BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/6517 20. Wahlperiode 22.01.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Blömeke und Dr. Till Steffen (GRÜNE) vom 14.01.13 und Antwort des Senats Betr.: Winterdienst auf Verbindungs- oder Ausweichstraßen: Mangel und Überfluss von Streusalz auf Wohnstraßen? Im Winter kommt es durch Schnee- und Eisglätte immer wieder zu Diskussionen um den Winterdienst auf den Straßen. In der Regel kommt es zu Beschwerden über fehlenden Winterdienst auf Nebenstraßen, Geh- und Radwegen in Hamburg. Seit mehr als zwei Jahren gibt es aber in Hamburg-Sasel auch Beschwerden über einen aus Sicht von Anwohnern/-innen übermäßigen und nicht nachvollziehbaren Einsatz von Streufahrzeugen in den kleinen Wohnstraßen Birkenweg, Achtern Hollerbusch und Perlbergweg. Aus Sicht vieler Anwohner/ -innen führt der häufige Einsatz von Streufahrzeugen (oft bis zu fünfmal am Tag) zu erhöhter Lärmbelästigung und es gibt Befürchtungen, dass damit verbunden auch das Gewässer Saselbek ein Zufluss der Alster, das über eine Rohrleitung das Abwasser der Wohnstraßen erhält, massiv durch das eingesetzte Streusalz belastet wird. Laut eigenen Angaben leistet die Stadtreinigung im Regelfall keinen Winterdienst auf Nebenstraßen. In diesem Zusammenhang ist es in der Tat verwunderlich, dass die kleinen Wohnstraßen so stark vom Winterdienst frequentiert werden, während andere Straßen und Plätze, die mehr befahren, begangen und intensiv genutzte Schulwege sind, nicht gestreut werden und für die Beseitigung von Schnee und Eis auf Geh- oder Radwegen oft kein Geld mehr vorhanden ist. Ein Blick in das Streuverzeichnis der Stadtreinigung gibt eine mögliche Erklärung, da die oben genannten Straßen als Verbindungsstraßen ausgewiesen sind beziehungsweise waren und mit der Priorität 2 gestreut werden. In diesem Zusammenhang ergeben sich also Fragen zur Ausweisung von Verbindungsstraßen, zum Winterdienst und zum Gewässerschutz. Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Was ist eine Verbindungsstraße und welche Kriterien müssen vorliegen, damit auch Wohn- und Nebenstraßen als Verbindungsstraße ausgewiesen werden?
Drucksache 20/6517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Verbindungsstraßen (Stufe II) im Sinne des Winterdienstes der SRH sind Straßen, die als wichtige Verbindung zwischen zwei Hauptverkehrsstraßen (Stufe I) genutzt werden. 2. Wer entscheidet, welche Straßen Verbindungsstraßen werden beziehungsweise sind? Die SRH trifft die Entscheidung in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt und gegebenenfalls der örtlichen Polizeidienststelle. 3. Im Streuverzeichnis der Stadtreinigung sind die Straßen Immenhorstweg, Birkenweg und Perlbergweg als Verbindungsstraßen ausgewiesen. Welche Gründe lagen vor, die genannten Straßen als Verbindungsstraßen auszuweisen? Wo und wann wurde dies entschieden? Die Strecke ist seit mindestens 25 Jahren als Verbindungsstrecke eingestuft. Sie dient als Verbindung zwischen dem Waldweg und der Bergstedter Chaussee (Umgehung Saseler Markt). 4. Die Straße Achtern Hollerbusch wurde im Jahr 2012 ebenfalls noch als Verbindungsstraße im Streuverzeichnis der Stadtreinigung mit einer Winterdienst-Priorität Stufe 2 ausgewiesen. Seitens der Stadtreinigung wurden so auch Streudurchfahrten der Stadtreinigung in der kleinen Wohnstraße gegenüber den Anwohnern/-innen begründet. Aktuell lässt sich die Straße nun nicht mehr im Streuverzeichnis wiederfinden. Ist die Straße Achtern Hollerbusch weiterhin Verbindungsstraße? Ja. Die Straße wurde in dem im Internet veröffentlichten Räum- und Streuverzeichnis versehentlich nicht mehr aufgeführt. Die SRH korrigiert die fehlenden Angaben unverzüglich. Entfällt. a) Wenn nein, wer hat die Herausnahme angeordnet, wann und warum? b) Wenn nein, welchen Sinn macht es, wenn die zu- und abführenden Straßenzüge (Birkenweg und Perlbergweg) weiterhin Verbindungsstraßen sind? c) Wenn ja, warum wird Achtern Hollerbusch im Streuverzeichnis der Stadtreinigung nicht mehr aufgeführt? d) Wenn ja, mit welcher Priorität wird die Straße im Winterdienst von der Stadtreinigung geführt? Im Streuplan der SRH ist die Straße weiterhin in der Stufe II enthalten. Ja. e) Werden Teilbereiche der Straße Achtern Hollerbusch insbesondere zwischen den Hausnummern 68 77 (Verbindungsstück zwischen Perlbergweg und Birkenweg) als Verbindungsstraße geführt? 5. Welche weiteren Wohnstraßen mit Tempo 30 gibt es, die im Alstertal und in den Walddörfern als Verbindungsstraßen ausgewiesen sind? Geschwindigkeitsbeschränkungen sind kein Kriterium für die Aufstellung des Räumund Streuverzeichnisses der SRH. Eine Auswertung, für welche Streckenabschnitte des Räum- und Streuverzeichnisses Tempo 30 gilt, ist mit vertretbarem Aufwand in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da 54 Streupläne für eine Gesamtstreckenlänge von rund 748 km (Stufe 2) händisch ausgewertet werden müssten. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6517 6. Von Anwohnern/-innen der unter 3. und 4. genannten Straßen wird darauf hingewiesen, dass auf den Verbindungsstraßen oft mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und die Beschränkung auf 30 km/h nicht eingehalten wird. Wie oft und wann fanden in den letzten zwei Jahren Geschwindigkeitsmessungen der Polizei statt? Wo und mit welchem Ergebnis? Mit Radar- und vergleichbaren Messgeräten wurden im erfragten Zeitraum drei repressive Geschwindigkeitskontrollen am 21. Juni 2012 durchgeführt. Die Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Verwarngeldanzeigen* Datum von bis Messort Gemessene Fahrzeuge gesamt Bußgeldanzeigen* Immenhorstweg 21.06.2012 07.45 h 8.57 h gegenüber 32 119 2 26 Immenhorstweg 21.06.2012 11.17 h 12.55 h gegenüber 32 113 0 18 21.06.2012 15.05 h 16.46 h Immenhorstweg 2b 145 0 17 * Bezogen auf Pkw bedeutet Bußgeldanzeige eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 21 km/h und Verwarngeldanzeige eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h. Mit Handlasermessgeräten wurden insgesamt acht repressive Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Bei Handlasermessungen wird die Anzahl der Fahrzeuge, die insgesamt die Messstelle passieren, nicht erfasst. Die Ergebnisse sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bußgeldanzeigeanzeigen Verwarngeld- Datum von bis Messort 25.01.2012 11.00 h 14.00 h Immenhorstweg/Aalwischkoppel 1 7 15.06.2012 07.30 h 08.45 h Immenhorstweg/Aalwisch 0 5 15.06.2012 11.00 h 12.30 h Immenhorstweg/Aalwischkoppel 1 7 22.06.2012 07.30 h 09.15 h Immenhorstweg ohne Nummer 0 16 02.07.2012 07.30 h 09.15 h Immenhorstweg/Haindaalwisch 1 3 Immenhorstweg/Bredeneschredder 26.07.2012 16.00 h 18.00 h 1 4 30.08.2012 07.30 h 08.45 h Birkenweg ohne Nummer 0 4 Achtern Hollerbusch ohne 24.10.2012 10.15 h 13.00 h Nummer 0 1 Darüber hinaus wurde in der Straße Achtern Hollerbusch vom 17. November 2011, 11 Uhr, bis 18. November 2011, 18 Uhr, als präventive Maßnahme eine Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt. Insgesamt wurden 721 Fahrzeuge erfasst, die festgestellte Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 33 km/h. Winterdienst: 7. Aufgrund der Ausweisung als Verbindungsstraßen werden die unter 3. genannten Straßen laut Stadtreinigung im Winterdienst mit der Priorität 2 gestreut. Welche Streufrequenz beinhaltet die Priorität 2? Priorität 2 bedeutet, dass diese Strecken erst dann bearbeitet werden, wenn die Strecken der Priorität 1 gesichert sind. Die Räum- und Streuhäufigkeit ist vom Wettergeschehen und dem Auftreten von Glätte abhängig. Aus diesem Grund kann keine feste Frequenz angegeben werden. 3
Drucksache 20/6517 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 8. Anwohner/-innen haben mehrfach beobachtet, dass Streufahrzeuge aus Richtung Sasel kommend den genannten Straßenzug mit Streufunktion bis zu fünfmal am Tag befahren und ebenfalls unmittelbar auf dem Rückweg aus Bergstedt kommend erneut die Straße befahren, sodass bei einem Streudurchgang jeweils zweimal gestreut wird. Ist das der Stadtreinigung bekannt? Wenn ja, welche Gründe gibt es für diesen häufigen Streueinsatz? Der Straßenzug Immenhorstweg Birkenweg Achtern Hollerbusch Perlbergweg wird wegen der Breite der angesprochenen Straßen pro angeordnetem Streudurchgang nur einmal durchfahren und damit gestreut. Sollten aufgrund der Wetterverhältnisse weitere Einsätze erforderlich werden, wird auch wiederholt Winterdienst geleistet. Der genannte Straßenzug wird während der Winterdiensteinsätze außerdem bei Bedarf vom Betriebsplatz Volksdorfer Weg aus als Regiestrecke genutzt. Auf diesen Regiefahrten werden die Straßen nicht gestreut. 9. Warum wird bei dem Winterdienst in dem genannten Straßenzug Streusalz und kein Granulat verwendet? Die SRH setzt auf Fahrbahnen kein Granulat ein. Ausnahmen werden gemacht auf Hauptverkehrsstraßen mit einer festgefahrenen Schneedecke. Auf eis- oder reifglatten Straßen beziehungsweise im Zuge von Räummaßnahmen lässt sich nur mit Feuchtsalz eine ausreichende Verkehrssicherheit herstellen. 10. Auf den Straßen Hamraakoppel, Rehpfad und Johannes-Kröger-Straße in der unmittelbaren Nachbarschaft in Sasel gibt es ebenfalls wie in der Straße Achtern Hollerbusch Gefälle in den Straßenzügen. Gelten Steigungen beziehungsweise Gefälle in Straßenzügen als Grund, auch Nebenstraßen zu streuen beziehungsweise in den Winterdienst aufzunehmen? Wurden oder werden die hier in Frage 11. genannten Straßen in den letzten vier Jahren jemals vom Winterdienst bedient? Wenn ja, wurde dort gestreut? Und wenn ja, womit? Gefällestrecken auf Nebenstrecken werden nur in besonderen Gefahrensituationen aufgrund von Hinweisen durch Polizei, Feuerwehr, HVV oder eigene Mitarbeiter in Form von Einzeleinsätzen gestreut. Bei diesen Einzeleinsätzen wird auch nur der Bereich der Gefällestrecke gestreut und nicht die gesamte Straße. Ob beziehungsweise wie oft Gefällestrecken in den angesprochenen Straßenabschnitten in den vergangenen vier Jahren in angeforderten Einzeleinsätzen gestreut wurden, lässt sich in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht klären. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 11. Der Straßenzug Immenhorstweg Birkenweg Achtern Hollerbusch Perlbergweg führt über den Hochholdsweg direkt auf den Betriebsbeziehungsweise Recyclinghof der Stadtreinigung zu. Anwohner/-innen beobachten eine Belastung ihrer Wohnstraßen mit Fahrzeugen der Stadtreinigung. Teilt die Stadtreinigung diese Beobachtung und was sind die Gründe dafür, dass Einsatzfahrzeuge des Betriebshofes nicht die üblichen Hauptstraßen, wie den Waldweg und die Bergstedter Chaussee nutzen? Ist der oben genannte Straßenzug eine für die Stadtreinigung gängige Abkürzung, um vom Recyclinghof in Sasel in den Norden Hamburgs zu gelangen? Siehe Antwort zu 8. Die Mitarbeiter der SRH sind gehalten, diese Strecke nicht unnötig zu benutzen. 12. Während im Streuverzeichnis der Hamburger Stadtreinigung die Straße Achtern Hollerbusch noch im letzten Jahr als eigenständige Straße mit der Priorität 2 festgesetzt war, taucht die Straße Achtern Hollerbusch nun aktuell nicht mehr im Streuverzeichnis auf. Aktualisiert wird das Streuverzeichnis jedoch jeweils zu Beginn einer Winterperiode. Warum wurde die Straße im Dezember 2012 (laut Auskunft der Anwohner/-innen 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/6517 u.a. in Höhe der Hausnummern 68 77 am 22.12.2012 bis 17.35 Uhr mit vier Durchfahrten von Streufahrzeugen) dennoch mit Salz gestreut? Siehe Antworten zu 4., zu 4. d) und zu 9. 13. Ist die Straße Achtern Hollerbusch oder sind Teilbereiche der Straße aus Sicht der Stadtreinigung eine Verbindungsstraße? Von wem erhielt die Stadtreinigung die Anordnung, die Straße (oder Teilbereiche) aus dem Streuverzeichnis zu nehmen, und wann und mit welcher Begründung? Siehe Antworten zu 4. und zu 4. d). Salzbelastung der Saselbek: 14. Wie bewertet der Senat das Risiko einer Versalzung der Saselbek durch das regelmäßige Ausbringen von Salz auf der Straße Achtern Hollernbusch? Streuen von Tausalz in der Straße Achtern Hollerbusch kann im Anwendungszeitraum zu einer vorübergehenden Belastung des Gewässers Saselbek führen. 15. Wird der Salzgehalt der Saselbek regelmäßig gemessen? Wenn ja, welche Messwerte gab es in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012? Wenn nein, warum wird der Salzgehalt nicht ermittelt? Nein. Die Saselbek ist kein berichtspflichtiges Gewässer nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie und ist nicht Bestandteil eines entsprechenden Monitoringprogramms. 5