23. Generalversammlung 2017

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Transkript:

Löhningen, 4. Februar 2017 23. Generalversammlung 2017 Schweizerischer Netzelektrikermeister Verband, Sektion Deutschschweiz Lieber Kollege Wir laden Dich zur 23. Generalversammlung des SNMV Sektion Deutschschweiz in Villigen (PSI) ein. Wann: Dienstag, 21. März 2017 Wo: PSI East Education Center, 5232 Villigen AG, Paul Scherrer Institut Besucherzentrum Programm: ab 09.00 Eintreffen, Kaffee und Gipfeli 09.45 Generalversammlung 11:30 Mittagessen PSI Mitarbeiterrestaurant Oase (Selbstbed.) 13:00 Treffpunkt im Bildungszentrum OSGA/EG6, Einführungsreferat zum PSI allgemein und zur neuen Anlage SwissFEL (Dr. Peter Allenspach) 13:30 Transfer zum SwissFEL, Rundgang 15:00 Kaffeepause in der OASE, offeriert vom PSI 15:30 Besucherzentrum PSI Forum (3-D-Film, Entdecken der interaktiven Exponate) 16:00 Ende des Anlasses Anmeldung bitte bis Freitag, 10. März 2017 Anmeldung via Homepage des SNMV: Online Anmeldung

Traktanden 01.) Begrüssung 02.) Wahl eines Stimmenzählers 03.) Begrüssung der neuen Mitglieder / Austritte 04.) Protokoll der GV vom 17. März 2016 05.) Jahresbericht des Sektionspräsidenten 06.) Jahresbericht des Kassiers und der Revisoren 07.) Festsetzung des Mitgliederbeitrages 08.) Wahl vakantes Mitglied Sektionsvorstand 09.) Bestätigung der Revisoren und Delegierten 10.) Antrag neues Spesenreglement / Spesenformular 11.) Jahresprogramm 2017 12.) Verschiedenes Gedanken und Erläuterungen zu den Trakanden: 03.) Begrüssung der neuen Mitglieder / Austritte Der SNMV hat wohl noch nie innerhalb eines Jahres so viele neue Mitglieder begrüssen dürfen. Wir heissen die neuen Netzelektrikermeister herzlich in unseren Reihen willkommen. Mitglieder: Stand 31.12.16: 148 Eintritte 2016: 15 Personen Herr Hauser Florian Werkbetriebe Frauenfeld Herr Kämpf Simon Arnold AG Herr Röösli Mario IED Leitungsbau AG Herr Scheuner Rudolf Arnold AG Herr Schneider Michael BKW AG Herr Weissmüller Markus Arnold AG Herr Fässler Mattias Sankt Galler Stadtwerke Herr Ku nzli Maik CKW AG Herr Bürgler Martin Nexans Schweiz AG Herr Wüthrich Reto BKW FMB Energie AG Herr Häberling Thomas EKZ Herr Bieri Jürg BKW Energie AG Herr Christen Sascha Technische Betriebe Glarus Nord Herr Zgraggen Patrick EW Altdorf Herr Haltiner Roland Kolb Elektro AG Austritte 2016 Kurt Maier EBM Netz AG (pensioniert). Wir danken ihm für seine Treue. 07.) Festsetzung des Mitgliederbeitrages Der Vorstand beantragt den Mitgliederbeitrag bei CHF100 zu belassen. In den vergangenen 3 Jahren ist das Verbandsvermögen stabil geblieben.

