Information der Kunden und Zusammenarbeitspartner der Bundesagentur für Arbeit Anlage 3 Stand 13. Januar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen und RDn: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Logoauswahl Neuausrichtung des Arbeitserlaubnisverfahrens ab 1. Mai 2011
Arbeitsmarktzulassungsverfahren für ausländische Arbeitnehmer - Grundsätze Die Bundesagentur für Arbeit erklärt gegenüber der Ausländerbehörde die Zustimmung zu der Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers im Bundesgebiet. Auf Grundlage der Zustimmungsentscheidung wird auf dem Aufenthaltstitel, der Duldung oder der Aufenthaltsgestattung eine Beschäftigungserlaubnis (oder ein Beschäftigungsverbot) vermerkt. Bei Neu-Unionsbürgern erteilt die Bundesagentur für Arbeit unmittelbar gegenüber dem Arbeitnehmer eine Arbeitsgenehmigung-EU. Dies gilt ab 1. Mai 2011 nur noch für Staatsangehörige der Republik Bulgarien und der Republik Rumänien. Begriffsklärung: Zustimmung zur Beschäftigung bzw. Arbeitsgenehmigung-EU werden nachstehend Arbeitsmarktzulassung genannt Seite 2
Ausgangslage EU-Erweiterungsrunde 1. Mai 2004 Beitritt von zehn neuen EU-Mitgliedstaaten Übergangsregelungen für Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht neue EU-Mitgliedstaaten befristet bis längstens 30. April 2011 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn,) Reduzierung der Arbeitsmarktzulassungen ab 1. Mai 2011 um über 50% EU-Erweiterungsrunde 1. Januar 2007 Beitritt von zwei weiteren neuen EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien) Übergangsregelungen für Arbeitnehmerfreizügigkeit befristet bis längstens 31. Dezember 2013 Weitere Reduzierung der Arbeitsmarktzulassungen ab 1. Januar 2014 Seite 3
Problemstellung Arbeitsmarktzulassungsverfahren kann nicht mehr in allen 176 Agenturen für Arbeit vorgehalten werden Rechnerisch zu geringe Personalstärke pro Agentur für Arbeit (i.d.r. weniger als eine Stelle) Komplexe Rechtsprüfungen (z.b.: Tatbestände der Beschäftigungsverordnung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung) Einheitliche Rechtsanwendung bei Verbleib in den Agenturen für Arbeit nicht gewährleistet Seite 4
Lösung Zuordnung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens zur Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ZAV ist besondere Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Bonn Bündelung des Verfahrens in sechs Teams ( AE-Teams ) an vier dezentralen Standorten Bonn ein Team Duisburg drei Teams München ein Team Frankfurt am Main ein Team Soweit dies erforderlich ist, schalten die AE-Teams die einzelnen Agenturen für Arbeit zur Durchführung der Arbeitsmarktprüfung (Vorrangprüfung, Prüfung der Beschäftigungsbedingungen) ein Seite 5
Verfahren für Drittstaatsangehörige ab 1. Mai 2011 Visum oder Aufenthaltserlaubnis Auslandsvertretung Beteiligungsverfahren Ausländerbehörde Ausländischer Arbeitnehmer Zustimmungsverfahren ZAV - Stützpunkt Rechtsprüfung im AE-Team Agentur für Arbeit Arbeitsmarktprüfung im Arbeitgeber- Service Arbeitsmarktprüfung Inländischer Arbeitgeber Seite 6
Verfahren für Drittstaatsangehörige ab 1. Mai 2011 Das Zustimmungsverfahren zwischen Ausländerbehörde und AE- Team (vgl. vorangegangene Folie) findet in analoger Weise statt bei Zustimmungen zu Beschäftigungen bei Niederlassungserlaubnissen bei Zustimmungen zu Beschäftigungen bei Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG bei Zustimmungen zu Beschäftigungen bei geduldeten Ausländern (Beschäftigungserlaubnis auf Duldungsbescheinigung) bei Zustimmungen zu Beschäftigungen bei Asylbewerbern (Beschäftigungserlaubnis auf Aufenthaltsgestattung) Seite 7
Verfahren für Neu-Unionsbürger (Bulgarien, Rumänien) ab 1. Mai 2011 ZAV - Stützpunkt Ausländischer Arbeitnehmer Arbeitsgenehmigung -EU Rechtsprüfung im AE-Team Agentur für Arbeit Arbeitsmarktprüfung im Arbeitgeber- Service Inländischer Arbeitgeber Seite 8
Organisation des Bereichs Arbeitsmarktzulassung in der ZAV Geschäftsbereichsleiter/-in Koordinierungseinheit AMZ Bereichsleiter/-in Bereichsleiter/-in WVV Stuttgart WVV Stuttgart WVV Stuttgart WVV Frankfurt AE-Team München AE-Team Frankfurt 1 +16,5 AMZ Bonn AMZ Bonn AE-Team Duisburg AE-Team Duisburg AE-Team Duisburg AE-Team Bonn Abkürzungen: WVV: Werkvertragsverfahren AMZ: Arbeitsmarktzulassung besonderer Personengruppen AE-Team: Allgemeines Arbeitserlaubnisverfahren (Zustimmung zum Aufenthaltstitel bzw. Arbeitsgenehmigung-EU) Seite 9
Betreute Bezirke der AE-Teams Betreuung durch das AE-Team Duisburg (Team 323) Betreuung durch das AE-Team Frankfurt / Main (Team 316) Betreuung durch das AE-Team Duisburg (Team 325) Betreuung durch das AE-Team Bonn (Team 326) Betreuung durch das AE-Team Duisburg (Team 324) Betreuung durch das AE-Team München (Team 315) Seite 10
Die Beratung externer Kunden ist trotz Stützpunktbildung sichergestellt Ausländerbehörden: Jederzeitige telefonische Erreichbarkeit der AE-Teams in den Dienstzeiten oder Nutzung der Telefonnummer für spezifisch arbeitserlaubnisrechtliche Fragen (0228 / 7132000)* Arbeitgeber: Betreuung durch Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit bei spezifisch arbeitserlaubnisrechtlichen Fragen: Telefonische Rücksprache in AE-Team (0228 / 7132000)* Ausländische Arbeitnehmer Erste Anlaufstelle: Behörde, die Aufenthaltstitel erteilt Grundinformationen in den Agenturen für Arbeit (insbesondere Merkblätter) Bei spezifisch arbeitserlaubnisrechtlichen Fragen: Telefonische Rücksprache in AE-Team (0228 / 7132000)* * bundesweit einheitliche Telefonnummer mit automatischer Weiterleitung in das zuständige AE-Team, freigeschaltet ab 1. Mai 2011 Seite 11
Sonderverfahren für bestimmte Personengruppen Werkvertragsverfahren Saisonbeschäftigung Schaustellergehilfen Praktikanten (Ferienbeschäftigung, Studienfachbezogene Praktika u.a.) Internationaler Personalaustausch Gastarbeitnehmer Betreuung aus Stützpunkten der ZAV Nähere Informationen können dem Internet unter der Adresse www.zav.de > Arbeitsmarktzulassung entnommen werden. Seite 12
Informationen im Internet Allgemeine und zielgruppenspezifische Informationen (z.b. für Ausländerbehörden, Arbeitgeber, Arbeitnehmer) über die Neuorganisation des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens sind ab 1. Februar 2011 im Internet abrufbar: www.zav.de > Arbeitsmarktzulassung Seite 13