BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION

Ähnliche Dokumente
Was habe ich gut gemacht? Was ist mir gelungen? Was war dabei förderlich?

Beurteilungsgespräche durchführen

Beurteilungsgespräch. Gemeinde. MAG-Beurteilungsbogen für die Schulleiterin, den Schulleiter. Schulleiterin, Schulleiter.

Mitarbeitergespräch Musiklehrpersonen

Änderungen bei der Sitzverteilung auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2019

vom 16. November 2016 (ersetzt den Ausführungserlass vom 26. November 2014)

Geschäftsordnung der Konferenz der kantonalen Kulturbeautragten (KBK)

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 des Volksschulgesetzes vom 19. Oktober 2005, 2 Diese Weisungen legen den Rahmen für geleitete Schulen fest.

Reglement über die Mitarbeiter/innenbeurteilung der Lehrpersonen in Winterthur

Nachmieter gesucht? Ausserterminliche Kündigung der Mietwohnung!

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 19. Oktober 2005, 2

Passivrauchschutz in den Schweizer Kantonen. Angepasste Lösungen oder Flickenteppich

Kollegiale Unterrichtsentwicklung Von- und miteinander lernen

Mitarbeitendengespräche im Wandel

Beurteilungs- und Fördergespräch A V S

LehrabgängerInnen Befragung 2011

Anhang (Ausgleich der kalten Progression) 1)

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer

Leitbild 2007 Schule Gretzenbach

Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat)

Nationaler Austausch Statistik 2017

Startveranstaltung Dienstag, Zyklus: Übergang Kindergarten 1. Klasse

Schriftliche Befragung: Häufigkeitsverteilungen. Lehrpersonen Primar- und Kindergartenstufe. Lebenswelt Schule

Leitfaden für das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch Spitex Burgdorf-Oberburg

Quellensteuertabellen aus Internet einlesen 1

Anhang (Ausgleich der kalten Progression) 1)

L e i t f a d e n f ü r S c h u l d i e n s t e A V S

Verordnung über die Qualifikation der Mitarbeitenden (Qualifikationsverordnung)

Abgeschlossen in Bern am 25. Februar Inkrafttreten: 22. Juni 2004

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2000 und 2001

Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Erarbeitungsprojekts für einen sprachregionalen Lehrplan (Projektvereinbarung Lehrplan 21)

Übersicht über die Vorgaben der Kantone in der Deutschschweiz zur Qualität in den Heimen, Stand Okt. 2005

vom Wunsche geleitet, diese Befreiung, unter Vorbehalt des Gegenrechts, auf Körperschaften und Organisationen des anderen Staates auszudehnen,

Beurteilungsgespräch. A Berufliche Situation und Befindlichkeit. Formelles. Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen.

Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2006 und 2007

Arbeitsgruppe Sprachen der D-EDK

Organisation des Staates

Kantonale Vorgehensmodelle zur Beurteilung von Lehrpersonen an Schweizer Volksschulen 1

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

ÖFFENTLICHE URKUNDE. über die. Gründung. der. mit Sitz in. Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg

Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2002 und 2003

Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2006 und 2007

Ergebnisse Herbsttagung KBGB und WS TR zur BM Förderung

Externe Evaluation Volksschule Emmen. Schuljahr 2015/16

1. Gesprächsvorbereitung auf das Beurteilungsgespräch vom

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept

Umfrage über die Ladenöffnungszeiten Resultate. Unia Sektor Tertiär

LEITFADEN SELBSTEINSCHÄTZUNG Rahmenvorgaben zur Qualitätsentwicklung, Kanton Zürich

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen für den Betrieb des Informationsportals von 2005 bis 2006

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Übersicht über die eidgenössischen und kantonalen Behörden, welche in Rechtsfragen zur Psychotherapie Auskunft erteilen können.

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe

Empfehlungen für Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Sozial-Diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (SDM)

Qualitätsentwicklung. Eindrücke Fragestellungen Erfolgsbedingungen. Dr. Titus Guldimann Leiter des Kompetenzzentrums Forschung, Entwicklung & Beratung

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

Richtlinien über die jährliche Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Beurteilung der Zielerreichung sowie Zielvereinbarungen

GESAMTSCHWEIZERISCHE VERMÖGENSSTATISTIK DER NATÜRLICHEN PERSONEN

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Abkürzungsverzeichnis 12 Literaturverzeichnis 14 Materialverzeichnis 17

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,

Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.

Qualitäts-Leitbild der Kreisschule Lotten (eingesetzt am 13. Februar 2006; überarbeitet Februar 2015)

Gut zu wissen. Grundbildung

Das Angebot von Airbnb in der Schweiz und im Wallis

Politische Arbeitsgruppe der Kantone «Finanzausgleich» Anhang zum Schlussbericht

Autor: Mgr. Daniela Švábová

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung. Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Beschwerdemanagement

Schulprogramm Wie können Eltern mitwirken?

Die Besteuerung nach dem Aufwand in der Schweiz

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch MAG

Leitbild der Schule Rothenfluh

Institut für Bildungsevaluation. erheben analysieren beurteilen empfehlen

Impressum Studienseminar Syke 2011 Studienseminar Syke (Hrsg.): Leitfaden Gespräch über den Ausbildungsstand

Produktbeschreibung. Im Recht-Paket enthalten: Recht

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich

Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Persönlicher Entwicklungsplan. für technisch-administrative Mitarbeitende des Schulleitungsbereiches Personal und Ressourcen (VPPR)

Evaluationskonzept Unterricht der Kantonsschule Sargans KSS

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe

Formular zur Beurteilung der Berufseignung

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe

D-EDK GESCHÄFTSSTELLE ZENTRALSTRASSE 18, CH-6003 LUZERN TELEFON +41 (0)

Schule Rotweg, Horgen

Statistische Auswertungen

Externe Schulevaluation Kantonsschule Enge, Zürich

Positionspapier Schulleitung

Begabungsförderung an der Schule Glattfelden

Transkript:

BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION Musterrichtlinien und Hilfsmittel für die Beurteilung der Lehrpersonen an der Volksschule des Kantons Uri Erläuternder Bericht des Erziehungsrates Altdorf, 2. Mai 2007 Y:\BKD\Erziehungsrat\Projekte\QS\06-26-Personalbeurteilung\Unterlagen\Bericht-definitiv.doc

INHALTSVERZEICHNIS ZUSAMMENFASSUNG... 2 1 AUFTRAG DER ARBEITSGRUPPE... 3 2 BEURTEILUNGSSYSTEME BEI LEHRPERSONEN... 4 3 ELEMENTE EINER BEURTEILUNG... 5 3.1 ZIELE UND GRUNDSÄTZE DER BEURTEILUNG... 5 3.2 ZU BEURTEILENDE BEREICHE... 6 3.3 RAHMEN FÜR EIN BEURTEILUNGSSYSTEM IM KANTON URI... 7 4 HILFSMITTEL... 8 5 KOMMENTAR ZU DEN MUSTERRICHTLINIEN... 8 ANHANG 1: MUSTERRICHTLINIEN... 10 Zusammenfassung Im Auftrag des Erziehungsrates erarbeitete eine Arbeitsgruppe mögliche Vorgaben zur Beurteilung von Lehrpersonen an den Volksschulen des Kantons Uri. Als Produkt erarbeitete die Arbeitsgruppe mögliche Richtlinien, welche in den Gemeinden angewandt werden können. Der vorliegende Bericht erläutert diese Musterrichtlinien. Die Musterrichtlinien enthalten folgende Punkte: 1. Die Beurteilung findet im Rahmen eines Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräches statt. 2. Vor jedem Gespräch findet mindestens ein Unterrichtsbesuch statt. 3. Es ist ein Formular zu verwenden, welches allen Beteiligten bekannt ist. 4. Das Beurteilungsgespräch umfasst folgende Punkte: o Leistung in allen vier Arbeitsfeldern des beruflichen Auftrages (Amtsauftrag) o Beurteilung der Frage, wie die im letzten Gespräch vereinbarten Ziele umgesetzt wurden o Beurteilung des Arbeitsverhaltens (vgl. 3.2) o Formulierung von neuen Zielen für die Folgeperiode mit Weiterbildungsbedürfnissen. 5. Die Beurteilung soll bei Lehrpersonen mit mehr als 50 Prozent Anstellungsgrad jedes Jahr stattfinden. Für Lehrpersonen mit einem geringeren Anstellungsgrad als 50 Prozent soll die Beurteilung mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden. 6. Elemente sind Selbstbeurteilung und eine Fremdbeurteilung durch die Schulleitung. 7. Vorschriften zum Umgang mit Personendaten. 8. Beschreibung des Rechtsweges, der Rechtssituation und zum Umgang mit Differenzen. Die Musterrichtlinien wurden vom Rechtsdienst des Kantons Uri geprüft und aufgrund der Rückmeldungen angepasst. Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 2 von 11

