Unsere im Rahmen der Biogasberatung in BadenWürttemberg gemachten Erfahrungen Betreiberrelevante Neuigkeiten beim gesetzlichen Rahmen Biogas Infotage 2018 der renergie Allgäu e.v. 10.01.2018, Messe Ulm Achim Kaiser
Gliederung: Vorstellung der Aktivitäten vom Biogas Netzwerk (IBBK Fachgruppe Biogas GmbH) und der FnBB e.v. Grundsätze der Beratungsförderung Im Rahmen unserer durchgeführten Beratungen vorgekommene aktuelle Fragestellungen bzw. Fallbeispiele Zusammenfassung / Ausblick Neues beim gesetzl. Rahmen (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 2/26
Über uns I (Tätigkeitsbereiche) Erfahrung in der Erwachsenenbildung im Bereich Biogas seit ca. 25 Jahren Das Biogas Netzwerk für Branchenakteure Gezielter Wissenstransfer auf nationaler und internationaler Ebene (Kurse, Schulungsmodule, Exkursionen, Konferenzen, Projektarbeit) Verbands- und Lobbyarbeit Pressearbeit (FnBB e.v.: Forstfachverlag (seit 2005 Energie aus Pflanzen ; IBBK: dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag (2015 bis 2017 JOULE, ab 2018 agrarheute Energie ) (Bildquelle: IBBK Fachgruppe Biogas GmbH & FnBB e.v.) 3/26
Über uns II (Verbands-, Lobby- & Pressearbeit) (Bildquelle: FnBB e.v.) 4/26
Über uns III (Lobby- & Pressearbeit) (Bildquelle: IBBK Fachgruppe Biogas GmbH) 5/26
Über uns IV (Projektarbeit) Insgesamt 13 beteiligte Projektpartner Diese kommen aus 10 Ländern (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Niederlande, Schweden, Tschechien, Wales) (Bildquelle: www.ibbk-biogas.de/ibbk-projekte) 6/26
I Grundsätze der Fördermaßnahme Beratung.Zukunft.Land. Primäres Ziel der Landespolitik war die Beratung konform mit dem EU-Recht aufzustellen (Entkopplung von Beratung und Behörden). Die Maßnahme im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III, deren Grundlage die ELER-VO 1305/2013 ist) können alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus nutzen. Mit dem Förderprogramm Beratung landwirtschaftlicher Betriebe vergünstigt das Land Baden-Württemberg bestimmte Beratungsangebote deutlich um bis zu 100%. (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 7/26
II Modularer Aufbau der Fördermaßnahme Beratung.Zukunft.Land. Das Beratungssystem ist modular aufgebaut und in Einstiegs-, Grund- und Spezialmodule (z.b. Biogas) untergliedert. Die Beratungsmodule (insgesamt 56) sind in Stufen anwendbar, kombinierbar und wiederholbar. (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 8/26
III Beratung.Zukunft.Land. Rahmenvertrag mit dem MLR Baden-W.) Vertrag über Dienstleistungskonzession zwischen dem MLR und der jeweiligen Beratungsorganisation. Alle eingesetzten Beratungskräfte aller Beratungsorganisationen müssen ausreichend Berufserfahrung sowie fachliche, fachrechtliche und methodische Qualifizierung vorweisen. Die im Rahmen der ersten Förderperiode (01.01.2015 31.12.2017) vom IBBK durchgeführten Beratungen wurden vom folgenden Team abgearbeitet: Katrin Kayser, Michael Köttner, Achim Kaiser. (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 9/26
IV Beratung.Zukunft.Land. Rahmenvertrag mit dem MLR Ba.-Wü.) Bei den Beratungsorganisationen und deren Beratern darf kein Interessenskonflikt vorliegen. Die Beratung ist neutral durchzuführen. Geheimhaltungspflicht: Kenntnisse sind streng vertraulich zu behandeln. Die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen (Vor-Ort Beratung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Abschlussbericht) sind fachgerecht und gemäß den Vorgaben auszuführen. (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 10/26
V Fördermodalitäten Beratung.Zukunft.Land. Die förderfähigen Kosten (Förderhöchstbetrag) betragen je nach Modul zwischen 480 und 1.100 Euro. Die Betriebe sind an den Kosten beteiligt (zwischen 20 und 50%). Besondere Beachtung wird in den Beratungsmodulen auf die Stärkung der gesamten landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette gelegt. Die erste Förderphase läuft bis 31.12.2017 und wird ab 01.01.2018 für weitere drei Jahre fortgesetzt. (Bildquelle: www.aha.or.at) 11/26
Zusammenfassung I Fördermaßnahme Beratung.Zukunft.Land. Mitgliedstaaten der EU sind dazu angehalten, Beratung für die Landwirte zu bestimmten Themen anzubieten. Neutrales, unabhängiges und transparentes Beratungsangebot für alle Betriebe der Landwirtschaft, des Garten-, Obst- und Weinbaus in BadenWürttemberg. Vielfältige Auswahl aus 56 Beratungsmodulen, die von insgesamt 63 Beratungsorganisationen angeboten werden. Mitgliedstaaten der EU sind dazu angehalten, Beratung für die Landwirte zu bestimmten Themen anzubieten. (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 12/26
Zusammenfassung II Fördermaßnahme Beratung.Zukunft.Land. Netzwerke aus Beratungsorganisationen, Landwirtschaftsverwaltung und Forschung werden gestärkt. Zusammenwirkung aller Beteiligten bringt Erfolg für die Zukunft des Sektors Landwirtschaft. Die Einführung der Modulberatung stellt eine Chance für landwirtschaftliche Betriebe und Beratungsakteure dar. Die in der ersten Förderperiode I von den Beratungsorganisationen gemachten Erfahrungen (Inhalte, Ziele, Fördersätze) wurden im Sommer 2017 evaluiert und für die zweite Förderperiode II von Anfang an berücksichtigt und ggf. angepasst sowie optimiert. (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 13/26
Im Rahmen unserer durchgeführten Beratungen aufgetauchte Fragen (I) Können Sie mir bei der Entscheidungsfindung helfen, ob ich prinzipiell mit dem Betriebszweig Biogas weitermachen soll oder nicht? (bzw. innerbetrieblicher Weiterentwicklung anderer Betriebszweige) Können Sie mir bei der Einschätzung helfen, wo zum jetzigen Zeitpunkt ich überhaupt mit meiner Biogasanlage stehe? (Selbsteinschätzung) Denken Sie, dass meine Biogasanlage bereits Fit für die Zukunft ist bzw. mit relativ wenig Aufwand meinerseits dahin gebracht werden kann? (Bildquelle: www.de.123rf.com) 14/26
Im Rahmen unserer durchgeführten Beratungen aufgetauchte Fragen (II) Wie kann ich auf meinem landwirtschaftlichen Betrieb die Belieferung von Dritten umgehen und gemäß 61 EEG 2017 erstmals eine Eigenstromnutzung verwirklichen, bei der keine EEG-Umlage zu bezahlen ist? ( a) keine Durchleitung durch das öffentliche Netz, b) strikte juristische Personenidentität, c) + d) räumlicher Zusammenhang und Zeitgleichheit zwischen Erzeugung und Verbrauch) Wie kann ich eine Eigenstromnutzung für den Betrieb meiner Biogasanlage unter Berücksichtigung der Höchstbemessungsleistung (HBL-Grenze von 95%) in Kombinationen mit möglichst vielen Betriebsstunden verwirklichen? (Bildquelle: www.de.123rf.com) 15/26
Im Rahmen unserer durchgeführten Beratungen aufgetauchte Fragen (III) Soll ich die Flexibilitätsprämie (noch) in Anspruch nehmen? (Individuelle Berechnung unter Berücksichtigung der zur bereits vorhandenen a) zusätzlich bereitgestellten Leistung, b) zur Verfügung stehenden EEG-Restlaufzeit, c) aktuellen BHKW-Betriebsstunden) Denken Sie, dass meine Biogasanlage vom vorhandenen Wärmemanagement geeignet ist, Strom (bzw. auch die Wärme) flexibel und bedarfsgerecht zu erzeugen? Wie könnte ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb von kleinen Biogasanlagen, die hauptsächlich mit Gülle/Festmist gefüttert wird, nach 20 Jahren Förderperiode gemäß EEG aussehen? Gibt es für mich eine Alternative zur Ausschreibung? (Bildquelle: www.de.123rf.com) 16/26
Im Rahmen unserer durchgeführten Beratungen aufgetauchte Fragen (IV) Können Sie mit mir zusammen die Genehmigungsunterlagen durchgehen und mit meinem Anlagenbetrieb vergleichen? Können Sie mein ermitteltes Restgaspotential hinsichtlich einer möglichen Abdeckung des Gärrestelagers beurteilen? Welche alternativen Verwertungswege (Stichwort Bioökonomie, z.b. zusätzliche Erzeugung von Polymilchsäuren) könnten für mich in Zukunft interessant werden? Warum ist das Beratungsmodul nur als einzelbetriebliche Maßnahme und nicht als Gruppenberatung durchführbar? (Bildquelle: www.de.123rf.com) 17/26
Zusammenfassung I: Beratungsmodul Biogas Die Einzelbetriebliche und individuelle Beratung ist ein gutes Mittel bei der Entscheidungsfindung, ob überhaupt und wie in welcher Form sich der Betriebszweig Biogas weiterentwickeln kann/soll. Die Beratungsmodule dienen zur (groben) Orientierung und sind nicht in der Lage, für absolute rechtliche Klarheit zu sorgen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 18/26
Zusammenfassung II: Beratungsmodul Biogas Die Branche sollte sich der Wichtigkeit des Themas Flexibilisierung bewusst sein und dieses als Chance verstehen. Es ist nicht zielführend, die Flex-Prämie vorrangig als Fördermaßnahme zur Erneuerung der BHKW s auf den Anlagen anzusehen. Möglicherweise sorgt das im Klimaschutzplan 2050 (geplante nationale Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris) der deutschen Bundesregierung verankerte Ziel Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen für einen positiven Impuls beim Biogas. (Bildquelle: MLR Baden-Württemberg) 19/26
I Neues beim gesetzl. Rahmen (Überblick aktueller Aktivitäten) (Bildquelle: Fachverband Biogas e.v.) 20/26
II BMUB: Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 120) Definiert den Stand der Technik / Sicherheitstechnik aus Sicht des Emissionsschutzes / Störfallrecht. Besonderheit der TRAS 120: Stellt Erkenntnisquelle (bzw. Technisches Regelwerk dar) die von Seiten eines Ministeriums (BMUB) durch ein zuständiges Gremium (KAS) erstellt wurde. Abweichungen sind immer möglich, wenn mindestens ein gleichwertiges Niveau eingehalten wird. (Bildquelle: Fachverband Biogas e.v.) 21/26
III BMUB: Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS 120) Die TRAS 120 gilt nicht für a) Biogasanlagen, die gemäß 60 WHG ausschließlich der Behandlung von Abwasser und Klärschlamm dienen, b) Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen, die der 30. BimSchV unterliegen und c) Trockenfermentationsanlagen, bei denen die Gärsubstrate sowohl stichfest eingebracht, als auch entnommen werden. Die Anwendung der TRAS 120 wird für alle anderen vergleichbaren Anlagen empfohlen. FAZIT: Die TRAS 120, die im Sommer 2018 in Kraft treten soll, verschärft vermutlich an vielen Stellen den bisherigen Stand der Technik, weshalb von zusätzlichen organisatorischen sowie technischen Anpassungen auszugehen ist. Allerdings besitzt ihr Vorentwurf einzelne Anforderungen, bei denen noch eine fachliche Diskussion zu erfolgen hat. (Bildquelle: Fachverband Biogas e.v.) 22/26
IV BMUB: Aktueller Stand bei der Novelle der TA Luft Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat EU-Vorgaben nachzukommen und umgehend in nationales Recht zu überführen. Im Moment ist aufgrund eines neuen LAI-Beschlusses davon auszugehen, dass ab 01.07.2018 ein neuer Formaldehydgrenzwert zur Erlangung des Luftreinhaltebonus von 20 mg/m³ in Kraft treten wird. In einigen Bundesländern gibt es bereits Diskussionen, über unangekündigte Messungen zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte. (Bildquelle: Fachverband Biogas e.v.) 23/26
V BMAS: BetrSichV, TI4, GefStoffV (TRGS 529), Ex-Zonen-Beispiels.) Die verbindlichen Schulungsinhalte der TRGS 529 werden vom Schulungskonzept des Schulungsverbund Biogas abgedeckt ab. Die drei Trägerorganisationen vom Schulungsverbund Biogas sind FVB e.v., DVGW, DWA. Es werden zum einen 2-tägige Grundschulungen (Betreiberqualifikation - Anlagensicherheit von Biogasanlagen) und zum anderen eintägige Auffrischungsschulungen angeboten. Die 2-tägige Grundschulung schließt mit einem schriftlichen Kenntnisnachweis ab. (Bildquelle: Fachverband Biogas e.v.) 24/26
VI BMAS: BetrSichV, TI4, GefStoffV (TRGS 529), Ex-Zonen-Beispiels.) Gemäß TRGS 529 sind alle vier Jahre eintägige Auffrischungsschulungen zu absolvieren. Sie dienen der verantwortlichen Person bzw. deren Vertretung zur Aktualisierung der bereits erworbenen Kenntnisse. Von den anerkannten Bildungseinrichtungen (im Moment 14) werden bundesweit flächendeckend Grund- und Auffrischungsschulungen angeboten. Termine und Orte sind einzusehen unter: www.schulungsverbund-biogas.de/terminkalender/ Das Schulungskonzept (einheitliche und qualifizierte Fortund Weiterbildung) läuft erfolgreich: seit Ende 2013 wurden bislang über 5.500 Betreiber von Biogasanlagen, bzw. dort angestelltes Betriebspersonal, geschult. (Bildquelle: www.schulungsverbund-biogas.de) 25/26
Erfahrungen aus der Biogasberatung in BadenWürttemberg & Betreiberrelevante Neuigkeiten beim gesetzlichen Rahmen" 10. Januar 2018 Achim Kaiser Fragen? Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Und bleiben Sie neugierig... IBBK Fachgruppe Biogas GmbH, Am Feuersee 6, D-74592 Kirchberg/Jagst, 07954/926-203, www.ibbk-biogas.de