16/3938. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

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Transkript:

Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gädecke MdL Düsseldorf LANDTAG NORDAHE/N-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3938 Datum:~. Mai 2016 Seite 1 von 1 Aktenzeichen IV A 1 bei Antwort bitte angeben Marion Tappe Telefon 0211 855-3594 Telefax 0211 855- für den Integrationsausschuss Umsetzung der Einbürgerungsoffensive "Ja, ich will. Einbürgerul1g jetzt. " Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, der Vorsitzende des Integrationsausschusses, Herr Arif Ünal MdL, hatte mich auf Grundlage eines Schreibens der CDU-Fraktion um einen schriftlichen Bericht zur Umsetzung der Einbürgerungsoffensive nja, ich will. Einbürgerung jetzt." gebeten. Gerne komme ich dieser Bitte nach und übersende für die Sitzung des Integrationsausschusses am 25. Mai 2016 einen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales abgestimmten Bericht. Ich bitte Sie, den Bericht an die Mitglieder des Ausschusses weiterleiten zu lassen. Mit freundlichen Grüßen GJs-~ (Rainer Schmeltzer MdL) Dienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mais.nrw.de www.mais.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium 1 Anlage (60-fach)

MAIS (IV A 1) Anlage Umsetzung der Einbürgerungsoffensive "Ja, ich will. Einbürgerung jetzt." Das 2012 in Kraft getretene Teilhabe- und Integrationsgesetz ist die gesetzliche Grundlage der Willkommens- und Anerkennungskultur in Nordrhein-Westfalen. Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen und verdienen Anerkennung. Wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, liegt es im nordrhein-westfälischen Interesse, dass sie deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden. So steht es ausdrücklich in 2 des Gesetzes. Seit dem Start der Einbürgerungsoffensive im Sommer 2013 hat die Landesregierung folgende Maßnahmen durchgeführt: 11 Entwicklung des Mottos ("Ja, ich will. Einbürgerung jetzt. ") und verschiedener Plakatmotive; Aktualisierung des Internetauftritts mit einem Zuständigkeitsfinder, der es Interessierten ermöglicht, den zuständigen Ansprechpartner in der Kommune mit wenigen "Klicks" zu finden. Entwicklung eines Flyers zur Information über die Einbürgerungsvoraussetzungen. Versand eines gemeinsamen Schreibens der Minister Ralf Jäger und Guntram Schneider zur Aufklärung über die Optionspflicht an alle betroffenen jungen Menschen. Beschlüsse der Integrationsministerkonferenz zur Abschaffung der Optionspflicht und Hinnahme von Mehrstaatigkeit im März 2013 sowie im März 2014. Vorstellung der Ergebnisse der Mehrthemenbefragung zum "Einbürgerungsverhalten türkeistämmiger Migrantinnen und Migranten" der Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung im Mai 2013. Durchführung des 1. Einbürgerungsempfangs des Landes NRW mit der Ministerpräsidentin und der Präsidentin des Landtags am 17. Juni 2013 im Plenarsaal des Landtages. 100 neueingebürgerte Gäste wurden im Rahmen der Feierstunde geehrt.

2 Versand eines gemeinsamen Schreibens der Minister Guntram Schneider und Ralf Jäger am 6. August 2013 an die Einbürgerungsbehörden, mit der Bitte, die Plakate in den Behörden auszuhängen und auf die Einbürgerungsoffensive des Landes aufmerksam zu machen. Im Juli 2013 fand in Münster eine Tagung mit "Jungen Wissenschaftlern" zum Thema "Staatsbürgerschaft, Einbürgerung und Partizipation: Brauchen wir eine neue Kultur der Anerkennung?" statt. Präsentation der Einbürgerungsoffensive auf dem Integrationskongress des Landes NRW im November 2013. Teilnahme von Herrn Staatssekretär Thorsten Klute an den Einbürgerungsfeiern in Essen und Bielefeld sowie von Herrn Minister Ralf Jäger in Bonn. Präsentation der Einbürgerungsoffensive am NRW-Tag vom 27. bis 29. Juni 2014 in Bielefeld. Erfahrungsaustausch mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Dezember 2014. Am 8. Juni 2015 fand im Landtag NRW unter Beteiligung der Ministerpräsidentin und der Landtagspräsidentin die 2. Einbürgerungsfeier des Landes mit 200 neueingebürgerten Ehrengästen statt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in den Jahren 2013 bis 2015 das zweijährige Model/projekt "Ausländerbehärden - Willkommensbehörden" gefördert. Unterstützt wurde das BAMF dabei von zehn Ländern, unter anderem Nordrhein-Westfalen. NRW leistete damit einen Beitrag zur Entstehung einer Willkommenskultur im Rahmen der Einbürgerungsoffensive in NRW. Ziel des Modellvorhabens war es, Ausländerbehörden auf ihrem Weg zu "Willkommensbehörden" zu begleiten und eine "Willkommenskultur" zu etablieren. Am 5. März 2015 erörterten daher auf Einladung des MAIS, des MIK und der Stadt Essen Vertreter von über 50 nord rhein-westfälischen Ausländerbehörden - die zum Teil auch Einbürgerungsbehörden sind - und von den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster gemeinsam in Essen, wie der Wandel von der Ausländerbehärde zur Willkommensbehörde gelingen kann.

