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Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 91/2014 4. Sitzungsperiode Köln, den 07. November 2014 Vorlage für die 2. Sitzung des Regionalrates am 28. November 2014 TOP 14 b: Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Sachstand Rhein-Ruhr- Express (RRX) Rechtsgrundlage: 12 der Geschäftsordnung (GO) des Regionalrates Köln Berichterstattung: Herr Elsiepen, Dezernat 25, Tel.: 0221/ 147-2670 Inhalt: Anfrage vom 03.11.2014 (Seite 2-3) Information der Bezirksregierung Köln (Seite 4) Antwort der DB ProjektBau GmbH (Seiten 5-6) Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt die Information der Bezirksregierung Köln und die Antwort der DB ProjektBau GmbH zur Kenntnis. Rückfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Regionalrates unter der Telefonnummer: 0221/147-2386

im Regionalrat Köln Peter Singer c/o Kapfenberger Straße 18a 50226 Frechen schaaf.singer@t-online.de An den Vorsitzenden des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln 3. November 2014 Herrn Rainer Deppe 2. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirkes Köln am 28. November 2014 hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Regionalrat Köln gemäß 11 der Geschäftsordnung Sehr geehrter Herr Deppe, wir bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrates am 28. November 2014 aufzunehmen: Sachstand Rhein-Ruhr-Express (RRX) Im Hinblick auf die in den letzten Wochen wieder aktuelle Diskussion über die Anbindung des RRX auch an Düsseldorf- Benrath und Köln- Mülheim, bitten wir um Auskunft über den aktuellen Sachstand der RRX-Planung. Konkret stellen sich folgende Fragen: 1. Gibt es eine aktuelle Bewertung des Projektes oder legt man weiterhin die Bewertungen einer Studie aus dem Jahr 2006 zugrunde? 2. Was genau bewertet die alte Studie, die zu der Aussage kommt, dass die Nachteile der durchfahrenden Fahrgäste in Bezug auf die Vorteile der ein- und aussteigenden Fahrgäste überwiegen? -2- -2-

3. Bestehen die aufgeführten Fahrzeitersparnisse von z.b. 3 Minuten zwischen Hamm und Köln- Deutz, auch wenn der RRX nur eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h erreicht? 4. Haben die bisherigen Aktionen von Bürgerinitiativen hinsichtlich der Haltepunkte Düsseldorf- Benrath und Köln-Mülheim Einfluss auf die weitere Planung des RRX nehmen können? Mit freundlichen Grüßen gez. Singer Peter Singer Fraktionsvorsitzender Fraktion DIE LINKE. im Regionalrat Köln

Sachgebiet: Drucksache Seite Anfragen RR 91/2014 4 Information der Bezirksregierung Köln Die Bezirksregierung Köln ist Anhörungsbehörde für die beiden Planfeststellungsabschnitte (PFA) 1.1 und 1.2 des RRX. Der PFA 1.1 ist von Köln-Mülheim Gbf bis Köln- Stammheim, der PFA 1.2 von Leverkusen Chempark bis Leverkusen-Küppersteg. Der für den RRX nicht geplante Bahnhof Köln-Mülheim liegt an der Strecke des RRX im PFA 1.1. Ein Halt in Köln-Mülheim war bereits in den Antragsunterlagen nicht enthalten. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Planfeststellungsbehörde hat mit Datum vom 21.08.2014 den Planfeststellungsbeschluss für den PFA 1.1 erlassen (antragsgemäß ohne einen Halt in Köln-Mülheim). Für diesen PFA besteht durch den bestandskräftigen Beschluss damit Baurecht. Der ebenfalls nicht eingeplante Halt in Düsseldorf-Benrath befindet sich in einem anderen PFA, für den die Bezirksregierung Düsseldorf zuständige Anhörungsbehörde ist.

Sachgebiet: Drucksache Seite Anfragen RR 91/2014 5 Antwort der DB ProjektBau GmbH Zu Frage 1: Seit 2006, dem Jahr der Veröffentlichung der Ergebnisse der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Auftrag gegebenen Studie zum Rhein Ruhr Express (RRX), ist Köln Mülheim im derzeitigen Zielkonzept nicht als RRX Systemhalt vorgesehen. Entsprechend wurde das Projekt RRX vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als Maßnahmenpaket im Bedarfsplan zum Ausbau der Schienenwege platziert. Der Bund (nun Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) hat im August 2013 angekündigt, dass er eine erneute volkswirtschaftliche Bewertung des Projektes RRX im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 vornehmen wird. Der Prozess der Neubewertung für das Projekt RRX ist soweit hier bekannt noch nicht abgeschlossen. Ziel des Bundes ist, dass diese für das Gesamtprojekt RRX noch in 2014 abgeschlossen werden kann. Im Anschluss wird der Bund auch eine Sensitivitätsbetrachtung von Köln Mülheim durchführen. Somit werden vsl. in wenigen Monaten Ergebnisse über das weitere Vorgehen zu Köln Mülheim vorliegen. Es kann derzeit keine Prognose über mögliche Ergebnisse der Neubewertung vorgenommen werden. Zu Frage 2: Auf der Kernstrecke des RRX wurden 2006 nur die Fernverkehrshalte Hamm, Dortmund, Bochum, Essen, Duisburg, Düsseldorf Flughafen, Düsseldorf, Köln Messe/Deutz, Köln Hbf. und Köln/Bonn Flughafen als nicht disponibel betrachtet. Als disponibel wurden die Bahnhöfe Kamen, Wattenscheid, Mülheim (Ruhr), Düsseldorf Benrath, Leverkusen Mitte und Köln Mülheim angesehen. Bei diesen Bahnhöfen wurden die Vorteile für die Ein und Aussteiger des RRX mit Nachteilen für die durchfahrenden Fahrgäste durch entsprechende Fahrzeitverlängerungen abgewogen. Bei Köln Mülheim wurde in 2006 gutachterlich ermittelt, dass die Fahrzeitgewinne der durchfahrenden Fahrgäste die Fahrzeitverluste der betreffenden Ein und Aussteiger übersteigen würden (Reisezeitbilanz). Daher wurde in der Studie des Bundes in 2006 für Köln Mülheim keine RRX Halte ausgewiesen. Zu Frage 3:

Sachgebiet: Drucksache Seite Anfragen RR 91/2014 6 Die RRX Höchstgeschwindigkeit wurde bereits im Rahmen der Studie des Bundes zum RRX 2006 mit 160 km/h festgelegt (200 km/h war wirtschaftlich nicht darstellbar). Dieses Anforderungsprofil war Grundlage für alle weiteren Untersuchungen. Zu Frage 4: Der Bund unterzieht grundsätzlich alle Bedarfsplanmaßnahmen, die bis 2015 noch nicht substanziell im Bau sind, einer Neubewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP und hatte darüber hinaus auch zur Bürgerbeteiligung aufgerufen. So konnten im vergangenen Jahr nicht nur die Deutsche Bahn AG, sondern auch die Länder, Verbände und grundsätzlich jedermann dem BMVI Projekte zum Ausbau der Bundesschienenwege für eine Untersuchung im neuen BVWP vorschlagen. Der Homepage des BMVI können hierzu ausführlich Informationen entnommen werden. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Neubewertung des Projektes RRX bzw. der Sensitivitätsbetrachtungen zu Köln Mülheim bzw. auch Düsseldorf Benrath sind die Ergebnisse der Studie des Bundes aus 2006 weiterhin Planungsgrundlage.