.607 40,18 Tschechische Republik 1 0 0,00 Türkei 2.174 109.418 50,33 Tunesien 3.245 627.611 193,41 Ukraine 7.789 850.123 109,14 Usbekistan 465 62.549 134,51 Vereinigte Arabische Emirate 840 49.939 59,45 Quelle: Hauptzollamt Hamburg-Jonas

Drucksache 19/727 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Zahlung von Subventionen für den Export von Lebendtieren an die Einhaltung von vergleichbaren Standards für den Transport von Tieren gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 geknüpft sein sollte? Seit Juli 2013 wird in der EU, und damit auch in Deutschland, die Ausfuhr von Agrarprodukten finanziell nicht mehr unterstützt. Die so genannten Ausfuhrerstattungen wurden schrittweise auf null gesenkt. Im Dezember 2015 hat zudem die WTO bei ihrer 10. Ministerkonferenz verbindlich die Abschaffung von Exportsubventionen durch Industrieländer mit Wirkung vom 1. Januar 2016 beschlossen. Sie sind daher nicht mehr zulässig. Dass die Zahlung von Ausfuhrerstattungen für lebende Rinder in der Vergangenheit von der Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen abhängig gemacht wurde, hat die Bundesregierung ausdrücklich befürwortet. Unabhängig von etwaigen Ausfuhrerstattungen unterliegen Tiertransporte in Drittländer ohnehin den Bestimmungen der in der Frage genannten Verordnung, wie der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen C-424/13 vom 23. April 2015 und C-383/16 vom 19. Oktober 2017 festgestellt hat.

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