Regionalplanertagung Meppen, 1.10.2015
Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss des NLWKN vom 17.7.2015 Az.: PEms 1-62025-468-004 zur Änderung der Nebenbestimmungen A.II.2.2.1, A.II.2.2.2b und A.II.1.23 des Planfeststellungsbeschlusses zum Emssperrwerk A. Entscheidungen B. I. Planfeststellung 1. Der vom Landkreis Emsland am 20.11.2014 eingereichte und am 26.03.2015 geänderte Plan auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Emssperrwerk (Sperrwerksbeschluss) wird im Rahmen der Regionalen Infrastrukturmaßnahme Ems gem. 68 und 70 WHG i. V. m. 109 NWG nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen festgestellt. 2. Zur Überführung von fünf Kreuzfahrtschiffen über die Ems ab 16.09. der Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 werden die folgenden den Einstau der Tideems beschränkenden Nebenbestimmungen des Sperrwerksbeschlusses ausgesetzt: - A.II.2.2.1: Ein Einstau der Tideems > 12 Stunden darf nur begonnen werden, wenn über eine Tide der Sauerstoffgehalt oberflächennah ³ 6 mg/l oder bei Wassertemperaturen 12 C der Sauerstoffgehalt oberflächennah ³ 5 mg/l beträgt. - A.II.2.2.2b: Der Einstau der Tideems darf nur begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass bis zum Abschluss des Staufalls an der Emsbrücke bei Halte sohlnah ein Salzgehalt von 2 PSU nicht überschritten wird. Diese Nebenbestimmungen werden nur ausgesetzt, soweit dies für die Durchführung der Überführungen zwingend erforderlich ist. 3. Der erste Satz der Nebenbestimmung A.II.1.23 des Sperrwerksbeschlusses wird ab dem Kalenderjahr 2016 wie folgt geändert: In einem Kalenderjahr darf die Schließdauer des Emssperrwerks für Staufälle insgesamt nicht mehr als 104 Stunden betragen.
Allgemeine Veranlassung: Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ems Hauptprobleme Verschlickung Sauerstoff Salz Erhalt der Ems als leistungsfähige Bundeswasserstraße als gleichwertig anerkannte ökonomische und ökologische Interessen in Einklang bringen Beachtung der EU-Vorgaben FFH, Vogelschutz, WRRL, Meeresstrategie RRL Besondere Veranlassung: Drohendes Vertragsverletzungsverfahren Keine Überführungssicherheit für Meyer-Werft
Vertragsparteien: Land Niedersachsen Bund Landkreis Emsland Landkreis Leer Stadt Emden World Wide Fund for Nature Deutschland (WWF) Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen e. V. (BUND) Naturschutzbund Niedersachsen e. V. (NABU) Meyer Werft GmbH
Ziele: Artikel 1 Abs. 5 des Vertrages Masterplan Ems 2050 Vorrangige Lösung des Schlickproblems in der Unterems Verbesserung des Gewässerzustandes in der Tideems durch Reduzierung des stromaufwärts gerichteten Feststofftransportes Verbesserung der Gewässerökologie (Gewässergüte, bessere Lebensbedingungen für die Gewässerfauna und flora) Schaffung und/oder Aufwertung der ästuartypischen Lebensräume und Arten Schutz der Vögel und ihrer Lebensräume Erhaltung eines leistungsfähigen Verkehrsweges Bundeswasserstraße Ems
-Flächenmanagement- Flächenbeschaffung durch das Land Niedersachsen bis 2050 zur Wiederherstellung naturnaher Lebensräume an der Ems (Federführung beim ArL WE) 200 ha bis 2025 400 ha bis 2035 600 ha bis 2045 700 ha bis 2050 Festlegung der Grundsätze durch begleitenden Steuerungsausschuss Flächenbeschaffung vorrangig durch Ankauf, Landtausch Flurbereinigung wenig wahrscheinlich, nur wenn rechtlich möglich und Ankauf und Tausch nicht ausreichen
-Flächenmanagement- Vorrangiger Suchraum für Flächenbeschaffung
Zielgrößen für Maßnahmentypen Masterplan Ems 2050 -Flächenmanagement- Maßnahmetypen bis 2025 bis 2035 bis 2045 bis 2050 ästuartypische Lebensräume (Tiedebiotope /- polder) 152 ha incl. Coldemüntje 153 ha 153 ha 72 ha Wiesenvögel 78 ha 47 ha 47 ha 28 ha Summe 230 ha 200 ha 200 ha 100 ha Im Jahre 2015 sollen 50 ha zur Optimierung als Wiesenvogellebensraum beschafft werden. Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems
-Flächenmanagement- Zusammensetzung des Steuerungsausschusses: ArL WE (Vorsitz) Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Landkreise Aurich, Emsland, Leer und Stadt Emden Landwirtschaftskammer Niedersachsen Naturschutzverbände BUND, NABU und WWF Fünf regionale Vertreter landwirtschaftlicher Interessenvereinigungen Zwei regionale Vertreter der Deich-, Wasser- und Bodenverbände
-Flächenmanagement- Aufgaben des Steuerungsausschusses: Festlegung der Grundsätze der Flächensuche und der Flächenbeschaffung Mitwirkung und Beratung bei der Festlegung der Bewirtschaftungsziele Berücksichtigung der Ausgewogenheit der Flächenverteilung im gesamten Suchraum Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach erforderlichen landwirtschaftsverträglichen und ggf. einzelbetrieblichen Lösungen Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange sowie der Belange des Hochwasserschutzes