1 Auftrag der Arbeitsgruppe Am 23. August 2006 verabschiedete der Erziehungsrat den Zeitplan bezüglich des weiteren Vorgehens bei der Übertragung der Personalbeurteilung an die Schulleitungen (ERB Nr. 089-06). Er beauftragte das Direktionssekretariat, die Schulräte, die Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter Uri (VSL) und den Verein Lehrerinnen und Lehrer Uri (LUR) anzufragen, ob sie grundsätzlich damit einverstanden sind, dass der Erziehungsrat Vorgaben zur Personalbeurteilung erlässt, und wenn ja, ob sie bereit sind, in einer Arbeitgruppe mitzuarbeiten, welche Vorgaben zur Personalbeurteilung erarbeitet. Dieser Auftrag wurde mit Brief vom 24. August 2006 umgesetzt. Es antworteten 10 Schulräte, das Rektorat der Sonderschule und die Leitung der Therapiestelle sowie VSL und LUR. Mit einer Ausnahme befürworteten alle Antwortenden, dass Vorgaben zur Personalbeurteilung erarbeitet werden. Verschiedene erklärten sich bereit, in einer entsprechenden Arbeitsgruppe mitzuarbeiten. Gestützt darauf setzte der Erziehungsrat mit Beschluss vom 4. Oktober 2006 folgende Arbeitsgruppe ein: - ER Doris Rosenkranz, Präsidium - Peter Horat, Direktionssekretär BKD, Sekretariat - Leo Müller, Amt für Volksschulen - Ruth Regli, Gandliweg 8, Altdorf, Vertreterin Schulrat Altdorf - Markus Keller, unter Winkel 14, Flüelen, Vertretung Schulrat Flüelen - Angela Dillier, Hofstättlistrasse 14, Schattdorf, Vertretung Schulrat Schattdorf - Jacinta Ritzen, Plätzligasse 2, Bürglen, Schulleiterin Oberstufe Seedorf, Vertretung VSL - Christine Rütsch-Blaser, Weingärtli 4, Flüelen, Vertretung LUR Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 3 von 11

2 Beurteilungssysteme bei Lehrpersonen Im Zuge der schulischen Qualitätsentwicklung wird an den Schweizer Volksschulen die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer vermehrt und auf systematischere Art beurteilt. In der zweiten Jahreshälfte 2003 hat das Institut für Arbeitspsychologie der ETH Zürich bei allen Bildungsdirektionen der Schweiz eine Erhebung durchgeführt und eine Studie zur Beurteilung von Lehrpersonen an Volksschulen ausgearbeitet. Die nachstehende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Resultate. Dabei gilt es zu beachten, dass die Aussage, über kein kantonales Vorgehensmodell zu verfügen, nicht bedeutet, dass in diesen Kantonen Lehrpersonen nicht beurteilt werden, sondern nur, dass der Kanton keine Vorgehensweise festgelegt und die Verantwortung den Gemeinden bzw. Schulen überlassen hat. Tabelle 1 Kantonale Vorgehensmodelle (Stand 2003) 1 = Kantonales Vorgehensmodell vorhanden SI = Schulinspektorat (Kanton) 2 = Kantonales Vorgehensmodell in Planung SR = Schulrat (Behörde) 3 = Kantonale Kriterien SL = Schulleitung 4 = Kantonale Dokumente 5 = Beurteilungsverantwortliche (Ist) 6 = Lohnwirksamkeit Kanton 1 2 3 4 5 6 Aargau nein ja nein nein SI, SR Appenzell-Ausserrhoden ja nein nein SL ja Appenzell-Innerrhoden ja ja ja SI nein Basel-Stadt nein ja nein nein SL Basel-Landschaft ja ja ja SL nein Bern nein nein nein nein SL Freiburg nein ja ja ja SI, SL Genf nein ja nein nein SI, SL Glarus nein ja ja ja SI Graubünden nein nein nein nein SI, SR Jura nein nein nein nein SR Luzern Modelltest nein nein SL nein Neuenburg nein nein nein nein SI, SL Nidwalden ja ja ja SL nein Obwalden nein ja nein nein SL Schaffhausen ja ja ja SR ja Schwyz Modelltest ja ja SI, SL nein Solothurn nein ja ja nein SI St. Gallen ja ja nein SR ja Tessin nein nein nein nein SI Thurgau nein ja ja nein SI Uri nein ja ja nein SI Waadt nein ja nein nein SL Wallis nein ja nein nein SI Zug nein nein nein nein SI, SL Zürich ja ja ja SR ja Total 9 ja 17 nein 11 ja 6 nein 12 ja 14 nein 8 ja 18 nein 14 SI 6 SR 13 SL 4 ja 5 nein Laut einer Umfrage des Instituts für Arbeitspsychologie der ETH Zürich kennen fünf Kanton eine lohnwirksame Qualifikation. Der Kanton Uri gehört zu jenen 21 Kantonen, welche keine lohnwirksame Qualifikation durchführen. Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 4 von 11

3 Elemente einer Beurteilung 3.1 Ziele und Grundsätze der Beurteilung Im Bericht der Kommission Qualitätssicherung und -entwicklung an den Urner Volksschulen an den Erziehungsrat wird dazu Folgendes ausgeführt: "Die Beurteilung der Lehrpersonen ist ein zentrales Element der zielorientierten Personalführung. Im Rahmen eines integralen Qualitätsmanagementmodells geniesst diese Aufgabe eine hohe Priorität. Während dies für alle Organisationen Gültigkeit hat, trifft es für Schulen in besonderem Masse zu, hängt doch deren Qualität in erster Linie von den Humanressourcen ab. Die Personalführung, respektive die Personalbeurteilung ist der Pflege und Entwicklung dieses Potenzials im Besonderen verpflichtet." Menschenbild Die Führungsphilosophie an den geleiteten Schulen basiert auf einem Bild des Menschen, der - Eigenverantwortung übernehmen will, - Herausforderungen partnerschaftlich angehen und etwas bewegen will, - seine ihm anvertrauten Aufgaben verantwortungsbewusst lösen will, - sich persönlich weiterentwickeln will. Bei der Beurteilung der Lehrpersonen orientieren sich sowohl Beurteilende als auch Beurteilte an diesem Menschenbild. Ziele Gut strukturierte und regelmässig durchgeführte Mitarbeitergespräche verfolgen die nachstehenden Ziele: - Leistung: Die Beurteilung erfasst die fachlichen und persönlichen Fähigkeiten der Mitarbeitenden und macht sie sichtbar. Dadurch können diese Fähigkeiten gefördert, verändert und weiterentwickelt werden. - Entwicklung: Die Beurteilung dient der persönlichen und beruflichen Standortbestimmung und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden. - Vertrauen: Das Beurteilungssystem trägt bei zur Vertrauenskultur an der Schule und erhöht damit unter den Beteiligten die Sicherheit, das Richtige zu tun. - Rechenschaft: Die Beurteilung der Mitarbeitenden legitimiert ihr Tun, stärkt die Wertschätzung für die geleistete Arbeit und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Schule und entlastet die Beteiligten. Selbst- und Fremdbeurteilung Das für den Kanton Uri vorgesehene Modell beruht auf einer Kombination von Fremd- und Selbstbeurteilung. Die Selbstbeurteilung dient der Lehrperson, ihr berufliches Handeln und Verhalten zu reflektieren und zu steuern. Besonders wirksam wird die Selbstbeurteilung durch die Rückmeldung verschiedener Feedbackquellen (z.b. Eltern, Schülerinnen und Schüler). Die Selbstbeurteilung ist auch Gegenstand des Mitarbeitergesprächs. Die Fremdbeurteilung durch die Schulleitung findet im Rahmen eines Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächs statt. Die Lehrperson erhält von der Schulleitung eine Rückmeldung auf ihr berufliches Handeln und Verhalten. Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 5 von 11

Der Bericht der Kommission Qualitätssicherung und -entwicklung nennt zwei verbindliche und ein empfohlenes Element: Selbstbeurteilung (verbindlich) o Sammeln von Informationen in Bezug auf die zu beurteilenden Bereiche (siehe 3.2) o Empfohlen: Führung eines Tagebuches oder Portfolios o Jährliches Ausfüllen des Selbstbeurteilungsformulars Fremdbeurteilung durch die Schulleitung (verbindlich) o Jährliches Mitarbeitergespräch auf der Basis eines beiden Seiten bekannten Beurteilungsbogens o Inhalte umfassen: Beurteilung des Berufsauftrages, Zielerreichung, persönliche Befindlichkeit, Fördermassnahmen, Zukunftsperspektiven o Vereinbarung neuer Jahresziele Kollegiale Fremdbeurteilung (empfohlen) o Kollegiale Qualitätsgruppe (3-5 Mitglieder), eventuell stufen- oder schulhausübergreifend o Intervisionsgruppen von Lehrpersonen (Gruppe von Lehrpersonen, die ohne fremde Leitung ihren Berufsalltag reflektiert) Die nachstehende Abbildung 1 stellt diese Elemente der Personalbeurteilung dar: Abbildung 1 Elemente der Personalbeurteilung VERBINDLICH Selbstbeurteilung Fremdbeurteilung durch Schulleitung VERBINDLICH Lehrperson Kollegiale Beratung EMPFHOHLEN 3.2 Zu beurteilende Bereiche Ziel der Lehrpersonenbeurteilung ist eine Standortbestimmung mit Entwicklungsorientierung. Besprochen und beurteilt werden die Leistungen der Lehrperson als Beitrag zum guten Gelingen des Unterrichts und des Schullebens. Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 6 von 11

Die Beurteilung umfasst - den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen (alle vier Arbeitsfelder) - die Erreichung der vereinbarten Ziele - das Arbeitsverhalten. Die vier Arbeitsfelder des beruflichen Auftrages (Klasse, Lernende, Schule und Lehrperson) sind im Reglement zum beruflichen Auftrag der Lehrpersonen (RB 10.1212) umschrieben. Zum Arbeitsverhalten zählen Verlässlichkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Loyalität, das Mitdenken und -handeln in der Institution Schule (Engagement) sowie Veränderungsbereitschaft und Lernwille. 3.3 Rahmen für ein Beurteilungssystem im Kanton Uri Das Gespräch im Zentrum Personalbeurteilung findet im Rahmen eines Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräches statt und ist ein unerlässliches Instrument der Personalführung. Regelmässig geführte Gespräche mit den Mitarbeitenden fördern die Gesprächskultur, die Offenheit und das gegenseitige Verständnis, erleichtern die Zusammenarbeit und dienen einem guten Verhältnis zwischen der Schulleitung und den Lehrpersonen. Funktionen des Beurteilungsgesprächs - Dank, Anerkennung und Wertschätzung für die geleistete Arbeit vermitteln - fachliche und personale Fähigkeiten der Mitarbeitenden anerkennen, fördern und weiterentwickeln - die Umsetzung der vereinbarten Ziele überprüfen - Stärken und Schwächen gemeinsam analysieren - neue Ziele, Schwerpunkte und Prioritäten gegenseitig abstimmen - Massnahmen für die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden planen und einleiten, Perspektiven entwickeln - Rückmeldungen zur Zusammenarbeit und zur Führungstätigkeit entgegennehmen - eine offene Gesprächskultur an der Schule fördern. Das Gespräch soll auch Zeit und Gelegenheit für einen Austausch bieten, der in der Hektik des Berufsalltags oft zu kurz kommt. Es sollen gegenseitige Erwartungen und die persönliche Befindlichkeit angesprochen sowie Wertschätzung und Dank ausgesprochen werden. Vorbereitung und Durchführung des Beurteilungsgesprächs Das Beurteilungsgespräch erfordert von beiden Seiten, von Vorgesetzten und Mitarbeitenden, eine gute Vorbereitung und ein aktives Mitwirken. So kann ein partnerschaftliches Gespräch gelingen. Vorgesetzte geben bei der Festlegung des Termins der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter das Beurteilungsformular ab mit der Aufforderung, als Vorbereitung auf das Gespräch die Selbstbeurteilung einzutragen. Es werden normierte Formulare und Hilfsmittel verwendet. Die Beurteilung wird jährlich durchgeführt. Die Bildungs- und Kulturdirektion stellt den Schulen ein geeignetes Formular zur Verfügung. Es steht der Schule frei, das Formular abzuändern oder ein eigenes Formular zu verwenden. Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 7 von 11

