Potenzialanalyse in bottrop.

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Transkript:

Potenzialanalyse in bottrop.

2 Vorbemerkung Das Land Nordrhein-Westfalen und die Partner des Ausbildungskonsenses haben 2011 die Einführung eines neuen, flächendeckenden Übergangssystems von der Schule in den Beruf beschossen. Ziel des Landesprogramms Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule Beruf in NRW ist es, den Übergang von der Schule in den Beruf oder in ein Studium nachhaltig zu verbessern. Ausbildungsreifen Jugendlichen soll möglichst direkt nach der Schule der Einstieg in eine Berufsausbildung oder ein Studium ermöglicht werden. Dabei liegt der Fokus auf der präventiven Ausgestaltung einer frühzeitigen Berufsorientierung durch die gezielte Förderung der jungen Menschen sowie einer engen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren. Die Umsetzung des Landesprogramms erfolgt dabei in den vier zentralen Handlungsfeldern:

3 Die Stadt Bottrop hat am 1. Mai 2014 mit der Einrichtung der Kommunalen Koordinierung begonnen. Die Kommunale Koordinierungsstelle ist der Abteilung 51/3 des Fachbereichs Jugend und Schule organisatorisch und personell angegliedert. Das Übergangssystem sieht u.a. die flächendeckende und verbindliche Einführung von Standardelementen in allen allgemeinbildenden Schulen für die Berufs- und Studienorientierung ab der Jahrgangsstufe 8 vor. Die systematische Umsetzung in den Bottroper Schulen erfolgt seit dem Schuljahr 2014/2015, und mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 nehmen alle allgemeinbildenden Schulen sowie das Berufskolleg an dem Landesprogramm KAoA teil. Die Potenzialanalyse (PA), die zu Beginn des Orientierungsprozesses durchgeführt wird, wendet sich an alle Schülerinnen und Schüler (SuS) der 8. Jahrgangsstufe der allgemeinbildenden Schulen und wird kultursensibel, sprachsensibel, gendersensibel sowie inklusiv durchgeführt. Sie versteht sich als Einstieg in eine systematische Berufs- und Studienorientierung im Kontext von KAoA, die der Hinführung zu den konkreten Anforderungen der Berufe sowie der Berufs- und Studienwahl dient. Diese Handreichung richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer der 8. Jahrgänge und fasst die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der PA zusammen, die sowohl von den Schulen als auch von den Trägern bei der Umsetzung der PA einzuhalten sind. Die im Folgenden beschriebenen Standards sind Mindeststandards, die umzusetzen sind und durch weitere Standards der beteiligten Akteure ergänzt werden können. Kontakt Stadt Bottrop Kommunale Koordinierungsstelle - Übergang Schule/Beruf im Landesprogramm Kein Abschluss ohne Anschluss Postanschrift : Postfach 101554, 46215 Bottrop Hausanschrift: Osterfelder Str. 27, 46236 Bottrop FAX: 02041/704350 Mail: koko@bottrop.de Wolfgang Wuwer (Leitung) Jessica Drescher Tel.: 02041/704389 02041/704291 Fax: 02041/7054389 02041/7054291 Mail: wolfgang.wuwer@bottrop.de jessica.drescher@bottrop.de

4 1. Zielsetzung Die Potenzialanalyse ist das Standardelement 5 (SBO 5) und hat die Zielsetzung, durch stärken- und handlungsorientierte Testverfahren vorhandene Potenziale bei SuS festzustellen. Die PA ist der erste Baustein einer systematischen Berufs- und Studienorientierung. Wesentlich ist dabei der Blick auf die Stärken der Jugendlichen und nicht die Benennung von Defiziten. Die SuS erhalten eine von Schule unabhängige Einschätzung ihrer Potenziale und Ressourcen, die nicht in einer Berufsempfehlung mündet. Sie werden motiviert, sich mit den Themen Berufswahl und Lebensperspektiven auseinander zu setzen und eine an ihren Interessen und Potenzialen orientierte, reflektierte Auswahl für die anschließenden Berufsfelderkundungstage (SBO 6.1) und Betriebspraktika (SBO 6.2) zu treffen. Mit ihr werden fachliche, methodische, soziale, personale und gegebenenfalls auch geschlechtsuntypische Potenziale der SuS im Hinblick auf die Lebens- und Arbeitswelt ermittelt. Erkannte Potenziale sollen sodann gezielt individuell gefördert werden. Die Ergebnisse der PA dienen damit dem weiteren Entwicklungs- und Förderprozess der SuS in der Schule. Sie unterstützt außerdem die Selbstreflexion und Entscheidungsfähigkeit der Jugendlichen. Die PA soll inhaltlich und strukturell in die Berufswahlorientierung der Schulen eingebunden werden. Anhand der Ergebnisse sollen Potenziale erkannt werden und als Planungsgrundlage für den individuellen Lernprozess genutzt werden. Die PA bildet die Grundlage des systematischen Aufbaus der Landesinitiative Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf in NRW.

