Registrierung beim Vorsorgeregister? 109 109 Was kann ich tun, um zu verhindern, dass eine mir fremde Person meine Angelegenheiten regelt, wenn ich es nicht mehr kann? Soweit möglich, berücksichtigt das Betreuungsgericht Ihre Wünsche, wenn Sie diese in einer dokumentiert haben. In diesem Kapitel erfahren Sie wann ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird (S. 110), welche Formalia für die gelten (S. 115) und für welche Personen sich die besonders eignet (S. 118).
110 Wann das Betreuungssgericht eingreift Wer, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten umfassend und selbst zu regeln, erhält durch die Einschaltung des Betreuungsgerichts eine amtliche Betreuung. Die rechtliche Vorgabe hierzu enthält 1896 BGB: Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr (selbst) besorgen kann. Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden ( 1896 Abs. 1a BGB). Häufig wird aber wenn eine Willensäußerung nicht mehr möglich ist eine völlig familienfremde Person, meist ein Berufsbetreuer, bestellt. Dies können Sie durch eine verhindern. Eine ist allerdings nicht immer verbindlich. Für Verfügungen in Bezug auf ärztliche Maßnahmen sollte unbedingt eine gesonderte Patientenverfügung erstellt werden.
Wann das Betreuungssgericht eingreift 111 Berücksichtigung Ihrer Verfügung Haben Sie durch eine bestimmt, wer für solche Fälle zu bestellen ist, hat das Betreuungsgericht diese vorab geäußerten und ausdrücklich erklärten Wünsche und Vorschläge zu beachten ( 1897 Abs. 4 BGB). Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass die ausgewählte Person das Amt des Betreuers auch annimmt. en können zentral bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Vor Bestellung eines Betreuers prüft das Gericht, ob eine vorliegt. Wann wird das Betreuungsgericht tätig? Das Betreuungsgericht wird meist auf Antrag tätig. Familienangehörige, aber auch außen stehende Dritte können das Betreuungsgericht einschalten. In der Praxis geschieht dies auch durch Pflegeheime, Altenheime, teilweise durch Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen. Sie werden vor allem dann tätig, wenn aufgrund einer stationären Behandlung z. B. erkennbar wird, dass die Einsichtsfähigkeit und auch die Entscheidungsfähigkeit aufgrund bestimmter Erkrankungen und wegen des körperlichen oder geistigen Zustands nicht mehr vorhanden ist. Manchmal genügen aber auch konkrete Hinweise bzw. Empfehlungen dann wird das Betreuungsgericht tätig: Dies geschieht häufig bei Alleinstehenden ohne soziale Kontakte zu Angehörigen oder Freunden.
112 Wie geht das Betreuungsgericht vor? Wird das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen aktiv, so wird zunächst einmal konkret ermittelt, in welchem Umfang eine Betreuung notwendig ist und wer die Betreuung übernehmen kann. Liegen keine Vorschläge oder Empfehlungen für bestimmte Personen, Organisationen etc. vor, versucht das Betreuungsgericht, aufgrund seiner Erfahrungswerte einen geeigneten Betreuer zu finden. Ob ein ehrenamtlicher Betreuer, ein Betreuungsverein oder sogar ein beruflicher Betreuer eingesetzt wird, entscheidet dann das Betreuungsgericht im Interesse und zum Wohle des Betreuungsbedürftigen. Um welche Bereiche kümmert sich der Betreuer? Entsprechend 1901 BGB kann eine Betreuung für Teilbereiche oder eine umfassende Betreuung angeordnet werden. Die Betreuung sollte aber alle erforderlichen Tätigkeiten umfassen, damit die notwendigen Angelegenheiten der Betreuungsperson geregelt werden können.
Wann das Betreuungssgericht eingreift 113 Beispiel: der Sohn als Betreuer in finanziellen Fragen Die Mutter wird von ihrem Sohn in dessen Wohnung gepflegt. Sie ist nicht mehr in der Lage, ihre täglichen Geschäfte vor allem im finanziellen Bereich zu erledigen. Ein Angestellter der Bank macht den Sohn darauf aufmerksam, dass er sich an das Betreuungsgericht wenden kann. Er tut dies und das Betreuungsgericht hört die Mutter an. Sie möchte gerne, dass der Sohn für sie handelt. Das Betreuungsgericht bestellt den Sohn zunächst nur für den Bereich der Vermögensvorsorge als Betreuer. Er erhält als Legitimation einen Betreuerausweis und ist dann verpflichtet, nach Absprache mit dem Betreuungsgericht Rechenschaft über seine Tätigkeiten für seine Mutter abzulegen. Die Betreuung kann natürlich auch noch mehr Bereiche umfassen, wenn z. B. die Mutter an einer fortschreitenden Demenzerkrankung leidet und unbedingt einer umfassenden und dauerhaften Pflege bedarf. Das Betreuungsgericht kann hier eine umfassende Betreuung veranlassen. Dem Betreuer wird also für bestimmte Bereiche die Vertretungsmacht übertragen. Ist allerdings ersichtlich, dass der Betreute ansonsten geschäftsfähig ist, darf er in den übrigen Bereichen selbstständig handeln. Pflichten des Betreuers In 1901 Abs. 1, 3 BGB ist festgelegt, dass der Betreuer die geäußerten Wünsche und Verfügungen des Betreuten zu beachten hat, sofern sein Aufgabenkreis betroffen ist. Der Betreuer unterliegt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Er hat durch
114 die Bestellung im Sinne des 1902 BGB die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Mit Aufhebung bzw. Entlassung des Betreuers ist die Vertretung nach 1908b BGB beendet. Der Betreuer haftet gegenüber dem Betreuten für schuldhafte Pflichtverletzungen unmittelbar (vgl. 1833 BGB i. V. m. 1908i BGB). Bestellung eines Ergänzungsbetreuers Das Betreuungsgericht kann zusätzlich zum Betreuer noch einen sog. Ergänzungsbetreuer bestellen. Wird beispielsweise erkennbar, dass die geringe Witwenrente oder das Pflegegeld nicht ausreichen, um die Kosten für die dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung abdecken zu können, wird eventuell der Verkauf einer Immobilie notwendig. Dazu benötigt der Betreuer die Zustimmung des Betreuungsgerichts. Dieses wiederum wird hier ggf. einen Ergänzungsbetreuer bestellen, der im Einvernehmen mit dem eingesetzten Betreuer den Verkauf der Immobilie begleitet und die notwendigen Zustimmungen für die Betreuungsperson erteilt.
Anwendungsbereich und Formalia der 115 Anwendungsbereich und Formalia der In einer können Sie bereits jetzt festlegen, wer Ihre Betreuung übernehmen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Das Betreuungsgericht gericht setzt dann den von Ihnen eingesetzten Angehörigen oder engen Vertrauten ein. Keine besonderen Formvorgaben Dazu gibt es grundsätzlich keine besonderen Formvorgaben, d. h. Sie können eine handschriftlich oder am PC schreiben oder von einen Notar oder Rechtsanwalt erstellen lassen. Vorausgesetzt ist dabei immer, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung der im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, das genaue Datum, zu dem die abgefasst wurde, vermerken und Ihre eigenhändige Unterschrift daruntersetzen.
116 Zeugen hinzuziehen Wie bei der Vorsorgevollmacht können auch hier Zeugen eine wichtige Rolle spielen, damit es nachher nicht zu Streitigkeiten kommt. Lassen Sie sich also zeitnah zur Errichtung durch einen beliebigen Zeugen oder mehrere Zeugen bestätigen, dass bei Ihnen volle Einsichtsfähigkeit vorhanden war, und zwar wiederum mit Datumsangabe und Unterschrift. Bei einer durch den Notar erstellten Verfügung ist dies nicht nötig, denn der Notar bescheinigt ja die volle Einsichts- und Willensfähigkeit. Optimal ist natürlich die Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde. Damit können Sie jegliche Bedenken auch in Bezug auf die Echtheit Ihrer Unterschrift ausräumen. Sie sollten in Ihrer auch festlegen, wer für die medizinische Beurteilung, ob ein Betreuungsfall vorliegt, zuständig sein soll. Dafür kann z. B. der Hausarzt in Frage kommen oder ein sonstiger Arzt Ihres Vertrauens. Registrierung bei der Bundesnotarkammer Nach 1901a BGB besteht eine Ablieferungspflicht an das Betreuungsgericht für diejenigen Personen, die Vorschläge zur Betreuung einer Person besitzen oder davon Kenntnis erlangt haben. Dennoch sollte man zur Sicherheit von der Möglichkeit Gebrauch machen, die bei der Bundesnotarkammer zu melden, sodass das Gericht vom Bestehen der Verfügung Kenntnis erlangt.
