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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erfolgskontrolle bei Schutzwald- und Schutzwaldsanierungsprojekten in Bayern mündlicher Bericht der Staatsregierung am 27. Februar 2013, München Es gilt das gesprochene Wort! Referat Presse Telefon 089 2182-2215 presse@stmelf.bayern.de Ludwigstraße 2 80539 München Telefax 089 2182-2604 www.stmelf.bayern.de

Anrede! Der Bayerische Landtag hat um einen Bericht der Staatsregierung zur Erfolgskontrolle bei Schutzwald- und Schutzwaldsanierungsprojekten in Bayern gebeten. Die Erhaltung und Verbesserung der Schutzwälder im Gebirge ist als Schwerpunktaufgabe der Forstverwaltung seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner. Wir haben regelmäßig auch schriftlich darüber berichtet, zuletzt auf die schriftliche Anfrage von Frau Abgeordnete Noichl vom 31.05.2011 zu Pflanzungen auf Schutzwaldsanierungsflächen. Lassen Sie mich eingangs kurz noch einmal den Gesamtzusammenhang aufzeigen: Schutzwälder sind nach Art. 10 Abs. 1 des Waldgesetzes für Bayern Wälder in den Hoch- und Kammlagen, auf erosionsgefährdeten oder zur Verkarstung neigenden Standorten. Schutzwald ist außerdem Wald der dazu dient, Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Erdrutschen und Hochwasser vorzubeugen. Schutzwälder sichern so als natürliches Bollwerk Menschen und Sachwerte im Alpenraum und bis weit ins Vorland hinein. Rund 57 Prozent der insgesamt 250.000 Hektar Wald im bayerischen Alpen-

raum sind als Schutzwald ausgewiesen. Viele dieser Flächen schützen zugleich vor mehreren der genannten Naturgefahren. Ein idealer Schutzwald ist aus mehreren Baumarten aufgebaut, ungleichaltrig und strukturreich. Er zeichnet sich vor allem durch eine laufende Regeneration durch Naturverjüngung aus. Rund 13.500 Hektar, das sind 9 Prozent der Schutzwälder, sind in einem Zustand, dass sie aktuell oder in absehbarer Zeit ihre Schutzfunktionen nicht mehr erfüllen können. Gründe hierfür sind häufig Überalterung in Verbindung mit starken Verlichtungen und fehlender Verjüngung aufgrund überhöhter Wildbestände, aber auch Windwürfe und Borkenkäferschäden. Auf diesen Flächen ist Sanierung geboten. Auf Schutzwaldsanierungsflächen sind die Bäume extremen Wuchsbedingungen ausgesetzt. Oft sind Sanierungsflächen auch bevorzugte Einstände vor allem für Gamswild im Frühjahr, da sie z. B. auf Südhängen als erste schneefrei werden und Äsung bieten. Schutzwaldsanierung ist deshalb naturgemäß schwierig und aufwändig und braucht einen sehr langen Atem. Der Erfolg ist nicht garantiert und Rückschläge sind nicht auszuschließen. S e i t e 2

Der Bayerische Landtag und die Bayerische Staatsregierung haben schon früh die hohe landeskulturelle Bedeutung der Schutzwälder herausgestellt. Der Bergwaldbeschluss des Bayerischen Landtages aus dem Jahr 1986 ist richtungsweisend und unverändert gültig. Dieser Beschluss war mit Auslöser für ein breit angelegtes Schutzwaldsanierungsprogramm. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Seit 1986 wurden insgesamt rund 78 Millionen Euro investiert. Nun zu den Fragen im Einzelnen: I. Mitteleinsatz In den letzten 10 Jahren hat der Freistaat insgesamt 28,4 Millionen Euro in die Schutzwaldsanierung investiert. Davon entfielen 24,9 Millionen Euro auf den Staatswald, in dem auch 69 Prozent aller sanierungsbedürftiger Schutzwälder liegen und 3,5 Millionen Euro Graphik: zeitl. Entwicklung Investitionen auf den Privat- und Körperschaftswald. In diesem Zeitraum wurden rund 2,3 Millionen Pflanzen gesetzt, was rechnerisch ca. 450 Hektar neuem Schutzwald entspricht. S e i t e 3