5 2. Schulische Voraussetzungen Für eine erfolgreiche Einbindung der PA in die schulischen Abläufe und das jeweilige Schulkonzept ist eine verbindliche Abstimmung zwischen Träger und Schule Voraussetzung. Zusätzlich ist die Planung, Durchführung und Umsetzung mit der Kommunalen Koordinierungsstelle abzustimmen. Vorbereitung, Durchführung und individuelle Auswertung der Maßnahme samt individuellen Auswertungsgesprächen sollen nach Möglichkeit unter Einbeziehung von Eltern und ggf. Lehrkräften erfolgen. Bedingungen für eine erfolgreiche Durchführung sind: In den Schulen muss ein Konzept zur Berufsorientierung vorliegen. Das Schulkonzept muss die Standardelemente zur Berufsorientierung gemäß Landeskonzept Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule Beruf in NRW beinhalten. Vor- und die Nachbereitung der PA finden in der Schule unter Einbezug von Eltern und Berufsberatung statt. Die Durchführung der PA stellt eine Schulveranstaltung dar und umfasst einen Zeitraum von mindestens 6 Zeitstunden. Zur Potenzialanalyse werden sie SuS von Lehrkräften begleitet, die als Ansprechperson zur Verfügung stehen und die Aufsicht übernehmen. Die Ergebnisse der PA werden in dem Portfolioinstrument (SBO 4) Berufswahlpass NRW dokumentiert. Die Empfehlungen aus der Analyse sollten in die jeweiligen schulischen Förderpläne aufgenommen und berücksichtigt werden. Die PA findet vor dem Standardelement Berufsfelderkundung (SBO 6.1) statt. Die Erziehungsberechtigten sind über die Ziele und Durchführung der PA umfassend und rechtzeitig zu informieren und zu beteiligen.

6 3. Allgemeine Qualitätskriterien Auf der Grundlage standardisierter, empirisch belegter und vor allem handlungsorientierter Testverfahren soll ein individuelles Profil der SuS ermittelt werden. Es sollen Basiskompetenzen und Schlüsselqualifikationen im Hinblick auf Ausbildungsreife und mit Bezug auf verschiedene Berufsfelder erfasst werden. Dabei sollen Berufsmotive und Interessen berücksichtigen werden. Die PA muss konzeptionell an den/die Schüler/in angepasst sein und soll individuelle Bedarfe vor allem bezüglich einer ggf. notwendigen Sprachentlastung (für inklusiv beschulte SuS und für SuS mit Migrationshintergrund) angemessen berücksichtigen. Die Personenschutzrechte und allgemeinen Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Die angewandten handlungs- und simulationsorientierten Testverfahren orientieren sich an den ausdifferenzierten Berufsfeldern der Agentur für Arbeit. Handlungsorientierte Verfahren basieren auf einer systematischen Beobachtung, die folgende Standards beachten: a) Verhaltensorientierung: In simulations- bzw. handlungsorientierten PA bildet das Verhalten der SuS in einer bestimmten Situation die Grundlage aller Bewertungen. b) Kriterien geleitet: Die Beobachtung erfolgt auf Grundlage vorab festgelegter Kriterien. c) Trennung von Beobachtung und Bewertung: Beobachtung und Bewertung sind voneinander zu trennen. d) Beobachterschlüssel: Ein Schlüssel von 1 Beobachter/in zu max. 4 SuS darf nicht überschritten werden.

7 e) Rotation der Beobachter/innen: Um subjektive Eindrücke und Beobachtungsfehler zu vermeiden, wechseln die Beobachter/innen nach jeder Aufgabe. Die Ergebnisse der PA werden in einem individuellen Auswertungsgespräch an einem separaten Schultag in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule besprochen. Das Auswertungsgespräch dauert mindestens 30 Minuten pro SuS. Die Termine werden auf der Informationsveranstaltung angekündigt, sie finden innerhalb von zwei Wochen nach der PA statt. Eltern sollen zu diesem Termin gesondert angesprochen und frühzeitig eingeladen werden. Darüber hinaus können auf Wunsch der SuS und Eltern, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/innen und Berufsberater/innen teilnehmen. Die Dokumentation der PA wird unter Berücksichtigung des Datenschutzes im Portfolioinstrument (SBO 4) Berufswahlpass NRW abgeheftet. Sie unterstützt die SuS bei der Planung weiterer Schritte der Berufsorientierung. Der Träger händigt den SuS zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung aus. Zur Qualitätssicherung hat der Träger die Maßnahme anhand von Befragungen der SuS schriftlich zu evaluieren. Im unmittelbaren Anschluss an die Durchführung der PA füllen die SuS einen ersten anonymen Bewertungsbogen aus (siehe Anlage 01). Mit einem zweiten Bewertungsbogen (siehe Anlage 02) holt der Träger nach Abschluss der Auswertungsgespräche über die Schule eine weitere Rückmeldung der Teilnehmenden ein.

8 4. Prinzipien der Potenzialanalyse Die Potenzialanalyse sollte primär handlungsorientiert sein, kann aber auch andere Elemente beinhalten. In handlungsorientierten Verfahren wird die aktive Bewältigung von Aufgaben systematisch beobachtet, zum Beispiel in Assessment- Übungen oder in Arbeitsproben. Ein Verfahren wird nicht explizit vorgeschrieben. Bei der Auswahl und Methoden ist zu beachten: Der ausschließliche Einsatz von computergestützten Verfahren und/oder in Papierform ist nicht möglich. Der Einsatz von Tablets ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Jugendlichen werden verständlich über Ablauf und Bedeutung des Verfahrens informiert, erleben sich als kompetent und erkennen eigene Potenziale. Das in der Schule vorhandene Wissen und die Selbsteinschätzung der Jugendlichen über ihre entsprechenden Potenziale soll mithilfe der Verhaltensbeobachtung im Rahmen der Potenzialanalyse erweitert und ergänzt werden. Die Aufgaben sind so gestaltet, dass folgende Potenziale und Kompetenzen durch das außerschulische Personal beobachtbar werden: Praktisches Potenzial: Grobmotorik und feinmotorische Handgeschicklichkeit sowie Sprachkompetenz Methodisches und kognitives Potenzial: Fähigkeit, strukturiert vorzugehen, Fähigkeit zur Sachanalyse, Text- und Aufgabenverständnis, Fähigkeit, Handlungsanweisungen umzusetzen und Fachwissen praktisch anzuwenden, räumliches Orientierungsvermögen Arbeitskompetenzen: Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt, Zeitmanagement, Ausdauer Soziales Potenzial: Konstruktive Zusammenarbeit mit anderen, Fähigkeit Aufgaben in einer Gruppe zu übernehmen Persönliches Potenzial: Motivation, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Geduld Wesentlicher Bestandteil der PA sind eine Selbsteinschätzung und eine Fremdeinschätzung der o.g. Kompetenzen.