08.) Wahl vakantes Mitglied Sektionsvorstand Anlässlich der GV 2015 und 2016 wurden interessierte Personen aufgerufen den fehlenden Sitz im Vorstand zu besetzen. Die Mitwirkung in einem solchen Kollegium ist wichtig, interessant und ebenso leerreich. Die dort gemachten Erfahrungen und Kenntnisse der Vereinsführung, können privat wie auch beruflich genutzt werden. Der Vorstand ist Dankbar, dass sich Nils Rappo für das Amt zur Wahl stellt. Nils ist 2013 dem SNMV beigetreten. Er arbeitet als Projektleiter bei der Fa. Haveco und ist in der Branche gut vernetzt. Interessierte Mitglieder sind weiterhin eingeladen zu kandidieren. Dies ist bis zu der Generalversammlung möglich. Allfällige Kandidaten melden sich bitte vorab beim Sektionspräsidenten. 09.) Bestätigung der Revisoren und Delegierten Dies ist lediglich eine Information an die Versammlung. Die Revisoren bleiben im Amt bis ein Rücktritt erfolgt. Dies wurde von der Versammlung in Vergangenheit beschlossen. Der SNMV stellt zwei Delegierte der Sektion Deutschschweiz. Die beiden Vertreter werden durch den Vorstand bestimmt. 10.) Antrag neues Spesenreglement / Spesenformular (Anhang A & B) Einleitung: In der Vergangenheit war es durchaus üblich, dass die Vorstandsarbeiten während der Geschäftszeiten beim Arbeitgeber erledigt werden konnten. Diese unterstützten ihre Mitarbeiter und stellten ihnen Zeit und Geschäftswagen für ihre Reisen zur Verfügung. Es fielen entsprechend kaum Spesen an. Selbstständigerwerbende und Personen die keine Unterstützung vom Arbeitgeber erhalten, sind jedoch berechtigt Spesen vergütet zu erhalten. Im Vorfeld der GV 2016 und anlässlich der GV selbst, gab es Diskussionen um die Entschädigungspraxis von Spesen und Leistungen welche für den Verein erbracht werden. Bisher wurden Spesen auf Verlangen eingereicht und vergütet. Ein entsprechendes Reglement gab es nicht und damit fehlte die Grundlage was rechtens ist. Der Unterschied zwischen Spesen und berechtigten Aufwandentschädigungen war unklar. Den verschiedenen Voten nach zu urteilen, und zusammengafasst beurteilt, wollte die Versammlung, dass Auslagen im entsprechend entschädigt werden, falls diese berechtigt sind. Der Vorstand hat reagiert und sich ein Jahr Zeit ausbedungen, um eine entsprechende Regelung auszuarbeiten. Diese liegt nun vor. Da unsere Statuten keine Auskunft über Vorstands-Entschädigungen und Spesenregelungen enthalten, konnten wir entsprechend flexibel vorgehen. Als Basis diente uns das Musterreglement von der Non Profit Organisation Vitamin B welche Vereine und Verbände in ihren Aufgaben unterstützen. Rechliche Situation Grundsatz: Die Frage der Bezahlung von Vorstandsarbeit ist nicht gesetzlich geregelt. Gemäss ZGB darf der Hauptzweck eines Vereins nicht Erwerbstätigkeit sein. Mit anderen Worten: Ein Verein darf nicht dazu da sein, seinen (Vorstands-) Mitgliedern einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen. Im Rahmen seiner ideellen Tätigkeit darf ein Verein jedoch Entschädigungen an seine Vorstandsmitglieder ausrichten. Gemäss ZEWO-Richtlinien kann einem Mitglied des Vereinsvorstands eine dem Non-Profit-Charakter des Vereins angemessene Entschädigung ausgerichtet werden, für einen Stundenaufwand, der über 100 Stunden im Jahr hinausgeht. Was darüber ist, kann bezahlt werden. Viele Steuerämter nehmen diese Richtlinien als Massstab.

Der Aufwand von 100 Stunden wird beim SNMV kaum jemals erreicht noch überschritten. Non Profit Der SNMV ist ein steuerbefreiter Verein weil wir eine NON-Profit Organisation sind. Ist ein Verein wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreit, muss er uneigennützig handeln und Opfer erbringen (Kreisschreiben Nr. 12 der EStV, www.estv.admin.ch). Die Vorstandsmitglieder in steuerbefreiten Vereinen müssen ihre Führungsarbeit unbezahlt leisten. Wichtig: Sobald Entschädigungen und Honorare im Spesenreglement integriert sind, werden Lohnausweise erstellt. In diesem Fall müsste unser neues Reglement von der Steuerbehörde am Sitz des Präsidenten geprüft werden. Achtung: Entschädigungen und Honorare haben Lohncharakter, die Bestimmungen der Sozialversicherungen sind entsprechend zu beachten. Es liegt nicht im Interesse des SNMV Löhne an ihre Vorstandsmitglieder auszuzahlen und den Steuerbehörden Rechenschaft abzulegen. Der Vorstand spricht sich klar gegen eine derartige Praxis aus. Spesen Als Spesen gelten die Auslagen, die im Rahmen der Freiwilligenarbeit anfallen. Ersetzt werden folgende Auslagen: Fahrtkosten Verpflegungskosten Übrige Spesen (nach Aufwand) Besondere Aufwandentschädigungen Fahrtkosten Bei den Fahrtkosten ist die einfachste Regelung die Vergütung gemäss OeV. Kosten des Fahrbillett ab Wohnort zum Bestimmungsort (Retour), 2. Klasse ohne Halbtax. Verpflegungskosten Das einfachste ist eine Pauschale im Spesenreglement vorzusehen. Die üblichen Ansätze sind: CHF 30.00 für Mittagessen, CHF 35 für das Nachtessen übrige Spesen Weitere Auslagen zbsp. Wenn Personen oder Gruppen eingeladen werden, gehen unter übrige Spesen und müssen mit Angabe des Grund und einem Beleg eingereicht werden. Besondere Aufwandentschädigungen Für die übrigen Spesen wie Parkgebühren, Telefongebühren, Briefmarken, Bürobedarf sowie für die Benützung privater Einrichtungen wie Büroraum und Büroeinrichtung können jährliche Pauschalen bis insgesamt höchstens CHF 1000 bezahlt werden. Die Spesenpauschale muss in etwa den effektiven Auslagen entsprechen. Der Vorstand sieht vor, dass diese Besondere Aufwandentschädigungen jährlich für jedes Mitglied beantragt und beschlossen werden. Das betroffene Mitglied geht in den Ausstand. Damit stellen wir sicher, dass sich niemand ungerechtfertigt bereichern kann. Diese Praxis wird im Spesenregelement integriert. Zudem erhält der Beschluss eine höhere Legimitation vor der Generalversammlung als höchstes Verbandsorgan. Weiterbildungen von Vorstandsmitglieder können durch den Verein getragen werden. Der Vorstand organisiert die jährlich stattfindende Verbandsfachtagung. Dies ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Für seinen Einsatz soll künftig der Vorstand von den Tagungskosten befreit werden bzw. diese werden durch den Verband getragen.

Wir bitten die Versammlung um Vertrauen und um Genehmigung des neuen Spesenreglement. Weil ein Spesenreglement nicht in den Statuten verankert ist, können künftige Anpassungen und Änderungen dem Vorstand in eigener Kompetenz übergeben werden. Das hat durchaus Vorteile, weil flexibler reagiert werden kann. Das Spesenregelement und zugehöriges Spesenformular findet ihr nachfolgend der Einladung im Anhang A & B. 11.) Jahresprogramm 2017 Hast Du Vorschläge, Anregungen oder Wünsche für den Ausbildungstag ect. Du kannst dies online direkt bei der Anmeldung zur GV machen... Kontakte Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI Schweiz Telefon: +41 56 310 21 11 Telefax: +41 56 310 21 99 Anfahrt: https://www.psi.ch/visit/der-weg-zu-uns Programmierung des Navigationsgerätes: Anreise ans PSI West: Ort "Villigen", Strasse "PSI" Anreise ans PSI Ost: Ort "Würenlingen", Strasse "PSI" Die Verbindungsstrasse über die Aare darf befahren werden. Der Anlass wird vom PSI ausgeschildert.

OASE Ort GV Hinweis: Das Restaurant Oase befindet sich gleich beim PSI-Forum. Dieses verfügt über ein Selbstbedienungs-Restaurant mit verschiedenen Menu zur Auswahl. Die Menu sind beim Eingang beschrieben. Zudem gibt es eine freie Thecke bei der nach Gewicht abgerechnet wird. Jeder wird für seinen Geschmack was finden. Alkohol wird in der Oase keinen eingeschenkt weil PSI es verbietet. Die Leber wird es uns danken. Ich bitte alle Teilnehmer bei der Kasse die Erkennung SNMV anzugeben.

Schweizerischer Netzelektrikermeister Verband SNMV Anhang A Spesenreglement SNMV Spesenreglement Des Schweizerischen Netzelektrikermeister Verband im weiteren SNMV genannt 1. Allgemeines 1.1. Geltungsbereich Dieses Spesenreglement gilt für alle Mitglieder und Vorstandsmitglieder des SNMV, die Freiwilligenarbeit leisten. Die Freiwilligenarbeit erfolgt ohne Entschädigung. Es werden nur die im Zusammenhang mit dieser Arbeit anfallenden Spesen ersetzt. 1.2. Definition des Spesenbegriffs Als Spesen gelten die Auslagen, die im Rahmen der Freiwilligenarbeit anfallen. Ersetzt werden folgende Auslagen: - Fahrtkosten nachfolgend Ziffer 2 - Verpflegungskosten nachfolgend Ziffer 3 - Übrige Kosten nachfolgend Ziffer 4 - Weiterbildung nachfolgend Ziffer 5 1.3. Spesenrückerstattung Die Spesen werden grundsätzlich effektiv nach Spesenereignis und gegen Originalbeleg abgerechnet. Pauschalen werden nur in den nachfolgend aufgeführten Ausnahmefällen gewährt. 2. Fahrtkosten 2.1 Grundsatz Für die Fahrt zur Arbeit und für Reisen im In- und Ausland sollen alle Mitarbeitenden nach Möglichkeit die öffentlichen Transportmittel benützen. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich Anhand der Kosten des SBB Fahrbillett ab Wohnort zum Bestimmungsort und Retour, 2. Klasse.

Schweizerischer Netzelektrikermeister Verband SNMV Anhang A 2.2 Dienstfahrten mit Privatwagen Grundsätzlich sind die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Die Kosten für den Gebrauch des privaten Motorfahrzeuges werden nur dann vergütet, wenn durch deren Benützung eine wesentliche Zeit- und/oder Kostenersparnis resultiert bzw. die Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist. Es werden nur die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels gemäss 2.1 vergütet. Kosten für ein Taxi werden als Übrige Spesen mit Beleg eingereicht. 3. Verpflegungskosten Treten Mitglieder oder Vorstandsmitglieder eine Reise an oder sind sie aus anderen Gründen gezwungen, sich ausserhalb ihres sonstigen Arbeitsplatzes zu verpflegen, haben sie Anspruch auf folgende Pauschalvergütung: Mittagessen CHF 30 Nachtessen CHF 35 4. Übrige Kosten Für die übrigen Spesen wie Parkgebühren, Telefongebühren, Briefmarken, Kinderbetreuung sowie für die Benützung privater Einrichtungen wie Büroraum und Büroeinrichtung, können jährliche Pauschalen bis insgesamt höchstens CHF 1000 bezahlt werden. Die Spesenpauschale muss in etwa den effektiven Auslagen entsprechen. Der Vorstand beschliesst jährlich über die Spesenpauschale und legt diese für jedes berechtigte Vorstands Ehren oder Verbandsmitglied individuell fest. 5. Weiterbildung Vorstand Kurskosten, Fahrspesen, Unterkunft, Hauptmahlzeiten werden vom Verein übernommen. Dies gilt explizit auch für die vom Vorstand organisierte Fachtagung. 6. Spesenabrechnung und Visum Die Spesenabrechnungen sind monatlich (oder quartalsweise oder jährlich) zu erstellen und zusammen mit den entsprechenden Spesenbelegen der zuständigen Stelle zum Visum vorzulegen. Belege, die der Spesenabrechnung beigelegt werden müssen, sind Originaldokumente wie Quittungen, quittierte Rechnungen, Kassenbons, Kreditkartenbelege und Fahrspesenbelege.

Schweizerischer Netzelektrikermeister Verband SNMV Anhang A 7. Lohnausweis Für freiwillig Mitarbeitende, deren Auslagen nach diesem Reglement vergütet werden, kann auf das Ausstellen eines Lohnausweises verzichtet werden. Wird jedoch ein Lohnausweis erstellt, z.b. weil ein Lohn ausbezahlt wurde oder die Entschädigung gemäss Ziffer 4 des Spesenreglements CHF 1000 übersteigt, sind die Pauschalspesen im Lohnausweis betragsmässig aufzuführen. 8. Gültigkeit / Anpassungen Dieses Spesenreglement wird von der Generalversammlung des SNMV genehmigt. Künftige Anpassungen und Änderungen des Spesenreglement obliegen dem Vorstand in eigener Kompetenz. 9. Inkrafttreten Dieses Spesenreglement tritt am 21.03.2017 in Kraft. Datum Unterschrift Schweizerischer Netzelektrikermeister Verband SNMV www.snmv.ch Patrick Frutig Rössligasse 10 8224 Löhningen 5/5

Schweizerischer Netzelektrikermeister Verband SNMV Anhang B Schweizerischer Netzelektrikermeister Verband SNMV www.snmv.ch Patrick Frutig Rössligasse 10 8224 Löhningen