II. Aktueller Zustand der Flächen Graphik: Entwicklung Flächenumfang Der Gesamtumfang der Schutzwaldsanierungsflächen hat seit Beginn des Schutzwaldsanierungsprogramms von rund 9.000 auf rund 13.000 Hektar zugenommen. Hauptgründe hierfür waren Stürme und Borkenkäferschäden. Schäden also, die nach Einschätzung von Klimaexperten im Alpenraum künftig zunehmen könnten. Sie müssen in diesem Zusammenhang wissen, dass auch Flächen, auf denen die Pflanzmaßnahmen abgeschlossen sind, weiterhin als Sanierungsflächen unter Beobachtung bleiben. Denn im Bergwald dauert es sehr lange, bis der heranwachsende Wald wieder seine Schutzfunktionen voll erfüllen kann. Insgesamt wurde im Rahmen der Schutzwaldsanierung bislang seit 1986 auf ca. 3.300 Hektar neuer Schutzwald gepflanzt. Hinzu kommen noch Flächen mit Naturverjüngung. Der Zustand der Sanierungsflächen, auf denen Maßnahmen durchgeführt wurden, wird in regelmäßigen Abständen durch Experten der Forstverwaltung begutachtet. Diese sind bei den 3 Funktionsstellen Schutzwaldsanierung in Kempten, Weilheim und Rosenheim be- S e i t e 4

schäftigt. Beurteilt werden dabei Kriterien wie Pflanzenzahl, Baumartenzusammensetzung, Wachstum, Schäden und Wildverbiss. Von den im Jahre 2011 begutachteten Flächen liegt mehr als die Hälfte (rund 55 Prozent) im grünen Bereich. Dort kann das Sanierungsziel nach derzeitigem Stand erreicht werden. Weitere rund Graphik: Kontrollblattergebnisse 40 Prozent der Flächen werden als mäßig eingestuft. Dies liegt häufig daran, dass empfindlichere und an den Standort höhere Ansprüche stellende Baumarten wie Edellaubbäume und auch die sehr wichtige Tanne auf vielen Sanierungsflächen nicht in wünschenswertem Umfang verjüngt werden können. Trotzdem wird auch auf diesen Flächen wieder Wald entstehen. Dies sehe ich angesichts der insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen als Erfolg. Auf 6 Prozent der Flächen sieht es aktuell leider nicht gut aus. Dort ist das Sanierungsziel derzeit nicht erreichbar. Gründe dafür sind häufig nicht angepasste Wildbestände, aber auch standörtliche Faktoren wie Nährstoffmängel durch Humusschwund oder Schäden durch Schneebewegungen. Dass 100 Prozent aller Flächen ohne weiteres saniert werden können, wäre aber auch nicht realistisch. S e i t e 5

In der Gesamtschau lassen die Kontrollergebnisse erkennen, dass sich der Zustand der Sanierungsflächen in den letzten Jahren leicht verbessert hat. Graphik: Zeitreihe Kontrollblattergebnisse III. Umfang der technischen Verbauungen Um den Anwuchserfolg zu gewährleisten, müssen die Pflanzungen auf steilen Hängen teilweise und für mehrere Jahre durch technische Verbauungen vor Schneebewegungen geschützt werden. Diese sogenannten temporären Verbauungen sind aufwändig und kostenintensiv (bis ca. 250.000 Euro/Hektar), jedoch nur für eine begrenzte Bild: temporäre Verbauungen Zeit erforderlich, bis der Wald wieder seine Schutzwirkung erfüllen kann. Seit Beginn der Schutzwaldsanierung vor 25 Jahren wurden in der Zuständigkeit der Forstverwaltung rund 114 Hektar Verbauungen errichtet. Hierfür wurden knapp 30 Millionen Euro investiert, davon rund 12 Millionen Euro in den letzten 10 Jahren. Für die kommenden Jahre werden entsprechend dem weiteren Arbeitsfortschritt weitere Verbauungen auf knapp 130 Hektar notwendig werden, das kostet mindestens weitere 30 Mio. Euro. S e i t e 6

