STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2016

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Transkript:

Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Statistikstelle STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 465 Minderjährige in Karlsruhe betroffen mizina / fotolia

2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IMPRESSUM Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leiterin: Dr. Edith Wiegelmann-Uhlig Bereich: Statistikstelle Andrea Rosemeier Bearbeitung: Willi Pradl Layout: Stefanie Groß Telefon: 0721 133-1230 Fax: 0721 133-1239 E-Mail: statistik@karlsruhe.de Internet: statistik.karlsruhe.de Stand: Oktober 2017 Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten.

AMT FÜR STADTENTWICKLUNG STATISTIKSTELLE 3 835 GEFAHRENEINSCHÄTZUNGEN DURCHGEFÜHRT Das Jugendamt Karlsruhe führte im Jahr insgesamt 835 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durch. Im Jahr 2015 waren 748 Gefahreneinschätzungen registriert worden, das bedeutet für einen Anstieg um 87 Fälle beziehungsweise eine Zunahme von 11,6 % gegenüber dem Vorjahr. Damit waren nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg etwa 1,9 % aller Karlsruher Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von einem Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung betroffen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen) am 1. Januar 2012 wird über die Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach 8a des Achten Buches Sozialgesetz (SGB VIII) eine jährliche Statistik durchgeführt. Werden einem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, ist es nach 8a SGB VIII seine Aufgabe, das Gefährdungsrisiko für diesen jungen Menschen einzuschätzen. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes haben sich dabei einen unmittelbaren Eindruck vom betroffenen Kind oder Jugendlichen und seiner persönlichen Umgebung zu machen. Dies kann zum Beispiel durch einen Hausbesuch, den Besuch der Kindertageseinrichtung oder Schule oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt geschehen. Die Einschätzung des Gefährdungsrisikos erfolgt schließlich im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte (siehe Tabelle1). ZAHL DER VERFAHREN GESTIEGEN Im Jahr wurden in Baden-Württemberg 12.133 Verfahren, im ganzen Bundesgebiet 136.900 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt, darunter 835 Verfahren (6,9 %) in Karlsruhe. In den vorangegangenen Jahren 2014 und 2015 wurden in Karlsruhe 706 beziehungsweise 748 Verfahren gezählt (siehe Tabelle 1). Im vergangenen Jahr stellte man in der Fächerstadt bei 123 Gefährdungseinschätzungen, das waren 14,7 % aller Verfahren, eine akute Gefährdungssituation fest. In diesen Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. In 342 Fällen (41 %) lag eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung beziehungsweise eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden. Auffallend bei diesen Fällen war, dass gegenüber dem Jahr 2015 eine erhebliche Steigerung von 49,3 % (+113 Fälle) registriert wurde. Bei 208 Gefährdungseinschätzungen (24,9 %) ergab sich zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf. Bei 19,4 % der Gefährdungseinschätzungen (162 Verfahren) wurde weder eine Gefährdung noch ein weiterer Hilfebedarf ermittelt (siehe Tabelle 1 und Abbildung 1). JUNGEN UND MÄDCHEN ETWA GLEICH STARK BETROFFEN Bei den Gefährdungseinschätzungen hatte man in den letzten beiden Jahren 2015 und etwa gleich viele Jungen wie Mädchen im Blick. Für wurden 416 Verfahren bei Jungen und 419 bei Mädchen registriert. Kleinkinder waren bei den Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen. Mehr als jedes fünfte Kind (20,8 %), für das ein Verfahren durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. Drei- bis fünfjährige Kinder waren ebenfalls in rund jedem fünften Fall (19,3 %) betroffen. Auf Kinder im Grundschulalter (6 bis 9 Jahre) entfiel ein Anteil von 22,9 %. Mehr als ein Drittel (37,0 %) aller betroffenen Kinder und Jugendlichen gehörte zur Altersgruppe der 10- bis unter 18-Jährigen (siehe Tabelle 2). In allen Altersgruppen war die latente Kindeswohlgefährdung die am häufigsten vorkommende Einschätzung, je nach Alter der Betroffenen entfielen zwischen 39,7 % und 41,7 % aller Verfahren auf diese Kategorie. Etwa ein Viertel aller Verfahren waren solche Fälle, bei denen zwar keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein Hilfebedarf festgestellt wurde. Je nach Altersgruppe schwankten hier die Werte zwischen 20,9 % und 29,2 %. Eine akute Kindeswohlgefährdung wurde im letzten Jahr bei rund jedem siebten Fall (14,7 %) diagnostiziert, doch variierte auch hier die Betroffenheit der Altersbereiche deutlich (siehe Tabelle 3 und Abbildung 2). Überdurchschnittlich hoch lag der Anteil akuter Kindeswohlgefährdungen bei den unter 3-Jährigen sowie den 10- bis unter 18-Jährigen. HINWEISE AUS DIVERSEN QUELLEN Bei 245 Verfahren (29,3 % aller Fälle) hatte die Polizei, das Gericht oder die Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam gemacht, weitere 96 Hinweise (11,5 %) gingen dem Jugendamt durch Bekannte oder Nachbarn der Betroffenen zu. In 89 Fällen (10,7 %) kamen die Hinweise von Schulen, 73 Verfahren (8,7 %) wurde von Eltern, einem Elternteil oder einer/einem Personensorgeberechtigten gemeldet. Durch Hinweise von Einrichtungen der Jugendarbeit beziehungsweise der Kinder- und Jugendhilfe kamen weitere 51 Verfahren (6,1 %) zustande, 49 Fälle (5,9 %) wurden durch den Sozialen Dienst oder das Jugendamt selbst angezeigt. Weitere 43 Fälle (5,1 %) basierten auf Meldungen von Verwandten des Kindes oder des Jugendlichen. Durch Kindertageseinrichtungen oder Pflegepersonen wurden 38 Fälle (4,6 %) bekannt (siehe Tabelle 4 und Abbildung 3).

4 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG EIN BLICK IN DIE STADTKREISE BADEN-WÜRTTEMBERGS Die Zahl der durchgeführten Fälle zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung belief sich in Baden-Württemberg auf insgesamt 12.133 und lag damit 10,7 % über dem Vorjahresniveau (2015: 10.963 Fälle). Bei einem Vergleich der Großstädte Baden-Württembergs führte Stuttgart als größte Stadt im Land mit insgesamt 1.355 Verfahren die Rangliste an. In Mannheim und Karlsruhe wurden 893 beziehungsweise 835 Fälle zur Einschätzung des Kindeswohls aktenkundig. Deutlich weniger Verfahren waren dagegen in Pforzheim (320), Heilbronn (309), Heidelberg (280), Freiburg (254) und in Ulm (180) registriert worden (siehe Abbildung 4). Umgerechnet auf 1.000 Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahren lagen die Fallzahlen in Mannheim (19,0) und Karlsruhe (18,6) deutlich höher als in den übrigen Stadtkreisen des Landes; bei den Städten Pforzheim (15,3), Heilbronn (14,7), Stuttgart (14,2), Heidelberg (13,2), Ulm (9,0) und Freiburg (7,0) hatte die Quote aktenkundiger Verfahren zumeist deutlich darunter gelegen (siehe Abbildung 5). Allerdings waren in allen Großstadtkreisen mehr Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung je 1.000 Kinder und Jugendliche durchgeführt worden als im Landesdurchschnitt (6,6 Verfahren je 1.000 Minderjährige). Tabelle 1 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IN KARLSRUHE SEIT 2013 NACH DEM ERGEBNIS DES VERFAHRENS 2013 2014 2015 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt 620 100 706 100 748 100 835 100 davon akute Kindeswohlgefährdung 62 10,0 101 14,3 112 15,0 123 14,7 latente Kindeswohlgefährdung 174 28,1 207 29,3 229 30,6 342 41,0 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 193 31,1 221 31,3 237 31,7 208 24,9 keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 191 30,8 177 25,1 170 22,7 162 19,4 Abbildung 1 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 162 Verfahren 19,4 % akute Kindeswohlgefährdung 123 Verfahren 14,7 % keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 208 Verfahren 24,9 % 835 Verfahren insgesamt latente Kindeswohlgefährdung 342 Verfahren 41,0 %

AMT FÜR STADTENTWICKLUNG STATISTIKSTELLE 5 Tabelle 2 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE SEIT 2013 2013 2014 2015 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt 620 100 706 100 748 100 835 100 davon männlich 310 50,0 386 54,7 376 50,3 416 49,8 weiblich 310 50,0 320 45,3 372 49,7 419 50,2 130 21,0 159 22,5 175 23,4 174 20,8 128 20,6 135 19,1 161 21,5 161 19,3 138 22,3 171 24,2 159 21,3 191 22,9 224 36,1 241 34,1 253 33,8 309 37,0 davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung: akute Kindeswohlgefährdung 62 100 101 100 112 100 123 100 11 17,7 24 23,8 29 25,9 29 23,6 15 24,2 14 13,9 21 18,8 17 13,8 12 19,4 19 18,8 21 18,8 23 18,7 24 38,7 44 43,6 41 36,6 54 43,9 latente Kindeswohlgefährdung 174 100 207 100 229 100 342 100 36 20,7 32 15,5 38 16,6 69 20,2 33 19,0 42 20,3 49 21,4 66 19,3 39 22,4 56 27,1 51 22,3 78 22,8 66 37,9 77 37,2 91 39,7 129 37,7 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 193 100 221 100 237 100 208 100 36 18,7 56 25,3 64 27,0 45 21,6 39 20,2 40 18,1 44 18,6 47 22,6 44 22,8 56 25,3 50 21,1 40 19,2 74 38,3 69 31,2 79 33,3 76 36,5 keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 191 100 177 100 170 100 162 100 47 24,6 47 26,6 44 25,9 31 19,1 41 21,5 39 22,0 47 27,6 31 19,1 43 22,5 40 22,6 37 21,8 50 30,9 60 31,4 51 28,8 42 24,7 50 30,9 1 Zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung.

