Merkblatt 1: Bundesbeiträge an Kleinwasserkraftwerke

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Programm Kleinwasserkraftwerke 20. August 2009 Merkblatt 1: Bundesbeiträge an Kleinwasserkraftwerke 1. Gesetzliche Basis, Beitragsberechtigung und maximale Beiträge Gesetzliche Basis für die Förderung von Kleinwasserkraftwerken: Energiegesetz EnG und Energieverordnung EnV. Beiträge für Kleinwasserkraftwerke bis 1 Megawatt Leistung (mittlere hydraulische Bruttoleistung). Rückwirkende Beiträge nicht möglich, d.h. die Anlage darf noch nicht im Bau sein bzw. die Studie noch nicht begonnen (Subventionsgesetz). Nur Beiträge an nichtamortisierbare Kostenanteile (NAM). Beiträge bis 40 Prozent der NAM, in Ausnahmefällen bis 60 Prozent. Die Finanzhilfe durch Bund, Kantone und Gemeinden darf höchstens 80 Prozent betragen. 2. Schwerpunkte und Kriterien 1. Identifizieren, Initiieren und Beschleunigen von Projekten: Beiträge an Grobanalysen und Vorstudien / Vorprojekte / Konzessionsprojekte. Leistungen und Beitragshöhe siehe Merkblatt 2, Anforderungen siehe Merkblatt 3. 2. Förderung der Ausführung von Pilot- und Demonstrationsanlagen. Ziele und Kriterien siehe Merkblatt 4. Beiträge an Ausführungsprojekte werden nur an Pilot- und Demonstrationsprojekte (P&D) entrichtet, Beiträge an Vorstudien und Grobanalysen können jedoch auch für Projekte ohne P&D-Charakter geleistet werden. 3. Schwerpunkte und Kriterien Die Beiträge sind keine eigentlichen Subventionen, auf die ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann, sondern an das Bundesbudget (Budget EnergieSchweiz) gebundene Beiträge. Die Programmleitung beurteilt die eingegangenen Projektvorschläge - insbesondere auch bezüglich ökologischer Aspekte und der miteinbezogenen Interessengruppen. Der definitive Beitragsentscheid liegt danach beim Bundesamt für Energie (BFE). Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen Postadresse: CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 56 11, Fax +41 31 323 25 00 contact@bfe.admin.ch www.bfe.admin.ch C:\Documents and Settings\u80710486\Desktop\smallhydro_merkblaetter\merkblatt1_d.doc

4. Notwendige Bewilligungen für P&D-Projekte Grundsätzlich sollten beim Einreichen des Gesuches für einen Beitrag an die Ausführung eines Kraftwerks (P&D-Projekt) die Konzession und die Baubewilligung bereits vorliegen. In begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden. 5. Voranfragen, Auskunft und Bezug der Gesuchsformulare Die Formulare stehen auf www.kleinwasserkraft.ch zum Download bereit. Auch finden sich dort die Kontaktadressen. 6. Einreichen und Beurteilung von Gesuchen Die Adresse für die Einreichung ist direkt im Gesuchsformular vermerkt. Je vollständiger die Angaben im Gesuchsformular sind, desto zügiger kann die Beurteilung abgewickelt werden. Zu wichtigen Gesuchen für Ausführung nehmen der Standortkanton und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Stellung. Die weitere Beurteilung erfolgt nach festen Richtlinien. Den Beitragsentscheid fällt das Bundesamt für Energie (BFE). 7. Veröffentlichung der Berichte Berichte von P&D-Anlagen und Vorstudien werden öffentlich zugänglich gemacht. Berichte von Grobanalysen werden dagegen lediglich auf Anfrage interessierten Personen zur Verfügung gestellt. In begründeten Fällen kann die Veröffentlichung / Herausgabe aufgeschoben werden, um Interessen der Beitragsempfänger zu schützen. Zwischen- u. Schlussberichte der unterstützten Anlagen können auf www.energieforschung.ch herunter geladen werden. 8. Weitere Informationen Die Infostellen Kleinwasserkraft, deren Adressen auf www.kleinwasserkraft.ch publiziert sind oder beim BFE erfragt werden können, helfen gerne weiter. 2/2 C:\Documents and Settings\u80710486\Desktop\smallhydro_merkblaetter\merkblatt1_d.doc

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Programm Kleinwasserkraftwerke 8. April 2013 Merkblatt 2: Beiträge an die Planung von Kleinwasserkraftwerken 1. Grobanalyse mit Lokalbegehung Ziele Grobe technisch-wirtschaftliche Beurteilung von Projekten bei Neuanlagen, Erneuerungen und Altanlagen mit Problemen: Standortidentifikation, Projektideen, Eckdaten, Kosten. Eine Grobanalyse ist eine Dienstleistung an den Bauherrn: Beratung bezüglich Projektierung, Behördenkontakt, Bewilligungsverfahren usw. Kosten Gesamtbudget: mindestens Fr. 3'500.- Kostenbeteiligung BFE: Fr. 2'000.- (Fr. 1'800 für Private) Rückwirkende Beiträge sind nicht möglich Vorbereitung Broschüren DIANE+PACER, insbesondere Nutzen statt Aufgeben, Pico-Kraftwerke. Lesen von bestehenden Vorstudienberichten auf www.energieforschung.ch (diese sind jedoch in der Regel umfangreicher als Berichte für Grobanalysen) Beschaffen oder Abschätzen der im Gesuchsformular verlangten Angaben. Gesuch Das Formular ist auf www.kleinwasserkraft.ch verfügbar. Einreichen an die darin angegebene Adresse. Die Bewilligung oder Ablehnung hängt von den verfügbaren Mitteln, von der Qualität des Gesuchs und von der Attraktivität des Projektes ab. Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen Postadresse: CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 56 11, Fax +41 31 323 25 00 contact@bfe.admin.ch www.bfe.admin.ch S:\7000 ENC\7200 Renewable Energies\10764.00 BFE Mandate 2013\Various\GA & VS\Merkblätter\merkblatt2_d.docx