Wo dauerhaft technische Verbauungen notwendige sind, z. B. zum unmittelbaren Objektschutz von Straßen und Häusern gegen Lawinen oder Steinschlag, liegen die Kosten deutlich höher bei rund einer halben Million Euro pro Hektar. Hier liegt die Zuständigkeit bei Wasserwirtschafts- oder Straßenbauverwaltung. IV. Erhöhter Wildverbiss als Sanierungshindernis Ein an den Zielen und Notwendigkeiten der Schutzwaldsanierung ausgerichtetes Jagdmanagement und eine entsprechend konsequente und erfolgreiche Jagdausübung sind Grundvoraussetzung für das Gelingen der Schutzwaldsanierung. Im Schutzwald ist Jagen meist kein Vergnügen, sondern aufgrund des steilen Geländes, weiter Fußmärsche etc. harte, anstrengende Arbeit. Die Bayerische Forstverwaltung überprüft im Rahmen der vorher angesprochenen Kontrollen auch die Verbisssituation auf den einzelnen Sanierungsflächen. Aktuell wird auf rd. 32 % der aufgenommenen Flächen der Verbiss als tragbar eingestuft, auf weiteren rd. 42 % sind einzelne Baumarten gefährdet. Das betrifft insbesondere Tanne S e i t e 7

und Laubbäume. In der Gesamtschau zeigen die Ergebnisse der Inventuren den Erfolg der intensiven jagdlichen Bemühungen. Es gibt jedoch starke Unterschiede zwischen den einzelnen Sanierungsflächen. Zur Sicherung der Investitionen sind also weiterhin die jagdrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen sowie ein hohes Engagement und ein langer Atem im jagdlichen Bereich nötig. An die natürlichen Lebensbedingungen und Wuchsbedingungen des Waldes angepasste Wildbestände sind in den Schutzwaldlagen von sehr hoher Bedeutung und unverzichtbar. Um dies zu erreichen kommt dem Zusammenwirken aller Beteiligten besondere Bedeutung zu. Genau diesen Ansatz greifen wir gezielt bei der Bergwaldoffensive, deren Projektgebiete häufig auch Sanierungsflächen beinhalten, auf. Hier setzen wir im Rahmen des Klimaprogramms 2020 der Bayerischen Staatsregierung neue Akzente zur Anpassung an den Klimawandel im Privat- und Körperschaftswald. Die intensive Einbindung Bild: Projekt Bergwaldoffensive aller Waldbesitzer, der Jäger und weiterer Interessensträger aus Verbänden, Verwaltungen und Politik u. a. über örtliche Beiräte zeichnet die Bergwaldoffensive aus. Aktuell werden 38 Projektgebiete im gesamten bayerischen Alpenraum bearbeitet. S e i t e 8

Im Rahmen der Bergwaldoffensive wurden beispielsweise durch anerkannte Wildbiologen mehrere örtliche und regionale Schalenwildkonzepte erstellt, in denen regelmäßig die Sicherung der Ziele der Schutzwaldsanierung eine wichtige Rolle spielt. Auch hier legen wir großen Wert auf ein partizipatives Vorgehen, das möglichst alle Interessensgruppen in die Konzepterstellung einbezieht. Die Bestellung einer wildbiologischen Fachkraft an der unteren Jagdbehörde am Landratsamt Oberallgäu, die 2012 erfolgte und mit Mitteln der Bergwaldoffensive unterstützt wird, ist als Modellprojekt das Ergebnis eines solchen Schalenwildkonzeptes. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die jagdlich Verantwortlichen die eröffneten jagdrechtlichen Möglichkeiten zielgerichtet und mit entsprechender Sensibilität ausschöpfen. Zu nennen ist hier insbesondere eine an den besonderen Anforderungen orientierte Abschussplanung sowie die Schonzeitaufhebungsverordnung, die in speziell festgelegten Schutzwaldsanierungsgebieten in Oberbayern die Jagd auf bestimmtes Wild auch über die reguläre Jagdzeit hinaus regelt. Sie wird von der Regierung von Oberbayern erlassen. Ihre Wirkung liegt weniger in den dort getätigten Abschüssen, viel wichtiger ist der sogenannte Vergrämungsef- S e i t e 9

fekt. Denn durch die Bejagung sollen die sensiblen Sanierungsflächen für das Wild als Einstand unattraktiv werden. V. Erfahrungen des Forstministeriumsbezüglich der Umsetzung der Jagdziele durch die zuständigen Jagdpächter 69 Prozent der Sanierungsflächen liegen im Staatswald, 31 Prozent im Privat- und Körperschaftswald. Im Staatswald wird die Jagd auf Schutzwaldsanierungsflächen weitgehend in Eigenregie der Bayerischen Staatsforsten (BaySF), insbesondere unter Einsatz von Berufsjägern, durchgeführt. Im Rahmen der betrieblichen Jagdkonzepte erfolgt eine klare Schwerpunktsetzung der Bejagung im Bereich der Schutzwaldsanierung. Von der gesamten Jagdfläche der BaySF im Hochgebirge von rund 180.000 Hektar sind aktuell lediglich 5 Prozent, das sind 7 Staatsjagdreviere, verpachtet. Hier wird durch entsprechende Vereinbarungen in den Pachtverträgen auf eine erfolgversprechende Schutzwaldsanierung ausgerichtete Bejagung hingewirkt. In einigen Fällen wurde die jagdrechtliche Möglichkeit genutzt, bei Vertragsverlängerungen die Pachtzeit zu verkürzen. Ist die Bereitschaft des Pächters, die waldbaulichen Ziele von BaySF mitzutragen, auf Dauer nicht ge- S e i t e 10

