Integrationsjahrgesetz

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Transkript:

Integrationsjahrgesetz Sefa Yetkin Migrationsbeauftragter Arbeitsmarktservice OÖ 2. Regionalkonferenz Information zum Thema "Verpflichtendes Integrationsjahr" 14.April 2018, Vöcklabruck

2 Zahlen/Fakten Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte beim AMS Ende Februar 2018 waren beim AMS 32.644 Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte arbeitslos vorgemerkt oder in Schulung. Höchster erfasster formaler Abschluss: 20.283 max. Pflichtschule, 1.532 Lehre/mittlere Ausbildung, 4.524 höhere Ausbildung, 2.985 akademische Ausbildung, 548 ungeklärt 58,9 % der vorgemerkten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten leben in Wien 72 % der arbeitslos oder in Schulung Vorgemerkten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sind Männer. 30 % der Vorgemerkten sind noch unter 25, über die Hälfte (55 %) der Vorgemerkten gehören der Altersgruppe der 25-44jährigen an, 16 % sind über 45 Jahre.

3

Bewilligungen für AsylwerberInnen in Lehre, Stand 03.04.2018 Männlich Weiblich Gesamt 21 1 22 Braunau 401 9 1 10 Eferding 402 3 0 3 Freistadt 403 28 1 29 Gmunden 4040 23 0 23 Grieskirchen 406 17 0 17 Kirchdorf 407 59 3 62 Linz (inkl. Urfahr-Umg.) 409 16 0 16 Linz Land 4210 34 0 34 Perg 411 7 0 7 Ried 412 20 2 22 Rohrbach 413 19 0 19 Schärding 414 19 2 21 Steyr (inkl. Steyr-Land) 415 19 4 23 Vöcklabruck 418 21 0 21 Wels (inkl. Wels-Land) 419

Zahlen/ Fakten Abgang in Arbeit von Asylberechtigten (KON und SUB) aus Status AL und SC in OÖ Jahresdurchschnitt 2015, 2016, 2017 und März 2018 2015 2016 Abgang in Arbeit innerhalb von darunter: Afghanistan Syrien darunter: Afghanistan Syrien 0 bis 90 Tage 648 169 125 1.008 253 349 91 bis 180 Tage 266 69 52 311 70 92 181 bis 365 Tage 146 28 29 183 43 35 mehr als 365 Tage 50 7 2 83 18 7 Gesamt 1.110 273 208 1.585 384 483 2017 Mär.18 Abgang in Arbeit innerhalb von darunter: Afghanistan Syrien AFG- Afghanistan SYR- Syrien 0 bis 90 Tage 1.563 368 667 173 43 86 91 bis 180 Tage 396 81 140 69 23 28 181 bis 365 Tage 172 22 59 19 2 9 mehr als 365 Tage 83 18 15 12 2 1 Gesamt 2.214 489 881 273 70 124 6

Zahlen/ Fakten Abgang in Arbeit von Asylberechtigten (KON und SUB) aus Status AL und SC in Vöcklabruck Jahresdurchschnitt 2015, 2016, 2017 und März 2018 2015 2016 Abgang in Arbeit innerhalb von darunter: Afghanistan Syrien darunter: Afghanistan Syrien 0 bis 90 Tage 53 6 21 89 13 44 91 bis 180 Tage 28 7 7 32 3 15 181 bis 365 Tage 12 0 5 9 1 1 mehr als 365 Tage 2 1 0 2 2 0 Gesamt 95 14 33 132 19 60 2017 Feb.18 Abgang in Arbeit innerhalb von darunter: Afghanistan Syrien darunter: Afghanistan Syrien 0 bis 90 Tage 157 34 97 11 3 8 91 bis 180 Tage 32 8 14 5 3 1 181 bis 365 Tage 6 0 5 2 0 2 mehr als 365 Tage 2 0 2 0 0 0 Gesamt 197 42 118 18 6 11 7

8 Integrationsjahrgesetz

Integrationsjahrgesetz Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die ab 1.1.2015 den Status erhalten haben sind ab 1.9.2017 Zielgruppe und erhalten alle vom AMS bereitgestellte Maßnahmen/Beihilfen einschließlich Beschäftigungsförderung AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, die ab 1.4. 2017 internationalen Schutz beantragt haben und seit mindestens 3 Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind ab 2018 Zielgruppe und erhalten mit Ausnahme von Beschäftigungsförderungen alle anderen Maßnahmen/Beihilfen. Liste Ministerium hohe Anerkennungswahrscheinlichkeit - Syrien 9

Integrationsjahrgesetz Ende Februar nahmen bereits rund 18.340 anerkannte Flüchtlinge am Integrationsjahr teil. Die beim AMS vorgemerkte Zielgruppe umfasst rd. 32.068 Personen (19.045 Wien). Insgesamt in OÖ 3088 AL= 1729, SC= 1262, LS= 97 Mit Stand Ende Feb. nehmen 1363 KON u. SUB in OÖ am IJ teil 10

Integrationsjahrgesetz Zeitlich befristet auf längstens 12 Monate, wöchentlich 16-34 Wochenstunden Tätigkeit im Interesse des Gemeinwohls Dient vorrangig der Erweiterung von Kenntnissen und Fertigkeiten der TeilnehmerInnen Kann nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden Durchführung soll auch zur Qualitätssicherung ausschließlich durch Zivildienstträger erfolgen TeilnehmerInnen (Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte) erhalten während des Arbeitstrainings kein Entgelt, sondern beziehen eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts Durchführung: Agentur die Berater https://integrationsjahr.at/ 11

12 Integrationsjahrgesetz Mehrere aufeinander abzustimmenden Module: Kompetenzclearing, Deutschkurse ab A2-Niveau, Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen und Zeugnissen, Werte- und Orientierungskurse (in Kooperation mit dem ÖIF), Berufsorientierungs- und Bewerbungstrainings, Arbeitstraining, Sonstige Maßnahmen (z.b. Qualifizierung, Beschäftigungsförderung); Keine verpflichtend vorgegebene Abfolge: TeilnehmerInnen mit guten Sprachkenntnissen/Qualifikationen können Module überspringen. Qualifikationsadäquate offene Stellen sind im Auge zu behalten und geeignete TeilnehmerInnen am IJ sind in Arbeit zu vermitteln. Dokumentation in einer Integrationskarte beinhaltet absolvierte Module, ev. Ergebnisse des Kompetenzchecks, Umsetzung Ende November Bei Verstoß gegen Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten sind Sanktionen vorgesehen

Integrationsjahrgesetz Voraussetzungen: - KON/SUB, die nach 31.12.2014 den Status zuerkannt bekamen - AsylwerberInnen, die nach 31.03.2017 um Schutz angesucht haben, seit mind. 3 Monaten zum Asylverfahren zugelassen und eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit haben - Sprachniveau A1 - Schulpflicht erfüllt - Arbeitsfähigkeit - Kein Rechtsanspruch 13

Integrationsjahrgesetz Nicht möglich für Personen, die: - der Ausbildungspflicht unterliegen - Schulische Maßnahmen besuchen - Studium absolvieren - Am FIJ teilnehmen - Berücksichtigungswürdige Gründe nachweisen können 14

Bildungsprojekte Folgende Bildungsprojekte biete das AMS aktuell, zu, Teil in Kooperation mit anderen Auftraggebern an: Deutsch von Alphabetisierung bis B2/C1 in vielen Regionen niveauübergreifende Gruppen im Ausmaß von jeweils 20 WoSt und einer Dauer von idr 15 Wo. 15 TrainerInnen machen gerade eine 2semestrige Ausbildung Deutsch digital an der Pädagogischen Hochschule. Kompetenzcheck im Jahr 2017 OÖ Teilnahme insg. 698 Personen - Männer 559 Frauen 139 Verbleib nach Kompetenzcheck in OÖ Jän. - Aug.) 2017 + 3 Monaten AA 103 Personen - Männer 97 in Prozent 28% Frauen 6 in Prozent 8% Ausbildung 150 Personen Männer 120 Frauen 30 AL 152 Personen 15

Bildung für Erwachsene Weiterführende Bildung für Erwachsene zum Einsatz als Hilfskraft in den Bereichen Metallgrundausbildung für metallverarbeitende Betriebe Grundausbildung für Einsatz in Gastronomie und Tourismus Grundausbildung für Einsatz in Malerei und im Trockenausbau Fachspezifische Vorbereitung für Einsatz im Pflegedienst (Konkrete Kooperationsprojekte von Sozialressort des Landes und Seniorenzentren Stadt Linz) 16

17 Empfehlungen

Empfehlungen Nachhaltige Beschäftigung durch... Anerkennung von vorhandenen Abschlüssen Ausbildung: Lehre für Erwachsene? Deutschkenntnisse: brauchen Übung Adäquate Beschäftigung Möglicherweise das Wichtigste: Kontakt 18

Empfehlungen Eintritt in den Betrieb Da sie in der Firma niemanden kennen, und vielleicht auch im Ort nicht, werden sie seltener von selbst vorstellig werden Man muss auf sie zugehen Vermittler aktivieren Zum wechselseitigen Kennenlernen: Praktika, Überlassung Es geht auch darum, die Arbeit und vielleicht die Arbeitsweise kennenzulernen 19

Empfehlungen Aufnahmekompetenz! Es genügt nicht, die Flüchtlinge für die Integration kompetent zu machen Österreich hat tagtäglich Zuzug, meist zu Hunderten, manchmal zu Tausenden Kompetenz entsteht nur, wenn es eine Zuständigkeit gibt Das System braucht die Kompetenz, nicht die einzelne Person im System 20

https://www.wegweiser-integration-arbeit.at/

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Sefa Yetkin Migrationsbeauftragter Arbeitsmarktservice OÖ Landesgeschäftsstelle Europaplatz 9 4021 Linz 0732/ 6963-20950 0664/ 492 7654 sefa.yetkin@ams.at