Mietvertrag Sportmobil / bemil

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Transkript:

Vermieter: Sportjugend im Stadtsportbund Köln e.v. Ulrich-Brisch-Weg 1 50858 Köln Mieter: Mietgegenstand: Sportmobil: VW LT Mk II Kasten 2DX0AE Erstzulassung: 2002 Fahrgestellnummer: WV1ZZZ2DZ2H021923 Bemil: WM Meyer SDAH geschl. Kasten Erstzulassung: 2005 Fahrgestellnummer: WWC2K24204W100148 Mietdauer: Beginn: Ende: Kosten / Details: Preisliste: Sportmobil oder bemil andere Sportvereine * Institutionen 1 Einsatztag 50,00 100,00 1 Wochenende (Fr- So) 100,00 200,00 1 Woche (Mo-Fr) 150,00 300,00 1 Woche (Mo-So) 210,00 420,00 * auch für Bewegungskindergärten Mietkosten: 150,00 Sportmobil und bemil andere Sportvereine Institutionen 1 Einsatztag 75,00 150,00 1 Wochenende (Fr- So) 150,00 300,00 1 Woche (Mo-Fr) 225,00 450,00 1 Woche (Mo-So) 325,00 650,00

Kraftstoffverbrauch (Sportmobil): Fahrzeugzustand: Fahrzeuginhalt: Ordnung: Kaution: Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung gestellt. Der Mieter trägt alle Kraftstoffkosten. Bringt der Mieter das Fahrzeug mit teilweise geleertem Kraftstofftank zum Vermieter zurück, wird der Kraftstofftank vom Vermieter aufgefüllt. Die Kosten für den verbrauchten Kraftstoff trägt der Mieter und werden ihm 0,30 /km zzgl. einer Pauschale von 5 in Rechnung gestellt. Das Fahrzeug wird vom Vermieter in einem Verkehrssicheren Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden bei der Übergabe anhand der Anlage 1 überprüft und quittiert. Alle anfallenden Kosten für, durch den Mieter verursachte Schäden, trägt der Mieter und werden ihm in Rechnung gestellt. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei der Übergabe anhand der Anlage 2 überprüft und quittiert. Alle anfallenden Kosten für die Reparatur oder den Neukauf von Materialien, durch im Mietzeitraum entstandene Defekte und Verluste trägt der Mieter und werden ihm in Rechnung gestellt. Bei der Übergabe erhält der Mieter einen Einräumplan. An diesen muss sich gehalten werden. Sollte das Fahrzeug unaufgeräumt zurück gebracht werden, wird dem Mieter die Aufräumzeit mit 15 /Stunde in Rechnung gestellt Zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die ihren Ursprung in diesem Mietverhältnis haben, einschließlich aller eventuellen Schadensersatzansprüche, verpflichtet sich der Mieter eine Mietsicherheit (Kaution) in der nachstehend vereinbarten Höhe an den Vermieter zu leisten. Die Kaution ist mit Abschluss dieses Mietvertrages zur Zahlung fällig. Der Vermieter kann den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Kaution (Betrag): 0,00 * * Mit dieser Unterschrift bestätigt der Mieter die Allgemeinen Mietbestimmungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Anlage 1.1.: Fahrzeugzustand Sportmobil Bekannte Schäden bei der Übergabe zu Beginn der Vermietung Karosserie: Große Beule rechts hinten und links Mitte Führerhaus: Handschuhfach defekt; Warnleuchte blinkt, Radio defekt, Fensterheber Fahrerseite defekt Ladefläche: Neue Schäden bei Rückgabe: Karosserie: Führerhaus: Ladefläche: Übergabe: Rückgabe:

Anlage 1.2.: Fahrzeugzustand bemil Bekannte Schäden bei der Übergabe zu Beginn der Vermietung Karosserie: Ladefläche: Neue Schäden bei Rückgabe: Karosserie: Ladefläche: Übergabe: Rückgabe:

Anlage 2.1.: Bestandsliste Sportmobil Beschreibung Anzahl Details Übergabe Rückgabe Pedalo 6 Gleichgewicht & Koordination 1 groß, 3 mittel, 2 klein Rasenski 3 2 groß & 1 klein Rollbrett 2 Sitzbike 3 X X Balancebike 1 Skateboard 3 Waveboard 4 2 groß, 2 klein Helm 12 Schoner diverse Slackline 1 Bärenrolle 2 1 klein & 1 groß Balancierbrett 1 Hüpfball 3 Pumpe vorhanden Holzstelzen 1 Hüpfstab 4 diverse Größen Moonhopper 1 Rundstelzen 3 Gleichgewichtsteller 3 Topfstelzen 1 Inline Skates 18 Paar Diverse Größen

Skaterampe 1 5 Teile Roller 5 2 groß, 3 klein Bälle, Schläger, Netz und Tore Scoop-Schläger 10 Scoop-Ball 5 Badmintonschläger 6 Federball Mehrere Speedminton-Set 2 Badmintonnetz 1 mobil Tennisschläger / Plastikschläger 8 Plastik Softball Tennis 6 4 klein & 2 groß Tennisball 1 Golfschläger 5 Plastik Golfball 3 Plastik Streethockeyschläger 10 Hockeyball 2 Hockeyschläger 9 5 gelb & 4 rot Hockeytor 2 Volleyball 2 Basketball 3 Fußball 3 Gummiball 2 Softball 1 Indiaka 4 Ersatzfedern vorhanden

Handball 3 Verschiedene Größen Fußballtore 2 1,20 x 0,80 cm Korbballkörbe 2 Wikingerschach 1 Boulespiel 1 Dosenwerfen 1 Wurfspiel 1 Stoff Gummiring 6 Jonglierkeulen 6 Jonglierringe 4 Sandsäckchen 6 Diabolo 3 Wurfgeräte und Wurfspiele Zirkus Einrad 3 diverse Größen Jonglierteller 3 Jonglierbälle 6 Devil-Stick 1 Jongliertücher 3 Sonstiges Springseile viele Tau 1 Hula Hoop Reifen 5 Fahrradreifen 2

Schwungtuch 1 Zauberschnur 2 Seilring 1 Stangen 6 diverse Farben Ballpumpe 1 diverses Zubehör Leibchen 19 9 rot & 10 gelb Ständer groß 2 Startklappe 1 Stuhl 2 Standfuß 6 Luftpumpe 1 Sonnensegel 1 Besen / Handbesen / Kehrblech Luftpumpe Hüpfbälle 1 2/2/1 Übergabe: Rückgabe:

Anlage 2.2.: Bestandsliste bemil Beschreibung Anzahl Details Übergabe Rückgabe Brett 1,0m 3 2,6 x 19 cm Brett 1,5m 3 2,6 x 19 cm Brett 2,0m 3 2,6 x 19 cm Kantholz 1,0m 2 10 x 10 cm Kantholz 1,5m 2 10 x 10 cm Rundholz 1,0m 2 Rundholz 1,5m 2 Halbrund 1,0m 2 Halbrund 1,5m 2 Baumscheiben 8 Holzkiste 6 2 blau, 2 rot, 2 gelb Holzleiter 1 Aluminiumleiter 1 Drainagerohr 1 Podest 1 Autoreifen 4 Tisch 1 Plastik Hocker 4 Plastik Droschke 1

Pedalos 3 1x groß, 1x mittel, 1x klein Stelzen 1 Pilone 9 Besen 4 1 groß, 3 klein Handbesen 3 Kehrblech 4 1 groß, 3 klein Mülleimer 1 Transportwagen 1 Kriechtunnel 3 Sonnensegel 1 Übergabe: Rückgabe:

Allgemeine Mietbedingungen 1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post oder Telefax übermittelt werden. 2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. 3. Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden. 4. Die vereinbarte Mietdauer (Termine) ist für beide Parteien verbindlich und kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden. 5. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken: 5.1. Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnliche Nutzungen. 5.2. Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen. 5.3. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen. 6. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist. 7. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

8. Verhalten bei Unfällen 8.1. Bei Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der Beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten. 8.2. Bei allen Verkehrsunfällen, die der Mieter verschuldet, mitverschuldet oder für die eine Haftung nach dem Verursachungsbeitrag nach 17 StVG besteht, haftet der Mieter für alle unfallbedingten Schäden des Vermieters. Keine Haftung des Mieters besteht insoweit, als der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder gemäß dem für das Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrages anderweitig Ersatz erlangt. 8.3. Bei Verkehrsunfällen, die vom Mieter nicht verschuldet wurden und für die auch keine Haftung des Mieters nach Verursachungsbeitrag nach 17 StVG besteht, haftet der Mieter nur für alle Schäden am Fahrzeug, soweit diese nicht vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder gemäß dem für das Fahrzeug bestehenden Versicherungsvertrages ersetzt worden. 9. Haftung 9.1. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und eine Reparatur vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht. 9.2. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 8.1. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. 9.3. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies

gilt insbesondere, für die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.