9 Folgende pädagogische Prinzipien müssen bei der Durchführung der PA eingehalten werden: Subjektorientierung Die Verfahren sind so angelegt, dass sie die individuellen Kompetenzen der Teilnehmenden sichtbar werden lassen. Sie ermöglichen einen biographischen Bezug. Management Diversity Die Verschiedenartigkeit der Teilnehmenden wird berücksichtigt. Die Verfahren bieten allen Teilnehmenden (unabhängig von sozialer Herkunft, familiärem Kontext, milieuspezifischer Prägungen) die gleichen Bedingungen und die Chance, eigene Kompetenzen zu zeigen, zu erkennen und zu reflektieren. Lebens- und Arbeitsweltbezug Verfahren zur PA sind an der Lebenswelt der Teilnehmenden bzw. der Arbeitswelt ausgerichtet. Kompetenzansatz Kompetenzfeststellung ist ressourcenorientiert sie fragt, über welche Kompetenzen jemand bereits verfügt und was diese Person damit noch erreichen kann. Die Teilnehmenden werden unterstützt, sich als kompetent zu erleben und Stärken und Ressourcen zu erkennen. Transparenz des Verfahrens Die Adressaten verstehen das Ziel, den Ablauf und die Bedeutung des Verfahrens. Feedback Zum Abschluss der PA ist grundsätzlich ein individuelles Feedback vorgesehen. In simulations- bzw. handlungsorientierten Verfahren erhalten die Teilnehmenden auch nach den einzelnen Aufgaben und Übungen ein Feedback. Schriftliche Ergebnisdokumentation Die SuS erhalten im Anschluss eine schriftliche, verständliche und nachvollziehbare Dokumentation der Ergebnisse. Qualitätssicherung und -prüfung Die durchgeführten Verfahren werden vom Träger ausgewertet und dokumentiert. Sie werden regelmäßig überprüft und angepasst. Qualifiziertes und geschultes Personal In jedem Team, das für die Beobachtung der SuS bei der PA eingesetzt wird, muss sozialpädagogische Fachkompetenz und Ausbildungserfahrung bzgl. der dualen Ausbildung sowie Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz vorhanden sein. Alle Beobachter/innen verfügen wenigstens über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens einem Jahr anschließender Berufserfahrung oder ein abgeschlossenes Studium mit mindestens einem Jahr anschließender Berufserfahrung.

10 Die Beobachter/innen wurden im eingesetzten Testverfahren, insbesondere zur Durchführung und Auswertung, geschult. Eine Person, die als Beobachter/in in der PA des/der jeweiligen Schülers/Schülerin eingesetzt war, führt das Auswertungsgespräch durch. Systemorientierung Es erfolgt eine Abstimmung mit dem Gesamtkonzept der jeweiligen Schule, das die Standardelemente zur Berufsorientierung gemäß dem Landesprogramm beinhaltet. Auf die sinnvolle Einbindung in den weiteren Prozess der Berufsorientierung wird geachtet.

11 5. Organisation & Durchführung Zum Schuljahr 2016/2017 wird es nur noch eine eintägige PA für alle SuS geben (ausgenommen SuS mit Förderung nach STAR 1 ). Die Finanzierung der PA erfolgt mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW) und des Landes NRW. Die durchführenden Träger müssen AZAV-zertifiziert sein. SuS, die in der Jahrgangstufe 8 keine PA erhalten haben (SuS aus Auffangklassen wegen fehlender Sprachkenntnisse, hinzugezogene SuS aus anderen Bundesländern, sonstige SuS), können im 9. Schuljahr die PA nachholen. Die Durchführung der PA wird zentral über das Land ausgeschrieben. Nach der Zuschlagserteilung nimmt der zuständige Träger nach Rücksprache mit der Kommunalen Koordinierungsstelle Kontakt mit der Schule auf. Schule und Träger stehen in engem Abstimmungsprozess bzgl. der Terminierung und Organisation der PA. Die Schule bekommt eine feste Ansprechperson beim Träger benannt. 1 Für SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten GG, HK, KM, SE und SQ sowie anerkannt schwerbehinderte SuS (GdB 50) mit den Förderschwerpunkten LE und ESE besteht weiterhin die Möglichkeit der Teilnahme an STAR Schule trifft Arbeitswelt. STAR versteht sich als Baustein in KAoA. Hier werden die typischen KAoA-Standardelemente den Bedürfnissen der STAR-Zielgruppe angepasst und ergänzende zielgruppenspezifische Maßnahmen durchgeführt. Die PA erfolgt in STAR ebenfalls wie in KAoA im 8. Schuljahr, standardisiert und vornehmlich mit den Testverfahren hamet 2 oder hamet e. Für die Förderschwerpunkte HK und SE werden spezielle Anpassungen angeboten. Informationen zu STAR und Ansprechpersonen sind unter folgendem link zu finden: https://www.lwl.org/lwl/soziales/integrationsamt/leistungen/star-schule-trifft-arbeitswelt Die STAR-Koordinatorin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist für Bottrop: Frau Kristina Steffen LWL-Integrationsamt Westfalen - Koordinierungsstelle STAR Von-Vincke-Str. 23-25, 48143 Münster Telefon: 0251/591 4750, Handy: +49 151 406 360 92, Fax: 025/591 3272 E-Mail: kristina.steffen@lwl.org Der zuständige Integrationsfachdienst ist für Bottrop: Integrationsfachdienst (IFD) Gelsenkirchen Frau Nicole Goralski (Teamleiterin) Bahnhofsvorplatz 4, 45879 Gelsenkirchen Telefon: 0209/95 71 46-19, Fax: 0209/95 71 46-69 E-Mail: nicole.goralski@ifd-westfalen.de

12 Der Träger händigt eine Kurzbeschreibung zur PA aus, die den Schulen zur eigenen Information und zur weiteren Information der Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt wird (Anlage 03). Die PA finden im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 statt, und zwar in der Zeit vom ersten Schultag nach den Sommerferien bis zum letzten Schultag vor den Weihnachtsferien. Die Durchführung umfasst die Organisation/Koordination der PA, die PA selbst, die Nachholtermine sowie die Auswertungsgespräche. Datenschutz: die SuS der teilnehmenden Schulen nehmen pflichtgemäß (schulische Veranstaltung) an der PA teil. Die Schulen legen den Erziehungsberechtigten eine Datenschutzerklärung (s. Anlage 04) zur Einwilligung der Datenerhebung im Rahmen der PA und zur Übermittlung der personenbezogenen Daten zu Abrechnungszwecken im Berufsorientierungsprozess vor. Die Erziehungsberechtigten erklären sich per Unterschrift mit der Erhebung und Auswertung der Daten durch den Auftragnehmer einverstanden. Der Auftragnehmer (AN) kann sichergehen, dass nur SuS an der Durchführung der Potentialanalyse teilnehmen, für die der Schule eine wirksame Datenschutzerklärung vorliegt. Der AN erhält in diese Datenschutzerklärungen keinen Einblick. Der Einsatz und die Einholung einer zusätzlichen eigenen Einverständniserklärung bzw. Datenschutzvereinbarung durch den Träger sind nicht gestattet. Zur Aufgabe des AN gehört die Durchführung von Informationsveranstaltungen. Es ist mindestens eine Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten pro Schule in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung und unter Einbeziehung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und der Kommunalen Koordinierungsstelle durchzuführen. Die Uhrzeiten sind an den Teilnahmemöglichkeiten der Zielgruppen auszurichten, die Schule lädt zu der Informationsveranstaltung ein. Die PA wird außerhalb der Schulen in geeigneten, barrierefreien Räumlichkeiten durchgeführt, die vom Träger zur Verfügung gestellt werden. Die Räumlichkeiten ermöglichen bezüglich ihrer Ausstattung und Kapazitäten die konkrete Umsetzung der PA mit ihrer handlungsorientierten Schwerpunktsetzung. Die Durchführungsorte sollten vom Träger so gewählt sein, dass sie von den Schulen aus möglichst schnell und unkompliziert zu erreichen sind. Dabei sollte die einfache Wegezeit von der Schule zum Durchführungsort max. 45 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln betragen.

13 Die Organisation und Umsetzung des Transfers der SuS zum Durchführungsort und zurück obliegt der Schule. Der Transfer wird durch die Schülerfahrkostenverordnung (SchfKVO NRW) geregelt, die Finanzierung obliegt dem Schulträger. Die Ergebnisse der PA sowie ein Portfolioinstrument 2 werden jedem/jeder Teilnehmer/in durch den AN zur Verfügung gestellt. Der Berufswahlpass NRW wird während der Informationsveranstaltung zur Potenzialanalyse, spätestens jedoch beim Auswertungsgespräch ausgehändigt. Pro Los ist mindestens ein Nachholtermin anzubieten. Die Anzahl der Durchführungstermine entspricht der Anzahl der gemeldeten Klassen. Der AN hat nach Durchführung der PA eine anonymisierte klassenbezogene Auswertung zu erstellen und der Schule über das BAN-Portal zur Verfügung zu stellen. Der AN führt mit jeder teilnehmenden Schule (Schulleitung, Klassenlehrer/innen, Studien- und Berufswahlkoordinatoren/innen) ein Abschluss- und Evalutionsgespräch durch. Dabei werden die Kommunale Koordinierungsstelle und die zuständige Schulaufsicht auf eigenen Wunsch hin einbezogen. Vor dem jeweiligen Durchführungstermin wird die Umsetzung der Potenzialanalysen durch den Träger als Kursangebot im BAN-Portal www.bo-instrumente-innrw.de angelegt und für die jeweilige Schule reserviert. Die Schulen buchen die jeweiligen Angebote zur PA über das BAN-Portal. Dabei werden die SuS nicht namentlich eingegeben. Die zu Abrechnungszwecken erforderlichen Teilnehmerlisten (s. Anlage 05) mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Geschlecht werden am Tag der Durchführung der PA von der Schule an den Träger übergeben und am Ort der Umsetzung von den teilnehmenden SuS unterschrieben. Die Original-Teilnehmerlisten (Papierform) werden mit ihren personenbezogenen Angaben zum Nachweis der Teilnehmerzahl bei der späteren Abrec h- nung der PA vom Träger benötigt. Eine automatisierte Erfassung oder 2 Für Bottrop wird der Berufswahlpass-NRW (SII) als Portfolioinstrument empfohlen.

14 Weiterverarbeitung der enthaltenen individuellen Schülerdaten geschieht hingegen nicht. Unmittelbar nach der Durchführung der PA teilen die Schulen über das BAN-Portal die Anzahl der geplanten trägergestützten Berufsfelderkundungstage mit (quantitative Bedarfsmeldung). Dabei können pro Schule in etwa 25 % eines Jahrgangs eine trägergestützte BFE in Anspruch nehmen, vorrangig SuS mit besonderem Förderbedarf. Ein besonderer Förderbedarf besteht für SuS, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, einen Abschluss der Sek I zu erreichen und/oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen. Neben dreitägigen Berufsfelderkundungstagen bei einem Träger sind für einzelne SuS auch ein- oder zweitägige Berufsfelderkundungstage möglich. Weitere Informationen sind der Handreichung BFE zu entnehmen. Werbeverbot: Dem Träger ist es untersagt, im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber den teilnehmenden SuS und deren Erziehungsberechtigten für weitergehende oder andere Angebote zu werben und/oder entsprechende Materialien auszuhändigen. Das gilt insbesondere für die Informationsveranstaltungen, die Durchführungstage und die Auswertungsgespräche.

15 7. Anhang Die Handreichung für die Schulen orientiert sich eng an den folgenden Vorlagen: Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang Schule - Beruf in NRW Zusammenstellung der Instrumente und Arbeitshilfen http://www.arbeit.nrw.de/pdf/ausbildung/uebergang_gesamtkonzept_instrumente.pdf Das Standardelement Potenzialanalyse im neuen Übergangssystem Schule Beruf in Nordrhein-Westfalen, MSW-Arbeitsfassung November 2012; http://www.berufsorientierung-nrw.de/standardelemente/potenzialanalyse/ Qualitätsstandards zur Durchführung von Potenzialanalysen in Programmen zur Berufsorientierung, -BMBF 31.Mai 2010 Referat 313; http://www.bibb.de/dokumente/pdf/qualitaetsstandards_berufsorientierung.pdf Als Anlagen sind der Handreichung beigefügt: Anlage 01 - Muster: Fragebogen 1 Anlage 02 - Muster: Fragebogen 2 Anlage 03 - Muster: Kurzbeschreibung Anlage 04 - Muster: Datenschutzerklärung Anlage 05 - Muster: Teilnehmerliste Anlage 06 - Muster: Checkliste Schule/Träger

