Modell zur Flächenbedarfsermittlung von Flächennutzungsplänen in Ostwürttemberg

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Transkript:

Modell zur Flächenbedarfsermittlung von Flächennutzungsplänen in Ostwürttemberg Der Regionalverband hat nach 14 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) die Träger der Bauleitplanung über die Erfordernisse der Raumordnung zu unterrichten und zu beraten. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erfolgt insbesondere im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren. Neben Informationen zur raumordnerischen Standorteignung einzelner Flächendarstellungen wird auch die raumordnerische Beurteilung zur sachgerechten Bemessung des Flächenbedarfs und des Umfangs künftig erforderlicher Neubauflächen von dieser Aufgabe umfasst. Den verschiedenen Flächennutzungsplänen der Region mit einem Planungshorizont von 10 bis 15 en nach BauGB, liegen unterschiedliche Rechenmodelle zur Ermittlung des zukünftigen Flächenbedarfs zu Grunde. Um bei der Beurteilung der Flächennutzungsplanentwürfe einen für alle gleichen Maßstab anzulegen, hat der Regionalverband ein Modell zur Flächenbedarfsermittlung entwickelt. Dieses Modell dient lediglich als Orientierungshilfe. Da das Modell aber bei allen Berechnungsschritten die möglichen Höchstwerte annimmt, kann der so ermittelte Flächenbedarf als oberste Grenze betrachtet werden. Übersteigt der im Flächennutzungsplanentwurf bestimmte Flächenzuwachs diesen Wert, kann er grundsätzlich als unbegründet angenommen werden, es sei denn, eine besondere Begründung liegt vor. Folgender Gedanke liegt dem Modell zu Grunde: Die Annahmen des Modells zur Flächenbedarfsberechnung stellen die maximale dynamische Entwicklung einer Kommune Ostwürttembergs dar. Diese Entwicklung entspricht nicht der tatsächlich anzunehmenden durchschnittlichen Entwicklung der Region in den kommenden en. Würde man diese für die zukünftige Flächenbedarfsermittlung ansetzen, hieße dies, sich über dem Regionsdurchschnitt entwickelnde Kommunen zukünftig zu bremsen. Somit darf sich das Modell nicht an der durchschnittlichen Entwicklung der Region orientieren, sondern an den Kommunen mit den dynamischsten Entwicklungen. Die nachfolgend angenommenen Werte entsprechen somit nicht dem prognostizierten Bevölkerungswachstum bzw. Flächenbedarf für die einzelne Kommune. Diese sind nach kommunalen Gegebenheiten zu ermitteln. Hierfür stellt der Regionalverband mit seinem Raumordnungsbericht Perspektiven der Bevölkerungsentwicklung in Ostwürttemberg eine Hilfestellung für die Flächennutzungsplanung zur Verfügung. Das Modell zur Flächenbedarfsermittlung wurde dem Landesentwicklungsplan 2002 (vgl. PS 3.1.5) und den Festlegungen im Regierungsbezirk Stuttgart (in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, dem Verband Region Stuttgart und dem Regionalverband Heilbronn-Franken) angepasst. Gegenüber den Flächenbedarfsermittlungen des Regionalverbandes zu Flächennutzungsplänen vor dem 2002 wurden die Werte um bis zu 1/3 reduziert. - 1 -

