Die Tarifvertragsparteien haben in ihrer Verhandlung am 05. Juni 1992 zu Protokoll gegeben, dass der Entgelttarifvertrag im Hinblick auf die

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Transkript:

Entgelttarif 2012

Die Tarifvertragsparteien haben in ihrer Verhandlung am 05. Juni 1992 zu Protokoll gegeben, dass der Entgelttarifvertrag im Hinblick auf die Ausschlussfristen jeweils im Unternehmen in geeigneter Weise und an geeigneter Stelle auszulegen bzw. bekanntzumachen ist.

Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in Bayern, gültig ab 01. Januar 2012 Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.v. Sitz München Türkenstraße 7, 80333 München, und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Landesbezirk Bayern Schwanthalerstraße 64, 80336 München, schließen für ihre Mitglieder nachfolgenden Entgelttarifvertrag: 1 Geltungsbereich Dieser Entgelttarifvertrag gilt 1. räumlich: für den Freistaat Bayern; 2. fachlich: für alle Betriebe, die beherbergen oder Speisen oder Getränke einschließlich Speiseeis verkaufen; hierzu gehören auch die Betriebe der Systemgastronomie, der Handelsgastronomie und des Catering; 3. persönlich: für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der vorgenannten Betriebe; er gilt nicht für Musiker und Artisten. 1

2 Entlohnungsgrundsätze 1. Die in den nachstehenden Bestimmungen aufgeführten Mindestgehälter/-löhne und Garantielöhne sowie Ausbildungsver - gütungen sind Bruttobeträge. Ein Anspruch auf Sachbezüge oder eine Verpflichtung zu deren Inanspruchnahme besteht nicht. 2. Ausschlaggebend für die tarifliche Eingruppierung ist die überwiegend ausgeübte Tätigkeit. Dies gilt insbesondere für die Berufspositionen, bei denen nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit eine Höherstufung vorgesehen ist. Nicht aufgeführte Tätigkeitsbezeichnungen sind vergleichbaren Tarifpositionen zuzuordnen. In strittigen Fällen sind auf Wunsch des Betriebsrats oder der Geschäftsleitung die Tarifvertragsparteien anzurufen. Diese sollen alsbald eine gemeinsame Empfehlung unterbreiten. 3. Arbeitnehmer, die nach Beendigung ihrer einschlägigen Ausbildung in ihrem Ausbildungsberuf im selben Betrieb weiter beschäftigt werden, erhalten nach drei Monaten den Ecklohn. 4. Die Löhne und Gehälter sind nach einem Ecklohn-System gebildet, wobei die Gruppe 04 100% entspricht. Die Zugehörigkeit zu 01 bis 11 ist bei den 3 und 4 gesondert aufgeführt und mit einem Schlüssel versehen (z.b. Koch = 3 04). 5. Ausbildungszeiten im gleichen Betrieb oder beim gleichen Arbeitgeber bleiben bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit unberücksichtigt. 6. Bei Teilzeitbeschäftigten ermäßigen sich die Tariflöhne/-gehälter entsprechend. 2

3 Löhne und Gehälter für das festbesoldete Personal 1. Verwaltungs- und Empfangspersonal Das Verwaltungs- und Empfangspersonal hat Anspruch auf die nachstehenden Monatsbruttogehälter: ab 01. Januar 2012 3 11 Direktoren, Geschäftsführer freie Vereinbarung 3 09 Empfangschef mit Empfangsherren, Hauptabteilungsleiter mit Abteilungsleitern, Hauptbuchhalter mit Buchhaltern 2.650,00 3 10 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.905,00 3 07 Abteilungsleiter, Verkaufsleiter, Personalleiter, Veranstaltungsleiter, Reservierungsleiter 2.286,00 3 08 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.504,00 3 05 Empfangsdame/-herr, Direktionsassistent(in), Hotelkassierer, Verkaufsrepräsentant, Gruppenkoordinator Reservierung, Personalreferent, Veranstaltungsrepräsentant 2.096,00 3 06 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.301,00 3 04 Hotelsekretär(in), Buchhalter(in), Journalführer(in), Sachbearbeiter im F + B, im EDV- und Personalbereich, Verkaufssekretär, Veranstaltungssekretär, Personalsekretär, Reservierungssekretär bis zu 3 Jahren einschlägiger Praxis 1.906,00 3 05 über 3 Jahre einschlägiger Praxis 2.096,00 3 03 Kontorist(in), Bonkontrolleuse, Stenotypist(in), Hostess, sonstiges kaufmännisches Personal bis zu 3 Jahren einschlägiger Praxis 1.722,00 3 04 über 3 Jahre einschlägiger Praxis 1.906,00 3

2. Küchenpersonal Das Küchenpersonal hat Anspruch auf die nachstehenden Monatsbruttolöhne/-gehälter: ab 01. Januar 2012 3 11 Küchenchefs mit Partiechefs freie Vereinbarung 3 09 Küchenchef mit Ausbildereignungsprüfung, Küchenmeister mit Köchen, Konditormeister mit Konditoren 2.650,00 3 10 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.905,00 3 07 Souschef 2.286,00 3 08 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.504,00 3 05 Alleinkoch, Partiechef 2.096,00 3 06 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.301,00 3 04 Küchenmetzger, Annonceuse, Kaltspeiserin, Koch, Konditor, Bäcker, Küchenbeschließer(in), Chief-Steward, Diätkoch(in) 1.906,00 3 05 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.096,00 3 03 Kochcommis im 1. Gehilfenjahr 1.722,00 3 02 Anlernköche(innen), Kaffeeköchin 1.628,00 3 03 nach einem Anlernjahr 1.722,00 3 04 nach 2 Jahren in derselben Tätigkeit in Gruppe 3 03 1.906,00 3 05 nach 3 Jahren in derselben Tätigkeit in Gruppe 3 04 2.096,00 3 02 Topfspüler, Steward 1.628,00 3 01 Küchenhilfspersonal in den ersten 3 Monaten der Betriebszugehörigkeit 1.414,00 ab dem 4. Monat der Betriebszugehörigkeit 1.535,00 4

3. Handwerker Handwerker, die in ihrem gelernten Beruf eingestellt und beschäftigt werden, sind nach dem für ihren Beruf geltenden Entgelttarifvertrag einer DGB-Gewerkschaft zu bezahlen. (Hausmeister, Kraftfahrer und Ga ragenwarte mit einschlägiger handwerklicher Ausbildung sind da - bei wie Handwerker zu behandeln; ansonsten freie Vereinbarung.) ab 01. Januar 2012 3 05 Handwerker erhalten mindestens 2.096,00 3 06 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.301,00 Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber den jeweils gültigen Entgelttarif - vertrag rechtzeitig vorzulegen. 4. Sonstiges besoldetes Personal Das sonstige festbesoldete Personal hat Anspruch auf die nachstehenden Monatsbruttolöhne/-gehälter: ab 01. Januar 2012 3 09 Direktrice 1. Hausdame mit Hausdamen 2.650,00 3 05 Hausdame, Beschließerin 2.096,00 3 06 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.301,00 3 03 Büfettkraft, Hausdamenassistentin, Kioskverkäufer(in), Lagerist(in), sonstiges Verkaufspersonal 1.722,00 3 04 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 1.906,00 3 04 Florist(in) 1.906,00 3 05 Waschmeister geprüft 2.096,00 3 03 Näherin, Büglerin, Manglerin, Wäscherin 1.722,00 3 01 Hilfskräfte in der Wäscherei in den ersten 3 Monaten der Betriebszugehörigkeit 1.414,00 ab dem 4. Monat der Betriebszugehörigkeit 1.535,00 3 02 Hausmädchen, Hausmann 1.628,00 5

3 01 Sonstiges Hilfspersonal in den ersten 3 Monaten der Betriebszugehörigkeit 1.414,00 ab dem 4. Monat der Betriebszugehörigkeit 1.535,00 3 05 Bademeister(in) geprüft 2.096,00 3 04 Masseur(in) 1.906,00 3 03 Badegehilfe(in) 1.722,00 3 01 Badehilfspersonal in den ersten 3 Monaten der Betriebszugehörigkeit 1.414,00 ab dem 4. Monat der Betriebszugehörigkeit 1.535,00 3 03 Pflegepersonal 1.722,00 Für die nachfolgend aufgeführten Berufspositionen erfolgte keine Zu - ordnung. Die Löhne und Gehälter unterliegen der freien Vereinbarung: Schankkellner 6