6 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Tabelle 3 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER KINDESWOHLGEFÄHRDUNG IN KARLSRUHE NACH ALTERSGRUPPEN 3 - u. 6 Jahre 6 - u. 10 Jahre 10 - u. 18 Jahre Insgesamt Verfahren insgesamt 174 161 191 309 835 davon akute Kindeswohlgefährdung 29 17 23 54 123 latente Kindeswohlgefährdung 69 66 78 129 342 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 45 47 40 76 208 keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf 31 31 50 50 162 3 - u. 6 Jahre 6 - u. 10 Jahre 10 - u. 18 Jahre Insgesamt Verfahren insgesamt 100 100 100 100 100 davon akute Kindeswohlgefährdung 16,7 10,6 12,0 17,5 14,7 latente Kindeswohlgefährdung 39,7 41,0 40,8 41,7 41,0 keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf 25,9 29,2 20,9 24,6 24,9 keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf Verfahren je Altersgruppe Altersgruppe in % 17,8 19,3 26,2 16,2 19,4 Abbildung 2 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS IN KARLSRUHE NACH ALTERSGRUPPEN im Alter von n 174 Verfahren (20,8 %) im Alter von n 309 Verfahren (37,0 %) 835 Verfahren insgesamt im Alter von n 161 Verfahren (19,6 %) im Alter von n 191 Verfahren (22,9 %)

AMT FÜR STADTENTWICKLUNG STATISTIKSTELLE 7 Tabelle 4 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS NACH DEN/DER BEKANNT MACHENDEN INSTITUTION/-EN ODER PERSON/-EN IN KARLSRUHE SEIT 2013 2013 2014 2015 Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Verfahren insgesamt 620 100 706 100 748 100 835 100 davon bekannt geworden durch Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft 122 19,7 162 22,9 161 21,5 245 29,3 Bekannte/Nachbarn 89 14,4 102 14,4 105 14,0 96 11,5 Schule 58 9,4 50 7,1 55 7,4 89 10,7 Eltern(-teil)/Personensorgeberechtigte/-r 68 11,0 85 12,0 88 11,8 73 8,7 Einrichtung der Jugendarbeit/Kinder-und Jugendhilfe 29 4,7 42 5,9 28 3,7 51 6,1 Sozialer Dienst oder Jugendamt 28 4,5 43 6,1 54 7,2 49 5,9 Verwandte 46 7,4 32 4,5 40 5,3 43 5,1 Kindertageseinrichtung oder Pflegeperson 26 4,2 29 4,1 34 4,5 38 4,6 andere/-r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe 27 4,4 21 3,0 23 3,1 36 4,3 Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt/ähnliche Dienste 35 5,6 45 6,4 48 6,4 34 4,1 Sonstige 27 4,4 14 2,0 40 5,3 27 3,2 anonyme Meldung 36 5,8 60 8,5 46 6,1 23 2,8 Minderjährige/-r selbst 17 2,7 14 2,0 12 1,6 20 2,4 Beratungsstelle 12 1,9 7 1,0 14 1,9 11 1,3 Abbildung 3 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS NACH DEN/DER BEKANNT MACHENDEN INSTITUTION/-EN ODER PERSON/-EN IN KARLSRUHE Polizei/Gericht/Staatsanwaltschaft Bekannte/Nachbarn Schule Eltern(-teil)/Personensorgeberechtigte/-r Einrichtung der Jugendarbeit/Kinder-und Jugendhilfe Sozialer Dienst oder Jugendamt Verwandte Kindertageseinrichtung oder Pflegeperson andere/-r Einrichtung/Dienst der Erziehungshilfe Hebamme/Arzt/Klinik/Gesundheitsamt/ähnliche Dienste Sonstige anonyme Meldung Minderjährige/-r selbst Beratungsstelle 51 49 43 38 36 34 27 23 20 11 73 89 96 245 0 50 100 150 200 250 300 Verfahren

8 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Abbildung 4 VERFAHREN ZUR EINSCHÄTZUNG DES KINDESWOHLS IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS SEIT 2014 Verfahren 1.600 1.400 1.355 2014 2015 1.200 1.097 1.022 1.000 941 835 860 893 800 706 748 600 507 400 200 179 243 254 204 280 296 317 309 330 331 320 151 185 180 0 Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm Abbildung 5 VERFAHREN JE 1.000 KINDER UND JUGENDLICHE UNTER 18 JAHREN IN DEN GROSSSTÄDTEN BADEN-WÜRTTEMBERGS Verfahren je 1.000 Kinder und Jugendliche 26,0 24,0 22,0 20,0 18,0 16,0 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 14,2 18,6 19,0 6,6 Verfahren je 1.000 Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg 7,0 Stuttgart Karlsruhe Mannheim Freiburg Heidelberg Heilbronn Pforzheim Ulm 13,2 14,7 15,3 9,0 Datenbezug: Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember 2015 auf Basis des Zensus 2011. Bevölkerungsdaten für lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, eigene Berechnungen.