Die Abschlussprüfung an den Realschulen in Bayern Vorgaben nach 33 45 der Realschulordnung (RSO) Bestimmungen Termine Hinweise (Präsentation und Terminplan nachzulesen unter www.rsmar.de Dokumente Elterninfos)
Festsetzung der Jahresnote In allen Nichtprüfungsfächern Festsetzung der Jahresfortgangsnote vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung Noten werden den Eltern schriftlich gegen Unterschrift mitgeteilt
Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern Möglich in Vorrückungsfächern, die nicht Prüfungsfächer sind bei Jahresnote 5 oder 6 (Jahresstoff) Durchführung der Prüfung vor Beginn der schriftlichen Prüfung Dauer: I. d. R. 20 Minuten Durchführung: Unterrichtende Lehrkraft und Beisitzer
Beispiel: Mündliche Prüfungen in Nichtprüfungsfächern
Ergebnis der mündlichen Prüfung in Nichtprüfungsfächern Nach der Prüfung: Neufestsetzung der Jahresfortgangsnote Falls bereits durch die Jahresfortgangsnoten feststeht, dass das Abschlusszeugnis zu versagen ist, unterbleibt die Teilnahme an der Abschlussprüfung
Dieser Schüler kann nicht an der AP teilnehmen:
Schriftliche Prüfung Zentral gestellte Prüfung für ganz Bayern Gleiche Prüfungstermine und Uhrzeiten Identische Prüfungsaufgaben Zentral vorgegebene Lösungsmuster und Notenschlüssel (außer Physik) Korrektur grundsätzlich durch die jeweilige Fachlehrkraft und eine(n) Zweitkorrektor(in)
Schriftliche Prüfung Deutsch und Englisch für alle Wahlpflichtfächergruppen identisch Gr. 1: Gr. 2: Mathematik I und Physik Mathematik II und BwR Gr. 3a: Mathematik II und Französisch Gr. 3b: Mathematik II und Sozialwesen
Inhalte der schriftlichen Prüfung Besonderer Schwerpunkt auf Stoff der Jahrgangsstufe 10 Einbezug auch vorheriger Jahrgangsstufen je nach Fach Einzelregelungen sind den Lehrkräften bekannt Auswahl der Aufgaben am jeweiligen Morgen vor der Prüfung
Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern I. d. R. überwiegt Note schrftl. Prüfung Wenn Jahresfortgang und vorläufige Prüfungsnote (= schrftl. Prfg.) sich um eine Stufe unterscheiden und die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre: Mdl. Prüfung möglich Keine Prüfung möglich bei Ausgleich zwischen Gesamtnoten Einweisung in die Prüfung möglich, wenn der Leistungsstand nicht geklärt erscheint
Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern Einzelprüfung von i. d. R. 20 Minuten Durchführung: Unterrichtende Lehrkraft + Beisitzer Soll Verbesserung der Prüfungsnote bewirken Muss mindestens zwei Notenstufen besser sein als Note der schriftlichen Prüfung Eine Verschlechterung durch die mündliche Prüfung ist nicht möglich
Beispiel: mündl. Prüfung in Prüfungsfächern
Prüfungsergebnis und Zeugnisnoten Gesamtnote wird ermittelt aus Jahresfortgangsnote und Prüfungsnote Im Allgemeinen überwiegt die Prüfungsnote Jahresfortgangsnote kann überwiegen Nichtprüfungsfächer: Jahresfortgangsnoten gelten als Gesamtnoten Festgesetzte Gesamtnote = Zeugnisnote
Beispiel: Zusammenfassung aller Möglichkeiten
Notenausgleich Prüfung nicht bestanden bei Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern Notenausgleich wird gewährt bei Vorliegen von Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern
Notenausgleich Nicht möglich bei mehr als einmal Gesamtnote 6 oder mehr als zweimal Gesamtnote 5 Ausgeschlossen bei Gesamtnote 6 im Fach Deutsch Ist zu gewähren bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
Beispiel: Notenausgleich
Abschlusszeugnis Wird nach vorgegebenem Muster ausgegeben Jeder Schüler erhält eine beglaubigte Abschrift (Zweitschrift mit Unterschrift) Allgemeine Bemerkung (kann im Einzelfall unterbleiben) Bei nichtbestandener Prüfung: Jahreszeugnis mit erzielten Jahresfortgangsnoten und entsprechendem Vermerk
Wiederholung der Abschlussprüfung Kann zum Zweck der Notenverbesserung einmal wiederholt werden Falls dabei auch die Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden soll: Genehmigung des Schulleiters notwendig Nur im unmittelbar folgenden Schuljahr Höchstausbildungsdauer (8 Jahre) muss beachtet werden
Verhinderung an der Teilnahme Erkrankung ist unverzüglich durch ärztliches Attest nachzuweisen, aus dem die Prüfungsunfähigkeit hervorgehen muss Schulärztliches Zeugnis kann verlangt werden Nachholen nicht abgelegter Teile der Prüfung: Bayernweiter zentraler Nachtermin (Anfang September) Zweiter Nachtermin möglich
Unterschleif Jede Form und jeder Versuch von Unterschleif führen zwingend zur Note 6 Als Unterschleif gilt auch Bereitstellen von unerlaubten Hilfsmitteln (auch Handy) Handlungen zu fremdem Vorteil Nachträgliches Bekanntwerden einer Täuschung In schweren Fällen: Ausschluss von der Prüfung gilt als nicht bestanden
??? Gibt es zu den Bestimmungen noch Fragen?
Termine Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten: Donnerstag, 14.06.2018 Freiwillige mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern: Montag, 18.06.2018 (Jahresstoff)
Termine Schriftliche Prüfung: Deutsch: Mittwoch, 20.06.2018 Französisch: Donnerstag, 21.06.2018 Englisch: Freitag, 22.06.2018 Mathematik: Montag, 25.06.2018 BwR: Dienstag, 26.06.2018 Physik: Mittwoch, 27.06.2018 Sozialwesen: Donnerstag, 28.06.2018 Mündliche Prüfung: Dienstag, 10.07., und Mittwoch, 11.07.2018 (evtl. auch noch Donnerstag, 12.07.18)
Termine Donnerstag, 19.07.2018 18:00 Uhr: Ökumenischer Abschlussgottesdienst (St. Josef) 19:00 Uhr: Festliche Abschlussfeier mit Zeugnisvergabe (Aula)
Hinweise Abschlussprüfung = etwas umfangreichere Schulaufgabe Bei vorher normalen Leistungen ist das Nichtbestehen höchst unwahrscheinlich Nicht mit Angst an die Prüfung heran gehen Prüfungssituation nicht als extrem außergewöhnlich betrachten Durchfallerquote äußerst gering
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Abschluss an der Realschule Marktheidenfeld. Man muss sich keine Sorgen machen!