Bürgschaften. aus Sicht eines mittelständischen Unternehmens. ( Dipl. oec. R. Koßmann GF Echterhoff Bau Gruppe )

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Transkript:

Bürgschaften aus Sicht eines mittelständischen Unternehmens ( Dipl. oec. R. Koßmann GF Echterhoff Bau Gruppe )

Lieferant Musterbau GmbH Nachunternehmer Auftraggeber Zahlungsbürgschaft Vorauszahlungsbürgschaft Öffentlichrechtl. Verpflichtungen 648 a BGB -Vorauszahlung - Vertragserfüllung - Mängelhaftung - Vorauszahlungsb. - Unterbürgschaft Argen Evtl. Bürgschaft Gemäß 648 a BGB - Absicherung AZ-Konten - Absicherung Altersteilzeit - Bürgschaft für Rekultivierung - Prozessbürgschaft - Vertragserfüllungsbürgschaft - Gewährleistungsbürgschaft Mietausfallbürgschaft Investor / Finanzier Arbeitnehmer

1. Bürgschaftsbeziehungen 1.1 gegenüber Kunden 1.2 gegenüber Lieferanten 1.3 sonstige Folie 1 von 19

1.1 Bürgschaftsbeziehungen gegenüber Kunden 1.1.1 Vertragserfüllung ( i.d.r. 5 10 % der Auftragssumme ) 1.1.2 Gewährleistung ( i.d.r. 2 5 % der Abrechnungssumme ) 1.1.3 Vorauszahlung ( 100 % der Vorauszahlungssumme ) Folie 2 von 19

1.2 Bürgschaftsbeziehungen gegenüber Lieferanten 1.2.1 648a Bürgschaft ( 100 % der Auftragssumme, bzw. der noch nicht bezahlten Auftragssumme ) 1.2.2 Zahlungsbürgschaft ( 100 % des Lieferwertes ) Folie 3 von 19

1.3 Sonstige Bürgschaften 1.3.1 Prozessbürgschaft 1.3.2 Bürgschaft für Rekultivierungsverpflichtung 1.3.3 Mietausfallbürgschaft Folie 4 von 19

2. Bürgschaftsgeber und deren Besonderheiten 2.1 Mögliche Bürgschaftsgeber Bürgschaftsart Bürgschaftsgeber Kosten für das Unternehmen Vertragserfüllung Versicherer, Banken 0,5 1,25 % p.a. Gewährleistung Versicherer, Banken 0,5 1,25 % p.a. Vorauszahlung Banken 0,5 1,25 % p.a. Folie 5 von 19

( 2.1 Fortsetzung ) Bürgschaftsart Bürgschaftsgeber Kosten für das Unternehmen 648a - Bürgschaft einige Versicherer, Banken keine Kosten, da diese bis zu 2 % p.a. weiter berechnet werden können Zahlungsbürgschaft Banken 0,5 1,25 % p.a. Prozessbürgschaft Banken 0,5 1,25 % p.a. Rekultivierung Banken 0,5 1,25 % p.a. Mietausfall Banken 0,5 1,25 % p.a. Folie 6 von 19

2.2 Besonderheiten Viele Versicherer teilen den Bürgschaftsrahmen in 1/3 für Vertragserfüllung und 2/3 für Gewährleistung. Problem: Bei Umsatzausweitung kann der Rahmen für Vertragserfüllungsbürgschaften zu klein werden. Folie 7 von 19

( 2.2 Fortsetzung ) Die meisten Versicherer begrenzen die Summe für eine Einzelbürgschaft auf 10 % des Bürgschaftsrahmens bzw. auf einen festgelegten Betrag. Problem: Bei einem höheren notwendigen Bürgschaftsbetrag ist keine Splittung möglich ( AG verlangt eine Bürgschaft ). Es besteht die Notwendigkeit, auf Banken auszuweichen oder mit dem Versicherer zu verhandeln. Folie 8 von 19

( 2.2 Fortsetzung ) Die meisten Versicherer stellen Arge Bürgschaften inkl. Unterbürgschaften aus ( Vorsicht: Mehrkosten ). Banken hingegen sind für Arge Bürgschaften absolut ungeeignet, es sei denn, die Partner sind bei derselben Bankfiliale. Problem: Bei einer Arbeitsgemeinschaft müssen alle Partner den gleichen Versicherer haben, da der AG sich in den seltensten Fällen auf Einzelbürgschaften der jeweiligen Partner einlässt. Einige Versicherer stellen zu dem keine Rückbürgschaften an andere Versicherer aus. Folie 9 von 19

( 2.2 Fortsetzung ) Die Einheitlichkeit der Bürgschaftsformulare ( z.b. Sich 1 3 ) ist bei weitem nicht so fortgeschritten, wie es wünschenswert wäre. Die meisten Auftraggeber bestehen unter Hinweis auf 17 VOB / B auf ihre eigenen Formulare. Z.B. inkl. Absicherung des Risikos nach 1a ArbEntG bzw. Absicherung des Risikos nach SGB. Problem: Die Absicherung zusätzlicher Risiken bedeutet i.d.r. höhere Avalgebühren. Darüber hinaus übernimmt nicht jeder Bürgschaftsgeber zwingend die vorgeschriebenen Bürgschaftstexte. Eine Änderung des Bürgschaftstextes ist aufgrund des 17 VOB / B schwierig bis unmöglich. Folie 10 von 19

( 2.2 Fortsetzung ) Die Bürgschaftshöhe beträgt bei Vorauszahlungs-, 648a- und Zahlungsbürgschaften 100 %. Problem: Der Bürgschaftsrahmen wird übermäßig beansprucht. Die Verweigerung einer 648a Bürgschaft ist nicht möglich ( s. 648a BGB ). Folie 11 von 19

3. Berechnung eines notwendigen Bürgschaftsrahmens Annahmen: Umsatz 10.000.000,-- Bauzeit 2 Jahre Gewährleistung 5 Jahre, 5 % Vertragserfüllung 5 % Subunternehmer-Anteil 50 % für Vertragserfüllung: 10.000.000,-- x 5 % x 2 = 1.000.000,-- notwendiger Bürgschaftsrahmen Folie 12 von 19

( 3. Fortsetzung ) für Gewährleistung: 10.000.000,-- x 5 % x 5 = 2.500.000,-- notwendiger Bürgschaftsrahmen max. 648a Bürgschaft: 5.000.000,-- x 100 % x 2 = 10.000.000,-- maximaler Bürgschaftsrahmen: 13.500.000,-- Folie 13 von 19

( 3. Fortsetzung ) Unter der Prämisse, dass nicht alle Subunternehmer eine 648a Bürgschaft verlangen, sondern nur maximal 10 %, ergibt sich immer noch ein notwendiger Bürgschaftsrahmen von: 4.500.000,--. Dazu kommen zur Absicherung sonstiger Bürgschaften noch 5 % des Umsatzvolumens hinzu. Hieraus ergibt sich ein Bürgschaftsvolumen von: 5.000.000,-- dieses entspricht 50 % des jährlichen Umsatzes. Folie 14 von 19

( 3. Fortsetzung ) maximaler Bürgschaftsrahmen: 13.500.000,-- minimaler Bürgschaftsrahmen: 4.500.000,-- realistischer Bürgschaftsrahmen: 5.000.000,-- Kosten für das Unternehmen: (13.500.000,--./. 10.000.000,--) x (0,5 % ; 1,25 %) = (17.500,-- ; 43.750,--) (4.500.000,--./. 1.000.000,--) x (0,5 % ; 1,25 %) = (17.500,-- ; 43.750,--) (5.000.000,--./. 1.000.000,--) x (0,5 % ; 1,25 %) = (20.000,-- ; 50.000,--) Folie 15 von 19

4. Fazit Der gesamte Bürgschaftsrahmen sollte mindestens 50 % des Jahresumsatzes betragen, besser noch 60 70 %, um verspätete Rückgaben und vermehrte 648a- und Zahlungsbürgschaften ausgleichen zu können. Da die Losgrößen wachsen und damit zwangsläufig auch die Einzelbürgschaften, ist es notwendig, mit den Bürgschaftsgebern über die maximale Einzelbürgschaftshöhe frühzeitig zu verhandeln. Aufgrund der Vielfalt der Bürgschaftsarten ist es erforderlich, mehrere unterschiedliche Bürgschaftsgeber ( Banken und Versicherer ) zu haben. Folie 16 von 19

( 4. Fortsetzung ) eine Voraussetzung für die Beherrschung der Bürgschaftsproblematik ist ein gutes und vorausschauendes Aval Management, bestehend u.a. aus: - Überwachung der Fälligkeiten und rechtzeitige Rückforderung - rechtzeitige Planung des notwendigen Bedarfs - Schaffung von Reserven für Unvorhergesehenes ( z.b. 648a und Vorauszahlungsbürgschaften - Splittung von Bürgschaften Folie 17 von 19

( 4. Fortsetzung ) Nicht vom Unternehmen beeinflussbare Faktoren: - Erhöhung der % - Sätze und Laufzeiten für Bürgschaften seitens der AG `s - Bürgschaftsanforderungen für zusätzliche Risiken durch den AG, die tatsächlich nicht auftreten können - Einengung der Flexibilität durch Aufteilung der Bürgschaftsrahmen nach bestimmten Bürgschaftsarten und Festlegung von Höchstbürgschaften durch den Bürgschaftsgeber - Überbewertung von Risiken aus dem Bürgschaftsgeschäft durch den Bürgschaftsgeber Folie 18 von 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit