TAB Niederspannung 2007 Ausgabe 2011 (BDEW)

Ähnliche Dokumente
TAB Niederspannung 2007 (VDN)

Ergänzung zu den TAB 2007*

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Inhalt. 1 Einleitung,Geltungsbereich Technisches Konzept Realisierung... 4

Ergänzung zu den TAB 2007*

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

Einspeisemanagement für EEG-Anlagen gemäß den gesetzlichen Anforderungen 6 EEG 2012

Technische Mindestanforderungen

Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen größer 100 kw

Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ZUM ERZEUGUNGSMANAGEMENT DER ENERGIENETZ MITTE GMBH

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs.

// Information. zum Ablauf des Anschlusses. einer Photovoltaikanlage (PVA) an das Niederspannungsnetz

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Information zum Funkrundsteuerempfänger für Einspeisemanagement ALLGEMEINES... 2 DER FUNKRUNDSTEUEREMPFÄNGER LANGMATZ EK

Einstellung- und Installations-Hinweise für Funk-Rundsteuer-Empfänger (FRE) der Rheinischen NETZGesellschaft im Teilnetz 5

F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen Seite 1 von 3

G.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Emden GmbH

Ergänzung zur TAB 2007

Anwendungsregel AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) BDEW- Mittelspannungsrichtlinie. und AR-N 4105 & BDEW MSR. Stand

Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB)

Technische Mindestanforderungen. Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Ergänzungen zur TAB 2007

zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Information zu den Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Eilenburg GmbH zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 9 und 14 EEG 2014

Ergänzung zur TAB NS Nord

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 9

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Landsberg KU für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK- Anlagen entsprechend 6 Nr.

Einspeisemanagements. Stadtwerke Saarbrücken AG

Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105: Anhang F (normativ)

Positionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements. für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Technische Richtlinien zum EEG Einspeisemanagement

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Geltungsbereich Technisches Konzept Technische Umsetzung der Anforderungen nach 6 Abs. 1 und 2 EEG für Erzeugungsanlagen...

Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen

Einspeisemanagement bei EEG- und KWK-Anlagen ab 100 kw(p) im Netzgebiet der SWR Energie GmbH & Co. KG

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

1. Allgemeines Geltungsbereich, Fristen 2

Inhalt. 1. Allgemeines. 2. Anwendungsbereich

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

NGO Ergänzung zur TAB 2007

Leitfaden zur technischen Einrichtung gemäß 6 EEG-Einspeisemanagement

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Merkblatt zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001

Muster. Abrechnungsmessung entsprechend VBEW Schaltbild A1 A2 A3 B1 B2 B3 B4 C1 C2 D1 D2 D3

Einspeisemanagement der EEG-Anlagen Nach 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Installationshinweise Funkrundsteuerempfänger (FRE)


Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016

ANHANG F INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL - ERZEUGUNGSANLAGEN NIEDERSPANNUNG. Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105:

Leitfaden Photovoltaikanlagen

Technische Mindestanforderungen der SWO Netz GmbH für das Einspeisemanagement von EEG- und KWK-Anlagen entsprechend 6 EEG 2012

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Niederspannungsnetz

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG)

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß 6 EEG 2012

Datenerfassung zum Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Elektroenergieversorgungsnetz der Stadtwerke Staßfurt GmbH (StW)

EG Herbstveranstaltung 2012 Aktuelles vom Netzbetreiber

Inbetriebsetzungsprotokoll für eine PV Anlage

SMA Power Control Module

Einspeisemanagement für EEG- Anlagen

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Der Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme von EEG- und KWK- Anlagen

Einspeisemanagement für EEG- Anlagen

Rahmenbedingungen für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz

Herstellererklärung. Leipzig, Deutsche Energieversorgung GmbH. Mathias Hammer (Geschäftsführer)

Merkblatt für Anlagenbetreiber / Installateur

F.1 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen Niederspannung

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements für Erzeugungsanlagen

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. der Pfalzwerke Netz AG

Anlage zu Ziffer 13 der TAB 2007 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Stand:

Speicherkonzepte Anschluss und Betrieb von Speichern für den Parallelbetrieb mit dem Netz der AVU Netz GmbH

