Sanierung Wasserkraft / Fischgängigkeit Ablauf, aktueller Stand, Anforderungen

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Sanierung Wasserkraft / Fischgängigkeit Ablauf, aktueller Stand, Anforderungen SVFA Weiterbildungskurs für Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher 2013 Kerenzerberg,

2 Inhalt Grundlagen & Ablauf Aktueller Stand Inhaltliche Anforderungen, Ziele 2

3 Renaturierung der Gewässer: Übersicht 1. Festlegung des Gewässerraums 20 Mio. CHF/Jahr (Landwirtschaftsbudget) 2. Revitalisierung 40 Mio. CHF/Jahr 3. Sanierung Wasserkraft (Strategische Planung und Umsetzung der Massnahmen): Fischgängigkeit Schwall und Sunk Geschiebehaushalt 50 Mio. CHF/Jahr (Swissgrid) 3

4 Gesetzesgrundlagen Sanierung Fischgängigkeit Art. 9 BGF: Massnahmen für Neuanlagen: Sicherstellung günstiger Lebensbedingungen für Wassertiere, freie Fischwanderung, natürliche Fortpflanzung, Verhinderung von Verletzungen Art. 10 BGF: Sanierung bestehender Anlagen mit Massnahmen nach Art. 9 BGF Art. 83b GSchG: Strategische Planung bis Art. 9b und Anhang 4 VBGF: Ablauf und Inhalt der Planung, Auskunftspflicht der Inhaber Art. 9c VBGF: Massnahmen, Verfahren, Wirkungskontrolle, Frist bis spätestens Ende 2030 materielle Bestimmungen im BGF blieben unverändert 4

5 Art. 9 BGF, Inhaltliche Anforderungen an die Sanierung Art. 9 Massnahmen für Neuanlagen 1 Die zur Erteilung der fischereirechtlichen Bewilligung zuständigen Behörden haben unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und allfälliger anderer Interessen alle Massnahmen vorzuschreiben, die geeignet sind: a. günstige Lebensbedingungen für die Wassertiere zu schaffen hinsichtlich: 1. der Mindestabflussmengen bei Wasserentnahmen, 2. der Ausbildung des Durchflussprofils, 3. der Beschaffenheit der Sohle und der Böschungen, 4. der Zahl und Gestaltung der Fischunterschlupfe, 5. der Wassertiefe und -temperatur, 6. der Fliessgeschwindigkeit; b. die freie Fischwanderung sicherzustellen; c. die natürliche Fortpflanzung zu ermöglichen; d. zu verhindern, dass Fische und Krebse durch bauliche Anlagen oder Maschinen getötet oder verletzt werden. 5

6 Kantonale Planung Übersicht 6

7 Rechtliche Vorgaben Anhang 4 VBGF Planung der Massnahmen bei bestehenden Wasserkraftwerken 1 Die Kantone reichen dem Bundesamt bis zum 31. Dezember 2012 einen Zwischenbericht ein. Dieser enthält: a. eine Liste der bestehenden Wasserkraftwerke und deren Nebenanlagen an Fliessgewässern, die sich für das Gedeihen von Fischen eignen; b. Angaben darüber, welche Anlagen den Auf- oder Abstieg der Fische wesentlich beeinträchtigen; c. Angaben darüber, ob Sanierungsmassnahmen unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und allfälliger anderer Interessen voraussichtlich notwendig sind. Excel-Tool 7

8 Vorgehen Immer bilaterale Besprechung (Klärung vom Missverständnissen, Detailfragen etc.) Besprechungsprotokoll (damit keine Verzögerung) Formelle Stellungnahme etwas später 8

9 Aktueller Stand alle Kantone haben (zumindest teilweise) den Zwischenbericht eingereicht In einem Kanton ist die Datenerhebung noch nicht abgeschlossen 23 von 26 Zwischenberichten evaluiert und besprochen 1 Termin vereinbart, Evaluation erfolgt 1 Terminanfrage pendent 1 Besprechung zurückgestellt 6 Stellungnahmen und 23 Sitzungsprotokolle verschickt 9

10 Einschätzung BAFU Planungen sind unterschiedlich detailliert (Flughöhe) Fast alle Kantone haben die Wegleitung und das Excel- Tool verwendet. i.d.r. auf gutem Weg Vorgehen bewährt sich (Besprechungen wertvoll) Teilzahlungen für Subvention der Planung (35%) nach Besprechung möglich (sofern inhaltlich i.o. bzw. auf gutem Weg) 10