Qualität Durchführung durch einen kompetenten Fachmann. Qualität gemäss Merkblatt 3 und allg. SIA-Standards 2. Weitere Informationen Die Infostellen Kleinwasserkraft, deren Adressen auf www.kleinwasserkraft.ch publiziert sind oder beim BFE erfragt werden können, helfen gerne weiter. Sie bieten auch kostenlose Kurzberatung an. 2/2 S:\7000 ENC\7200 Renewable Energies\10764.00 BFE Mandate 2013\Various\GA & VS\Merkblätter\merkblatt2_d.docx

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Programm Kleinwasserkraftwerke 27. Februar 2008 Merkblatt 3: Minimalanforderungen an Vorstudien und Grobanalysen Mit Vorstudien (umfangreicher) und Grobanalysen (weniger umfangreich) soll die optimale Nutzung vorhandener Energiepotenziale untersucht werden. Die unten aufgeführten, unverzichtbaren Elemente sollen dem Bauherrn zu qualitativ einwandfreien Studien verhelfen und dienen der Programmleitung zur Qualitätskontrolle der eingereichten Berichte. Berichte zu Grobanalysen fallen meist kürzer aus, dafür wird dem Besuch vor Ort viel Wichtigkeit beigemessen. Zentrales Ergebnis ist eine Empfehlung zur Weiterführung oder zur Aufgabe des Projekts. Die folgenden Punkte sind in einer Vorstudie oder Grobanalyse zu untersuchen und darzustellen: 1. Grundlagen Bestehende Anlagekomponenten, Planungsgrundlagen Wasserdargebot, Hydrologie, Dauerlinie des Abflusses (evtl. geschätzt) Rechtliche Situation, Wasserrecht, Grundbesitz, vorgesehene Trägerschaft 2. Technische Grössen der untersuchten Variante(n) Beschrieb der einzelnen Komponenten der Anlage* Untersuchung des vorhandenen Gefälles (Netto- und Bruttofallhöhe), Angaben zur gewählten Ausbauwassermenge Art der elektromechanischen Ausrüstung und Betriebsart(-en), installierte Leistung der Maschineneinheit(-en) [kw]* Mittlere jährliche Produktionserwartung [kwh/jahr]. 3. Untersuchung der Umweltaspekte (entfällt bei Trinkwasserkraftwerken) Restwasser, Geschwemmsel, Kontinuum: Fischwanderung, Auf- und Abstieg für Fische und Kleinlebewesen (für Grobanalysen: voraussichtliche Massnahmen) Natur- und Landschaftsschutz*, Hochwassersicherheit* Körper- und Luftschallemissionen* Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen Postadresse: CH-3003 Bern Tel. +41 31 322 56 11, Fax +41 31 323 25 00 contact@bfe.admin.ch www.bfe.admin.ch C:\Documents and Settings\u80710486\Desktop\smallhydro_merkblaetter\merkblatt3_d.doc

4. Aufwand / Ertrag und Wirtschaftlichkeit Kostenschätzung und Angabe der Kostengenauigkeit, möglichst nach SIA-Normen: Vorstudie +/- 25%, separate Ausweisung der Wasserbaukosten* Einspeisetarif gemäss Energie-Verordnung (Rp./kWh), zu erwartender Ertrag aus der jährlichen Energieproduktion, jährlicher Gewinn / Verlust Wirtschaftliche Parameter: Kapital, Energiegestehungskosten (Berechnung gemäss Energie- Verordnung) 5. Darstellung des Projektes Das Projekt soll auf massstäblichen Plänen, Skizzen und/oder Schemata so dargestellt werden, dass die Anordnung der wesentlichen Anlageteile und die geographische Lage ersichtlich werden. Für den Bericht genügen massstäbliche Skizzen A4 und A3. Für Grobanalysen genügen Fotos. 6. Weiteres Vorgehen / Empfehlungen Angaben und Empfehlungen über das mögliche weitere Vorgehen: Realisierungschancen, weitere nötige Abklärungen, nächste Schritte hinsichtlich des Bewilligungsverfahrens. 7. Formelles EnergieSchweiz / das Programm Kleinwasserkraftwerke müssen im Bericht erwähnt sein (inkl. Logos). Für Grobanalysen wird kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Der Beitrag wird nach Freigabe des Berichts durch die Programmleitung ausbezahlt. Es wird eine Zusammenfassung* mit folgenden Daten (pro Variante) verlangt: elektrische Nennleistung, Nettofallhöhe, jährliche Produktionserwartung, Rp./kWh. Abgabe des Gesamtdokumentes elektronisch an die Programmleitung, vorzugsweise als PDF oder doc/rtf Abgabe einer Papierversion* an das Bundesamt für Energie (erst nach Bewilligung der elektronischen Version durch die Programmleitung). Veröffentlichung der Berichte: Siehe Merkblatt 1. * Nur für Vorstudien erforderlich 2/2 C:\Documents and Settings\u80710486\Desktop\smallhydro_merkblaetter\merkblatt3_d.doc