4 Löhne/Gehälter des Bedienungspersonals 1. Servicepersonal Das Servicepersonal hat im Falle der Umsatzbeteiligung Anspruch auf die nachstehenden tariflichen Monatsgarantielöhne/-gehälter (I) und im Falle der Festentlohnung auf die nachstehenden Monatsfestlöhne/ -gehälter (II), und zwar jeweils brutto: ab 01. Januar 2012 I II 4 11 Restaurantdirektor, freie Vereinbarung Restaurantchef 4 09 Serviermeister, Oberkellner Barmeister 2.439,00 2.650,00 4 10 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.671,00 2.905,00 4 05 Chef de rang, Chef d'étage, Chef de bar 1.922,00 2.096,00 4 06 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.112,00 2.301,00 4 04 Demichef, Barfrau, Barmann 1.749,00 1.906,00 4 05 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 1.922,00 2.069,00 4 04 Kellner, Serviererin 1.749,00 1.906,00 4 05 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 1.922,00 2.096,00 4 03 Kellnercommis, Barcommis im 1. Gehilfenjahr 1.582,00 1.722,00 4 02 Angelernte Kellner(innen), Servierer(innen) 1.493,00 1.628,00 4 03 nach einem Anlernjahr 1.582,00 1.722,00 4 04 nach 2 Jahren in derselben Tätigkeit und beim gleichen Arbeitgeber in Gruppe 4 03 1.749,00 1.906,00 4 05 nach 3 Jahren in derselben Tätigkeit und beim gleichen Arbeitgeber in Gruppe 4 04 1.922,00 2.096,00 4 03 Tabakwaren-, Kuchenverkäufer(in) 1.582,00 1.722,00 4 01 Hilfskräfte im Service in den ersten 3 Monaten der Betriebszugehörigkeit 1.405,00 1.414,00 ab dem 4. Monat der Betriebszugehörigkeit 1.405,00 1.535,00 7

2. Hallen- und Etagenpersonal Das Hallen- und Etagenpersonal hat im Falle der Umsatzbeteiligung Anspruch auf die nachstehenden tariflichen Monatsgarantielöhne/ -gehälter (I) und im Falle der Festentlohnung auf die nachstehenden Monatsfestlöhne/-gehälter (II), und zwar jeweils brutto: ab 01. Januar 2012 I II 4 09 Chefportier (mit den Aufgaben eines Empfangs-Chefs) 2.439,00 2.650,00 4 10 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.671,00 2.905,00 4 05 Tagesportier 1.922,00 2.096,00 4 06 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 2.112,00 2.301,00 4 04 Nachtportier, Tournand, Telefonist 1.749,00 1.906,00 4 05 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 1.922,00 2.096,00 4 03 Hilfsportier, Hoteldiener, Hausdiener, Türsteher 1.582,00 1.722,00 4 04 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 1.749,00 1.906,00 4 03 Zimmermädchen, Zimmermädchen und Serviererin in Fremdenheimen 1.582,00 1.722,00 4 04 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit 1.749,00 1.906,00 4 02 Anfangszimmermädchen in den ersten 3 Monaten der Tätigkeit Garderoben- und Toilettenpersonal 1.493,00 1.628,00 8

5 Löhne und Gehälter für das Personal der Systemgastronomie, der Handelsgastronomie und des Catering ab 01. Januar 2012 5 11 Geschäftsführer, Regionalmanager freie Vereinbarung 5 09 Ständiger Vertreter von 5 11, Handlungsbevollmächtigter 2.650,00 5 10 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit (in 5 09) 2.905,00 5 07 Restaurant-, Objektmanager, Betriebs-, Filialleiter 2.286,00 5 08 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit (in 5 07) 2.504,00 5 05 Erstkoch, Erstkonditor, Vorarbeiter 2.096,00 5 06 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit (in 5 05) 2.301,00 5 04 Koch, Kellner, Konditor, Griller 1.906,00 5 05 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit (in 5 04) 2.096,00 5 04 Buchhalter(in), Sachbearbeiter(in), Sekretär(in) 1.906,00 5 05 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit (in 5 04) 2.096,00 5 03 Verwaltungs- und Verkaufspersonal 1.722,00 5 04 nach 3jähriger Betriebszugehörigkeit (in 5 03) 1.906,00 5 02 Küchen-, Servier-, Büffethilfe, auch bei/mit wechselnder Tätigkeit 1.628,00 5 03 nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit (in 5 02) 1.722,00 5 01 Hilfskräfte in den ersten 3 Monaten der Betriebszugehörigkeit 1.414,00 ab dem 4. Monat der Betriebszugehörigkeit 1.535,00 9