11 Sanierungsbedarf (aktuelle Hochrechnungen, 25 Kantone) Anzahl Hindernisse 1852 (total ca. 1900) 11

12 Unterschiede Bergkantone Mittellandkantone / Aufstieg 12

13 Begründungen / Aufstieg 13

14 Unterschiede Bergkantone Mittellandkantone / Abstieg 14

15 Begründungen / Abstieg 15

16 Anforderungen / Planung Angaben zu Form & Inhalt des Schlussberichts wurden verschickt Einhaltung des Termins ( ) wichtig, da Bedingung für Finanzierung von Planung & Massnahmen 16

17 Inhaltliche Anforderungen an die Massnahmen Es gilt unverändert Art. 9 Massnahmen für Neuanlagen 1 Die zur Erteilung der fischereirechtlichen Bewilligung zuständigen Behörden haben unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten und allfälliger anderer Interessen alle Massnahmen vorzuschreiben, die geeignet sind: a. günstige Lebensbedingungen für die Wassertiere zu schaffen hinsichtlich: b. die freie Fischwanderung sicherzustellen; c. die natürliche Fortpflanzung zu ermöglichen; d. zu verhindern, dass Fische und Krebse durch bauliche Anlagen oder Maschinen getötet oder verletzt werden. Sowie Art. 10 Massnahmen für bestehende Anlagen Die Kantone sorgen dafür, dass bei bestehenden Anlagen Massnahmen nach Artikel 9 Absatz 1 getroffen werden, soweit sie wirtschaftlich tragbar sind. > Da die Betreiber nach Art. 15a bis EnG für Sanierungsmassnahmen nach Art. 10 BGF vollständig entschädigt werden, sind grundsätzlich alle Massnahmen tragbar. > Aber Achtung: Massnahmen müssen geeignet und verhältnismässig sein! 17

18 Inhaltliche Anforderungen an die Massnahmen Alle geeigneten Massnahmen für die freie Fischwanderung beinhaltet grundsätzlich alle Arten & alle Grössenklassen Verhindern dass Fische und Krebse getötet oder verletzt werden beinhaltet sowohl den Schutz der Individuen als auch der Populationen > kann kaum je zu 100% umgesetzt werden (Zielkonflikte, für einige Arten zu viel-, für andere Arten zu wenig Strömung, technische Limiten v.a. bei bestehenden Anlagen) 18

19 Inhaltliche Anforderungen an die Massnahmen Standards (gleichbehandlung) > für Aufstieg gibt es einen Stand der Technik (siehe dwa, best practice, ), für Abstieg noch nicht, zudem immer Einzelfallanalyse bei bestehenden Anlagen notwendig Ziele definieren, Ziele ambitioniert formulieren > Betreiber plant Danach verhältnismässige und wirtschaftliche Varianten auswählen 19

20 Inhaltliche Anforderungen an die Massnahmen Welche Fragen sind zu klären? a) Aufstieg: 2 Hauptkriterien Auffindbarkeit (Richtwerte für Lockströmung und optimale Platzierung des oder der Einstiege) Durchwanderbarkeit (Gewässerspezifische Standards vorhanden) > Allenfalls verschiede Wanderkorridore für unterschiedliche Artengruppen Physikalische Richtwerte vorhanden, grössere Wissenslücken betreffend Verhalten der einzelnen Arten 20

21 Inhaltliche Anforderungen an die Massnahmen b) Abstieg: zwingend Populationsschutz soweit wie für des Bestandeserhalt notwendig, Individuenschutz soweit wie möglich > Welche Überlebensrate ist beim Abstieg nötig? Da verhaltenslenkende Massnahmen, artspezifisches Wissen (welches oft fehlt) voraussetzen, wo möglich mechanischen Schutz vorsehen (Feinrechen) und Abstiegskorridor für verletzungsfreie Abwanderung anbieten (mehr Wasser hilft, ist aber nicht zwingend notwendig, wenn Verhalten bekannt ist) Bis ca. 50m3/s pro Wehrfeld sind Feinrechen z.z. technisch machbar 21

22 Monitoring / Weiterentwicklung (EK) Monitoring nötig & wichtig (qualitativ oder quantitativ) Bewährte Konstruktion nicht x-mal auf Durchwanderbarkeit prüfen Neue Ansätze in Ausnahmefällen möglich und finanzierbar 22

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