Checkliste zur Abstimmung der PA-Umsetzung im Schuljahr 2016/2017 1. Abstimmung mit dem Träger Der mit der Durchführung der PA beauftragte Träger hat mit der Schule Kontakt aufgenommen. Schule und Träger benennen feste Ansprechpersonen. Der Kommunalen Koordinierungsstelle werden die zuständigen Ansprechpersonen mit den entsprechenden Kontaktdaten mitgeteilt. Der Träger erläutert das Konzept unter Bezugnahme auf die vorliegende Kurzbeschreibung. Der Durchführungsort wird erläutert. Es erfolgt eine Terminabstimmung zum/zu den Durchführungstag/en. Es erfolgt eine Terminabstimmung zu den Auswertungsgesprächen. Der Nachholtermin ist terminiert. Es erfolgt eine Terminabstimmung zu der Infoveranstaltung für Erziehungsberechtigte. Es erfolgt eine Terminabstimmung zum Abschlussgespräch Träger - Schule. Der Zeitpunkt der Ausgabe des Berufswahlpasses ist geregelt. Verlauf und Inhalt der Infoveranstaltung für Erziehungsberechtigte ist abgestimmt. Die Einladung der Berufsberatung der BA und der Kommunalen Koordinierungsstelle zur Infoveranstaltung ist abgestimmt.

Die Veröffentlichung der PA-Kurse im BAN-Portal (www.boinstrumente-in-nrw.de) und die Buchung durch die Schule werden geklärt. Die Übergabe der leeren Teilnehmerlisten an die Schule durch den Träger ist geregelt. Die Aufsicht durch die Schule am Durchführungstag ist geklärt. Die Übergabe der Bewertungsbögen 2 an die Schule und Entgegennahme nach den Auswertungsgesprächen durch den Träger ist geregelt. Die Einladung der Kommunalen Koordinierung und der Schulaufsicht zum Abschlussgespräch ist geregelt. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Abstimmung in der Schule Das Kollegium ist über Bildungsträger, Inhalt und Verlauf der PA in diesem Schuljahr informiert. Eine schulinterne Ansprechperson für den Zugang zum BAN-Portal (i. d. R. StuBo) ist benannt. Schulen, die erstmalig am Landesprogramm teilnehmen, registrieren sich im BAN-Portal; bereits vorhandene Zugänge bleiben bestehen. Die Anzahl der teilnehmenden SuS sind pro Jahrgang ermittelt. SuS im 9. Jahrgang, die noch keine PA erhalten haben (Seiteneinsteiger, Hinzugezogene, Krankheitsfälle aus dem 8. Jahrgang des letzten Schuljahres u. a.) werden hinzugezählt. Die Anzahl der teilnehmenden SuS sind pro Jahrgang im BAN-Portal eingetragen worden (keine Namen und sonstige Daten der SuS). Die Einladung an die Erziehungsberechtigten zur Informationsveranstaltung mit der Datenschutzerklärung ist erfolgt. Die Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten hat stattgefunden. Die Vertretungen des Bildungsträgers haben sich und ihr Konzept zur Potenzialanalyse vorgestellt.

Der Berufswahlpass NRW wird den SuS als Portfolioinstrument ausgehändigt. Die Datenschutzerklärungen sind eingesammelt. Die Teilnehmerlisten sind ausgefüllt. Die Aufsicht zur Durchführung und Auswertung ist geregelt. Der Transfer der Schüler/innen zum Durchführungsort ist geregelt. (Transfer obliegt der Schule). Die Teilnehmerlisten werden am Durchführungstag durch den Träger entgegengenommen (Unterschriften erfolgen beim Träger!). Die Potenzialanalyse hat stattgefunden. Die Auswertungsgespräche mit den SuS haben nach der Durchführung der PA stattgefunden. Eine mögliche Beteiligung der Erziehungsberechtigten und der Schule wird berücksichtigt. Für SuS, die die PA versäumt haben, wird der Nachholtermin eingehalten. Ein durch den Träger zur Verfügung gestellter Bewertungsbogen wird an die SuS ausgehändigt. Der Bewertungsbogen ist eingesammelt und dem Träger übergeben worden. SuS mit besonderem Förderbedarf sind über das BAN-Portal für die trägergestützten Berufsfelderkundungstage gemeldet worden. Die anonymisierten, summarischen Ergebnisse der Bewertungen liegen im BAN-Portal vor. Das Abschlussgespräch zwischen den zuständigen Ansprechpartnern der Schule, dem Träger und ggf. der Kommunalen Koordinierungsstelle sowie der Schulaufsicht hat stattgefunden.