3 In diesem Jahr sind weitere Termine der Hausspitzen bei kommunalen Einbürgerungsfeiern beabsichtigt. Auf Anregung von Herrn Minister Rainer Schmeltzer sind verschiedene Kommunen angesprochen worden, inwiefern ein gemeinsames Projekt für Aufklärung und Werbung über die Voraussetzungen der Einbürgerung initiiert werden könnte. Zudem nutzen Minister Rainer Schmeltzer und der Staatssekretär für Integration Thorsten Klute ihre Kontakte zu Integrationsräten, Migrantenorganisationen und Eingewanderten vor Ort regelmäßig, um offensiv für ein "Ja zur Einbürgerung" für uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe zu werben. Die Kosten für die Einbürgerungsoffensive belaufen sich von 2012 bis heute auf ca. 34.000. Im Zeitraum von 2000 bis 2015 wurden in NRW insgesamt 589.007 Personen eingebürgert. Das zeigt: Sehr viele Einwanderinnen und Einwanderer nehmen die deutsche Staatsangehörigkeit an und erwerben damit die volle rechtliche Gleichstellung. Seit 2012 gehen die Zahlen der Einbürgerungen in Nordrhein Westfalen jährlich geringfügig zurück. In 2015 erfolgten 26.573 Einbürgerungen. Auffallend ist hierbei insbesondere der Umstand, dass - wie bereits 2014 - der Rückgang der Zahl der Einbürgerungen türkischer Staatsangehöriger in 2015 gegenüber dem Vorjahr in absoluten Zahlen (1.672; 2014: 2.282) größer ist, als der Rückgang der Einbürgerungen in Nordrhein-Westfalen insgesamt (1.164, 2014: 1.892). Die Stiftung Zentrum für Türkeistudien und Integrationsforschung (ZITI) fragt regelmäßig nach den Gründen für Nichteinbürgerung. Ein zentrales Ergebnis: Viele beantragen den deutschen Pass nicht, weil sie ihre bestehende Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollen. Der Landesregierung liegen keine Daten über die jährliche Anzahl der bei den Staatsangehörigkeitsbehörden laufenden bzw. neu eingeleiteten Einbürgerungsverfahren vor. Die Anzahl wie auch die Bearbeitungsdauer einbürgerungsrechtlicher Verfahren wird durch die Landesregierung statistisch nicht erfasst.

4 Der mit entsprechenden Abfragen verbundene Verwaltungsaufwand wäre unverhältnismäßig, zumal sich Zahlen hierüber auch nicht als möglicher Indikator für Probleme bei der Arbeitsbewältigung durch die kommunalen Ordnungsbehörden eignen. Die Bearbeitungsdauer einbürgerungsrechtlicher Verfahren ist stark einzelfallabhängig. Zeitkritische Einflussfaktoren sind neben der konkreten Verwaltungssituation vor Ort insbesondere auch - außerhalb der Verantwortung der Behörden liegende - notwendige Mitwirkungshandlungen auf Antragstellerseite, Art und Anzahl zu beteiligender Dritter, z.b. ausländischer Dienststellen, sowie Produktionszeiten für beantragte Dokumente. Selbst eine infolge der Einbürgerungsoffensive möglicherweise erhöhte Zahl von Einbürgerungsanträgen bzw. Erstberatungen zieht indessen in qualitativer Hinsicht nicht zwangsläufig eine - zumallineare - Erhöhung der Einbürgerungszahlen nach sich. Denn mit der Einbürgerungsoffensive ändern sich nicht die Lebensläufe bzw. persönlichen Lebensumstände dieser Menschen und vor allem nicht die Rechtslage. Das heißt, dass die Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrags weiterhin allein davon abhängen, dass die im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorgegebenen Einbürgerungsvoraussetzungen von der jeweiligen an ihrer Einbürgerung interessierten Person auch tatsächlich erfüllt werden. Dieser Umstand scheint indessen nicht von allen Antragstellerinnen bzw. Antragstellern verstanden zu werden. So wurde durch Rückmeldungen aus Einbürgerungsbehörden wie auch persönliche Nachfragen Einbürgerungswilliger bei den Aufsichtsbehörden deutlich, dass zahlreiche Ausländerinnen und Ausländer die Erwartung hatten, dass das mit der Kampagne verfolgte politische Ziel der Landesregierung Grund genug sei, um im Einzelfall eine Einbürgerung trotz Nichtvorliegens einer oder mehrerer Einbürgerungsvoraussetzungen zu legitimieren. So wurden bei den v.g. Stellen insbesondere zahlreiche Menschen unter Berufung auf die Einbürgerungsoffensive vorstellig, die in der Vergangenheit bereits ohne Erfolg ihre Einbürgerung betrieben hatten und sich nun trotz seither unveränderter Sach- und insbesondere Rechtslage hinsichtlich ihrer persönlichen Lebensumstände Hoffnungen auf eine Einbürgerung machten.