Technische Richtlinie. Anschlussschränke im Freien

TAB.Messung.Strom

Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH

A. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher

Netzanschlussvertrag

Datenblatt Eigenerzeugungsanlagen und Stromspeicher am Niederspannungsnetz

Technische Anforderungen zum Einspeise- und Erzeugungsmanagement

Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz (Strom) der Stadtwerke Schwedt GmbH

Anmeldung/Datenblatt einer Eigenerzeugungsanlage (BHKW) für den Parallelbetrieb mit dem Netz der Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Einspeisemanagement mit Solar-Log 1000 PM+ Herstellererklärung gem. TR 8 Rev. Typ: Solar-Log 1000 PM+

HagerTipp. Hager Systemlösungen zur Einhaltung der neuen VDE-AR-N 4105: und dem neuen EEG 2012

Installations- und Gebrauchsanleitung. für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Auftrag zum Neubau oder zur Veränderung von Versorgungsanlagen/Messeinrichtungen

Technische Vorgaben. fü r das. Einspeisemanagement. von. Energieerzeügüngsanlagen. Im Versorgüngsgebiet der Albstadtwerke GmbH

3-phasige Erzeugungseinheit REFUsol GmbH, Uracher Str. 91, D Metzingen

Netzanschlussvertrag Strom

Kundendatenblatt für PV-Anlagen

VERTRAG. über die Einspeisung elektrischer Energie aus EEG-Anlagen

Transkript:

Ergänzung zur TAB Niederspannung 2007 Ausgabe 2011 (BDEW) Zusätzliche Anforderungen an Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 1 01.07.2015

Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen... 3 1. Rahmenbedingungen... 3 2. Anmeldeverfahren und Anschlussrelevante Unterlagen... 3 3. Netzanschluss... 3 4. Verhalten von Erzeugungsanlagen am Netz... 3 4.1 Erzeugungsmanagement/Netzsicherheitsmanagement... 3 4.1.1 Grundsätzliches... 3 4.1.2 Anlagenleistung > 100 kw... 3 4.1.3 Anlagenleistung 100 kw... 3 4.2 Blindleistung... 4 5. Stromspeicher... 4 Anhang... 5 A Formulare... 5 A1 Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung... 5 A2 Anmeldung zum Netzanschluss... 6 A3 Datenblatt für Erzeugungsanlagen... 7 A4 Datenblatt Batteriespeicher... 8 A5 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen... 9 A6 Inbetriebsetzungsprotokoll für Batteriespeicher... 10 B Eigentumsgrenzen beim Anschluss über Zähleranschlussschrank... 11 B1 Anschluss an ein Netzkabel... 11 B2 Anschluss an einen Kabelverteilschrank... 11 B3 Anschluss an eine Netz-Transformatorenstation... 12 C Fernsteuertechnischer Anschluss... 13 C1 Allgemeines... 13 C2 Informationen für die Netzleitstelle der Main-Donau Netzgesellschaft... 14 C3 Belegung des Übergabesteckers... 17 C4 Sonstiges... 18 D Funkrundsteuerempfänger... 19 D1 Allgemeines... 19 D2 Informationen von der Netzleitstelle der Main-Donau Netzgesellschaft... 20 D3 Sonstiges... 21 MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 2 01.07.2015

