TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR

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Transkript:

TRANSPORT VON LI-IONEN BATTERIEN / AKKUPACKS IN AUSRÜSTUNG VERPACKT IM STRASSENVERKEHR UN3481 Gefahrgutklasse 9 AccuPower Forschungs-, Entwicklungs- und Vertriebsgesellschaft mbh Pirchaeckerstrasse 27, A-8053 Graz, AUSTRIA Tel.: +43 (0) 316 26 29 11-10 Fax: +43 (0) 316 26 29 11-36 E-Mail: info@accupower.at Web: www.accupower.at Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise auf der letzten Seite. Seite 1 von 4

TRANSPORT AUF STRASSE - ADR 1) Akkupacks bis 100 Wh (Wattstunden) in Ausrüstung verpackt WENN IN EINER AUSRÜSTUNG NICHT MEHR ALS 2 BATTERIEN / AKKUPACKS EINGEBAUT SIND, IST KEINE KENNZEICHUNG UND KEIN DOKUMENT (KEINE UN- GEPRÜFTE VERPACKUNG) ERFORDERLICH! WENN IN EINER AUSRÜSTUNG MEHR ALS 2 BATTERIEN / AKKUPACKS EINGEBAUT SIND: Innen und Außenverpackung gem. VA 903 (Verpackungsanweisung) ADR Keine max. Bruttomasse je Versandstück Keine UN geprüfte Verpackung erforderlich Aufkleber: Lithium handling label verkleinerte dargestellt, schwarz auf weiß, rote Umrandung mit diagonalen Strichen Dokumente: Der Ware muss ein Dokument beigefügt werden, dass folgende Hinweise enthält: Das Versandstück enthält Li-Ionen Batterien / Akkupacks, Versandstück sorgsam behandeln, bei Beschädigung besteht Entzündungsgefahr! Bei Beschädigung des Versandstücks besondere Verfahren anwenden, welche eine Kontrolle und erforderlichenfalls ein erneutes Verpacken einschließen. Weiteres muss eine Telefonnummer für zusätzliche Informationen angegeben werden. SV: 188 (Sondervorschrift 188 ADR/RID) wenn der Transport unter SV 188 der ADR/RID durchgeführt wird, muss dies ebenfalls auf den Beförderungsdokumenten angeführt werden, die Batterien oder Akkupacks müssen Kurzschluss gesichert sein und das Versandstück muss einer Fallprüfung aus 1,2m Höhe standhalten. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise auf der letzten Seite. Seite 2 von 4

2) Akkupacks über 100 Wh (Wattstunden) in Ausrüstung verpackt: Außenverpackung gem. VA 903 (Verpackungsanweisung) ADR (Starke Außenverpackung die einem Fall Test von 1,2m standhält, Schutz gegen unbeabsichtigtes Aktivieren, Schutz gegen Kurzschluss). > als 12 kg: Widerstandfähige Außenverpackungen, Schutzumschließungen oder Paletten. Gefahrenzettel Klasse9, verkleinerte dargestellt, schwarz auf weiß die UN 3481 muss ebenfalls außen auf dem Karton gut sichtbar vermerkt sein. Dokumente: Der Ware muss ein Beförderungsdokument ADR Gefahrguterklärung (siehe Muster) mit nachstehenden Informationen beigegeben werden: UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen verpackt, 9, (E) Transport von Freigestellten Mengen gem. ADR 1.1.3.6 Beförderungskategorie 2: Gemäß dieser Regelung der ADR können Li-Ionen Akkupacks und Batterien bis zu einem max. Bruttogewicht von 333 kg als Freigestellte Menge transportiert werden. wie zuvor beschrieben Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise auf der letzten Seite. Seite 3 von 4

Dies bietet den Vorteil, dass das Fahrzeug nicht als Gefahrgut Transport gekennzeichnet werden muss! ALLGEMEINE INFORMATION: Da sehr viele Frachtführer und Spediteure eigene Anforderungen bei Gefahrguttransporten haben, oder kein Gefahrgut akzeptieren, ist es auf jeden Fall empfehlenswert bei Erteilung des Transportauftrages die nachstehenden Details bekannt zu geben: Li-Ionen Akkupacks in Ausrüstung verpackt / Wattstunden UN 3481 / Klasse 9 Anzahl und Gewicht der Packstücke Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter entsprechend ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten UN-TEST: Grundsätzlich müssen alle Lithium Zellen und Akkupacks gem. UN Handbuch 38.3 UN getestet werden. Im Zuge dieses UN-Tests erhält man auch das MSDS (Material Safety Datasheet), das alle Verkehrsträger grundsätzlich vorab zur Überprüfung ob sie diese Ware zum Transport akzeptieren oder nicht benötigen. Wichtige Hinweise: Diese Information wurde nach neuestem Stand, mit Sorgfalt und Bedacht ausgearbeitet und zusammengestellt. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Trotzdem kann hierfür keine Haftung übernommen werden, da diese Informationen jederzeit aktualisiert oder geändert werden können. Die Darstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Mit dieser Ausgabe verlieren alle älteren Ausgaben Ihre Gültigkeit; Satz- und Druckfehler vorbehalten. Zutreffende Gesetze und Vorschriften sind von den Vertreibern und Benutzern des Produkts in eigener Verantwortung zu beachten. Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise auf der letzten Seite. Seite 4 von 4

Beförderungspapier für gefährliche Güter gem. Kapitel 5.4 ADR Die Absender- und Empfängerinformationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Lieferscheinen. GELADENES GUT: UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNG VERPACKT ( Wh), 9, II (E) Anzahl der Packstücke:.. Gesamt Bruttogewicht: kg GESAMTMENGE(N) JEDEN GEFÄHRLICHEN GUTES: siehe oben ALLGEMEINE INFORMATIONEN: Transport in Freigestellter Menge nach ADR Absatz 1.1.3.6.4 TUNNELKATEGORIE E : DURCHFAHRT DURCH TUNNEL DER KATEGORIE E VERBOTEN Der Lenker wurde über die Besonderheiten des Transportes und des gefährlichen Gutes in Kenntnis gesetzt....... Ort, Datum Stempel Unterschrift