Die Beurteilung umfasst die unter 4.2 genannten Bereiche: - beruflicher Auftrag der Lehrpersonen (alle vier Arbeitsfelder) - Erreichung der vereinbarten Ziele - Arbeitsverhalten Das Resultat wird schriftlich festgehalten (Formular). Der beurteilten Person wird Gelegenheit zur Rückmeldung bzw. Stellungnahme eingeräumt. Aus der Beurteilung heraus werden Ziele und notwendige Massnahmen für die Folgeperiode abgeleitet und ebenfalls schriftlich festgehalten. Das Beurteilungssystem der Einzelschule ist Teil des schulinternen Qualitätsmanagements und ist in dieses eingebettet. 4 Hilfsmittel Folgende Hilfsmittel werden angeboten: - Musterrichtlinie für die Beurteilung der Lehrpersonen: Diese ist von den einzelnen Schulräten als Richtlinie des Schulrates an die Schulleitung zu erlassen. - Beurteilungsbogen als Muster - Leitfaden zum Beurteilungsbogen Die Hilfsmittel Beurteilungsbogen und der dazu gehörende Leitfaden basieren auf den Vorlagen aus dem Kanton Luzern. Sie wurden an Urner Verhältnisse angepasst. Es ist geplant, nach ein bis zwei Jahren die Form der Hilfsmittel kritisch zu hinterfragen und Anpassungen vorzunehmen. 5 Kommentar zu den Musterrichtlinien Artikel 1 Form der Beurteilung Es ist wichtig, dass die Beurteilung anhand eines Formulars vorgenommen wird, das allen Beteiligten vorher bekannt ist. So können sie sich gezielt auf das Gespräch vorbereiten. Eine Arbeitsgruppe hat das Luzerner Formular an Urner Verhältnisse angepasst. Dabei wird es so sein, dass nicht jedes Jahr das gesamte Formular ausgefüllt werden wird. Vorgesetzte Person wird im Normalfall die Schulleiterin oder der Schulleiter sein. Die einzelne Gemeinde muss festlegen, welche Schulleiterin oder welcher Schulleiter für die Lehrpersonen in einem bestimmten Schulhaus als vorgesetzte Person gilt. Artikel 2 Unterrichtsbesuche Vor jeder Beurteilung ist mindestens ein Unterrichtsbesuch durchzuführen. Das Ergebnis des Unterrichtsbesuches ist eine Grundlage für die Beurteilung im Arbeitsfeld Klasse. Artikel 3 Häufigkeit der Beurteilung Bei Lehrpersonen mit einem Pensum von unter 50 Prozent, soll die Beurteilung mindestens alle drei Jahre vorgenommen werden. Zu beachten ist dabei, dass Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche ohne Beurteilung häufiger durchgeführt werden können. Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 8 von 11

Artikel 4 Gegenstand der Beurteilung Die vier Arbeitsfelder nach Amtsauftrag lauten: a) Klasse; b) Lernende; c) Schule; d) Lehrperson. Ein wichtiger Teil der Beurteilung ist auch die Frage, ob und wie die im letzten Mitarbeiterinnenund Mitarbeitergespräch (MAG) vereinbarten Ziele umgesetzt wurden. Schliesslich soll das Arbeitsverhalten ebenfalls beurteilt werden. Artikel 5 Ergebnis der Beurteilung Es ist wichtig, dass das Ergebnis der Beurteilung schriftlich festgehalten und begründet wird. Mit der Unterzeichnung des Ergebnisblattes wird lediglich bestätigt, dass das Gespräch stattgefunden hat. Artikel 6 Differenzbereinigung In den Musterrichtlinien soll der Schulrat auch regeln, wie vorgegangen wird, wenn die Gesamtbeurteilung von der beurteilten Person als unzutreffend oder unkorrekt betrachtet wird. Der hier gemachte Vorschlag entspricht jenem in Artikel 9 des Reglements über die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche der kantonalen Verwaltung Uri (RB 2.4215). Artikel 7 Inkrafttreten Das Inkrafttreten ist vom Zeitpunkt abhängig, wann der Schulrat der Schulleitung die Personalbeurteilung überträgt. Gemeinden mit Schulleitungen haben dies gemäss Beschluss des Erziehungsrates vom 8. Februar 2007 spätestens auf den 1. August 2008 zu vollziehen. Gemeinden ohne Schulleitungen haben diese bis spätestens 1. August 2010 zu wählen und ihr die Personalbeurteilung zu übertragen (Beschluss des Landrates vom 14. Juni 2006). Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 9 von 11

Anhang 1: Musterrichtlinien RICHTLINIEN des Schulrates xy zur Beurteilung von Lehrpersonen an den Volksschulen (vom ) Artikel 1 Form der Beurteilung 1 Die Beurteilung findet im Rahmen eines Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächs (MAG) statt. Dabei ist das vom Schulrat genehmigte Formular zu verwenden. 2 Die Beurteilung umfasst eine Selbstbeurteilung durch die Lehrperson und eine Fremdbeurteilung durch die vorgesetzte Person. Artikel 2 Unterrichtsbesuche Vor jeder Beurteilung ist mindestens ein Unterrichtsbesuch durchzuführen. Artikel 3 Häufigkeit der Beurteilung 1 Lehrpersonen mit einem Pensum von 50 und mehr Prozent sind jährlich einmal zu beurteilen. 2 Bei Lehrpersonen mit einem Pensum von unter 50 Prozent, ist die Beurteilung mindestens alle drei Jahre einmal vorzunehmen. Artikel 4 Gegenstand der Beurteilung Die Beurteilung umfasst: a) die Leistung in allen vier Arbeitsfeldern des beruflichen Auftrages gemäss dem Reglement über den beruflichen Auftrag der Lehrpersonen an der Volksschule (Amtsauftrag) 1 ; b) die Umsetzung der im letzten MAG vereinbarten Ziele; c) das Arbeitsverhalten. Artikel 5 Ergebnis der Beurteilung 1 Das Ergebnis der Beurteilung ist schriftlich festzuhalten und zu begründen. 2 Das Ergebnisblatt ist von den am Gespräch beteiligten Personen zu unterzeichnen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass das Gespräch stattgefunden hat. Das Ergebnisblatt wird im Personaldossier abgelegt. 1 RB 10.1212 Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 10 von 11

3 Einblick in das Ergebnisblatt haben ausschliesslich die am Gespräch beteiligten Personen sowie der Schulrat. Bei einer allfälligen Differenzbereinigung steht dieses Recht allen am Verfahren beteiligten Personen zu. Artikel 6 Differenzbereinigung 1 Wird die Gesamtbeurteilung von der beurteilten Person als unzutreffend oder unkorrekt betrachtet, kann sie eine Aussprache mit der vorgesetzten Person unter Leitung der nächst höheren Stelle verlangen. In dieser Aussprache legen die beiden am MAG beteiligten Personen ihren Standpunkt dar. Nach Möglichkeit wird der Konflikt durch eine Vereinbarung geregelt. 2 Die beurteilte Person hat das Recht, zusätzlich zum Ergebnisblatt schriftlich darzulegen, in welchen Punkten und aus welchen Gründen sie eine Beurteilung als unzutreffend oder unkorrekt betrachtet. Die schriftlichen Erklärungen der Parteien sind dem Personaldossier beizulegen. 3 Endgültig entscheidet der Schulrat. Artikel 7 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am in Kraft. Im Namen des Schulrates Der Präsident/die Präsidentin Der Sekretär/die Sekretärin: Richtlinien Personalbeurteilung - Erläuternder Bericht Seite 11 von 11