13. Unfälle mit Gebietsfremden. 14. Unfälle im Ausland



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Transkript:

13. Unfälle mit Gebietsfremden Unfälle mit einem Ausländer können Ihnen auch in der Bundesrepublik passieren. Sie können dann eventuell unmittelbar durch das Schadenersatz erhalten. Deutsche Büro Grüne Karte e.v. Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg Nehmen Sie es in diesen Fällen mit der Aufnahme des Unfalls besonders genau und notieren Sie vor allem auch Namen und Anschrift der Versicherung des ausländischen Beteiligten sowie das Kennzeichen des ausländischen Fahrzeugs. 14. Unfälle im Ausland Unfälle im Ausland sind meist besonders unangenehm. Die Durchsetzung eines Ersatzanspruchs ist häufig sehr schwierig. Außerdem sind in einigen wichtigen Urlaubsländern Schäden nicht in dem in Deutschland üblichen Umfang erstattungsfähig. Grundsätzlich: Notieren Sie die Daten von Fahrer, Halter, Fahrzeug und Versicherung Unterschreiben Sie keine fremdsprachigen Schriftstücke Verwenden Sie für die Unfallaufnahme den mehrsprachigen "Europäischen Unfallbericht" Nehmen Sie Fotos von der Unfallstelle und der Unfallschäden auf Die Schadensabwicklung mit ausländischen Versicherungen ist oft sehr schwierig und langwierig Häufig ist die Einschaltung eines deutschsprachigen Anwalts notwendig

Informationen zu einzelnen Ländern Belgien Rechnung oder Gutachten Gutachterkosten Totalschaden: Zeitwert bei Vorlage eines Gutachtens Anwaltskosten zur nächsten Vertragswerkstatt Nebenkosten : ca. 20 /Tag Mietwagen: wenn Fahrzeug beruflich benötigt wird, Abzug 20 % Bosnien-Herzegowina Rechnung, Gutachten meist ohne Mwst. Totalschaden: nach Gutachten Anwaltskosten in einfachen Fällen zur nächsten Werkstatt Nebenkosten Mietwagen: wenn Fahrzeug beruflich benötigt wird, Abzug 20 % Bulgarien Rechnung, Gutachten meist ohne Mehrwertsteuer Totalschaden: Gutachten Wertminderung zur nächsten Werkstatt Mietwagen: nur in Ausnahmefällen mit hohen Abzügen außergerichtliche Anwaltskosten Dänemark Quittierte Rechnung oder Gutachten Totalschaden: Mietwagen: Schätzung durch dänische Versicherung oder Gutachten zur nächsten Werkstatt wenn dringend beruflich erforderlich bis zu 2 Jahre alte Fahrzeuge bei schweren Schäden

Estland Quittierte Rechnung oder Gutachten einer esthnischen Versicherung Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten Mietwagenkosten Wertminderung außergerichtliche Anwaltskosten Finnland Quittierte Rechnung oder Gutachten Wertminderung Mietwagen: während der Reparaturzeit mit hohem Abzug außergerichtliche Anwaltskosten : pro Tag ca. 10-25 Frankreich Quittierte Rechnung, bei Sachschäden ab 1.500 Anwaltskosten Mietwagen: : bis zur nächsten geeigneten Werkstatt werden häufig übernommen bei schwerer Beschädigung nur über Gericht nur während der Reparatur, wenn notwendig zur Be- 7-10 pro Reparaturtag Griechenland Rechnung, bei größeren Schäden Gutachten Gutachten bis zur nächsten geeigneten Werkstatt nur über Gericht, strenge Maßstäbe außergerichtliche Anwaltskosten Mietwagen nur bei gewerblicher Nutzung, Abzug üblich

Großbritannien Quittierte Rechnung, notfalls zusätzlich Gutachten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten Wertminderung Mietwagen: : bis zur nächsten Vertragswerkstatt mit 20 % Abzug bis 70 Pfund pro Woche nur teilweise Sachverständigenkosten Irland Rechnung, bei großen Schäden zusätzlich Gutachten Wertminderung außergerichtliche bis zur nächsten Werkstatt bei Totalschaden in geringer Höhe für die Dauer der Reparatur, gleichwertiges Fahrzeug, Abzug üblich selten Italien Quittierte Originalrechnung oder Gutachten Totalschaden: : Zeitwert nach Gutachten bis zur nächsten geeigneten Werkstatt nur im Prozess bei größeren Schäden von bis zu einem Jahr alten Fahrzeugen wenn Fahrzeug beruflich unbedingt benötigt wird, Abzug üblich 5-30 pro Tag teilweise

Jugoslawien Rechnung, bei Gutachten: erhebliche Abzüge bis zur nächsten geeigneten Werkstatt außergerichtliche Anwaltskosten Gutachten: wenn die Erstellung notwendig war in geringer Höhe bei schwerem Schaden von bis zu 1 Jahr alten Fahrzeugen wenn beruflich unbedingt notwendig, Abzüge bis 20 % Kroatien Rechnung, bei Gutachten keine Mehrwertsteuer bis zur nächsten Werkstatt außergerichtliche Anwaltskosten geringe Höhe bei schwerem Schaden von bis zu 1 Jahr alten Fahrzeugen wenn beruflich unbedingt notwendig, Abzug bis 20 % Gutachenkosten wenn Schaden nicht anderweitig nachweisbar Lettland Gutachten erforderlich, Ersatz nur auf lettischem Kostenniveau bis zur nächsten geeigneten Werkstatt außergerichtliche Anwaltskosten Gutachten: wenn die Erstellung notwendig war Wertminderung in geringer Höhe bei schwerem Schaden von bis zu 1 Jahr alten Fahrzeugen bei Nutzfahrzeugen und dringendem Bedarf, Abzüge üblich

Litauen Gutachten erforderlich, Ersatz nur auf litauischem Kostenniveau Totalschaden: Zeitwert nach Schätzung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt außergerichtliche Anwaltskosten Gutachten: der gegnerischen Versicherung Wertminderung Mietwagenkosten Luxemburg Rechnung oder Kostenvoranschlag, ab ca. 250 Gutachten erforderlich Anwaltskosten : bis zur nächsten Vertragswerkstatt ca. 12 pro Tag, max. 5 Tage wenn Fahrzeug beruflich notwendig, Abzug ca. 15 % Gutachten: geringe Höhe in Ausnahmefällen wenn dies als solches anerkannt wird Mazedonien Rechnung, Gutachten ohne Mehrwertsteuer bis zur nächstgelegenen Werkstatt außergerichtliche Anwaltskosten Gutachten: wenn Versicherung Gutachten verlangt oder bei Erforderlichkeit für Schadensnachweis geringe Höhe in Ausnahmefällen wenn beruflich unbedingt notwendig

Moldawien Quittierte Rechnung Totalschaden: Zeitwert Mietwagenkosten Gutachten: bis zur nächstgelegenen Werkstatt Kosten werden grundsätzlich erstattet Niederlande Quittierte Rechnung oder Gutachten bis zur nächsten Werkstatt Sachverständigenkosten: wenn Gutachten erforderlich wenn beruflich notwendig, Abzug ca. 25 % bei schweren Schäden wenn notwendig Norwegen Quittierte Rechnung, bei großen Schäden Gutachten bis zur nächsten Vertragswerkstatt außergerichtliche Anwaltskosten wenn beruflich notwendig, Abzug ca. 20 % Gutachterkosten wenn Gutachten erforderlich Österreich Werkstattrechnung, Gutachten ab 1.100 Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten zur nächsten geeigneten Werkstatt Gutachterkosten Abzug 10 15 % Wertminderung bei bis zu 3 Jahre alten Fahrzeugen möglich

Polen Quittierte Rechnung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt außergerichtliche Anwaltskosten wenn Einverständnis der Versicherung vorliegt sehr selten wenn beruflich notwendig, 20 % Abzug Portugal Quittierte Rechnung, bei hohen Schäden Gutachten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten Wertminderung bis zur nächsten geeigneten Werkstatt wenn Sachverständiger von gegnerischer Versicherung beauftragt oder bei Totalschaden wenn beruflich unbedingt notwendig Anwaltskosten Rumänien Quittierte Rechnung oder Gutachten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten durch Versicherung bis zur nächstgelegenen Werkstatt außergerichtliche Anwaltskosten : wenn Gutachten vom Gericht angeordnet nur bei entspr. Gerichtsurteil nur bei entspr. Gerichtsurteil nur bei entspr. Gerichtsurteil Russland Quittierte Rechnung oder Gutachten Abschleppkosten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten Mietwagenkosten Wertminderung in bestimmten Ausnahmefällen Gutachterkosten nach russischen Berechnungsgrundsätzen außergerichtliche Anwaltskosten

Schweden Totalschaden: : : außergerichtliche Anwaltskosten Quittierte Werkstattrechnung, Gutachten bei großen Schäden Zeitwert nach Gutachten bis zur nächsten Vertragswerkstatt wenn nachweisbar beruflich unbedingt notwendig, Abzug ca. 20 % bis 30 SKr pro Tag nach Ermessen der Versicherung größere Schäden oder bei Neufahrzeugen wenn Gutachten erforderlich war teilweise Schweiz Totalschaden: Gutachten: bis ca. 700 Kostenvoranschlag oder Rechnung, sonst Gutachten Verkehrswert nach Gutachten bis zur nächsten geeigneten Werkstatt wenn Gutachten erforderlich soweit die Benutzung dem Geschädigten von Vorteil bei relativ neuwertigen, schwer beschädigten Fahrzeugen wenn Anwalt notwendig Slowakei Quittierte Rechnung, Gutachten bei größeren Schäden Mietwagenkosten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten bis zur nächstgelegenen Werkstatt Wertminderung außergerichtliche wenn Versicherung Gutachten verlangt oder Schaden nur durch Gutachten nachweisbar nur in geringer Höhe

Slowenien Rechnung, in schwierigen Fällen Gutachten (keine Mehrwertsteuer) außergerichtliche bis zur nächstgelegenen Werkstatt wenn Versicherung Gutachten verlangt oder Schaden nicht anders nachweisbar geringe Höhe bei relativ neuen und schwer beschädigten Fahrzeugen selten, nur in Höhe des dortigen Tarifs in schwierigen Fällen Spanien Quittierte Rechnung oder spanisches Gutachten. Bei Reparatur in Deutschland hohe Abzüge außergerichtliche Anwaltskosten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten Gutachten bis zur nächstgelegenen Werkstatt Mietwagenkosten Wertminderung Tschechien Quittierte Rechnung, Gutachten bei größeren Schäden Mietwagenkosten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten bis zur nächstgelegenen Werkstatt Wertminderung Gutachten: außergerichtliche wenn Versicherung Gutachten verlangt oder bei Totalschaden nur in geringer Höhe

Türkei nur nach türkischem Preisniveau gegen Rechnung oder Gutachten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten auf türk. Preisniveau bis zur nächsten geeigneten Werkstatt deutscher Sachverständiger Gutachten: grundsätzlich nur türkisches Gutachten außergerichtliche Anwaltskosten nur nach Feststellung durch einen türkischen Gutachter wenn beruflich unbedingt notwendig, Abzug üblich Ungarn Quittierte Rechnung, Gutachten ohne Mehrwertsteuer Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten oder Versicherungsschätzung wenn zur Beweissicherung notwendig bei größeren Schäden und Fahrzeugen unter 3 Jahren wenn beruflich unbedingt notwendig, 10 15 % Abzug in geringer Höhe Ukraine bei Nachweis in Höhe des ukrainischen Preisniveaus Anwaltskosten Totalschaden: Zeitwert Gutachten Abschleppkosten Mietwagenkosten Wertminderung

Weissrussland nach dort zu erstellendem Gutachten oder einer Kalkulation eines dortigen Reparaturbetriebes Anwaltskosten Totalschaden: Zeitwert nach Gutachten Wertminderung Mietwagenkosten 15. Auch das Finanzamt kann Ihnen helfen! Unfallkosten können bei der Einkommensteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend wirken. Aufwendungen, die durch einen Verkehrsunfall entstehen, können nämlich - unabhängig vom Verschulden - beim Finanzamt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sich der Unfall auf einer ausschließlich betrieblichen oder beruflichen Fahrt ereignet hat und für den Unfall nicht private Gründe, wie z.b. Alkoholeinfluss, maßgeblich waren. Als betrieblich sind bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern oder Land- und Forstwirten z.b. Fahrten zur Betriebsstätte, zu Kunden, Lieferanten, Mandanten usw. anzusehen. Als berufliche Fahrten kommen bei Arbeitnehmern neben Dienstreisen in erster Linie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Betracht. Steuerlich auswirken können sich im Ergebnis nur die tatsächlich entstandenen und um Ersatzleistungen (z.b. von der gegnerischen Haftpflicht- bzw. von der eigenen Kaskooder Rechtsschutzversicherung) gekürzten Aufwendungen, z.b. Reparaturkosten, gegebenenfalls Wertminderung am eigenen Fahrzeug, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Gerichts- und Anwaltskosten. Steuerlich nicht abziehbar sind dagegen stets evtl. festgesetzte Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder. Wegen weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Auf den nächsten Seiten finden Sie den Vordruck für ein Unfallprotokoll.

16. Unfallprotokoll 1) Unfallbeteiligter A Name und Anschrift des Fahrers: Name und Anschrift des Halters: Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Versicherung: Versicherungsnummer: 2) Unfallbeteiligter B Name und Anschrift des Fahrers: Name und Anschrift des Halters: Fahrzeugtyp: Amtl. Kennzeichen: Versicherung: Versicherungsnummer:

3) Unfallort: 4) Unfallzeit: 5) Schilderung des Unfallverlaufs: 6) Besonderheiten (z.b. Nebel u.ä.): 7) Unfallschäden: a) Personenschäden: b) Schäden am Kraftfahrzeug A: c) Schäden am Kraftfahrzeug B: 8.) Zeugen (Namen und Anschrift): 9) Aufnehmende Polizeidienststelle: Unterschrift Unterschrift

Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung Ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Weitere Veröffentlichungen des rheinland-pfälzischen Justizministeriums: Alle in Papierform erschienenen Broschüren sind kostenlos bei allen Gerichten des Landes Rheinland-Pfalz sowie über das Internet unter http://www.jm.justiz.rlp.de/root/broschueren erhältlich, oder können bei folgender Adresse schriftlich angefordert werden: Ministerium der Justiz Broschürenstelle Ernst-Ludwig-Str. 3 55116 Mainz Bitte legen Sie einen adressierten und frankierten Din-A-5 Rückumschlag (die jeweiligen Portokosten finden Sie bei den einzelnen Broschüren) bei. Zusätzlich bieten wir unter der oben genannten Internetadresse weitere nur dort verfügbare - Broschüren zum download an.