1. Wohnbauflächen 1.1 Bevölkerungszuwachs 1.1.1 Natürliche Bevölkerungsbewegung (Geburten minus Sterbefälle) Die natürliche Bevölkerungsbewegung in Ostwürttemberg lag in den vergangenen 20 en bei durchschnittlich 0,1 % pro. Das Statistische Landesamt geht in seiner regionalisierten Bevölkerungsprognose für die Gesamtregion ab ca. 2010 von einem Bevölkerungsrückgang aus. Dennoch erreichen einige wenige ländlich geprägte Kommunen bis zum 2020 noch Bevölkerungszuwächse aus dem Saldo von Geburten und Sterbefälle (z.b. vom Ausgangsjahr 2000 bis 2020: Stadt Neresheim 1,9%, Gemeinde Hüttlingen 0,9%) Für das Modell setzt der Regionalverband eine natürliche Bevölkerungsbewegung von maximal ca. 0,13 % pro für die einzelne Kommune an. Modell zur Flächenbedarfsermittlung: Natürliche Bevölkerungsbewegung (Sterbefälle - Geburten) 0,30% Bev.Zuwachs durch natürl. Bewegung nach Modell: Bev.Zuwachs durch natürl. Bewegung 0,25% Bevölkerungswachstum 0,20% 0,15% 0,10% 0,05% 0,00% -0,05% In 15 en (Laufzeit eines Flächennutzungsplanes) sind dies maximal 2 % gemessen an der derzeitigen Bevölkerung. 1.1.2 Zuzug von Spätaussiedlern Nach dem LEP 2002 gehört zur Eigenentwicklung einer Gemeinde auch die Schaffung von Wohnraum für die Aufnahme von Spätaussiedlern (LEP 2002, Plansatz 3.1.5 (Z)). Die Zahl der pro Region aufzunehmenden Spätaussiedler errechnet sich je zur Hälfte aus dem Anteil der Einwohnerzahl der Region sowie aus dem Anteil der Fläche der Region an der Gesamtfläche des Landes (Verteilungsschlüssel). Nach einem sprunghaften Anstieg des Zuzugs von Spätaussiedlern Anfang der 90er e hat sich die Zahl der pro anzurechnenden Spätaussiedlern in den letzten en bei ca. 0,13 % gemessen an der Gesamtbevölkerung eingependelt. - 2 -

Für das Modell setzt der Regionalverband einen Zuzug von Spätaussiedlern von maximal ca. 0,13 % pro für die einzelne Kommune an. Modell zur Flächenbedarfsermittlung: Zuwanderungen Spätaussiedler (nach Verteilungsschlüssel) 1,20% Bev.Zuwachs durch Spätaussiedler nach Modell: Bev.Zuwachs durch Spätaussiedler 1,00% Bevölkerungswachstum 0,80% 0,60% 0,40% 0,20% 0,00% In 15 en (Laufzeit eines Flächennutzungsplanes) sind dies maximal 2 % gemessen an der Gesamtbevölkerung. 1.1.3 Sonstige Zuwanderung Während die natürliche Bevölkerungsbewegung, sowie der Zuzug von Spätaussiedlern seit Mitte der 90er e nahezu konstant mit leicht abnehmender Tendenz sind, unterliegt die Bevölkerungsbewegung durch sonstige Zuwanderung starken Schwankungen. Wenn es in den nächsten en zu größeren Bevölkerungszuwächsen in der Region kommt, dann nur durch Zuzug von Außen. Um in den Flächennutzungsplänen hierfür ausreichendes Potential an Wohnbauflächen ausweisen zu können, wird ein positiver Wanderungssaldo von maximal ca. 1.300 Personen pro für die Region angenommen. Dies entspricht derzeit einem Bevölkerungszuwachs gemessen an der Gesamtbevölkerung von ca. 0,3 % pro. Ein Bedarf für sonstige Wanderungsgewinne kann im Rahmen der Eigenentwicklung nicht in Ansatz gebracht werden (LEP 2002, Begründung zu Plansatz 3.1.5). Somit wird der Bevölkerungszuwachs aus der sonstigen Zuwanderung nur in Zentralen Orten und den weiteren Siedlungsbereichen angerechnet. Verteilt man die angenommenen 1.300 Personen auf diese Städte und Gemeinden ergibt sich für sie ein Bevölkerungszuwachs von maximal ca. 0,32 % pro gemessen an der Bevölkerung der einzelnen Kommunen. - 3 -

Modell zur Flächenbedarfsermittlung: sonstige Zuwanderungen (ohne Spätaussiedler) 1,20% Bev.Zuwachs durch sonst. Zuwanderung nach Modell: Bev.Zuwachs durch sonst. Zuwanderung 1,00% 0,80% Bevölkerungswachstum 0,60% 0,40% 0,20% 0,00% -0,20% -0,40% -0,60% In 15 en (Laufzeit eines Flächennutzungsplanes) sind dies maximal 5 % gemessen an der Gesamtbevölkerung für Zentrale Orte und weitere Siedlungsbereiche. 1.1.4 Zusammenfassung: Bevölkerungszuwachs der Region Für die Region wird mit o.g. Werten ein Bevölkerungszuwachs von maximal 0,26 % pro für Gemeinde mit Eigenentwicklung und 0,58% für Zentrale Orte und weitere Siedlungsbereiche angesetzt. Modell zur Flächenbedarfsermittlung: Bevölkerungsentwicklung gesamt 2,50% Bev.Zuwachs insgesamt nach Modell: Bev.Zuwachs Zentrale Orte nach Modell: Bev.Zuwachs nicht Zentrale Orte 2,00% Bevölkerungswachstum 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% -0,50% - 4 -

Für Gemeinden mit Eigenentwicklung ist nach den o.g. Werten von einem Bevölkerungszuwachs von maximal 4% in 15 en auszugehen; für Zentrale Orte und weitere Siedlungsbereiche hingegen von maximal 9% in 15 en. 1.2 Auflockerung 1.2.1 Abnahme der Wohnungsbelegungsziffer Die Auflockerung resultiert aus der Verringerung der Wohnungsbelegungsziffer (Personen pro Wohnung). Im e 2005 lag diese in der Region Ostwürttemberg bei durchschnittlich 2,28. Auch in Zukunft ist durch die zunehmende Anzahl von Singlehaushalten und abnehmende Anzahl von Großfamilien mit einem Sinken der Wohnungsbelegungsziffer zu rechnen. Modell zur Flächenbedarfsermittlung: AUFLOCKERUNG - Wohnungsbelegungsziffer Belegungsziffer nach Modell: Belegungsziffer 2,70 2,60 Wohnungsbelegungsziffer (Personen pro Wohnung) 2,50 2,40 2,30 2,20 2,10 2,00 1,90 Die Wohnungsbelegungsziffer nimmt jährlich in immer kleiner werdenden Schritten ab. Der Regionalverband rechnet maximal mit einer Abnahme der Belegungsziffer auf einen Wert um 2,13 bis zum 2020 bzw. mit einem Rückgang der Ziffer um 0,01 pro. Die Auflockerung führt bei gleicher Zahl von Einwohnern zu einem zusätzlichen Bedarf an Wohnraum. Ein Rückgang der Belegungsziffer von derzeit 2,28 auf 2,13 in 15 en hat zur Folge, dass maximal rund 6,5 % der Einwohner neuen Wohnraum benötigen. 1.2.2 Vorrang der Innenentwicklung Nach dem Landesentwicklungsplan 2002 ist die Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand auszurichten. Dabei sind ausdrücklich Möglichkeiten der Verdichtung, Baulücken oder Konversionsflächen vor einer Außenentwicklung in Betracht zu ziehen (LEP 2002, Plansatz 3.1.9 (Z)). - 5 -

