Stand: Escherweg Oldenburg. Telefon Telefax NWP Planungsgesellschaft mbh

Ähnliche Dokumente
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. zu den Brutvögeln und Fledermäusen. für das B-Plangebiet "Wilstedter Straße" in Tarmstedt.

Artenschutz-Gutachten. Bauvorhaben B-Plan VI-140g/ Gleisdreieck. Pohlstraße, Pohlstraße/-Dennewitzstraße/ Kurfürstenstraße Gutachten Artenschutz

Auftraggeber. HP&P GRUPPE Marburger Straße Giessen. Auftragnehmer

Bebauungsplan Nr. 155 Südlich des Silberdistelrings

Wärmesanierung & Artenschutz am Gebäude

Artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung zum Planungsgebiet Redtenbacher Straße in Pforzheim

Übersichtsbegehung Artenschutz

Förderung Vögel - Höhlenbrüter

Stadt Ulm, Gartenstra e 14-20: Abbruch von GebÅuden. Stellungnahme zum speziellen Artenschutz nach 44 (1) BNatSchG. Anlage 7 zu GD 200/16

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Spechte im Duisburger Süden 1

Artenschutz bei Sanierung und Abriss von Gebäuden

Faunistisch-artenschutzrechtliche Potenzialanalyse

Für Besteller aus Pforzheim und außerhalb (nur für Selbstabholer)! Nisthilfen für Vögel. Nr.3 Angebotspreis: 19,80

Beurteilung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Liedhorn I" in Weinstadt

Gebäude eingerüstet. Fenster werden jetzt getauscht. Wärmedämmung kommt im August drauf.

Artenschutzprüfung im Baugenehmigungsverfahren

Dr. Susanne Salinger Meierottostr Berlin Tel/Fax 030/ mobil 0172/ Ökologische und Ornithologische Gutachten

Jugendbegleiter für Natur und Umwelt

Artenschutzbeitrag zum

Übersichtsbegehung Artenschutz

Kleine Naturschützer gesucht! Nistkastenaktion. der Sparkassenstiftung Jena-Saale-Holzland in Zusammenarbeit mit dem NABU Thüringen e.v.

Erklärung zu geschützten Gehölzen

DE92 (04407) 5111 / (04407) BIC: BRLADE21LZO

Tagungsnotizen. Fachtagung»Gebäude und Biologische Vielfalt«Hannover, 20. März 2014

Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan Neue Ortsmitte Sprötze der Stadt Buchholz i. d. Nordheide

Fledermauskundliche Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Betrachtung für das Projekt B-Plan Lokstedt-54

Brutvogelkartierung auf dem Campus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Nick Schäfer-Nolte

Windkraft Vögel Lebensräume

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Vogelschutz im Garten

Für das o. g. Vorhaben wird gemäß 3a UVPG festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Nistkästen bauen, aufhängen und reinigen

Bebauungsplan Änderung und Erweiterung Rappenberg, 1. Änderung, Stadt Gerlingen. Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse. Bericht

Wunderbare Vogelwelt. Günter Hahn

Ich bin die Amsel. Stunde der Gartenvögel

Avifaunistische Bewertung des B-Plan-Gebietes Lokstedt 55 (Flurstück 2014)

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, Dortmund

Alternative A Verbindung A14 und A1 mit nördlicher Umfahrung Lauteracher Ried

Aktuelle Rechtslage zum Baumschutz in Deutschland Jan Mittelstein, LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Anregung NBI-NT001. für den Bebauungsplan Nr. GÖ 242 (IWF/Nonnenstieg 72) bzw. Flächennutzungsplan 59. Änderung "Südlich Nonnenstieg"

WIR BAUEN EINEN NISTKASTEN!

Au+ der Döblinger Ge+cict+werk+tatt Die Wacholderdrossel

Das ist die Amsel. Stunde der Gartenvögel

Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans

Potenzialflächenfindung Morsum

Abbruch, Gebäudesanierung und Solarenergieanlagen. Baumaßnahmen und Artenschutz im Einklang.

VOGELHAUS -VERSAND.DE INFORMATIONEN ZU VOGELHAUS -VERSAND.DE

WINDENERGIE-GEREONSWEILER

BUC Immobilien GmbH Areal Makartstraße Pforzheim. Regenwasserbeseitigungskonzept

TERNSTEINE. Naturerlebnispfade. Folgt den Wegweisern und werdet waschechte Naturexperten!