geben, wird ein auslaufender Pachtvertrag nicht mehr verlängert. So wurden von BaySF seit 2006 fünf verpachtete Staatsjagdreviere mit hohen Schutzwaldanteilen zurückgenommen. Im Privat- und Körperschaftswald werden Maßnahmen der Schutzwaldsanierung nur durchgeführt, wenn die notwendigen Rahmenbedingungen, also auch die jagdlichen gegeben sind bzw. hergestellt werden. Darüber hinaus wird mit den Grundeigentümern, auf deren Flächen Maßnahmen durchgeführt werden, Wildschadensersatz vertraglich geregelt. Die Belange der Schutzwaldsanierung werden selbstverständlich auch in den Forstlichen Gutachten deutlich gemacht. Die unteren Jagdbehörden sind gehalten, im Rahmen von Aufstellung und Vollzug der Abschusspläne die Erfordernisse der Schutzwaldsanierung zu berücksichtigen. VI. Sinnhaftigkeit eines jährlichen Vegetationsgutachtens für verpachtete Staatsjagdreviere Für die Abschussplanung und Jagdbetriebssteuerung im Staatswald stehen bereits jetzt folgende Grundlagen zur Verfügung: S e i t e 11

- Die Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten für die Hegegemeinschaften. Sie sind für alle Beteiligten, Jäger und Waldbesitzer, die wichtigste Grundlage für die Aufstellung der Abschusspläne. - Seit 2012 werden die Gutachten in den sogenannten roten Hegegemeinschaften und auf Antrag auch in den grünen Hegegemeinschaften durch Revierweise Aussagen ergänzt, die konkret auf die Situation in den einzelnen Jagdrevieren eingehen. - Die Forstbetriebe der BaySF erheben zudem jährlich in allen ihren Jagdrevieren die Verbisssituation. Diese stellen eine wichtige Hilfe für das interne Jagdmanagement dar und liefern auch die Grundlage für die jährlichen Revierbegänge mit den Pächtern. - Darüber hinaus stellt die Forstverwaltung der BaySF die Ergebnisse der Kontrollen auf den Schutzwaldsanierungsflächen im Staatswald zur Verfügung. Auch diese erlauben eine Beurteilung der Verbisssituation. Damit liegen bereits jetzt ausreichend Grundlagen zur Beurteilung der Verbisssituation in verpachteten Staatsjagdrevieren vor. Ein jährliches Vegetationsgutachten für verpachtete Staatsjagdreviere braucht es nach unserer Auffassung deshalb nicht. S e i t e 12

VII. Zusammenfassung und Ausblick Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Die Aufgabe Schutzwaldsanierung ist für unsere Gesellschaft elementar wichtig und wird von der Bayerischen Forstverwaltung engagiert angepackt. Die Ergebnisse zeigen, dass wir insgesamt erfolgreich auf dem Weg sind, wenn es auch immer wieder Rückschläge gibt. Denn wir haben es mit der Natur zu tun und zwar auf Extremstandorten. Die Gesamttendenz ist jedoch klar positiv. Wir werden uns daher unserer Aufgabe weiterhin mit Ausdauer und langem Atem stellen. Zugleich haben wir mit breiter Unterstützung des Landtags, mit der Bergwaldoffensive ein von vielen Seiten positiv beurteiltes Programm gestartet, um das Entstehen neuer Sanierungsfälle möglichst zu verhindern. Unser zuständiger Referatsleiter, Ministerialrat Brosinger, und ich möchten Sie im Namen von Herrn Staatsminister Helmut Brunner einladen, sich im Jahr 2013 vor Ort an einem konkreten Objekt über die Schutzwaldsanierung zu informieren. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich selbst ein Bild über die bisher getätigten Maßnahmen S e i t e 13

und die Rahmenbedingungen machen würden, unter denen diese wichtige Staatsaufgabe erledigt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. S e i t e 14