Vorbemerkungen Diese ergänzenden Hinweise gelten - soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist - für den Anschluss an das Elektrizitätsverteilungsnetz der Main-Donau Netzgesellschaft mbh (nachfolgend Main-Donau Netzgesellschaft genannt) in Niederspannung (NS) zusätzlich zu den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007), herausgegeben vom Verband der Netzbetreiber e.v. beim VDEW (VDN). 1. Rahmenbedingungen Planer, Errichter, Anschlussnehmer und Anlagenbetreiber stimmen die technische Ausführung des Anschlusses und des Betriebes der Erzeugungsanlage entsprechend a) der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105, herausgegeben vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. (VDE) b) der Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten, herausgegeben vom Verband der Netzbetreiber e.v. beim VDEW (VDN) c) und dieser ergänzenden Hinweise mit der Main-Donau Netzgesellschaft ab. Notstromaggregate (Netzersatzanlagen), deren Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz über den zur Synchronisierung zugelassenen Kurzzeitbetrieb von 100 ms hinausgeht, sind Erzeugungsanlagen mit Parallelbetrieb im Sinne dieser ergänzenden Hinweise. 2. Anmeldeverfahren und Anschlussrelevante Unterlagen Für das gesamte Verfahren von der Netzverträglichkeitsprüfung bis zu erstmaligen Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage sind die Formulare des Anhangs A zu verwenden. Wenn die tatsächliche Ausführung der Erzeugungsanlage von den eingereichten, anschlussrelevanten Unterlagen abweicht, hat der Anlagenbetreiber bzw. der Anlagenerrichter dies der Main-Donau Netzgesellschaft rechtzeitig vor der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlagen schriftlich anzuzeigen. Die Main-Donau Netzgesellschaft kann die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage von einer erneuten Netzverträglichkeitsprüfung abhängig machen. Bei Erzeugungsanlagen mit Batteriespeichern ist zusätzlich Ziffer 5 zu beachten. 3. Netzanschluss Erfolgt der Anschluss einer Erzeugungsanlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an das Elektrizitätsverteilungsnetz der Main-Donau Netzgesellschaft über einen Zähleranschlussschrank, gelten die Eigentumsgrenzen gemäß Anhang B. In allen anderen Fällen ergeben sich die Eigentumsgrenzen gemäß TAB 2007. 4. Verhalten von Erzeugungsanlagen am Netz 4.1 Erzeugungsmanagement/Netzsicherheitsmanagement 4.1.1 Grundsätzliches Alle Erzeugungsanlagen sind mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und ggf. zur Abrufung der Ist-Einspeisung auszustatten, auf die die Main-Donau Netzgesellschaft zugreifen darf. Für Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme- Kopplungs-Gesetz (KWK-G) gilt dies nur soweit, als eine gesetzliche oder sonstige Verpflichtung dazu besteht. Die Main-Donau Netzgesellschaft gibt das Kommunikationsverfahren bzw. gerät vor, mit dem sie auf die technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bzw. zur Abrufung der Ist-Einspeisung zugreift. Siehe dazu Ziffer 4.1.2 und 4.1.3. Gelten mehrere Erzeugungsanlagen auf Grund gesetzlicher oder sonstiger Vorgaben (z.b. EEG 9 Abs. 3) hinsichtlich des Erzeugungsmanagements/ Netzsicherheitsmanagements als eine Erzeugungsanlage, erfolgt die Vorgabe des Kommunikationsverfahren bzw. -gerätes abhängig von der der Summe der maximalen Wirkleistungen (ΣP Amax ). Die Main-Donau Netzgesellschaft ist berechtigt, neben der Ist-Einspeisung die Bereitstellung weiterer Messgrößen (z.b. Spannung, Blindleistung) zu verlangen. Dies insbesondere dann, wenn die Messgröße benötigt wird, um das ordnungsgemäße Verhalten der Erzeugungsanlage am Netz zu kontrollieren. 4.1.2 Anlagenleistung > 100 kw Bei Erzeugungsanlagen > 100 kw erfolgt die Kommunikation mit der technischen Einrichtung nach Ziffer 4.1.1 über einen fernsteuertechnischen Anschluss (FTA) gemäß den Vorgaben in Anhang C. Der Einsatz von Zählern der Abrechnungsmessung als Messwertgeber ist nur nach den Vorgaben der Main-Donau Netzgesellschaft zulässig. 4.1.3 Anlagenleistung 100 kw Bei Erzeugungsanlagen 100 kw erfolgt die Kommunikation mit der technischen Einrichtung nach Ziffer 4.1.1 über einen Funkrundsteuerempfänger MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 3 01.07.2015

(FRE) gemäß den Vorgaben in Anhang D. Gemäß der Empfehlung des Forum Netztechnik/ Netzbetrieb im VDE (FNN) vom 14.12.2011 verlangt die Main-Donau Netzgesellschaft derzeit nur die Umsetzung der Befehle Ein (Sollwert 100%) und Aus (Sollwert 0%). Die Main-Donau Netzgesellschaft behält sich jedoch vor, zukünftig auch andere oder zusätzliche Sollwerte zu verwenden, wenn die Netzgegebenheiten oder Gesetze und sonstige Vorschriften dies erfordern. In diesem Fall ist der bzw. sind die Anlagenbetreiber verpflichtet, die Erzeugungsanlage als auch die technische Einrichtung nach Ziffer 4.1.1 entsprechend anzupassen, soweit dies erforderlich ist. Siehe dazu auch Anhang D1. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen), die unter Berufung auf EEG 9 Absatz 2 Nr. 2b) keine Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung installiert haben, müssen die maximale Wirkleistungseinspeisung durch eine Maßnahme begrenzen, die die Anforderungen in jedem Betriebszustand nachweisbar erfüllt. Eine solche Maßnahme ist z.b. eine dauerhafte oder geregelte Drosselung der Leistung des Wechselrichters auf 70 % der installierten Leistung der an ihn angeschlossenen Photovoltaikmodule. 4.2 Blindleistung Art und Sollwert der Blindleistungseinstellung teilt die Main-Donau Netzgesellschaft dem Anlagenbetreiber im Rahmen der Anschlusszusage mit. Die Main-Donau Netzgesellschaft ist jederzeit berechtigt, dem Anlagenbetreiber eine Änderung von Art und Sollwert der Blindleistungseinstellung vorzugeben, wenn die Netzgegebenheiten oder Gesetze und sonstige Vorschriften dies erfordern. 5. Batteriespeicher Hinsichtlich Anschluss und Betrieb von Batteriespeichern ist das Dokument FNN-Hinweis - Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz, herausgegeben vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Batteriespeicher sind zustimmungspflichtige Geräte im Sinne der TAB 2007. Siehe dazu auch Anhang A2. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 4 01.07.2015

Anhang A Formulare A1 Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung Der Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Netz der Main-Donau Netzgesellschaft setzt eine Netzverträglichkeitsprüfung voraus. Die Beantragung der Prüfung und die Eingabe der benötigten Informationen ist nur auf elektronischem Weg über das Einspeiserportal der Main-Donau Netzgesellschaft möglich. Der Zugang zum Einspeiserportal erfolgt über die Internet-Seite www.main-donau-netz.de. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 5 01.07.2015

A2 Anmeldung zum Netzanschluss MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 6 01.07.2015

A3 Datenblatt für Erzeugungsanlagen MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 7 01.07.2015

A4 Datenblatt Stromspeicher MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 8 01.07.2015

A5 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 9 01.07.2015

A6 Inbetriebsetzungsprotokoll für Batteriespeicher MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 10 01.07.2015

B Eigentumsgrenzen beim Anschluss über Zähleranschlussschrank B1 Anschluss an ein Netzkabel Achtung: Die dargestellte Eigentumsgrenze gilt nur bei einem Anschluss nach dem EEG. In allen anderen Fällen gilt die Eigentumsgrenze nach TAB 2007. 2 Main-Donau Netzgesellschaft Anlagenbetreiber 1 Anlagenbetreiber Main-Donau Netzgesellschaft Muffe Zähleranschlussschrank Z (1) AVS FRE NA-Schutz 1 Anschlusslänge 10 m: Eigentumsgrenze sind die Eingänge der Sicherungen in der AVS. 2 Anschlusslänge > 10 m: Eigentumsgrenze sind die netzseitigen Anschlüsse der Abzweigmuffe (d.h., die Abzweigmuffe ist bereits Eigentum des Anschlussnehmers!). Erzeugungsanlage 2 Main-Donau Netzgesellschaft Anschlusslänge AVS = Aufnahmevorrichtung für Sicherungen Abb. 1: B2 Anschluss an einen Kabelverteilschrank Zähleranschlusssäule Kabelverteilschrank Sicherungsleisten Z (1) AVS FRE NA-Schutz Achtung: Die dargestellte Eigentumsgrenze gilt nur bei einem Anschluss nach dem EEG. In allen anderen Fällen gilt die Eigentumsgrenze nach TAB 2007. 0 Eigentumsgrenze sind die Abgangsklemmen der Sicherungsleisten. Main-Donau Netzgesellschaft Anlagenbetreiber 0 Erzeugungsanlage AVS = Aufnahmevorrichtung für Sicherungen Abb. 2: MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 11 01.07.2015