Anwohnerinformationsveranstaltung am 09. März 2015

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Buchhorn, sehr geehrte Damen und Herren des Rat der Stadt Leverkusen,

WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH

Leitfaden kantonales Vernetzungskonzept

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Stationenlernen: Der Apfel - Fächerübergreifender Unterricht leicht gemacht

Bebauungsplan Nr Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

NATURSCHUTZWERKSTATT INSEKTENHOTELS NISTHÖHLEN NUSSKLAPPE FUTTERHÄUSER MARIENKÄFERHAUS. Öffnungszeiten. Naturschutzwerkstatt im

Inventar der schützenswerten Naturobjekte (Naturinventar)

Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Teilflächennutzungsplan Windenergie 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim Nattheim. Voruntersuchungen zum Artenschutz

Baumschutzverordnung vom V e r o r d n u n g. über den Schutz des Baum- und Strauchbestandes (Baumschutzverordnung)

Anhang 1 zum Fachbeitrag Artenschutz

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Gartenvögeln helfen... aus Liebe zur Natur!

Windenergieanlage am Standort Kleine Höhe. Wuppertaler Stadtwerke

Fachliche und rechtliche Aspekte des neuen Artenschutzrechts

Artenschutz am Haus Pflicht und Kür

Kreisgruppe München Stadt und Land

Seitenlayout der Stundenpläne

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben

Station 1 Der Baum. Frucht Blüte Stamm. Wurzeln Blatt Ast

Spannungsfeld Fledermäuse und Windkraft - Anregungen zur Mitarbeit

Bericht über die Ehrenamtliche Naturschutzarbeit 2011

Klebe die gepressten Blätter auf ein Blatt Papier und mach dieses Blatt in eine Klarsichtfolie. Hefte diese Folie nun in deinem Baumbuch ab.

D. Liebert BÜRO FÜR FREIRAUMPLANUNG

Grüne Wege durch Kiel

Rangierte Projekte 1. Stufe. Projekt Nr. 15: Serafin 4. Rang/4. Preis. Architektur: Peter Reuss, dipl. Architekt ETH Ittigen-Bern

Grundstücksverkauf. Gewerbegrundstück in Holzkirchen. Lechlweg Holzkirchen

Unterlage 12.0B. Anlage 21

Naturschutz und Artenschutz

Traumgrundstück direkt am Luganersee mit Bootsplatz, Biotopen etc.

Ermittlung und Bewertung des vorhandenen Vegetationsbestandes auf dem Grundstück Hauptstraße 162 Ecke Willmanndamm 22

Wer denkt was? Male die Gedankenblasen an: Seite GELB für Bibi ROT für Bob GRÜN für den Brummel-Schlump

Das ist die Amsel. Kurz notiert Nahrung: Lebensraum: Im Winter bin ich in: Das weiß ich noch über die Amsel*:

Grüne Wege durch Kiel

Naturgrünes Arbon. Feder- und Fledertiere

Artenschutzfachliches Gutachten

Exklusive Nistkästen aus Lärchenholz

Jugendbegleiter für Natur und Umwelt

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)

Transkript:

Artenschutzgutachten zu Gehölzrodungen für die geplante Bebauung der Grünanlage nördlich Salzberger Straße, Stadt Schüttorf Potenzialanalyse und Maßnahmenumsetzung Stand: 18.06.2017 Bearbeiter: Dr. Marc Reichenbach, Dipl.-Biol., Dipl.-Ökol. Dennis Wehrenberg, M.Sc. Landschaftsökologie Jennifer Poier, M.Sc. Landschaftsökologie Escherweg 1 26121 Oldenburg Postfach 3867 26028 Oldenburg Telefon 0441 97174-0 Telefax 0441 97174-73 E-Mail info@nwp-ol.de Internet www.nwp-ol.de NWP Planungsgesellschaft mbh Gesellschaft für räumliche Planung und Forschung

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 1 VERANLASSUNG Die Grünanlage des ehemaligen Schulgeländes nördlich der Salzberger Str. soll überbaut werden, was die Notwendigkeit umfangreicherer Gehölzrodungen zur Folge hat. Zur Sicherstellung der Vereinbarkeit dieses Vorhabens mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (insbesondere keine Tötung geschützter Tiere, keine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) wurde am 17.01.2017 eine Kontrolle der vorhandenen Bäume auf potenzielle oder tatsächliche Vorkommen von Fledermausquartieren, auf vorhandene Vogelnester, und Besatz von Baumhöhlen vorgenommen (untersuchter Bereich siehe Abbildung 1). Hierfür erfolgte zunächst ein optisches Absuchen der Stämme und Zweige nach Höhlen und Nestern mittels Fernglas. Anschließend wurden vorhandene Höhlen und Spalten mittels Leiter und Endoskop auf Fledermausbesatz (Winterquartier) kontrolliert (Abbildung 2). Abends erfolgte zudem eine Kontrolle auf rufende Eulen unter Einsatz von Klangattrappen. Auf dieser Grundlage erfolgte eine Abschätzung des Potenzials hinsichtlich der Bestandssituation für Vögel und Fledermäuse. Nachfolgend werden die Ergebnisse dieser Kontrolle beschrieben und es werden Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Konsequenzen gegeben. ÜBERSICHT Das Untersuchungsgebiet (UG) setzt sich aus mehreren Grünflächen zusammen, wobei der westliche und östliche Teil des Gebietes Sportplätze mit Rasenflächen sind, und der nördliche Teil eine Parkfläche darstellt. Von Norden nach Süden verläuft ein Fußweg, der von einer Birkenallee begleitet wird. Die komplette Grünfläche ist von Bäumen umstanden, besonders dicht am westlichen und südlichen Rand durch Birken und Nadelgehölze. Auf der nördlichen Parkfläche befinden sich solitär oder in kleinen Grüppchen stehende hohe Parkbäume (u.a. Platane, Roteiche, Kiefer), siehe Abbildung 3-5 und Titelbild.

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 2 Abbildung 1: Untersuchungsgebiet; Schulgebäude in der Grünfläche nicht mehr vorhanden. Grüne Punkte stellen die mit Nistkästen und Fledermausquartierkästen bestückten Bäume da. Abbildung 2: Mitarbeiter kontrolliert Baumspalte eines Alleebaumes mit Leiter und Endoskop

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 3 Abbildung 3: Südlicher Rand des Untersuchungsgebietes mit Birken und Nadelbäumen Abbildung 4: Westlicher Rand des Untersuchungsgebietes mit überwiegend Nadelgehölz

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 4 Abbildung 5: Baumgruppe im nördlichen Parkgelände ERGEBNISSE Der Baumbestand des Untersuchungsgebietes weist viele alte und große Bäume mit einigen auffälligen Löchern oder Spalten in ihren Stämmen (Abbildung 6 und 7). Durch Kontrolle der Löcher mithilfe von Leiter und Endoskop wurde die Größe des dahinterliegenden Hohlraumes erkundet und ihr aktueller Besatz durch Fledermäuse geprüft. Es ergaben sich hierbei keine Hinweise auf eine aktuelle Nutzung als Winterquartier. Des Weiteren wurden Vogelnester in mehreren Bäumen registriert, hierbei handelt es sich wahrscheinlich um Nester der Ringeltaube oder Türkentaube, da beide Arten auch während der Begehung im Untersuchungsgebiet festgestellt wurden. Abendliche Balzrufe von Eulen (Waldkauz und Waldohreule) konnten hingegen auch unter Einsatz der Klangattrappe nicht registriert werden.

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 5 Abbildung 6: Spechtloch im Alleebaum Abbildung 7: Alleebaum mit 2 Löchern, die linke Öffnung führt in eine ca. 20 cm tiefe Höhle

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 6 Abbildung 8: Nest einer Ringeltaube im Alleebaum FAUNISTISCHES POTENZIAL Für die zentralen Grünflächen des Untersuchungsgebietes kann von einer Nutzung als Nahrungsfläche für ubiquitäre Siedlungsarten ausgegangen werden (z.b. Amsel, Tauben), eine Funktion als Fortpflanzungsstätte ist jedoch nicht gegeben. Für den randlichen Baumbestand ist hingegen ein Potenzial für ein Vorkommen einer Reihe von Vogelarten gegeben, bei denen es sich zum größten Teil jedoch um häufige und siedlungstolerante Arten handeln dürfte (z.b. Amsel, Singdrossel, Meisen, Buchfink, Tauben). Die festgestellten Höhlen und Spalten weisen jedoch auf ein Potenzial für anspruchsvollere Höhlen- und Halbhöhlenbrüter hin (z.b. Buntspecht, Gartenrotschwanz, Trauerschnäpper, Star). In Bezug auf Fledermäuse ist ein Potenzial für Tagesquartiere im Zeitraum von April bis Oktober gegeben. Dies kann ggf. von baumbewohnenden Arten wie Abendsegler oder Rauhautfledermaus genutzt werden. Von einer Nutzung als Winterquartier ist nicht auszugehen. HINWEISE ZUM ARTENSCHUTZ Durch Fällung von Bäumen mit Höhlen und Spalten kommt es zu einer Zerstörung von dauerhaft genutzten Fortpflanzungsstätten für Vögel sowie von (potenziellen) Tagesquartieren von Fledermäusen. Zur Vermeidung der Erfüllung des Verbotstatbestandes des 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist für entsprechende Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Arten zu sorgen (künstliche Nisthilfen und Quartiere in räumlicher Nähe). Konkret ist angesichts des vorgesehenen Umfangs an Gehölzrodungen von einem Verlust von mind. fünf größeren Höhlen und/oder Halbhöhlen auszugehen, insbesondere durch den

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 7 Verlust der Birkenallee im zentralen Bereich des UG. Hierfür ist in räumlicher Nähe für die davon potenziell betroffenen Arten in ausreichendem Umfang die Möglichkeit eines Ausweichens zu schaffen. Vorgeschlagen wird die Installation und dauerhafte Pflege von Mind. 3 Nistkästen für Stare Mind. 3 Nistkästen für Trauerschnäpper Mind. 3 Nistkästen für Halbhöhlenbrüter (z.b. Gartenrotschwanz) Mind. 3 Quartierkästen für baumbewohnende Fledermäuse Für die übrigen vorkommenden Vogelarten wird davon ausgegangen, dass aufgrund ihrer geringen ökologischen Ansprüche ein Ausweichen auch ohne zusätzliche Maßnahmen möglich ist. In Bezug auf den Verbotstatbestand des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) wird aufgrund der durchgeführten Kontrollen davon ausgegangen, dass dieser nicht berührt wird, da eine Nutzung als Winterquartier durch Fledermäuse nicht festgestellt werden konnte. MAßNAHMENUMSETZUNG Nach der erfolgten Rodung der Gehölze wurden die oben genannten Maßnahmen am 15.06.2017 im Gebiet und gebietsnah umgesetzt. Es wurden 9 Nisthilfen für Vögel und 3 Fledermauskästen an insgesamt 7 Bäumen im Planungsgebiet und auf der südlich angrenzenden Baumgruppe installiert (siehe Abbildung 1). Wie oben beschrieben wurden gezielt solche Nistkästen gewählt, die besonders für Stare, Trauerschnäpper und Halbhöhlenbrüter geeignet sind. Somit wurden jeweils 3 Nistkästen des Typs Vollhöhle mit einer Öffnung von 32 cm, des Typs Vollhöhle mit einer Öffnung von 45 cm und des Typs Halbhöhle beschafft. Die drei unterschiedlichen Fledermauskästen bieten einen Quartierersatz sowohl für Arten, die Höhlen bevorzugen, als auch für solche mit Vorliebe für Spalt-Quartiere und decken somit alle Quartiermöglichkeiten, die ein Baum darstellen kann, ab. PLATZIERUNG Die Kästen wurden unter Anleitung der Mitarbeiterin Jennifer Poier von zwei Einsatzkräften des Bauhofes Schüttorf an nahegelegenen Bäumen in einer Höhe von ca. 4-6 m montiert (Abbildung 9).

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 8 Abbildung 9: Radlader hilft bei der Installation In der Baumgruppe südlich des Planungsgebietes wurden an der Eiche neben den Glascontainern ein Nistkasten und ein Fledermausquartier angebracht (Abbildung 10). Wenige Meter weiter östlich wurde eine weitere Eiche mit 2 Nistkästen (Voll- und Halbhöhle) ausgestattet (Abbildung 11). Abbildung 10: Eiche neben den Glascontainern mit Vollhöhle (braun und Einflugloch oben) und Fledermausquartier (schwarz, Einflugloch unten)

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 9 Abbildung 11: Eiche in Baumgruppe südlich des Planungsgebiet mit Voll- und Halbhöhlennistkasten Innerhalb des Plangebietes wurden in der Baumreihe zum ehemaligen Sportplatz 4 Bäume mit insgesamt 6 Kästen bestückt: Die erste Eiche zur westlich angrenzenden Wohnbebauung trägt zwei Nistkästen (Abbildung 12), die östlich benachbarte Eiche trägt einen Fledermaushöhle (Abbildung 13). Darauf folgen eine Eiche mit Fledermausflachkasten und einer Vollhöhle (Abbildung 14) sowie eine weitere Eiche mit einer Vollhöhle. An der nördlichen Grenze des Planungsgebietes wurden 2 weitere Nistkästen an einem Ahornbaum angebracht (Abbildung 15). INSTANDHALTUNG Die Ausweichmöglichkeiten für Vögel und Fledermäuse sind aus langlebigem Holzbeton, und sollten einmal im Jahr von Kot und verlassenen Nestern gereinigt werden. Hierfür bietet sich die Monate September und Oktober an (außerhalb der Brut- bzw. Wochenstubenzeiten). Abgängige Kästen müssen ersetzt werden.

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 10 Abbildung 12: Zwei Nistkästen in westlichster Eiche der Baumreihe am ehemaligen Sportplatz

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 11 Abbildung 13: Einzelner Fledermauskasten in Baumreihe

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 12 Abbildung 14: Fledermausflachkasten an südlicher Seite der Eiche, östlich hängt eine Vollhöhle

Artenschutzgutachten Gehölzrodung Salzberger Str., Schüttorf 13 Abbildung 15: Ahorn mit Halb- und Vollhöhle am nördlichen Rand des Planungsgebietes