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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der gernevent GmbH Geschäftsbereich Werbemittel 1 Allgemeines / Geltungsbereich (1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. (2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmen, nicht an Privatpersonen. 2 Angebote und Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. (2) Bei Aufträgen mit Werbeanbringung, Sonderproduktionen oder Fernostaufträgen sind Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der bestellten Ware nach oben oder nach unten möglich und gelten als vertragsgemäß. Innerhalb dieser Abweichung wird die tatsächlich gelieferte Menge abgerechnet. 3 Druckaufträge / Druckunterlagen An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeugen, Druckunterlagen, Schablonen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir, bzw. unsere Vorlieferanten uns Eigentums- und Urheberrechte vor, auch wenn die Kosten für die Erstellung dieser Unterlagen und Werkzeuge dem Auftraggeber weiterverrechnet werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Druckvorlagen, Filme, Klischees und andere Unterlagen sind verbindlich, hierfür trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung. Eine von ihm erklärte Druckfreigabe ist verbindlich. Korrekturabzüge und Freigabemuster müssen innerhalb von einem Tag freigegeben werden, andernfalls kann sich der Liefertermin nach hinten verschieben. Anfallende Kosten für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Mit Auftragserteilung stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurücktreten, die eine Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen. Seite 1 von 5

4 Produktionsfreigabe (1) Hat eine Bestellung Waren zum Gegenstand, die von uns nach Spezifikation angefertigt werden und/oder auf die Bedürfnisse des Bestellers zugeschnitten sein sollen, so werden wir dem Besteller soweit dies unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zumutbar und möglich ist entweder ein Muster und/oder die Abbildung eines Produktmusters per Post oder auf elektronischem Weg zukommen lassen. (2) Auf der Basis des Musters oder dessen Abbildung kann der Besteller entweder Änderungswünsche abgeben oder die Produktionsfreigabe erklären. Die Freigabe muss innerhalb eines Tages erfolgen, andernfalls kann sich der Liefertermin nach hinten verschieben. Die Erklärung der Produktionsfreigabe erfolgt durch den Besteller unter Verwendung einer durch uns mit dem Muster/der Abbildung übermittelten Vorlage per Telefax und/ oder email. Die Freigabeerklärung erfolgt unwiderruflich. 5 Preise (1) Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die von uns genannten Preise 14 Tage ab dem Angebotsdatum gebunden (ausgenommen sind elektronische Speichermedien und andere Produkte die nach tagesaktuellen Preisen gehandelt werden). Maßgeblich sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung sowie sonstige Versandkosten. Im Falle einer bei Erteilung des Auftrags nicht vorhersehbaren Veränderung von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen anfallenden Abgaben sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der Veränderung zu Gunsten und zu Lasten des Auftraggebers abzuändern, ohne dass hierdurch ein Rücktrittsrecht ausgelöst wird. (2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 6 Zahlung Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall werden wir dem Auftraggeber die Art der Verrechnung mitteilen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über das Geld verfügen können. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von unserer Hausbank berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere bei Nichteinlösung von Schecks und Zahlungseinstellungen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks akzeptiert haben. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Seite 2 von 5

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. 7 Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen des Auftraggebers nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt: (1) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. (3) Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht nachkommt. (4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der Auftraggeber, uns unverzüglich zu benachrichtigen und auf unser Eigentum hinzuweisen. (5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. 8 Verpackungskosten Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Für die Rücknahme von Verpackungen sowie Pfandgebühren gelten gesonderte Vereinbarungen. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 9 Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist, geht die Gefahr bei Meldung unserer Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Seite 3 von 5

10 Lieferzeit, Teillieferungen, Minder- und Mehrlieferungen Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen an dem Tag, an dem die Ware das Lager verlässt. Hat die gernevent GmbH einen Liefertermin um mehr als 20 Arbeitstage überschritten, muss der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, steht dem Auftraggeber lediglich das Rücktrittsrecht vom einzelnen Liefervertrag zu. Der Rücktritt ist unverzüglich schriftlich zu erklären. Weitergehende Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jeglicher Schadensersatz sind ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung treten die Rechtsfolgen des Lieferverzugs nicht ein. Höhere Gewalt oder deren Folgen entbinden gernevent GmbH für die Dauer und im Umfange ihrer Einwirkung von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferzeit und bedingen deren angemessene Verlängerung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigenmächtig die Annahme der Ware zu verweigern. Teillieferungen innerhalb der Lieferzeit sind zulässig. Nimmt der Auftraggeber eine ordnungsgemäß bestellte und zur Auslieferung bereit stehende Ware nicht ab, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Auftragswertes (o. MwSt.) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10%, in besonderen produktionsbedingten Fällen sogar bis zu 20%, der betreffenden Warenart bleiben aus technischen Gründen vorbehalten. 11 Qualität und Gewährleistung Ist nichts anderes vereinbart liefert die gernevent GmbH die Waren in handelsüblicher Qualität. Wird laut "Muster" produziert, so gilt das übersandte Muster als Durchschnittsqualität der zu liefernden Ware. Die Dauer unserer Gewährleistung beträgt gegenüber Kaufleuten drei, ansonsten sechs Monate. Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Der Auftraggeber muss den Mangel unverzüglich nach Eingang der Lieferung mittels einer Tatbestandsaufnahme, innerhalb von 24h, schriftlich mitteilen. Bei beschädigter Verpackung muss dieser zudem sofort auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer gegenbestätigt werden. Unsere Gewährleistung ist ausgeschlossen für: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, nicht unseren Spezifikationen entsprechende Betriebsmittel. Wir sind berechtigt, vorhandene Mängel zunächst nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen. Seite 4 von 5

12 Muster und Rückgaberecht Außer in Ausnahmefällen nach vorheriger Absprache werden Muster generell berechnet und nicht zurück genommen. Zudem gilt für diese Ausnahmen: nur in einwandfreiem und wiederverwendbarem Zustand zurück gesandte Muster werden zurück genommen. Unfrei an uns geschickte Ware können wir nicht annehmen. Kundenspezifisch veredelte Ware ist grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. 13 ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) Wir kennzeichnen unsere Produkte mit unserer Adresse nach ProdSG (Produktsicherheitsgesetz). Gerne kennzeichnen wir Ihr Produkt auch mit der von Ihnen gewünschten Anschrift. Die Kosten hierfür sind je nach Artikel gesondert anzufragen. 14 Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Nürnberg / Fürth. 16 Datenschutz Wir sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Bestellung mitgeteilten personenbezogenen Daten zu Zwecken der Vertragsabwicklung im Wege der EDV zu speichern und in eine Kundendatei aufzunehmen. 17 Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Stand: Juli 2014, alle vorangegangenen AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Seite 5 von 5