5 Nach wie vor stellen viele Menschen ihren Einbürgerungswunsch zurück, wenn sie im Zuge der von den Einbürgerungsbehörden üblicherweise im Vorfeld einer AntragsteIlung geführten Beratungsgespräche erfahren, dass sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit im Zusammenhang mit der Aufnahme in den deutschen Staatsverband aufgeben müssen. Zwar gibt es inzwischen diverse Ausnahmen von dem im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nach wie vor geltenden Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Regelmäßig eingehende Anfragen ausländischer Mitbürger zu dieser Thematik belegen die Bedeutsamkeit dieses Aspekts für potentielle Einbürgerungskandidaten. So ließ sich etwa seit der Aufnahme der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2013 und während des sich 2014 anschließenden Gesetzgebungsverfahrens zur Liberalisierung des so genannten Optionsverfahrens ( 29 StAG) und in den Monaten nach Inkrafttreten der diesbezüglichen Rechtsänderung im Dezember 2014 aufgrund diesbezüglicher Nachfragen bei den Einbürgerungs- und Aufsichtsbehörden feststellen, dass zahlreiche Ausländer in dem Glauben waren, mit der v.g. Rechtsänderung sei es nunmehr auch bei der Einbürgerung nicht mehr erforderlich, die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. So berichtete die Staatsangehörigkeitsbehörde einer Großstadt im Ruhrgebiet hierzu, in den vergangen zehn Jahren zu keinem anderen Thema derartig viele Anfragen erhalten zu haben. Auch aus anderen Ländern war berichtet worden, dass es dort im Zusammenhang mit den Diskussionen über diese Rechtsänderung Verunsicherung darüber gegeben habe, ob die doppelte Staatsangehörigkeit jetzt generell bei allen in Deutschland geborenen Ausländern hingenommen werde. Hinsichtlich der möglichen Effekte einer auf Landesebene angelegten Einbürgerungs-offensive in einem Flächenland wie Nordrhein-Westfalen sind im Übrigen folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Aufgrund des den Kommunen als Dienstherrinnen ihrer Beschäftigten obliegenden Direktionsrechts hat das Land bzw. die Landesregierung keine durchgreifende Möglichkeit, die Kommunen dazu zu verpflichten, bestimmte Landesinitiativen, wie

6 z.8. die Einbürgerungsoffensive, etwa durch einen erhöhten Personaleinsatz in den sachlich von der jeweiligen Initiative berührten Organisationseinheiten vor Ort unterstützend zu begleiten. Hier zeigen sich auch wesentliche Unterschiede zwischen Flächenland und Stadtstaat. Ein Stadtstaat, wie z.b. Hamburg, ist in der Lage, Senatsinitiativen unmittelbar, etwa durch Personalverschiebungen, Neueinstellungen sowie Bereitstellungen zusätzlicher Sachmittel zu begleiten. Demgegenüber erhalten Kommunen in einem Flächenland nicht aufgabengebietsbezogen finanzielle Mittel zur Rekrutierung zusätzlichen Personals zwecks intensiverer Begleitung von Initiativen der Landesregierung. Vor diesem Hintergrund haben sich daher zu Beginn der Einbürgerungsoffensive im Sommer 2013 der damalige Minister für Arbeit, Integration und Soziales Guntram Schneider und der Minister für Inneres und Kommunales Ralf Jäger in einem gemeinsamen persönlichen Schreiben an die Staatsangehörigkeitsbehörden im Lande gewandt. Darin hatten sie dafür geworben, die Einbürgerungsoffensive der Landesregierung in der täglichen Arbeit weiter tatkräftig zu unterstützen und damit die Willkommenskultur in den Behörden zu stärken. Wegen der zuvor dargestellten Umstände haben sie jedoch bewusst darauf verzichtet, den Behörden konkrete, insbesondere in den Kommunen zusätzlichen Kosten- oder Personalaufwand auslösende Maßnahmen, wie z.b. die seinerzeit in Hamburg im Zuge der dortigen Einbürgerungskampagne durchgeführten Briefaktionen, verpflichtend vorzugeben. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die im Zeitpunkt der Initiierung der Einbürgerungsoffensive nicht vorhersehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Registrierung und Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen seit spätestens 2015 zu einer Neujustierung der Prioritäten hinsichtlich der Erledigung der ihnen obliegenden Aufgaben geführt haben. Angesichts begrenzter zur Verfügung stehender Ressourcen mussten zur Bewältigung dieser Thematik in vielen Kommunen Personalverschiebungen zu Lasten anderer Arbeitsbereiche vorgenommen werden.