Anwendungsbereich und Formalia der 117 Anweisungen für den Betreuer Zudem können Sie in eine ganz persönliche Anweisungen mit aufnehmen, die der Betreuer zu erfüllen hat. Im Regelfall wären dies zum Beispiel gewisse finanzielle Festlegungen, ergänzende Anweisungen zur Pflege einer Grabstätte oder der Wunsch, dass Sie so lange wie möglich in der eigenen Wohnung gepflegt und betreut werden möchten. Allerdings ist der Ausschluss jeglicher Unterbringung in einem externen Pflegeheim bzw. einer Pflegeeinrichtung kaum durchsetzbar. Widerruf, Änderung, Ergänzung Wie jede Vollmacht können Sie natürlich auch die jederzeit widerrufen, abändern oder ergänzen. Bestätigen Sie auch hier in regelmäßigen Abständen mit Datumsangabe und Unterschrift die Gültigkeit der bereits getroffenen, schriftlich vorliegenden Entscheidung. Wenn eine Vorsorgevollmacht und notariell erstellt wurde und z. B. die darin vorgesehene und früher eingesetzte Vollmacht oder Betreuungsperson ausgewechselt werden soll, müssen Sie Kontakt zu einem Notar aufnehmen.
118 oder Vorsorgevollmacht? Ob eine möglicherweise entbehrlich ist, weil z. B. bereits eine umfassende Vorsorgevollmacht vorliegt, ist natürlich schwer zu entscheiden. Aber diese Verfügung gibt zumindest die Sicherheit, dass, falls das Betreuungsgericht eingeschaltet werden sollte, klare Angaben zu den Vertrauenspersonen vorliegen, die Sie sich als Betreuer wünschen. Diese Angaben wird das Gericht auf jeden Fall berücksichtigen. Ideal für Selbstständige Der kommt neben der Vorsorgevollmacht insbesondere für Selbstständige, Gewerbetreibende und Gesellschafter besondere Bedeutung zu.
Ihr persönlicher Notfallausweis 119 Beispiel: der pflegebedürftige Geschäftsführer Herr Buchner war bislang Gesellschafter-Geschäftsführer bei einer von ihm gegründeten GmbH. Durch einen Schlaganfall wird er pflegebedürftig. Es gibt zwar im Unternehmen einige bestellte Bevollmächtigte, z. B. Prokuristen, und weitere Geschäftsführer. Wenn Herr Buchner aber nicht mehr persönlich entscheiden und handeln kann etwa beim Erwerb von Grundstücken, bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter oder sogar beim Verkauf des Unternehmens muss zur Abgabe bestimmter Erklärungen ein gesetzlicher Vertreter handeln. Hier müsste das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Wenn Sie bereits eine Vorsorgevollmacht erstellt haben und diese im zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen, können Sie dort gleichzeitig auf eine vorhandene hinweisen. Ihr persönlicher Notfallausweis Den nachfolgenden persönlichen Notfallausweis sollten Sie ausfüllen und bei sich tragen:
120 Mein persönlicher Notfallausweis Für den Fall einer schweren Erkrankung, eines Unfalls und erkennbarer Beeinträchtigung meiner körperlichen/geistigen Leistungsfähigkeit weise ich von meiner Seite aus daraufhin, dass eine ( ) Patientenverfügung ( ) Vorsorgevollmacht/ erstellt wurde. Diese Verfügungen/Vorgaben und Wünsche sollen von Ärzten, Pflegern und den Krankenhäusern/Pflegeeinrichtungen usw. beachtet werden. Zu meiner Person: Name und Geburtsdatum, derzeitige Anschrift/Telefonnr.: Die vollständigen Schriftstücke sind hinterlegt/befinden sich bei: Eine Registrierung beim zentralen Vorsorgeregister ist zusätzlich erfolgt: ( ) ja ( ) nein Weitere Hinweise: Ich bin Organspender ( ) ja ( ) nein Im Notfall bitte unbedingt verständigen (Name, Telefon): (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift)