Niveaubestimmende Aufgabe zum Fachlehrplan Sozialkunde Gymnasium

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Transkript:

Niveaubestimmende Aufgabe zum Fachlehrplan Sozialkunde Gymnasium Mitwirken bei der Neuregelung oder Veränderung schulischer Angelegenheiten (Schuljahrgang 8) Arbeitsstand: 11. August 2016 Niveaubestimmende Aufgaben sind Bestandteil des Lehrplankonzeptes für das Gymnasium und das Fachgymnasium. Die nachfolgende Aufgabe soll Grundlage unterrichtlicher Erprobung sein. Rückmeldungen, Hinweise, Anregungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Aufgabe senden Sie bitte über die Eingabemaske (Bildungsserver) oder direkt an siegfried.both@lisa.mb.sachsen-anhalt.de. An der Erarbeitung der niveaubestimmenden Aufgabe haben mitgewirkt: Arendholz, Björn Merseburg Dr. Both, Siegfried Halle (Leitung der Fachgruppe) Dr. Weinert, Gudrun Dessau-Roßlau Herausgeber im Auftrag des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt: Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt Riebeckplatz 09 06110 Halle Die vorliegende Publikation, mit Ausnahme der Quellen Dritter, ist unter der Creative Commons -Lizenz veröffentlicht. CC BY-SA 3.0 DE http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/ Sie dürfen das Material weiterverbreiten, bearbeiten, verändern und erweitern. Wenn Sie das Material oder Teile davon veröffentlichen, müssen Sie den Urheber nennen und kennzeichnen, welche Veränderungen Sie vorgenommen haben. Sie müssen das Material und Veränderungen unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergeben. Die Rechte für Fotos, Abbildungen und Zitate für Quellen Dritter bleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern, diese Angaben können Sie den Quellen entnehmen. Der Herausgeber hat sich intensiv bemüht, alle Inhaber von Rechten zu benennen. Falls Sie uns weitere Urheber und Rechteinhaber benennen können, würden wir uns über Ihren Hinweis freuen. Aufgabe 1

Gesamtkonferenz Fachkonferenz Klassenkonferenz nicht durch Schule zu regeln Die folgende Liste enthält Vorschläge zur Veränderung oder Neuregelung schulischer Angelegenheiten. 1. Ermittle die Vorschläge, die nicht in den Zuständigkeitsbereich für schulische Regelungen gehören und begründe dies kurz. 2. Ordne alle anderen Vorschläge der jeweils zuständigen Konferenz laut Konferenzordnung (Material 2) zu und begründe mit Hilfe des Schulgesetzes (Material 3) deine Entscheidung. 3. Du bist als Schülervertreter in einer Konferenz dabei und sollst über eine dieser Regelungen mitentscheiden. Wähle eine Regelung aus und erläutere deine Sicht. Formuliere am Schluss deine begründete Entscheidung für die Abstimmung. Material Material 1: Liste mit Vorschlägen zur besseren Organisation schulischen Lebens Vorschläge 1. Handys dürfen in der Schule nicht genutzt werden und sind vor Unterrichtsbeginn in Schließfächern abzulegen. 2. Nachhilfeunterricht wird verboten, um die Schülerinnen und Schüler nicht zu überlasten. 3. Eltern müssen ihre Kinder unabhängig vom Alter persönlich zur Schule bringen, damit alle pünktlich sind. 4. Mobbing wird im Sozialverhalten immer mit der Note 5 bestraft. 5. Schulbücher werden in Deutsch und Mathematik durch E-Books ersetzt. 6. Die Klasse entscheidet, ob die Leistung eines Schülers Ausflugsfahrten am Wochenende rechtfertigt. 7. Fahrräder dürfen nur auf einem dafür eingerichteten Fahrradhof neben dem Schulhof abgestellt werden. 2

Material 2: Auszüge aus der Konferenzverordnung (2. August 2005) 5 Die Gesamtkonferenz (3) Die Gesamtkonferenz berät und beschließt insbesondere über 1. die Aufgaben gemäß 28 Abs. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, 2. die Angelegenheiten gemäß 1 Abs. 4a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, 3. die Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß 11a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und 4. die Aufgaben gemäß 24 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. 6 Die Fachkonferenz (2) Zu den Aufgaben der Fachkonferenzen gehört es insbesondere über 1. Grundsätze zur fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit sowie der fachspezifischen Leistungsbewertung, 2. Beschlussvorlagen für die Gesamtkonferenz zu Lehr- und Lernmitteln, 3. Aufbau und Betreuung von Sammlungen und Fachräumen, 4. Koordinierung der Arbeit der Fachlehrkräfte, 5. Fragen fachspezifischer Fortbildung, 6. Kooperation mit anderen Fachkonferenzen zum fachverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht und 7. fachspezifische Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beraten und zu beschließen. 7 Die Klassenkonferenz (2) Zu den Aufgaben der Klassenkonferenz gehört es, neben den in 28 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt genannten Angelegenheiten insbesondere über 1. Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse, 2. Zusammenarbeit von Lehrern, Schülern, Eltern, 3. Ordnungsmaßnahmen, 4. Art und Umfang von Hausaufgaben, 5. Arbeits- und Sozialverhalten in der Klasse, 6. fachübergreifende Zusammenarbeit, 7. Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und 8. Abschlüsse in der Sekundarstufe I, die eine Prüfung, oder Leistungsfeststellung voraussetzen zu beraten und zu beschließen. Fundstelle: https://www.bildunglsa.de/schule/schulrecht/ausgewaehlte_gesetze verordnungen_und_erlasse/mitwirken_mitbestimmen.ht ml#jlr-konfvstv3p5-jlr-konfvstv2p5 (zuletzt abgerufen am 23.02.2016) 3

Material 3 Auszug aus Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 27 Aufgaben der Konferenzen (1) Die Konferenzen gestalten und koordinieren die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit im Rahmen der gesamten Schule. Sie beraten und beschließen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, die ein Zusammenwirken von Lehrerinnen und Lehrern, Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern erfordern. Dazu gehören insbesondere: a. grundsätzliche Fragen der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, pädagogische Konzepte und Grundsätze, b. Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung, c. Hilfsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler, d. die Regelung schulischer Veranstaltungen, e. allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule (Hausordnung), f. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, g. innere Organisation der Schule (Erlass von Geschäftsordnungen, Errichtung von Teilkonferenzen), h. Grundsätze für Unterrichtsverteilung und Stundenpläne, i. wichtige Fragen in der Zusammenarbeit mit dem Schulträger, j. wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, k. die Entscheidung über die Einführung von Schulbüchern, l. die Beschaffung und Verteilung von Lehr- und Lernmitteln, m. Vorschläge für die Ausgestaltung und Ausstattung von Schulanlagen, n. die Verteilung der der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, o. wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen (Behörden, Organisationen der Wirtschaft und Verbänden). [ ] 28 Verteilung der Aufgaben der Konferenzen (1) Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle Angelegenheiten nach 27, soweit nicht ausdrücklich die Zuständigkeit einer Konferenz nach den Absätzen 2 bis 3 gegeben ist. Fundstelle: https://www.bildunglsa.de/schule/schulrecht/ausgewaehlte_gesetze verordnungen_und_erlasse/schulgesetz.html (23.02.2016) 4

Einordnung in den Fachlehrplan Gymnasium Kompetenzschwerpunkt: Demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule prüfen zu entwickelnde Schlüsselkompetenzen: einen Fachtext erschließen, Fachsprache verwenden (Sprachkompetenz) politische Beteiligungsrechte erkennen und begründet Position beziehen (Demokratiekompetenz) zu entwickelnde fachspezifische Kompetenzen: Handlungsspielräume in schulischen Entscheidungsprozessen aus unterschiedlichen Perspektiven analysieren und sachlich beurteilen Handlungsmöglichkeiten und das Handeln schulischer Akteure in einer Entscheidungssituation mit eigenen und fremden Werten beurteilen unterschiedliche Positionen der Akteure abwägend diskutieren Handlungsmöglichkeiten und zwänge darstellen Bezug zu grundlegenden Wissensbeständen: Möglichkeiten demokratischer Mitwirkung in der Schule Grenzen demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule Akteure und ihre Interessen in der Schule rechtlicher Rahmen 5

Anregungen und Hinweise zum unterrichtlichen Einsatz In der Einführung formulieren die Schülerinnen und Schüler aktuelle Probleme an der Schule, die im Interesse aller zu regeln sind (vergleichbar mit Material 1). Es könnte auch das Material 1 in der vorliegenden Fassung genutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler prüfen anhand der Materialien 2 und 3, ob die Vorschläge durch Mitbestimmungsmöglichkeiten an der Schule geregelt werden können. Die Arbeitszeit für die Lösung der niveaubestimmenden Aufgabe beträgt ca. 45 min. Variationsmöglichkeiten Die Aufgabe kann ohne Materialien auch als Lernerfolgskontrolle nach der Behandlung des Kompetenzschwerpunktes eingesetzt werden. Sie ist auch geeignet, um erstmals zum simulativen Handeln zu gelangen. Es könnte z. B. ein Planspiel Gesamtkonferenz mit selbst formulierten und begründeten Anträgen vorbereitet und durchgeführt werden. Dabei kommt es darauf an, dass die Schülerinnen und Schüler die Perspektivübernahme in simulativen Handlungen üben, Konflikte erkennen und Interessen abwägen. 6

Erwarteter Stand der Kompetenzentwicklung Aufgabe erwartete Schülerleistung AFB prozent. Anteil 1 und 2 Die Schülerinnen und Schüler können AFB II mithilfe Material 2 die Vorschläge auf ihre Eignung für einen Konferenzbeschluss untersuchen die Vorschläge den jeweiligen Konferenzen richtig zuordnen in den Fachtexten die relevanten Aussagen erschließen 40% Hinweise zur fachlichen Richtigkeit: Handyverbot/-verschluss: Gesamtkonferenz (allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule) Nachhilfeverbot: keine Beschlussfassung möglich (Recht der Eltern) Bringepflicht: Gesamtkonferenz (allgemeine Regelungen für das Verhalten in der Schule) Mobbing: Klassenkonferenz (Arbeits- und Sozialverhalten in der Klasse) Einführung E-Books: Fachkonferenz, anschließend Gesamtkonferenz (Entscheidung über die Einführung von Schulbüchern) Reiseverbot: keine Beschlussfassung möglich (Recht der Eltern) Fahrräder: Gesamtkonferenz (Vorschläge für die Ausstattung und Ausgestaltung von Schulanlagen) 3 Die Schülerinnen und Schüler können zu einem selbstgewählten Vorschlag die eigene Sicht darstellen und dabei auf verschiedene Interessen von Mitschülerinnen und Mitschülern Bezug nehmen Position beziehen und ein Sachurteil begründen AFB III 60% 7