B3 Anschluss an eine Netz-Transformatorenstation Achtung: Die dargestellte Eigentumsgrenze gilt nur bei einem Anschluss nach dem EEG. In allen anderen Fällen gilt die Eigentumsgrenze nach TAB 2007. 0 Eigentumsgrenze sind die Abgangsklemmen der Sicherungsleisten. Zähleranschlussschrank Sicherungsleisten Z FRE (1) AVS NA-Schutz Main-Donau Netzgesellschaft Anlagenbetreiber 0 Erzeugungsanlage Transformatorstation der Main-Donau Netzgesellschaft AVS = Aufnahmevorrichtung für Sicherungen Abb. 3: MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 12 01.07.2015

C Fernsteuertechnischer Anschluss C1 Allgemeines Die entgeltliche Bereitstellung des fernsteuertechnischen Anschlusses (FTA) erfolgt durch Main-Donau Netzgesellschaft im Auftrag des Anlagenbetreibers. Der FTA ist in einem Schaltschrank (Abb. 7/7a) untergebracht. Der Schaltschrank wird dem Anlagenerrichter übergeben und ist von ihm an der mit Main-Donau Netzgesellschaft vereinbarten Stelle gemäß Anhang C4 zu installieren. Der Anschluss der technischen Einrichtung () nach Ziffer 4.1.1 an den FTA erfolgt durch einen Übergabestecker. Das Oberteil des Übergabesteckers und das Verbindungskabel in den Schaltschrank (Länge ca. 2 m) sind Bestandteil des Schaltschrankes und bereits verdrahtet. Das Steckerunterteil und das Verbindungskabel zur Erzeugungsanlage sind vom Anlagenerrichter zu liefern und gemäß den Anhängen C2 und C3 zu verdrahten bzw. zu installieren. Bei zusammengefassten Erzeugungsanlagen erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über einen Übergabestecker (Abb. 4). Die Anlagenbetreiber sind für die Weiterverteilung der Signale und für die Summierung der Messwerte selbst verantwortlich. In begründeten Einzelfällen kann die Kommunikation auch über mehrere Übergabestecker bzw. mehrere FTA erfolgen (Abb. 4a und 4b). In diesem Fall erfolgt die Summierung der Messwerte in der Netzleitstelle der Main-Donau Netzgesellschaft. Netzleitstelle Netzleitstelle Netzleitstelle FTA FTA FTA FTA Σ EZA 1 EZA 2 EZA 1 EZA 2 EZA 1 EZA 2 Abb. 4 Abb. 4a Abb. 4b EZA Erzeugungsanlage FTA Fernsteuertechnischer Ansschluss Übergabestecker Technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zur Abrufung der Ist-Einspeisung Σ Signalverteiler bzw. Summierer Bidirektionale Kommunikation Es können nur Erzeugungsanlagen zusammengefasst werden, die auf der gleichen Stufe der Schaltrangfolge stehen. In der Regel stehen nur Erzeugungsanlagen der gleichen Primärenergieart (z.b. solare Strahlungsenergie) auf der gleichen Stufe. Für die Zuordnung zu einem Schaltrang besteht kein Bestandsschutz. Die Main- Donau Netzgesellschaft kann Erzeugungsanlagen/-einheiten anderen oder neuen Schalträngen zuordnen, wenn gesetzliche oder sonstige Bestimmungen dies erfordern. Dafür muss der Anlagenbetreiber ggf. den FTA ändern lassen. Der FTA und der/die Übergabestecker sind vor dem Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage zu realisieren. Ausgenommen sind Erzeugungsanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsfristen. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 13 01.07.2015