6 Löhne für das Aushilfspersonal 1. Dem Aushilfspersonal stehen, sofern es weniger als 14 Tage fortlaufend beschäftigt ist, die im Absatz 3 im einzelnen aufgeführten Garantie- oder Festlöhne zu. Auch das zur Aushilfe tätige Bedienungspersonal hat im Falle der Umsatzbeteiligung Anspruch auf mindestens 12 % vom Entgelt gemäß 6 des Manteltarifvertrages. 2. Die Löhne bzw. Garantielöhne der wichtigsten Aushilfsarbeitnehmer betragen: ab 01. Januar 2012 täglich 6 04 Kellner 103,92 6 05 Alleinkoch 112,31 6 04 Koch 103,92 6 03 Büfettkraft 94,46 6 01 Hilfspersonal 82,92 Std. Putzfrau a) bei Tag 10,50 b) bei Nacht 11,55 Std. Garderobefrau a) bei Tag 10,50 b) bei Nacht 11,55 3. Kommt infolge höherer Gewalt, Regens oder Absagens von Veranstaltungen durch den Arbeitgeber ein Geschäft oder eine Veranstaltung nicht zustande oder muss sie abgebrochen werden, so erhält der zur Aushilfe bestellte Arbeitnehmer nur 50 % des Aushilfslohnes zuzüglich etwaiger Fahrtkosten. Werden zur Aushilfe bestellte Arbeitnehmer vor Antritt des Dienstes durch den Arbeitgeber oder durch die zuständige Vermittlungsabteilung des Arbeitsamtes abbestellt, ist keinerlei Vergütung zu bezahlen. 10

7 Ausbildungsvergütung 1. Die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich brutto ab 01.01.2012 01.01.2012 unter 18 Jahren über 18 Jahre im 1. Ausbildungsjahr 534,00 612,00 im 2. Ausbildungsjahr 700,00 700,00 im 3. Ausbildungsjahr 789,00 789,00 2. Werden dem Auszubildenden verbilligte Mahlzeiten und/oder ver - billigte Wohnung gewährt, können die den jeweils geltenden amtlichen Sachbezugswerten entsprechenden Beträge in Abzug gebracht werden. 3. Praktikanten erhalten ab dem 01. Januar 2012 eine monatliche Brutto vergütung von mindestens 789,00. Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe können zum Zwecke der Fort- und Weiterbildung außerhalb des erlernten Berufs ebenfalls als Praktikanten bis zu 3 Monaten beschäftigt werden. Schüler und Hochschüler gelten im Rahmen ihrer vorgesehenen Ausbildung nicht als Praktikanten. Im übrigen bleibt die Vergütung der betrieblichen Regelung vorbehalten. 11

8 Schlussbestimmungen 1. Dieser Entgelttarifvertrag tritt ab 01. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in Bayern, gültig ab 01.01.2011, außer Kraft. 2. Bereits vereinbarte und gewährte bessere Lohn-, Gehalts- und Arbeitsbedingungen dürfen nicht verschlechtert werden. 3. Dieser Entgelttarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende, erstmals zum 28. Februar 2013 gekündigt werden. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, während der Kündigungsfrist in neue Verhandlungen einzutreten. München, den 15. Dezember 2010 Bayerischer Hotelund Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.v. Sitz München Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Landesbezirk Bayern Ulrich N. Brandl Hans Hartl 12

BHG-HAUPTGESCHÄFTSSTELLE Türkenstraße 7 80333 München Fon +49 89 28760-0 Fax +49 89 28760-111 info@dehoga-bayern.de www.dehoga-bayern.de BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLEN n n n n n n n Oberbayern Türkenstraße 7, 80333 München Fon +49 89 28760-15, Fax +49 89 28760-166 oberbayern@dehoga-bayern.de Niederbayern Schwimmschulstraße 17, 84034 Landshut Fon +49 871 640389, Fax +49 871 640379 niederbayern@dehoga-bayern.de Schwaben Nibelungenstraße 1, 86152 Augsburg Fon +49 821 33714, Fax +49 821 35666 schwaben@dehoga-bayern.de Oberpfalz Orleansstraße 1, 93055 Regensburg Fon +49 941 795249, Fax +49 941 792206 oberpfalz@dehoga-bayern.de Oberfranken Hohenzollernring 17, 95444 Bayreuth Fon +49 921 56663, Fax +49 921 54364 oberfranken@dehoga-bayern.de Mittelfranken Am Plärrer 10, 90429 Nürnberg Fon +49 911 262611, Fax +49 911 284930 mittelfranken@dehoga-bayern.de Unterfranken Schottenanger 6, 97082 Würzburg Fon +49 931 412409, Fax +49 931 416656 unterfranken@dehoga-bayern.de

Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.v. Türkenstraße 7 80333 München Fon +49 89 28760-0 Fax +49 89 28760-111 info@dehoga-bayern.de www.dehoga-bayern.de