Um diesem Prinzip der nachhaltigen und ressourcensparenden Siedlungsentwicklung Rechnung zu tragen, wird für die Beurteilung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen grundsätzlich eine maximale Auflockerung von 6 % gemessen an der derzeitigen Einwohnerzahl für die kommenden 15 e festgesetzt. Grundsätzlich ist die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen. 1.3 Dichtewerte Anzusetzende Dichtewerte (Einwohner pro Hektar ausgewiesene Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan Bruttofläche incl. Verkehrsflächen und Ausgleichsflächen): Ländliche Gemeinden 40 bis 45 Einwohner / ha Kleinzentren 45 bis 50 Einwohner / ha Unterzentren 50 bis 55 Einwohner / ha Mittelzentren (55) 60 Einwohner / ha In Abstimmung mit den Raumordnungsbehörden im Regierungsbezirk Stuttgart wurde ein Mindestwert von 45 Einwohnern pro Hektar festgelegt. Beispiel: 1 ha Wohnbaufläche = 75% Bauland und 25% Verkehrsfläche und Ausgleichsfläche Auf diesen 7500qm bei ausschließlich freistehenden Einzelhäusern mit durchschnittlich 550 qm Grundstücken wären dies knapp 14 Baugrundstücke. Bei ca. 1,3 Wohneinheiten (jedes dritte Haus mit Einliegerwohnung) wären dies ca. 18 Wohneinheiten pro Hektar. Bei 2,28 Einwohnern pro Wohneinheit wären dies 41 Einwohner pro Hektar. Da es sich in Neubausiedlungen mit Einfamilienhäusern meist um Familien mit Kindern handelt, ist durchschnittlich von einer höheren Wohnungsbelegungsziffer auszugehen, als die in diesem Beispiel angeführten 2,28 Personen pro Wohnung. Weiter können höhere Dichtewerte durch die Planung von Doppelhäusern, Reihenhäusern bis zum Geschoßwohnungsbau erzielt werden. 2. Gewerbeflächen Die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an gewerblichen Bauflächen beruht wegen großer Schwankungen des spezifischen Flächenbedarfs pro Arbeitsplatz auf Erfahrungswerten. Der Regionalverband verwendet in Absprache mit dem Regierungspräsidium Stuttgart bei Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen die allgemein gültige Methode, die für den Bedarf an gewerblichen Bauflächen von maximal der Hälfte des Wohnbaulands ausgeht. Die Abschätzung des zukünftigen Bedarfs an gewerblichen Bauflächen ist immer mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, da er Ergebnis komplexer gesamtgesellschaftlicher Faktoren ist. Wichtige Einflussfaktoren für die Bedarfsermittlung sind planerische Leitbilder, gesellschaftliche Vorstellungen von gesunden Arbeits- und Wohnverhältnissen, gesamtwirtschaftliche Situation, Umweltschutzbestimmungen, Standortqualität, lokale ökologische Systeme, Entwicklung der Produktionstechniken und Flächenbedarf pro Beschäftigtem. Erschwerend kommt hinzu, dass für diese Bestimmungsgrößen häufig nur unzureichend empirische Informationen vorliegen. So erklärt sich auch die große Bandbreite der für die Bedarfsprognosen verwendeten Annahmen und Richtwerte, wie beispielsweise der branchenspezifischen Flächenkennziffer (Flächenbedarf pro Beschäftigtem in qm). Nach der Baulandumfrage - 6 -

1997/98 des BUNDESAMTES FÜR BAUWESEN UND RAUMORDNUNG wurde beim Vergleich der Gewerbeflächenreserven mit dem Gewerbeflächenbedarf folgendes festgestellt: Die Gewerbebaulandreserven übersteigen die Bedarfe im Bundesmittel sowohl aktuell (nur baureife Reserven) als auch mittelfristig (nur mittelfristig baureife Reserven) um das Vierfache. Nach der Diplomarbeit von Birgit Beyerle aus dem 2002, Ermittlung und Bewertung des regional bedeutsamen Gewerbeflächenpotentials am Beispiel der Region Ostwürttemberg, ergibt sich bereits heute rechnerisch ein Flächenüberhang bis zum 2015, d.h. die heute verfügbaren Gewerbeflächen in Ostwürttemberg würden rechnerisch über das 2015 hinaus ausreichen. Damit sind für die Flächennutzungspläne genügend Spielräume für eine umfassende Standortvorsorge für die Gewerbeentwicklung gegeben. - 7 -

Zusammenfassung Bevölkerungszuwachs (maximal) Natürliche Bevölkerungsbewegung Jährlich Laufzeit 15 e max. 0,13 % max. 2 % Zuzug von Spätaussiedlern Jährlich Laufzeit 15 e max. 0,13 % max. 2 % Sonstige Zuwanderung nur für Zentrale Orte und weitere Siedlungsbereiche Jährlich Laufzeit 15 e max. 0,32 % max. 5 % Auflockerung (maximal) Abnahme der Wohnungsbelegungsziffer Jährlich 2015 max. 0,4% max. 6,0% Gesamtbedarf (maximal) Jährlich Laufzeit 15 e Zentrale Orte max. 1,0 % max. 15% Eigenentwicklungsgemeinden max. 0,67% Max. 10% Dichtewerte Ländliche Gemeinden Kleinzentren Unterzentren Mittelzentren 40-45 Einwohner / ha 45-50 Einwohner / ha 50-55 Einwohner / ha (55) 60 Einwohner / ha Gewerbeflächen Maximal 50% des Wohnbauflächenbedarfs - 8 -