C2 Informationen für die Netzleitstelle der Main-Donau Netzgesellschaft Aus der Erzeugungsanlage sind die Ist-Messwerte 1) der Wirkleistungseinspeisung, der Blindleistungseinspeisung und der Spannung als analoges Signal zur Übertragung an die Netzleitstelle bereitzustellen. Die Erzeugungsanlage muss zur Reduzierung der Einspeiseleistung die Befehle 2) 100%, 60%, 30%, 0% und den Befehl NOT-AUS 4) von der Netzleitstelle empfangen und den Empfang bzw. die Ausführung des Befehls rückmelden 3) können. Abb. 5: Anmerkungen: 1) Vorgaben für Messwerte: Eingangswiderstand der Fernwirktechnik: max. 200 Ω; max. Eingangsstrom der Fernwirktechnik: 80 ma für P und Q ist das Verbraucherzählpfeilsystem anzuwenden für P und Q gilt: -10 ma... 0 ma +10 ma (bipolar) oder +4 ma +12 ma +20 ma (unipolar); Skalierung gemäß Abb. 5a bzw. 5b. 0..10mA; 10 ma entspricht 480 V (Phase Phase). Die Kennlinie ist ebenfalls linear auszu- für U gilt: führen. 2) Die Befehle werden mit potenzialfreien Kontakten ausgeführt (siehe Abb. 5). max. Schaltspannung: 50 V AC / 75 V DC max. Schaltstrom: 2 A max. Schaltleistung: 30 VA Impulsdauer: ca. 500 ms Dauerbefehle werden nicht angeboten, da diese ein direkter Eingriff in die Leistungsreglung (statische Sollwertvorgabe) der Anlage sind (siehe Abb. 6). 3) Die Rückmeldungen sind mit potenzialfreien Kontakten auszuführen. Die Rückmeldung zu jedem Befehl ist als Dauersignal auszuführen (siehe Abb. 6). Ein neuer Befehl zur Änderung der Wirkleistungseinspeisung setzt die letzte anstehende Rückmeldung zurück. Die Rückmeldung ist ein Nachweis, dass der entsprechende Befehl von der Regeleinrichtung der Erzeugungsanlage empfangen wurde. 4) NOT-AUS wird derzeit nicht benötigt, ist jedoch bei Bedarf nachzurüsten. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 14 01.07.2015

Abb. 5a: Kennlinien und Skalierungen der Messwerte P [kw] bzw. Q [kvar] für Erzeugungsanlagen am Übergabestecker Variante: -10 ma 0 ma 10 ma (bipolar) Abb. 5b: Kennlinien und Skalierungen der Messwerte P [kw] bzw. Q [kvar] für Erzeugungsanlagen am Übergabestecker Variante: 4 ma 12 ma 20 ma (unipolar) MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 15 01.07.2015

Ausgangszustand: 100% Rückmeldung steht auf Ein ; die Erzeugungsanlage unterliegt keiner Leistungsbeschränkung Main-Donau Netzgesellschaft: 60 % Befehl (Impuls 500 ms) Erzeugungsanlage: 60 % Rückmeldung auf Ein 100 % Rückmeldung auf Aus Leistungsbeschränkung auf 60 % der Nennleistung wird ausgeführt Main-Donau Netzgesellschaft: 0 % Befehl (Impuls 500 ms) Erzeugungsanlage: 0 % Rückmeldung auf Ein 60 % Rückmeldung auf Aus Leistungsbeschränkung auf 0 % der Nennleistung wird ausgeführt Main-Donau Netzgesellschaft: 100 % Befehl (Impuls 500ms) Erzeugungsanlage: 100 % Rückmeldung Ein 60 % Rückmeldung Aus Leistungsbeschränkung wird aufgehoben Abb. 6: Beispiel einer Befehlsumsetzung MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 16 01.07.2015

C3 Belegung des Übergabesteckers Die Informationen gemäß Anhang C 2 sind an einem Übergabestecker zur Verfügung zu stellen und nach folgenden technischen Bedingungen zu realisieren. Als Übergabestecker ist ein Steckerunterteil bestehend aus: HEAVYCON Steckereinsatz, Serie D25, 25-polig, Crimpanschluss PHOENIX CONTACT Artikel: 1772418 Typ: HC-D 25-ESTC Sockelgehäuse, mit Längsbügel, Höhe 57 mm, mit Verschraubung, 1x Pg16 PHOENIX CONTACT Artikel: 1772476 Typ: HC-D 25-SML-57/M1PG16 Gedrehter 1,6er Crimpkontakt, Stift-Einzelkontakt je nach Adernquerschnitt oder ein baugleiches Steckerunterteil vorzusehen. Kontaktbelegung des 25-poligen Übergabesteckers A B C 1 Rückmeldung NOT-AUS 4) Befehl NOT-AUS 4) 2 Rückmeldung 0% 3) nicht belegt Befehl 0% 2) 3 Rückmeldung 30% 3) U analog ( + ) 1) Befehl 30% 2) 4 Rückmeldung 60% 3) U analog ( - ) 1) Befehl 60% 2) 5 Rückmeldung 100% 3) P analog ( + ) 1) Befehl 100% 2) 6 nicht belegt P analog ( - ) 1) nicht belegt 7 nicht belegt Q analog ( + ) 1) nicht belegt 8 nicht belegt Q analog ( - ) 1) nicht belegt 9 + 24 V FW - Anlage Bezugsspannung 1-4) siehe Anhang C 2 - Anmerkungen MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 17 01.07.2015

C4 Sonstiges Angaben zu Hilfsenergie- und Platzbedarf: Der Hilfsenergiebedarf beträgt 100 VA bei 230 VAC mit separater Absicherung. Die Steckerunterteile und die Anschlussdose für die Hilfsenergie 230 VAC sind in unmittelbarer Nähe vom vorgehaltenen Montageplatz der Fernsteuertechnik zu montieren. Montageplatz für die Fernsteuertechnik: Empfangseinheit: 1 Wandschrank (B/T/H) ca. 400/300/600 [mm] Kabelendverschluss bzw. Telekommunikationsanschluss: 1 Wandverteiler (B/T/H) ca. 600/300/600 [mm]. Bei Einsatz eines GSM-Modems wird der Platz für den Kabelendverschluss nicht benötigt. 500mm 400mm Schaltschrank mit Fernsteuertechnik Schranktiefe: 330mm 600mm 900mm 40mm empfohlener Montagebereich Anschlussdose 230 V AC Anschlußdose 230V AC vom Anlagenerrichter zu vom Anlagenrichter zu montieren montieren Steckerunterteile Steckerunterteil gemäß gemäß dem Anhang C3 vom dem Anhang C3 A3 Anlagenerrichter zu vom Anlagenrichter zu montieren montieren Abb. 7: Abb. 7a: MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 18 01.07.2015

D Funkrundsteuerempfänger D1 Allgemeines Main-Donau Netzgesellschaft verkauft und liefert - nach Bestellung - den Funkrundsteuerempfänger (FRE) an den Anlagenbetreiber. Die Installation bzw. Verdrahtung des FRE erfolgt durch den Anlagenbetreiber gemäß den Anhängen D2 und D3. Zwischen dem FRE und der technischen Einrichtung () nach Ziffer 4.1.1 ist eine unterbrechungsfreie Datenübertragung nach den anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. Für die Funktionsfähigkeit der Datenübertragung ist der Anlagenbetreiber verantwortlich. Bei zusammengefassten Erzeugungsanlagen erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über einen FRE (Abb. 8). Die Anlagenbetreiber sind für die Weiterverteilung der Signale selbst verantwortlich. In begründeten Einzelfällen kann die Kommunikation auch über mehrere FRE erfolgen (Abb. 8a). Netzleitstelle Netzleitstelle FRE FRE FRE EZA 1 EZA 2 EZA 1 EZA 2 Abb. 8 Abb. 8a EZA Erzeugungsanlage FRE Funkrundsteuerempfänger Signalverteiler Technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung Unidirektionale Kommunikation Es können nur Erzeugungsanlage zusammengefasst werden, die auf der gleichen Stufe der Schaltrangfolge stehen. In der Regel stehen nur Erzeugungsanlagen der gleichen Primärenergieart (z.b. solare Strahlungsenergie) auf der gleichen Stufe. Für die Zuordnung zu einem Schaltrang besteht kein Bestandsschutz. Die Main- Donau Netzgesellschaft kann Erzeugungsanlagen/-einheiten anderen oder neuen Schalträngen zuordnen, wenn gesetzliche oder sonstige Bestimmungen dies erfordern. Dafür muss der Anlagenbetreiber ggf. weitere FRE installieren. Der/die FRE sind vor dem Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage zu installieren. Ausgenommen sind Erzeugungsanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb genommen wurden. Hier gelten die gesetzlichen Übergangsfristen. Die ordnungsgemäße Installation des FRE ist der Main-Donau Netzgesellschaft in schriftlicher Form zu bestätigen. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 19 01.07.2015

D2 Informationen von der Netzleitstelle der Main-Donau Netzgesellschaft Die Erzeugungsanlage muss jederzeit folgende Befehle 1) von der Netzleitstelle empfangen können. Reduzierung der Wirkleistungseinspeisung Sollwertvorgaben: 100%, 60% 2), 30% 2), 0% Die Wirkleistungseinspeisung wird über vier Relais (K1-K4) eines Funkrundsteuerempfängers (FRE) entsprechend Abb. 9. 100% K1 - keine Reduzierung 60% K2 - Reduzierung auf maximal 60% der Leistung 2) 30% K3 - Reduzierung auf maximal 30% der Leistung 2) 0% K4 - Reduzierung auf 0% der Leistung keine Einspeisung möglich Abb. 9: 100% 0% Anschlussseite Erzeugungsanlage Anmerkungen: 1) Die Schaltbefehle werden an potentialfreien Kontakten bereitgestellt (siehe Abb. 9). max. Schaltspannung: 230 V AC max. Schaltstrom: 25 A Dauerbefehl 2) Die Main-Donau Netzgesellschaft verwendet derzeit nur die Signale K1 und K4. Die Main-Donau Netzgesellschaft behält sich jedoch vor, zukünftig auch die Signale K2 und K3 zu verwenden, wenn die Netzgegebenheiten oder Gesetze und sonstige Vorschriften dies erfordern. In diesem Fall ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Erzeugungsanlage als auch die Signalübertragung vom Funkrundsteuerempfänger zur Erzeugungsanlage entsprechend anzupassen, soweit dies erforderlich ist. MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 20 01.07.2015

D3 Sonstiges Die Installation des FRE ist vom Anlagenbetreiber nach den Installations- und Einstellungsvorgaben der Main-Donau Netzgesellschaft für Funk-Rundsteuer-Empfänger (FRE) zur Wirkleistungssteuerung von Erzeugungsanlagen vorzunehmen. Die Installations- und Einstellungsvorgaben werden von der Main-Donau Netzgesellschaft zusammen mit dem FRE ausgeliefert. Soweit ein Abrechnungszähler direkt an der Erzeugungseinheit installiert ist (z.b. wegen einer einwandfreien Messung der in die Kundenanlage eingespeisten Erzeugungsmengen nach 33 (2) EEG bzw. der KWK-Nettostromerzeugung nach 4 (3a) KWK-G ist der FRE unmittelbar am Zählerplatz dieses Zählers (Z 2 ) zu installieren. In allen anderen Fällen erfolgt die Montage des FRE am zentralen Zählerplatz, d.h. unmittelbar am Zähler zur Messung des Bezugs aus dem Netz der Main-Donau Netzgesellschaft und der Lieferung in das Netz des Netzbetreibers (Z 1 ). Technische Daten Die Main-Donau Netzgesellschaft verwendet folgenden FRE: Typ: EK 393 (Langmatz) Protokoll: VERSACOM Empfangsfrequenz: 129,1 khz Betriebsspannung: 230 V AC, 50 Hz Leistungsaufnahme: 1,2 W / 1,6 VA Gehäuse-Abmessungen: B x H x T: 176 x 106 x 81 mm Schutzart: IP 51 Schutzklasse: II (schutzisoliert) MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbh 21 01.07.2015